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RISIKO MANAGER 20.2015

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4 Ausgabe 20/2015

4 Ausgabe 20/2015 Geschäftsmodellanalyse: Private Banking in der Schweiz Die traditionell starke Position Schweizer Bankhäuser im Private Banking gegenüber internationalen Wettbewerbern wird sich in Zukunft zwar nicht wesentlich abschwächen, dafür sorgen vor allem politische und wirtschaftliche Unsicherheiten weltweit. Dennoch wird es den Instituten in den nächsten Jahren immer schwerer fallen, in diesem Segment Geld zu verdienen, trotz zuletzt deutlich gestiegener Marktvolumina. Dies ist das zentrale Ergebnis der aktuell veröffentlichten Schweizer Private Banking Study der Managementberatung zeb. Grund für den von zeb erwarteten Rückgang im Ergebnisbereich sind nicht nur die geänderten regulatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese haben viele Institute besser verkraftet als erwartet. Auch hat die Branche die „Weißgeldstrategie“ gut meistern können. Bankengeheimnis und Steuervorteile existieren aufgrund bilateraler Abkommen nicht mehr in dem Ausmaß früherer Zeiten. Insgesamt verzeichnete der Schweizer Private-Banking-Sektor in den Jahren 2010 bis 2014 sogar einen deutlichen Zuwachs an verwalteten Vermögen. In diesem Zeitraum konnten die Assets under Management (AuM) von ca. 2.800 Mrd. CHF auf ca. 3.470 Mrd. CHF (+24 Prozent) sowie die Erlöse von ca. 27,7 auf ca. 30,7 Mrd. CHF (+11 Prozent) gesteigert werden. Sorge bereitet vielmehr die sich verschärfende Ergebnissituation. So basiert das erfreuliche Volumenwachstum von +24 Prozent über die letzten fünf Jahre zu rund zwei Dritteln auf der positiven Wertentwicklung der verwalteten Assets, während lediglich ein Drittel auf die Vertriebsleistung (Netto-Neugeld-Akquise) zurückzuführen ist. Die im Vergleich zum Volumen unterproportionale Erlössteigerung ist durch einen Rückgang der durchschnittlichen Bruttomargen von ca. 100 auf ca. 87 Basispunkte in diesem Zeitraum begründet. Obwohl die Kostenmargen (Kosten je AuM) sogar leicht sanken, führte das Absinken der Bruttomargen zu einem heftigen Einbruch der Ergebnismargen um 29 Prozent von durchschnittlich 33 auf 24 Basispunkte im Zeitraum von 2009 bis 2014. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen haben die Analysten von zeb im Rahmen von Szenariorechnungen anlysiert, wie „wetterfest“ die aktuellen Geschäftsmodelle im Schweizer Private Banking sind. Basierend auf einer Stichprobe von 20 Banken, die ca. 25 Prozent der AuM des Markts repräsentieren, hat zeb die Auswirkungen von drei potenziell realistisch erwartbaren Zukunftsszenarien auf die Ergebnissituation der Banken abgeschätzt. Der Effekt auf die Ergebnismargen ist in allen Fällen dramatisch. Während heute noch acht der 20 untersuchten Institute im gesunden Ergebnisbereich (Bruttogewinnmarge > 20 Basispunkte) liegen und nur zwei Institute unprofitabel sind (negative Bruttogewinnmarge), sind dies in Abhängigkeit des unterstellten Szenarios zwischen zwei und fünf Institute im gesunden und zwei bis 13 im unprofitablen Ergebnisbereich. Die Studie kommt daher zu dem Schluss, dass eine Fortsetzung des Margenverfalls gravierende Auswirkungen auf die Überlebensfähigkeit vieler Institute haben könnte und aktuell kaum ein Institut einer Marktkorrektur standhalten könnte. Zukünftig erfolgreichen Instituten müsse es daher gelingen, ihre Ertragsbasis auch bei einsetzenden Marktkorrekturen zu stabilisieren, Kosten zu senken und zu flexibilisieren sowie die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, resümieren die Analysten der Studie. Weitere Informationen sind auf der zeb Website (www.zeb.de) in der Rubrik /Über uns /Pressemitteilungen verfügbar. Neue Chancen für Finanzdienstleister Fintech 1.0 hat die Bankenbranche mit Innovationen im Zahlungsverkehr, bei Krediten und der persönlichen Finanzberatung wachgerüttelt. Trotzdem ist der Einfluss von Fintech 1.0 auf den Bankenmarkt bisher gering. Nun verlangen das Kundenverhalten, der technologische Fortschritt und die steigenden