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RISIKOMANAGER_04.2019

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24 RISIKO MANAGER

24 RISIKO MANAGER 04|2019 Studie Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand – das Ende der Methodenfreiheit? In einer aktuellen Studie des msg-Unternehmens msgGillardon mit dem Handelsblatt „banking insight – Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand“ steht die Frage im Mittelpunkt, ob die aktuellen aufsichtsrechtlichen Vorgaben das Ende der Methodenfreiheit für Banken und Sparkassen bedeuten. Der seit vielen Jahren herrschende Regulierungsdruck, dem die Institute seit der globalen Finanzkrise ausgesetzt sind, ist nicht neu. Mittlerweile setzt sich die Aufsicht aber immer mehr innerhalb der sogenannten Säule 2 und im Rahmen der SREP-Bewertung mit den Geschäftsmodellen der Banken und Sparkassen auseinander. Daher rührt die Befürchtung, die damit verbundenen immer engeren regulatorischen Vorgaben könnten sich negativ auf die Methodenfreiheit auswirken. Nicht zuletzt haben die letzten Niedrigzinsumfragen (NZU) von Bundesbank und BaFin den erheblichen Druck aufgezeigt, unter dem die Banken im anhaltenden Niedrigzinsumfeld stehen. Dieser Punkt ist in engem Zusammenhang mit der SREP-Business-Model-Analysis zu sehen, die die Tragfähigkeit des aktuellen und künftigen Geschäftsmodells, bezogen auf einen mindestens dreijährigen Planungshorizont, beleuchtet. Die Stabilität und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells korrespondieren mit den seit mehreren Jahren in Art. 4.2 Ziffer 1 MaRisk verankerten Anforderungen an eine nachhaltige Geschäftsstrategie. Für diese sind auch die Maßnahmen zur Erreichung der strategischen Ziele darzustellen. Insbesondere sind bei der Festlegung und Adjustierung der Geschäftsstrategie externe Einflussfaktoren zu berücksichtigen, wie etwa ein geändertes Nachfrageverhalten der Kunden und Strukturbrüche in der

Marktrisiko 25 Marktentwicklung. Dazu kommen interne Einflussfaktoren, wie etwa die Quantität und Qualität der personellen und technisch-organisatorischen Ressourcen. Die Verankerung der Anforderungen in der Geschäftsstrategie schürte ursprünglich die Angst, die Regulatorik könnte unmittelbar zu einer Einflussnahme auf die Geschäftsstrategie führen – sie erwies sich weitgehend als unbegründet. Aber wirken neuere regulatorische Anforderungen nun nicht doch in die befürchtete Richtung? Der neue Risikotragfähigkeitsleitfaden der BaFin, aber auch die erst im November 2018 finalisierten ICAAP- und ILAAP-Leitfäden der EZB beinhalten detaillierte Vorgaben an die Gesamtbanksteuerung. Insofern drängt sich die in dieser Untersuchung in den Vordergrund gestellte Frage nach dem verbleibenden Spielraum für die bankinterne Steuerung geradezu auf. Oder überspitzt formuliert: Wird die Banksteuerung mehr und mehr „ferngesteuert“ durch die Aufsicht? Ersetzt etwa die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) die bankinterne kurzfristige Liquiditätssteuerung? Für die Studie wurden rund 100 Fachund Führungskräfte deutscher Kreditinstitute zur Methodenfreiheit im Zusammenhang mit der aufsichtlichen Geschäftsmodellanalyse und den detaillierten Vorgaben zur Säule 2 befragt. Die Ergebnisse zeigen, wie stark die Regulatorik auf die bankinterne Steuerung ausstrahlt und welcher Handlungsbedarf kurz- und mittelfristig gesehen wird. Die aktuell in vielen Kreditinstituten vorzufindende Gesamtbanksteuerung ist angesichts zahlreicher neuer regulatorischer Vorgaben renovierungsbedürftig, so die Studienautoren. So verordnen der neue Risikotragfähigkeitsleitfaden der BaFin zusammen mit dem ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) der EZB die Implementierung der ökonomischen und normativen Perspektive als parallelem Steuerungsansatz. Für die Bankverantwortlichen besteht damit unmittelbar Handlungsdruck, um beide Perspektiven zeitnah in der Gesamtbanksteuerung zur Verfügung zu haben. Zwar dürfen die in der Praxis bei den nicht systemrelevanten Häusern (Less Significant Institutions, LSI) üblicherweise verwendeten Going-Concern-Ansätze übergangsweise bis auf weiteres von den Instituten genutzt werden. Angesichts fehlender konkreter Umsetzungsfristen macht die deutsche Finanzaufsicht (BaFin) in ihrem Anschreiben zum neuen Risikotragfähigkeitsleitfaden jedoch unmissverständlich den dringenden Handlungsbedarf für Banken bei Nutzung der Interimslösung klar, denn diese „sollten sich aber schon heute Gedanken darüber machen, wie die neuen Ansätze sinnvoll in eigene Risikotragfähigkeitskonzepte transformiert werden können“. Es gilt folglich, den mit der Umsetzung des neuen Risikotragfähigkeitsleitfadens verbundenen Arbeitsaufwand rechtzeitig einzuplanen und geeignete Maßnahmen und entsprechende Projekte – beispielsweise Ablösung des Going-Concern-Ansatzes oder die Intensivierung der Kapitalplanung – frühzeitig aufzusetzen, so die Empfehlung der Experten von msgGillardon. Zwischenfazit: Insgesamt müssen sich die Verantwortlichen der Banksteuerung in diesem Punkt schnell nach vorne bewegen. Erheblicher Anpassungsbedarf Bezogen auf den aktuellen Status leitet sich ein erheblicher Anpassungsbedarf ab. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass so gut wie kein Institut bereits über beide Abb. 01 Methodische Veränderungen bei der Wahl des internen Steuerungsansatzes Welche methodischen Veränderungen sind bei der Wahl des internen Steuerungsansatzes geplant? 51 % Heute Zukunft 40 % 35 % 21 % 27 % 15 % 1 % 10 % Periodenorientierte (GuV-orientierte) Steuerung und nachrichtliche Darstellung der wertorientierten (barwertorientierten) Ergebnisse Wertorientierte Steuerung unter Einhaltung von GuV-Restriktionen Ausschließlich periodenorientierte Steuerung Zukünftig gleichberechtigte/parallele periodenorientierte und wertorientierte Steuerung, da uns der RTF-Leitfaden dies so vorgibt. Basis: alle Befragten, N = 100 (Einfachnennung)

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