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RISIKO MANAGER 21.2015

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6 Ausgabe 21/2015

6 Ausgabe 21/2015 Staatenforderungen aufsichtlich neu justieren Kredite an Staaten sollten aufsichtlich neu justiert werden. Wir warnen jedoch vor übereilten Schritten“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands, anlässlich eines Pressegesprächs in Frankfurt am Main. Spätestens die Staatsschuldenkrise habe gezeigt, dass Kredite an Staaten nicht per se risikofrei sind. „Gerade die undifferenzierte Privilegierung der Staatskredite hat zu Fehlanreizen geführt, bei Staaten, bei Banken und damit für das gesamte Finanzsystem“, so Kemmer. Es sei daher richtig und wichtig, dass nun national wie international darüber diskutiert werde, wie künftig die Aufsicht mit Krediten an Staaten verfahren könne. „Doch dabei sollte nicht übersehen werden, dass schon heute im Rahmen der Säule II Banken verpflichtet sind, Kapital für das Risiko aus Krediten an Staaten vorzuhalten“, betont Kemmer. Zudem müssten sie im Rahmen ihres Risikomanagements mögliche Klumpenrisiken im Blick behalten. „Wenn wir jetzt aufsichtlich verschiedene Stellschrauben verändern, zum Beispiel strengere Großkreditregeln einführen, kann dies an anderer Stelle zu Fehlentwicklungen führen“, mahnt der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbands. Negative Folgen könnten etwa eine Erhöhung des Risikos für das Gesamtportfolio aufgrund von Ausweicheffekten oder ein erschwertes Market Making und eine verringerte Liquidität am Markt für Staatspapiere sein. „Um die aufsichtliche Privilegierung von Krediten an Staaten neu zu justieren, sollten Maßnahmen sorgfältig geplant, geprüft und überlegt eingeführt werden“, plädiert Kemmer. So hält der Bankenverband es nicht für sinnvoll, öffentliche und private Schuldner völlig gleichzustellen. Auch sollten Anpassungsschocks mithilfe von Bestands- und Übergangsregeln abgefedert werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte zudem weltweit einheitlich vorgegangen werden. Kemmer: „Vor allem aber dürfen im Sinne der starken deutschen Exportwirtschaft die Auswirkungen auf die Wirtschaftsförderung nicht aus dem Auge verloren werden.“ Weitere Informationen sind auf der Website des Bankenverbands (www.bankenverband.de) in der Rubrik /Newsroom /Presseinformationen verfügbar. Aufsicht bereitet Einführung des antizyklischen Kapitalpuffers vor Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hat in seiner letzten Sitzung die aktuelle Risikolage im deutschen Finanzsystem diskutiert und dabei insbesondere das anhaltende Niedrigzinsumfeld als potenziellen Risikofaktor identifiziert. Vor diesem Hintergrund sei eine sorgfältige Beobachtung und enge aufsichtliche Begleitung der betroffenen Finanzmarktakteure auch weiterhin erforderlich. Darüber hinaus hat sich der AFS vertieft mit dem sogenannten antizyklischen Kapitalpuffer befasst. Dabei handelt es sich um ein neues Instrument der makroprudenziellen Aufsicht. Ziel dieses Puffers ist die Stärkung der Verlustabsorptionsfähigkeit des Bankensystems. Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein Aufschlag auf das erforderliche harte Kernkapital der Banken und wird in Phasen einer übermäßigen Kreditentwicklung eingesetzt. Im Krisenfall kann der aufgebaute Puffer dazu genutzt werden, Verluste aufzufangen. Damit kann auch der Gefahr einer Kreditklemme entgegengewirkt werden. Der antizyklische Kapitalpuffer wird erstmalig zum 1. Januar 2016 festgelegt. Er ist im Kreditwesengesetz (KWG) und in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) als Umsetzung der europäischen Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) geregelt. In Deutschland wird die Pufferquote vierteljährlich durch die BaFin festgelegt. Dabei wird die EZB im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) eingebunden. Auch der AFS wird sich regelmäßig mit diesem Instrument befassen. Die BaFin wird im Dezember erstmals eine Pufferquote veröffentlichen. Einige europäische Länder haben den antizyklischen Kapitalpuffer bereits eingeführt. Wegen der zuletzt allgemein eher schwachen Kreditentwicklung wurde dieser in der Mehrheit der Fälle auf null Prozent festgelegt. Das wird wahrscheinlich auch für Deutschland gelten; aus heutiger Sicht gebe es keinen Anlass für eine höhere Quote bei der ersten Festlegung, teilte die Finanzdienstleistungsaufsicht mit. Die Festlegung des Puffers basiert auf der Analyse einer Vielzahl ökonomischer Indikatoren. Dabei spielt die Abweichung der Kreditentwicklung, bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, von ihrem langfristigen Trend (Kredit-BIP-Lücke) eine zentrale Rolle. Eine detaillierte Darstellung des Analyserahmens wird derzeit von der Deutschen Bundesbank vorbereitet und voraussichtlich im Spätherbst veröffentlicht. Regulär kann die Höhe des Puffers zwischen 0 und 2,5 Prozent betragen. Falls erforderlich, kann ein höherer Puffer festgelegt werden. Im Rahmen der Einführungsphase von 2016 bis 2019 gelten hierfür jedoch Obergrenzen. Wird die Quote erhöht, haben die Institute üblicherweise ein Jahr lang Zeit, diese zu erfüllen. Weitere Informationen sind auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) in der Rubrik / Daten & Dokumente /Alle Meldungen und Verbrauchermitteilungen verfügbar. Foto: © istockphoto.com/stevenmgus

