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RISIKO MANAGER 22.2015

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2 Ausgabe 22/2015

2 Ausgabe 22/2015 12./13. November 2015 Courtyard by Marriott Wien Messe 100 Euro Rabatt bei Anmeldung mit dem Code: BA6209-RM 22. Jahresforum Credit Risk 2015 Themen-Highlights » Neue Denkansätze im vorausschauenden Risikomanagement » Aktive Portfoliosteuerung: Planungsprozesse und Stresstests » Wettrüsten: Banken vs. Regulator. Wozu sind die internen Modelle wirklich da? KONTAKT Sarah Gammel, gammel@businesscircle.at, T +43/(0)1/522 58 20-20 businesscircle.at

3 standpunkt Trennung von Risk und Finance Seit der Einführung von Basel I vor bald einem Vierteljahrhundert haben sich in den Banken zwei Regelkreise herausgebildet, die die finanzielle Situation der Bank aus zwei unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten und dabei zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen gelangen konnten: die aufsichtsrechtliche und die bilanzielle Sichtweise. Während die bilanzielle Sichtweise den Bedürfnissen von Investoren nach Transparenz Rechnung trägt, zielt die aufsichtsrechtliche Sichtweise auf die Stabilität der Bank und des Finanzsystems. In der Konsequenz ergaben sich Abweichungen bei der Bewertung von Aktiva, der Bemessung von Rückstellungen sowie der Definition und letztlich Höhe des Eigenkapitals. Während der Finanzkrise hat sich vor allem die bilanzielle Sichtweise als pro-zyklisch erwiesen, sodass sich das International Accounting Standards Board gezwungen sah, mit der Einführung eines neuen Wertminderungsmodells (IFRS 9 Impairments) im Juli 2014 von der Methode des „incurred loss“ abzuweichen und einen „expected loss“-Ansatz bei der Ermittlung der Risikovorsorge zu verfolgen. Dieser neue Ansatz von IFRS 9 lehnt sich an die aufsichtsrechtliche Sichtweise an und benötigt verstärkt Informationen, die zuvor fast ausschließlich im Risikomanagement einer Bank Verwendung fanden, wie z. B. PDs oder LGDs. Darüber hinaus greifen immer mehr aktuelle aufsichtsrechtliche Initiativen (z. B. Stress Tests, AnaCredit, BCBS 239, Asset Quality Review) sowohl auf Informationen des Risikomanagements als auch auf jene aus der Finanzabteilung zurück. Für viele Banken stellt sich daher die Frage, ob die zum Teil strikte Trennung von Risk und Finance in dieser Situation noch zeitgemäß ist, und haben begonnen, sie Stück für Stück aufzubrechen. Vor dem Hintergrund, dass die mögliche Verschlankung der Datenhaltung signifikante Potenziale zur Kostensenkung bei Banken bietet, wird sich dieser Prozess meiner Ansicht nach in den kommenden Jahren noch weiter beschleunigen. Autor: Dr. Christian Thun, Head of Strategic Business Development EMEA, Moody’s Analytics. Bankanleihen vor drastischen Wandel Der Markt für Senior-Anleihen von Banken steht vor einschneidenden Veränderungen. Verantwortlich dafür ist vor allem ein Vorstoß des Gesetzgebers in Deutschland: Unbesicherte Forderungen von Investoren (senior unsecured debt) sollen in Zukunft nachrangig gegenüber Kundeneinlagen und Derivaten sein, wenn eine Bank in Schieflage gerät. Damit würde sich die Kapitalstruktur von Banken in einem entscheidenden Punkt verändern: Senior-Anleihen würden in Zukunft einem deutlich höheren Risiko unterliegen als bisher. Das sind schlechte Nachrichten für Investoren: Bankanleihen würden riskanter. „Investoren müssten nämlich damit rechnen, dass ihre Papiere bei einem Bail-in betroffen sein können“, sagt Sam