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RISIKO MANAGER 22.2015

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6 Ausgabe 22/2015

6 Ausgabe 22/2015 Anzeige verantwortlicher Inhaber von Schlüsselaufgaben Deutsche Versicherungsunternehmen, die in den Anwendungsbereich der Solvency-II-Richtlinie fallen, müssen ab dem 1. Januar 2016 die Personen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzeigen, die für Schlüsselfunktionen und weitere Schlüsselaufgaben verantwortlich sind. Die Versicherungsunternehmen können solche Anzeigen bereits ab Oktober 2015 bei der BaFin einreichen. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn die Positionen schon in der Vorbereitungsphase eingerichtet wurden. Sie gilt für die verantwortlichen Inhaber der folgenden vier Schlüsselfunktionen: die unabhängige Risikocontrollingfunktion, die Compliance- Funktion, die interne Revisionsfunktion und die versicherungsmathematische Funktion. Unternehmen, deren Governance-System weitere Schlüsselaufgaben vorsieht, müssen auch die damit betrauten verantwortlichen Inhaber bei der BaFin anzeigen. Ob dies der Fall ist, haben die Versicherungsunternehmen selbst zu prüfen. Bei Unternehmen, die eine Schlüsselfunktion oder eine andere Schlüsselaufgabe ausgegliedert haben, ist der jeweilige Ausgliederungsbeauftragte die verantwortliche Person. Neben den erforderlichen Unterlagen zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der Person muss die Anzeige eine Erklärung des Versicherungsunternehmens enthalten, dass es die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit bereits vorab geprüft hat. Die vollständige Beschreibung des Verfahrens, das entsprechende Formular und eine Checkliste sind auf der Website der BaFin (www.bafin.de) in der Rubrik /Daten & Dokumente /Meldungen Aufsicht verfügbar. Risk Manager gewinnen an Einfluss Sieben von zehn (71 Prozent) Risk Managern beurteilen ihre Einflussmöglichkeiten heute höher als noch vor drei Jahren, so eine Umfrage der ACE European Group (ACE) unter 500 Unternehmen aus Europa, Afrika und dem Nahen Osten (EMEA). Die neue Studie zur sich verändernden Rolle der Risk Manager zeigt, dass dies vor allem auf folgende Bereiche zutrifft: strategische Entscheidungen (78 Prozent), digitale Technologien und soziale Medien (76 Prozent) sowie die Auswahl von Lieferanten und Geschäftspartnern (73 Prozent). Unter den 50 befragten deutschen Unternehmen, die diese Bereiche ähnlich bewerteten, kamen noch die Aspekte Einfluss in der Unternehmensführung (74 Prozent) und Innovation (74 Prozent) hinzu. Ein Drittel aller Risk Manager (35 Prozent) gab an, dass der Grund für den stärkeren Einfluss technologische Veränderungen seien, gefolgt von Konjunkturschwankungen (29 Prozent) und Komplexität der Geschäftswelt (27 Prozent). Bei den deutschen Befragten lag der Aspekt der Komplexität sogar mit 35 Prozent an erster Stelle der Nennungen. Auf Rang zwei folgt das steigende Bewusstsein, dass Risk Management Mehrwert bringt (27 Prozent) sowie eine erhöhte Risikobereitschaft des Managements (27 Prozent). Mit je 24 Prozent beurteilen die deutschen Risk Manager den rasanten Wandel in der Geschäftswelt und die große Bandbreite an neuen wie auch bekannten Risiken als Faktoren ihrer gesteigerten Einflussnahme. Angesichts der drastischen Veränderungen im äußeren Umfeld sehen die Risk Manager in der EMEA-Region Bedarf an neuen Fähigkeiten und Instrumenten: Acht von zehn (79 Prozent, für Deutschland 78 Prozent) sind überzeugt, dass sie heute wie Visionäre denken müssen. 81 Prozent (74 Prozent in Deutschland) stimmten zu, dass sich das Risk Management durch den künftigen Einsatz von Big Data und Analysen weiter verändern wird. 47 Prozent der Studienteilnehmer glaubt zudem, dass es für Risk Manager sehr wichtig sei, innovativ zu sein – in Deutschland sind allerdings nur 30 Prozent der Befragten dieser Ansicht. Nicht überraschend kam in der Umfrage auch die Sorge zum Ausdruck, den Anforderungen der sich verändernden Funktion von Risk Managern möglicherweise nicht gerecht werden zu können. 78 Prozent (in Deutschland 74 Prozent) der Befragten gaben an, es werde immer schwieriger, mit der Vielfalt an neu aufkommenden Risiken Schritt zu halten. Nur jeder Fünfte ist überzeugt, die Herausforderungen auch bewältigen zu können. Eine weitere Sorge bereiten multinationale Risiken: 77 Prozent (in Deutschland 70 Prozent) der Umfrageteilnehmer halten es für problematisch, das erforderliche zentralisierte Risk Management mit dem ebenfalls benötigen lokalen Know-how in Einklang zu bringen. Im Hinblick auf die Frage, wie sich Risk Manager künftig diesen Herausforderungen stellen können, herrscht ebenfalls Einigkeit. Nach Meinung der Befragten in allen Ländern sollte in die Zertifizierung und Professionalität investiert werden (32 Prozent), zudem in die Rekrutierung von Risikoexperten auf Unternehmensebene (32 Prozent) und in die Jobrotation von Risk Managern, damit diese mehr Erfahrung sammeln können (32 Prozent). Weitere Informationen sowie die vollständige Studie „The Changing Role of the Risk Manager“ sind auf der ACE Website (www. acegroup.com) in der Rubrik /Media Center verfügbar. AnaCredit: Ab 2020 auch Privatkredite Die Europäische Zentralbank (EZB) will nach Angaben ihrer Vizepräsidentin Sabine Lautenschläger in der Zukunft auch private Kreditdaten sammeln. Bei einer Konferenz anlässlich des Weltstatistiktags sagte Lautenschläger in Frankfurt, die EZB wolle ihre Kreditdatenprojekt AnaCredit langsam aufbauen, um die Belastung für die Datenlieferanten möglichst gering zu halten. „In einem ersten Schritt wird sich AnaCredit vor allem kleinteiligen Informationen über Kredite von Banken an nicht-finanzielle Unternehmen und andere Körperschaften widmen“, sagte Lautenschläger. Unter den Banken ist AnaCredit unbeliebt, weil die Lieferung der Kreditdaten vor allem für kleinere Institute eine große Belastung ist. Die EZB will nach Lautenschlägers Worten auch Daten zu Krediten an private Haushalte und Freiberufler erheben. „Das wird aber erst nach 2020 der Fall sein und muss auch noch vom EZB-Rat beschlossen werden“, sagte sie.

