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RISIKO MANAGER 21.2015

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20 Ausgabe 21/2015 [

20 Ausgabe 21/2015 [ buchbesprechung ] Peter H. Dehnen (Hg.) Der professionelle Aufsichtsrat – Prüfen Sie Ihr Wissen! Das betriebswirtschaftliche Know-how für Ihre Überwachungskompetenz Frankfurter Allgemeine Buch, Frankfurt am Main 2015, 239 Seiten, 29,90 Euro, ISBN 978-3-95601-093-4. r Die Anforderungen an den Aufsichtsrat sind vielfältig und anspruchsvoll und lassen sich doch relativ einfach in einer Formel zusammenfassen: „Sie/er muss überwachen können.“ Doch wie werde ich eigentlich professioneller Aufsichtsrat? In § 111 AktG steht der Kern dessen, was einen Aufsichtsrat ausmacht. Der Aufsichtsrat muss „überwachen“ können. Was bedeutet „überwachen“, und wie funktioniert es? Die Gesetze und der Kodex schweigen sich hier aus – und lassen Recht und Betriebswirtschaft im Wettstreit aufeinander treffen. „Überwachen“ ist zunächst einmal das Gegenstück zu „die Geschäfte führen“ und richtet sich an der Strategie sowie den Zielen und Werten des Unternehmens aus. Dabei beschreibt Überwachen nicht einen Punkt, sondern einen Prozess, der immer in einem Zusammenhang mit einer Unternehmensentscheidung (oder deren Unterlassung) steht. Stehen am Ende eines Überwachungsprozesses eine oder mehrere Überwachungsentscheidungen, so steht am Anfang eines jeden (Teil-) Überwachungsprozesses das Sammeln, Sortieren und Analysieren von (relevanten) Informationen, die sodann in eine gemeinsame Analyse und Diskussion im Rahmen des Aufsichtsgremiums einfließen. Wer überwachen will, muss also über relevante Informationen verfügen, sich eine eigene Meinung bilden und diese im Gremium vertreten können. In der Einführung skizziert Peter Dehnen das Soll-Profil des professionellen Aufsichtsrats: Basiskompetenz • Persönlichkeit • (finanzielle) Unabhängigkeit • unternehmerische Erfahrung • Grundkenntnisse über Corporate Governance Fachkompetenz • Kontrollkompetenz (Strategie, Unternehmensfinanzierung, Rechnungswesen, Rechnungslegung, Risikomanagement, Compliance, Unternehmenssteuern, Controlling) • Teamkompetenz Kompetenz im Gremium • Spezialkenntnisse • Branchenerfahrung Ausgehend von den VARD-Berufsgrundsätzen ist der vorliegende Ratgeber „Der professionelle Aufsichtsrat“ der erste Teil einer Trilogie. Vergleichbar dem Erlernen einer Sprache muss jedes Mitglied eines Aufsichtsrats die Grundthemen der Unternehmensführung aus der Überwachungsperspektive heraus beherrschen, so die Forderung der Autoren. Der fortgeschrittene Aufsichtsrat sollte daneben über Spezialkenntnisse verfügen, die zwar nicht jedes Mitglied des Kontrollgremiums vorweisen können muss, die jedoch – je nach strategischer Ausrichtung des Unternehmens und damit auch der Besetzung seines Aufsichtsgremiums – in ausreichender Zahl im Gremium vorhanden sein sollten. Schließlich zeichnet sich der Könner unter den Aufsichtsräten dadurch aus, dass er diese Themen aus einer bestimmten Branchenperspektive beherrscht. In dem vorliegenden Band geht es um die Muss- Kompetenz des professionellen Aufsichtsrats. Jedes Kapitel wird mit zehn Fragen eingeleitet, die jeder professionelle Aufsichtsrat beantworten können muss. Praxisnah wird anschließend jedes Thema (beispielsweise Risikomanagement oder Compliance) kompakt dargestellt. Hierbei lässt sich nicht vermeiden, dass relevante Themen lediglich kurz erwähnt werden. So werden weder unterschiedliche Risikomaße aus der Praxis (VaR, TVaR, RBC, ES etc.) vorgestellt, noch Methoden zur Identifikation und Bewertung von Risiken beschrieben. So wird dieses Basiswissen für die Aufsichtsratstätigkeit einer Banken, Assetmanagement-Gesellschaft oder Versicherung keinesfalls ausreichen. Ich hätte mir hier gewünscht, dass in den weiterführenden Literaturhinweisen branchenspezifische Publikationen zur Vertiefung des Wissens aufgeführt worden wären. Fazit: „Der professionelle Aufsichtsrat“ liefert grundlegendes Basiswissen, über das ein Aufsichtsrat heutzutage zwingend verfügen muss. Nach der Lektüre ist ein erstes Fundament gebaut, um ein Unternehmen professionell zu überwachen. (Frank Romeike) RISIKO MANAGER Rating: Praxisbezug: rrrrr Inhalt:rrrqq Verständlichkeit: rrrrqGesamtwertung: rrrrq