7 Fortsetzung von Seite 1 t Info-Box 01 einen Großteil der Euroländer zu (International Monetary Fund (2011)). Einen möglichen Lösungsweg zeigte Milton Friedman, renommierter Ökonom und Nobelpreisträger 1976, mit folgender Aussage auf: „Inflation is the one form of taxation that can be imposed without legislation“. Für ihn ist Inflation eine Form von Besteuerung, die ohne Gesetzgebung auferlegt werden kann. Während Kostensenkungen, Erhöhung der Steuern und die Verringerung der Staatsausgaben oft Unzufriedenheit und Proteste in der eigenen Bevölkerung auslösen, scheint eine weitere Erhöhung der Geldmenge ein bequemerer Weg für Regierungen zu sein, um stillschweigend ihre Defizite über eine Erhöhung der Inflationsrate zu reduzieren. Sollten sich Kapitalanleger also vor einer potenziellen Erhöhung der Inflation schützen? Ist ein solcher Inflationsschutz eventuell zu teuer, vor allem dann, wenn andere Lösungen gefunden werden und es zu gar keiner Erhöhung der Inflationsrate kommt? Diese und weitere Fragen wollen wir im Folgenden beleuchten und eine mögliche Antwort aufzeigen. Was ist Inflation? Allgemein versteht man unter Inflation den Anstieg des Preisniveaus. Marktteilnehmer erleiden dadurch reale Kaufkraftverluste, da sie bei gleichem nominalen Vermögen zukünftig weniger reale Güter oder Leistungen kaufen können als heute. Betrachtet man insbesondere langfristige Investments, wie beispielsweise die Altersvorsorge mit Zeiträumen von 40 und mehr Jahren, so ist zu beachten, dass schon eine moderate Inflationsrate einen dramatischen Einfluss auf die Kaufkraft im Alter haben kann. Für Details zur Messung der Inflation siehe t Info-Box 02. Was tun, um nicht schutzlos dieser Gefahr ausgeliefert zu sein? Inflationsgebundene Anleihen stellen eine simple Möglichkeit dar, mit der sich Anleger vor Inflation schützen können. Bei dieser Art von Anleihen sind die Auszahlungen an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Die erste inflationsgebundene Anleihe wurde bereits im Jahr 1780 von der Massachusetts Bay Company aufgelegt. Üblicherweise werden solche Anleihen von Staaten Postbank Finance Award Dieser Beitrag basiert auf einer Studie, für die die TUM Studenten Michael Ludwig, Mirco Mahlstedt und Herbert Mayer unter der Leitung ihres Betreuers, Prof. Dr. Rudi Zagst, mit dem dritten Platz beim Postbank Finance Award 2012 ausgezeichnet wurden. Der „Siegerbeitrag zum Postbank Finance Award 2012 – 3. Sieger“ ist online unter www. welt.de/bin/text-107265013.pdf zu finden. Der Postbank Finance Award ist mit 100.000 Euro der höchstdotierte deutsche Hochschulpreis. Mit dem seit 2003 jährlich ausgeschriebenen Preis will die Bank Studierende aller Fachrichtungen ermutigen, sich mit aktuellen Fragen der Finanzwirtschaft zu beschäftigen. Darüber hinaus will sie den teilnehmenden Studierenden Anregung und Hilfestellung für die weitere Studien- und Karriereplanung bieten. Das Preisgeld fließt zu 70 Prozent in die Ausstattung der prämierten Hochschulen. (www.postbank.de/postbank/ka_finance_award.html). Wie wird Inflation gemessen? t Info-Box 02 Da es kaum möglich ist, in einer Volkswirtschaft alle einzelnen Produkte, die über den Handel vertrieben werden, zu beobachten und deren Preisveränderung zu erfassen, wird in der Regel eine Annährung durch Warenkörbe durchgeführt. Hierbei werden regelmäßig Bündel von Produkten bestimmt, die dem durchschnittlichen Konsum eines Staatsbürgers möglichst gut entsprechen sollen. Für diese Warenkörbe werden regionale Preise und Preisentwicklungen erfasst und dementsprechend der Anstieg des Preisniveaus geschätzt. Für die weiteren Untersuchungen dieser Arbeit dient der Consumer Price Index All Urban, kurz CPI-U (non-seasonally adjusted), als Inflationsmaß. t Abb. 01 zeigt die Gewichtungen der einzelnen Produkte in diesem Warenkorb. Abb. 01: Gewichtung Consumer Price Index All Urban (Bureau of Labour Statistics 2010) andere Güter und Dienstleistungen: 3,48 % Bildung und Kommunikation: 6,43 % Freizeit: 6,44 % medizinische Versorgung: 6,51 % Nahrungsmittel: 14,80 % Transport: 16,69 % Bekleidung: 3,70 % Wohnen: 41,96 % In diesem Fall wird die Teuerungsrate als Laspeyres-Index bestimmt. Dabei vergleicht man den Preisanstieg eines fixen Warenkorbs und dessen Gewichtungen von einer Basisperiode auf die betrachtete Periode. wobei p i t der Preis eines Guts in der betrachteten Periode, p o i der Preis dieses Guts in der Basisperiode ist und q o i das Gewicht dieses Guts in der Basisperiode darstellt.

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