Investitionen in die Fintech-Szene nach radikalerem Wandel. Fintech 2.0 bezeichnet den digitalen Umbruch im Bankenmarkt sowie die damit einhergehenden Innovationen und Veränderungen der Infrastruktur und Prozesse. Die Chancen von Banken und Fintechs werden dabei besser stehen, wenn sie gemeinsam die globale Finanzbranche digital gestalten, anstatt miteinander zu konkurrieren. Dies ist das zentrale Ergebnis der Studie „Fintech 2.0: Neue Chancen für Finanzdienstleister“, die Oliver Wyman gemeinsam mit Santander InnoVentures und der Anthemis Group verfasst hat. Dabei sei es wichtig, dass beide Seiten ihre Stärken einbringen und die Schwächen des anderen ergänzen, sei es mit Daten, Markenstärke, Reichweite oder technischem Know-how. Banken punkten hier mit ihrer Banklizenz, ihren Legacy-Systemen sowie mit etablierten Marken und großem Erfahrungsschatz, besonders bei der Risikobewertung. Fintechs dagegen zeichnet digitales und technisches Know-how, Schnelligkeit, Innovationsstärke und ihr Fokus auf Benutzerfreundlichkeit aus. Banken und Fintechs ergänzen sich und können daher nur durch Kooperation wirklich das Potenzial von Fintech 2.0 ausschöpfen. Matthias Hübner, Partner bei Oliver Wyman, rät dabei: „Für Banken ist ein Engagement in Form von Investitionen oder dem Aufbau eines Inkubators nicht ausreichend. Sie müssen Fintech in ihr Kerngeschäft integrieren, um nachhaltige Erfolge zu schaffen.“ Die Studie identifiziert die Märkte für Außenhandels- und Immobilienfinanzierung sowie die Sicherheiten-Bewertung als Beispiele, wie eine bessere Zusammenarbeit von Banken und Fintechs Früchte tragen kann. In allen drei Sektoren werden aktuell Kosten durch komplexe und ineffiziente Strukturen in die Höhe getrieben. Digitale Technologien wie das Internet der Dinge, dezentrale Transaktionsnetzwerke (Distributed Ledgers) und Smart Data könnten hier helfen, die Effizienz zu steigern. Der Studie zufolge wurden große Potenziale in zahlreichen Märkten identifiziert, in welchen Banken ihre Effizienz steigern, Kunden von besseren Services profitieren und neue Generationen von Fintechs wachsen können. Weitere Informationen sowie die vollständige Studie sind auf der Oliver Wyman-Website (www.oliverwyman.de) in der Rubrik /Über uns /Pressemitteilungen verfügbar.

5 DK lehnt Vorschläge zum Zinsänderungsrisiko ab Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch wird aufsichtsrechtlich bisher ausschließlich im Rahmen des in der Säule 2 (Aufsichtlicher Überprüfungsprozess) vorgesehenen Basel-II-Zinsschocks überwacht. Dabei werden die Barwertverluste im Fall eines Adhoc- Zinsshifts von +/- 200 BP ins Verhältnis zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln gesetzt; eine Eigenkapitalunterlegung, wie sie für die Schwerpunktrisiken der Säule 1 (Mindesteigenkapitalanforderungen) obligatorisch ist, wurde bisher nicht gefordert. Am 8. Juni hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) nunmehr ein Konsultationspapier zur Säule-1-Eigenkapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch veröffentlicht. Kernpunkte dieses Regulierungsvorschlags sind zwei alternative Ansätze zur Ermittlung künftiger Eigenkapitalanforderungen: (1) Ein Säule-1-Ansatz zur Ermittlung der Kapitalanforderungen auf Basis eines vorgesehenen Standardmodells sowie (2) ein Säule-2- Ansatz, welcher die drei nachfolgenden aufsichtsrechtlichen Komponenten enthält. (i) Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Zinsänderungsrisiko auf Basis eines internen Modells. (ii) Eine Überprüfung des Modells im Rahmen der Säule II. (iii) Erweiterte Offenlegungsanforderungen hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken des Instituts. Die Verwendung eines internen Modells setzt dabei zwingend eine Vorabgenehmigung durch die Bankenaufsicht voraus, wobei der in Säule 1 vorgesehene Standardansatz zwangsweise als Rückfalllösung für die bankinternen Messverfahren zu verwenden ist. Mit den vorgeschlagenen Regelungen verfolgt der BCBS angabegemäß die Ziele, die von den Instituten betriebene Kapitalarbi trage durch Umwidmungen