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RISIKO MANAGER 23.2015

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2 Ausgabe 23/2015 Hilfe

2 Ausgabe 23/2015 Hilfe für Flüchtlinge Jetzt spenden! Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Hunger, Gewalt und Verfolgung. Die Hilfsorganisationen von Aktion Deutschland Hilft lassen die Menschen nicht im Stich und helfen dort, wo Flüchtlinge dringend Hilfe brauchen. Helfen auch Sie - mit Ihrer Spende! Spendenkonto (IBAN): DE62 3702 0500 0000 1020 30 Stichwort: Hilfe für Flüchtlinge Online spenden unter: www.Aktion-Deutschland-Hilft.de

3 standpunkt EZB geht in neue Runde Die EZB hat die Tür für weitere geldpolitische Lockerungen weit aufgemacht. Überraschend konkret hat sie für Dezember die Entscheidung über eine Neuadjustierung der geldpolitischen Maßnahmen angekündigt. Besorgt ist die EZB vor allem über die Wachstumsaussichten in den Schwellenländern, woraus sich Abwärtsrisiken für den Konjunkturausblick und die Inflationsentwicklung in der Eurozone ergeben können. Dadurch erhöhen sich die Risiken, dass die Inflationsrate in der Eurozone zu lange zu niedrig sein könnte. Ähnlich wie die US-Notenbank haben wir mehr und mehr den Eindruck, dass sich die EZB als Risikomanager versteht. Die Transmission eines geldpolitischen Impulses in die Realwirtschaft braucht auch unter normalen Bedingungen Zeit. Aufgrund der noch nicht gelösten Probleme im Bankenbereich und infolge anderer Verkrustungen, die noch auf die Finanzkrise zurückgehen, dürfte es zu längeren Wirkungsverzögerungen kommen. Seit Beendigung des Stresstests im vergangenen Jahr ist eine kontinuierliche Verbesserung in der Kreditentwicklung zu erkennen, sodass immerhin der Schrumpfungsprozess zu Ende geht. Positiv stimmen auf jeden Fall die gestiegene Bereitschaft der Banken, Kredite zu vergeben, und die kontinuierliche Verbesserung der Nachfrage. Dies lässt auf eine zumindest moderate Belebung des Kreditgeschäfts hoffen. Dieser Hoffnungsschimmer soll nicht durch externe Risiken im Keim erstickt werden. Daher schätzt die EZB die Risiken, die aus den Schwellenländern über eine schwächere Auslandsnachfrage auch in die Euroregion getragen werden könnten, offenbar als so bedeutsam ein, dass sie – wie wir erwarten – noch im Dezember eine weitere geldpolitische Lockerung vornehmen wird. Die Erfahrungen mit den jüngsten Entscheidungen der EZB zeigen eine Tendenz, die Märkte hinsichtlich der Dimensionierung positiv zu überraschen. Dies spricht für eine weitere signifikante Ausdehnung ihrer Bilanzsumme: Die von uns veranschlagte Mindestsumme von 500 Mrd. Euro entspräche knapp fünf Prozent des BIP und würde damit leicht über dem QE2 der Fed liegen. Autorin: Ulrike Kastens, Volkswirtin, Sal. Oppenheim. Kurzfristige Inflationserwartungen nach unten revidiert Im Rahmen des Survey of Professional Forecasters (SPF) sammelt die Europäische Zentralbank (EZB) die Meinungen professioneller Prognostiker außerhalb des Eurosystems. Bei dieser vierteljährlichen Umfrage werden die Erwartungen in Bezug auf Inflation, Wachstum des realen BIP und Arbeitslosigkeit im Euro-Währungsgebiet über verschiedene Zeithorizonte erhoben sowie eine quantitative Einschätzung der Unsicherheit im Zusammenhang mit den Prognosen erbeten. Bei den Umfrageteilnehmern handelt es sich um Fachleute aus Finanzinstituten und nichtfinanziellen Instituten mit Sitz in der Europäischen Union. Die SPF-Inflationserwartungen wurden von den Teilnehmern für den kürzerfristigen Zeithorizont vor allem aufgrund der Ölpreisentwicklung nach unten revidiert, für den längerfristigen Zeithorizont (2020) hingegen blieben sie mit 1,9 Prozent unverändert. Die meisten SPF-Teilnehmer gehen für 2016 und 2017 weiterhin von einem deutlichen Inflationsanstieg aus, da die Effekte der zurückliegenden Ölpreisrückgänge allmählich aus der Berechnung der Jahresänderungsraten herausfallen. Nach Ansicht der Befragten ergibt sich das erwartete Inflationsprofil einer moderaten, aber sukzessive steigenden Kerninflation aus der anhaltenden Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit und wird vom geldpolitischen Kurs gestützt. Die Wachstumserwartungen für das reale BIP folgen der Umfrage zufolge weitgehend unverändert einem allmählichen Aufwärtstrend. Die Befragten führen als Hauptgrund für den erwarteten Aufwärtstrend die Wachstumszunahme bei den privaten Konsumausgaben und den Investitionen an. Die niedrigen Energiepreise dürften die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte und die Gewinnmargen der Unternehmen stützen. Zudem gehen sie davon aus, dass der akkommodierende geldpolitische Kurs die Binnennachfrage begünstigt. Die Prognosen zur Arbeitslosenquote wurden für 2017 und den längeren Zeithorizont leicht nach oben revidiert, sind aber weiterhin abwärtsgerichtet. Hier erwarten die Teilnehmer, dass die Arbeitslosenquote im Zuge des sich erholenden BIP-Wachstums weiter sinken wird. Die Umfrageergebnisse geben nicht die Meinung der Beschlussorgane oder der Mitarbeiter der EZB wieder. Die nächsten von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen erscheinen am 3. Dezember 2015. Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Zentralbank (www.ecb.europa.eu) in der Rubrik /Media /Press Releases verfügbar. BVI fordert Korrekturen der ESMA-Vorgaben In einer Stellungnahme an die EU-Kommission zur Überprüfung der EMIR-Verordnung (European Market Infrastructure Regulation) fordert der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) Korrekturen der ESMA-Vorgaben zur Nutzung von Barsicherheiten bei OGAW-Repogeschäften. OGAWs sollten die aus Repogeschäften erhaltene Liquidität für die Besicherung von Derivategeschäften, die über eine zentrale Gegenpartei (CCP) abgewickelt wurden, einsetzen dürfen. Darüber hinaus sollten CCPs einen Zugang zu Zentralbankgeld erhalten. Die ESMA könnte bei Bedarf (z. B. bei Illiquidität einer clearingpflichtigen Derivateklasse) die Clearingpflicht kurzfristig aussetzen oder beenden, so der BVI. Bilateral abgeschlossene (OTC)-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden, müssen künftig besichert werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben zur Umsetzung dieser Vorschrift eine umfangreiche Konsultation mit der Finanzindustrie durchgeführt. Die Einführung der bilateralen Besicherungspflichten für nicht über einen CCP abgewickelte OTC- Derivate ist für den 1. September 2016 geplant. Die EU-Kommission ist gemäß der EMIR verpflichtet, die Verordnung zu überprüfen und dem EU-Parlament sowie dem EU-Rat einen Bericht vorzulegen.

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