Theodore, Leiter der Bankenanalyse bei Scope Ratings. Bankeinlagen dagegen, zum Beispiel von Unternehmen, wären besser als bisher vor dem Risiko eines möglichen Bail-in geschützt. Sollte das Gesetz in der derzeit diskutierten Form beschlossen werden, würde es Banken leichter fallen, die neuen EU-Mindestkapitalvorschriften zu erfüllen (minimum requirement for own funds and eligible liabilities, MREL): Eigenkapital und Verbindlichkeiten, die zum MREL gehören, müssen in Zukunft mindestens acht Prozent der Bilanzsumme ausmachen. Unter Umständen gelten sogar höhere Quoten. Wenn eine Bank in Schieflage gerät und es zu einem Bail-in kommt, werden diese Verbindlichkeiten verwendet, um Verluste zu absorbieren und die Bank gegebenenfalls zu rekapitalisieren – noch bevor der Bankenabwicklungsfonds zum Einsatz kommt. Das deutsche Gesetz würde es Banken erleichtern, unbesicherte Forderungen zum MREL zu zählen – und damit die MREL-Vorgaben der Aufsichtsbehörde zu erfüllen. Der Grund: Senior-Bonds würden in der Bilanz deutscher Banken im Rang hinter Kundeneinlagen und Derivate zurücktreten. Auf diese Weise könnten Senior-Anleihen zu den MREL-Mitteln zählen, während sich gleichzeitig Kundeneinlagen aus MREL – und somit der Gefahrenzone eines möglichen Bail-ins – ausschließen ließen. Kundeneinlagen auszuschließen ist entscheidend, um die Geschäftsbeziehung zu Unternehmenskunden nicht zu stören. Sie verstehen ihre Einlagen schließlich nicht als Investment – und wollen folglich auch keinem Ausfallrisiko unterliegen. Bei der Deutschen Bank, die als einziges Institut des Landes als global systemrelevant gilt, würden Senior-Bonds auch zur total loss absorbing capacity (TLAC) zählen. Die neue Regelung verändert den Charakter von Senior-Anleihen aus Investorensicht fundamental. Investoren werden eine Prämie für das steigende Risiko eines Bail-in verlangen. Das wird die Refinanzierungskosten für Banken in die Höhe treiben. Außerdem könnte sich die Investorenbasis verkleinern, die bereit ist, Senior-Anleihen von Banken zu kaufen. „Vor allem in unsicheren Marktlagen könnte es für Banken schwieriger werden, sich über Senior-Anleihen zu refinanzieren“, sagt Scope-Analyst Theodore. Der deutsche Vorstoß sei dennoch eine gute Entwicklung, meint Theodore. „Der Gesetzgeber scheint zu verstehen, dass es sinnvoll ist, einen Unterschied zwischen unbesicherten Forderungen und Kundeneinlagen zu machen.“ Parlamentarier und Regierungsvertreter aller europäischen Staaten beobachten die Diskussion in Deutschland gespannt. „Sie hoffen, dass hier gerade das Rätsel gelöst wird, welche Verbindlichkeiten einer Bank in Zukunft bei einem Bail-In betroffen sind.“ Italien diskutiert inzwischen darüber, unbesicherte Forderungen ebenfalls für nachrangig zu erklären und damit Kundeneinlagen besser gegen einen Bail-in zu schützen. Sobald mehrere EU-Staaten in diesem Punkt auf einen gemeinsamen Weg einschwenken, werden andere dem Beispiel folgen und vergleichbare Regeln in ihrem Land einführen, erwartet Theodore. „Gesetzgeber und Regulierungsbehörden haben kein Interesse daran, dass in der EU viele verschiedene Regelungen existieren – genauso wenig wie Investoren.“ Somit sei zu erwarten, dass die Planungssicherheit für Banken und Investoren in den kommenden Wochen und Monaten weiter zunimmt. Weitere Informationen sind auf der Website der Ratingagentur Scope Ratings (www.scoperatings.com) in der Rubrik / News & Research verfügbar.

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