von Positionen zwischen Anlage- und Handelsbuch zu unterbinden und eine größere Konsistenz, Transparenz sowie Vergleichbarkeit für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch innerhalb des Bankensystems herzustellen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) lehnt die vom BCBS vorgeschlagenen Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken im Bankbuch vehement ab. In ihrer hierzu aktuell veröffentlichten Stellungnahme weist die DK darauf hin, dass diese Risikoart in jüngerer Vergangenheit bei keinem deutschen Kreditinstitut schlagend wurde. Zudem habe die Finanzkrise gezeigt, wie vorteilhaft es war, dass sich bisher keine einheitlichen Standards zum Management von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch herausgebildet haben, da eine optimale Zinsrisikosteuerung auf das individuelle Geschäftsmodell eines Instituts abgestimmt sein müsse. Diesem Aspekt könne das vom BCBS vorgeschlagene standardisierte Verfahren jedoch nicht Rechnung tragen. Daher sieht die DK die Gefahr, dass derartig standardisierte Verfahren ein aufsichtlich geschaffenes Modell zur Zinsrisikosteuerung schaffe, welches den ökonomischen Anforderungen, dem Risikoprofil oder auch dem individuellen Geschäftsmodell der Institute nicht genügen kann. Auch der Einführung des standardisierten Modells in einem erweiterten Säule-2-Ansatz steht die DK skeptisch gegenüber, insbesondere aufgrund der vorgesehenen zwangsweisen Umsetzung des Standardansatzes gemäß Säule 1 als Rückfalllösung. Ergänzend führt die Stellungnahme zudem aus, dass die Institute bisher seitens der Bankenaufsicht dazu angehalten wurden, möglichst an ihre Geschäftsstrategie/-politik adjustierte Verfahren zur Abbildung des Zinsänderungsrisikos in Säule 2 zu entwickeln. Die nun vorgestellten standardisierten Modelle in Säule 1 bzw. die Rückfalllösung gemäß Säule 2 hingegen sind von einem entgegengesetzten Trend geprägt. Daneben weist die Vereinigung der kreditwirtschaftlichen Verbände darauf hin, dass eine Überregulierung des Bankensektors die Existenz des Schattenbankensektors weiter fördert. Wenn auch nicht explizit in der DK-Stellungnahme ausgeführt, so darf darüber hinaus insbesondere nicht vergessen werden, dass die Einführung einer obligatorischen Eigenkapitalunterlegungspflicht für Zinsänderungsrisiken bereits im Rahmen der Umsetzung von Basel II intensiv diskutiert wurde. Seinerzeit verzichteten die Bankenaufseher – u. a. aufgrund der Heterogenität der in den Instituten verwendeten Ansätze – auf eine verpflichtende Eigenkapitalunterlegung und führten ersatzweise eine neue unterlegungspflichtige Risikoart ein: das operationelle Risiko. Im Sinne der damaligen Diskussionen wäre es insofern nur konsequent, mit der Einführung von Säule-1-Kapitalanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Bankbuch auf die bisherige Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken zu verzichten. Ein derartiges Ansinnen ist dem vorgelegten Konsultationspapier jedoch nicht zu entnehmen. Im Gegenteil: Auf Basis des vom BCBS am 6. Oktober 2014 vorgelegten Konsultationspapiers „Operational Risk – Revisions to the simpler Approaches“, dessen Konsultationsfrist am 6. Januar 2015 endete, ist tendenziell davon auszugehen, dass der BCBS die kumulative Einhaltung dieser beiden Regelwerke erwartet. Es ist wohl davon auszugehen, dass eine obligatorische Eigenkapitalunterlegung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sowohl einen signifikanten Einfluss auf die Kapitalquoten als auch die Profitabilität der Institute haben wird. Wie hoch genau dieser Effekt ausfallen wird, ist institutsindividuell auf Basis entsprechender Proberechnungen zu quantifizieren. Weitere Informationen sind auf der Website des BCBS (www.bis.org) in der Rubrik /Publications & Research /Committee Publications /Basel Committee on Banking Supervision sowie der Deutschen Kreditwirtschaft (www.die-deutsche-kreditwirtschaft. de) in der Rubrik /Stellungnahmen verfügbar. Foto: © istockphoto Copyright: ia_64

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