21 CRR-Risikobereiche Szenario-Matrix-Verfahren bei Optionsrisiken Die aufsichtlichen Regelungen für Optionsgeschäfte finden sich seit dem 1. Januar 2014 in der EU-Verordnung Nr. 575/2013, die auf der Grundlage der Richtlinie 2013/36/EU erlassen worden ist. Die Aufsicht beurteilt mit den Regelungen, ob insbesondere die Eigenmittel der Institute im Hinblick auf ihre Preisänderungsrisiken einschließlich der Optionspositionsrisiken angemessen sind. Zur Abschätzung der Optionsrisiken steht den Instituten mit dem vereinfachten Ansatz, Delta-Plus-Ansatz und Szenario-Matrix-Ansatz sowie bankinternen Modellen eine Bandbreite von Verfahren zur Verfügung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Szenario-Matrix-Ansatz zur Bestimmung der Eigenmittelunterlegung von offenen Optionspositionen und vergleicht diesen mit der alten Verfahrensweise in der aufgehobenen Solvabilitätsverordnung. Seit dem 1. Januar 2014 finden sich die aufsichtlichen Regelungen zum Marktrisiko in den Art. 325 bis 377 der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR), erlassen auf Grundlage der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) [EU-Kommission 2013a und 2013b]. Die europäischen Regelungen sehen Eigenmittelanforderungen für offene Positionen in Finanzinstrumenten vor, die mit einem Preisänderungsrisiko behaftet sind. Offene Positionen in Optionen oder Optionsscheinen in allen bankaufsichtlichen Risikobereichen, das heißt im Fremdwährungs-, Rohwarenpreis-, Aktienkurs- und Zinsänderungsrisikobereich, sind gem. Art. 92 Abs. 3 b) und c) CRR mit Eigenmitteln zu unterlegen. Zusätzlich zu der Eigenmittelanforderung für negative Änderungen der Optionsposition aufgrund einer Veränderung des Preises des zugrunde liegenden Finanzinstruments (Deltafaktorrisiko) sind in allen Risikobereichen auch Eigenmittel für sogenannte Nicht-Delta- Risiken aus Optionsgeschäften vorzuhalten (Gamma- und Vegafaktorrisiko). Gem. § 308 Abs. 2 der zum 31. Dezember 2013 aufgehobenen Solvabilitätsverordnung (SolvV a. F.) hatten nur „Handelsbuchinstitute“, das heißt Institute mit nennenswerten Zinsänderungs- und Aktienkursrisiken, Eigenmittelnormen für Nicht- Delta-Risiken zu erfüllen. Zur Präzisierung der Verfahren hatte die European Banking Authority (EBA) gem. Art. 329 Abs. 3 CRR die Aufgabe, bis zum 31. Dezember 2013 einen technischen Regulierungsstandard (RTS) auszuarbeiten. Dieser Aufforderung ist die EBA am 17. Dezember 2013 mit dem Final Draft EBA/ RTS/2013/13 nachgekommen [European Banking Authority 2013], der als delegierte Verordnung Nr. 528/2014 am 12. März 2014 veröffentlicht wurde [EU-Kommission 2014a und 2014b, European Banking Authority 2015]. Für die Berechnung der Eigenmittelanforderung für offene Optionspositionen stehen grundsätzlich vier Alternativen zur Wahl, die zunehmend komplexer sind. Der vereinfachte Ansatz ist nur von Instituten anwendbar, die ausschließlich offene Wählerpositionen in ihren Optionsbüchern haben. Für größere Optionsbücher, die in der Regel gekaufte und verkaufte Optionen beinhalten, sind zwei alternative Sensitivitätsmodelle vorgesehen: Deltaplus- und Szenario-Matrix-Ansatz. Über diese standardisierten Ansätze hinaus, kann eine Bank – nach vorheriger Ge nehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden [BaFin 2014] – auch komplexere eigene Modelle zur Quantifizierung von Optionsrisiken verwenden. Im vorliegende Beitrag, der die Ausführungen in Schulte-Mattler [1996b] aktualisiert, beschreibt die Berechnung der Eigenmittelunter legung nach dem Szenario-Matrix- Ver fahren und verdeutlicht sie anhand eines durchgehenden Beispiels. Zur Demonstration der grundlegenden Zusammenhänge wird von relativ einfachen Aktienoptionen ausgegangen. Dies ermöglicht die Verwendung der von Fisher Black und Myron Scholes im Jahr 1973 veröffentlichten Bewertungsformel für Europäische Kaufoptionen ohne Dividendenzahlungen [Black / Scholes 1973, Kesting / Schulte-Mattler 1992a und 1992b]. Optionsportfolio Ein Institut besitzt in der Regel eine größere Anzahl von verschiedenartigen Optionen, die zusammen die Optionsgesamtposition begründen. Im Unterschied zu anderen Finanzinstrumenten reagieren die Preise der im Portfolio befindlichen Optionen in nichtlinearer Weise auf Veränderungen von Marktfaktoren (wie der Preis oder die Volatilität des zugrunde liegenden Basiswerts). Das Zusammenspiel der asymmetrischen Risikoprofile der Optionen ist komplex und bestimmt letztlich das Risikoprofil der Gesamtoptionsposition. Das Gewinn- und Verlustprofil zeigt, in welcher Weise sich der Wert des Optionsportfolios bei einer Variation der Risikofaktoren ändert. Nehmen wir an, ein Institut hat folgende vier Positionen in seinem Portfolio, wobei die Europäischen Optionen sich jeweils nur auf eine bestimmte Aktie XYZ beziehen: Position 1 – Kauf von 100 nearthe-money Kaufoptionen (Long Call), Position 2 – Verkauf von 200 out-of-the-money Kaufoptionen (Short Call), Position 3 – Kauf von 40 out-of-the-money Verkaufsoptionen (Long Put) und Position 4 – Verkauf von 30 in-the-money Verkaufsoptionen (Short Put). Bei den Berechnungen werden folgende Annahmen getroffen: Aktienkurs = 100 ¤, Restlaufzeit 0,4 Jahre, Volatilität der Aktie = 20 Prozent, risikoloser diskreter Zinssatz r = 4 Prozent, Basispreise der vier Positionen K1 = 102,40 ¤, K2 = 113,90 ¤, K3 = 95,82 ¤, K4 = 105,72 ¤. Die benutzten Formeln zur Berechnung der Optionspreise und -sensitivitäten finden sich in Schulte-Matt-

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