7 Fortsetzung von Seite 1 Kapitalmaßnahmen und Hauptversammlungen. Denn die Bewertung von Unternehmen und Finanzinstrumenten ist ein fester Bestandteil der Wertpapierprozesse einer Bank, und die Grundlage dieser Analyse sind die Zahlenkolonnen von Datenprovidern. Ihr Umfang wächst stetig. So haben die in den vergangenen Jahren eingeführten Regularien, wie zum Beispiel die European Markets Infrastructure Regulation (EMIR), die zeitlichen und inhaltlichen Qualitätsanforderungen bei Marktund Stammdaten verschärft. Banken und KVGen brauchen in der Folge immer mehr Daten in gleich bleibend hoher Qualität. Profiteure dieser Entwicklung sind die Lieferanten. Diese kreieren neue und immer kompliziertere Lizenzmodelle und überprüfen deren Einhaltung regelmäßig, um ihre seit Jahren steigenden Umsätze mit Marktdaten aufrechtzuerhalten. Neben über 30 spezialisierten Anbietern von Markt- und Stammdaten liefern auch Börsenbetreiber und Banken Kurse und Indexdaten. In der Praxis aber haben sich Bloomberg-Terminals zu einer Art Industriestandard in der Finanzwelt entwickelt. Insgesamt betrachtet hat der Markt nahezu oligopolistische Strukturen und die Datenanbieter sind sich ihrer Marktposition bewusst. Entsprechend ist das Marktdatenbudget ein signifikanter Kostenblock bei den Instituten mit einer Wachstumsrate von etwa fünf bis sieben Prozent pro Jahr im Marktdurchschnitt. Datenlieferanten ahnden Verstöße strenger Zusätzlich haben Datenprovider und Börsenbetreiber damit begonnen, mögliche Lizenzverstöße auf Kundenseite deutlich strenger zu kontrollieren als früher und damit zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Mittel zum Zweck sind sogenannte „Audits“ sowie andere gezielte Überwachungsmaßnahmen. Einzelne Anbieter etwa können über ihre Terminals beziehungsweise Excel-Add-Ins genau nachvollziehen, in welchem Umfang ein Mitarbeiter die Daten nutzt. Verstößt diese Verwendung gegen die Lizenz, reagieren sie situationsabhängig mit Mahnungen beziehungsweise der kompletten oder teilweisen Sperrung der betroffenen Terminals. Mehrere Datenanbieter überwachen ihre Kunden seit einigen Jahren aktiv, was zu Strafzahlungen im ein- bis zweistelligen Millionenbereich führen kann. Wie kommen solche Lizenzverstöße zustande? Die Verträge der Provider sind komplex, und viele Nutzer in den Finanzinstituten sind sich nicht darüber im Klaren, wie sie mit den Daten umgehen sollen und dürfen. So wissen beispielsweise Mitarbeiter meist nicht, welche Daten sie aus einem Terminal herunterladen und an Kollegen oder gar Kunden weitergeben dürfen. Teilweise ändern sich auch im Laufe der Zeit die vertraglich fixierten Nutzungsbedingungen, ohne dass Mitarbeiter in den Fachabteilungen davon Kenntnis haben. Folge ist, dass die Angestellten in der Praxis mit den Daten sehr sorglos umgehen und damit häufig gegen Lizenzbedingungen verstoßen. Lizenzverstöße in der Praxis Beispiel: Ein Fondsmanager bezieht über seinen Terminal die Kurshistorie für die Bewertung von Rentenpapieren. Diese wird seltener abonniert als gängigere Daten etwa zu Indizes, da sie entsprechend teurer sind. Stellt der Fondsmanager die Zahlen auch Kollegen aus seiner Abteilung zur Verfügung, verletzt er die Vertragsbedingungen des Datenlieferanten. Oder: Ein Nutzer reicht Daten zum Dow Jones an seinen Kollegen weiter, der ebenfalls über einen Terminal verfügt, jedoch die Daten zum Dow Jones nicht abonniert hat. Auch das ist ein Lizenzverstoß. Dies gilt erst recht, sofern jener zweite Mitarbeiter aus den Daten eine Offerte für einen Kunden erstellt. Ein Verstoß liegt ebenfalls vor, wenn der Angestellte mit dem Terminal-Login die nicht für die elektronische Weiterverarbeitung lizensierten Daten in einer Excel-Datei an Lieferanten, Tochter- oder Schwestergesellschaften weiterleitet und diese dort in Systemen weiterverarbeitet werden. Kostenfaktor Mehrfachlizensierungen Neben den eventuellen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen beschäftigt die Finanzinstitute ein zweites Thema in die- Bezug von unterschiedlichen Datenquellen in der Praxis t Abb. 01

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