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RISIKO MANAGER 18.2015

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12 Ausgabe 18/2015 [

12 Ausgabe 18/2015 [ buchbesprechung ] Peter Küting/Claus-Peter Weber Die Bilanzanalyse – Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS 11., überarbeitete Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2015, 667 Seiten, 49,95 Euro, ISBN 978-3-7910-3413-3. r Vor allem die bisherigen und potenziellen Eigen- und Fremdkapitalgeber haben ein Interesse daran, sowohl über die Zweckmäßigkeit ihrer Kapitalanlage als auch über deren Sicherheit adäquate Informationen zu erhalten. Im Vordergrund steht die Frage nach dem Geschäftspotenzial. Ist die Bonität ausreichend, um ein weiteres Kreditengagement zu rechtfertigen? Kann das Unternehmen auch künftig seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen? Erlauben die Daten eine Prognose über die künftige Geschäftsentwicklung? Bei allen Fragestellungen wird deutlich, externe Bilanzdaten sind eine wichtige und wesentliche Informationsquelle für die Entscheidungsfindung. War in den 90er Jahren die Bilanzanalyse noch stark an den Richtlinien des HGB orientiert, so ist in der Gegenwart eine Analyse allein nach national gültigen Regelungen des HGB nicht mehr ausreichend. Immer mehr Unternehmen bilanzieren nach den Regeln des International Financial Reporting Standard (IFRS). Die positive Resonanz zur den Vorauflagen des Buchs hat die Herausgeber ermutigt, die Publikation mit dem Untertitel „Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS“, in der 11. Auflage zu publizieren. Thematisch untergliedert ist das Buch in die Abschnitte: • Grundlagen der Bilanzanalyse, • Grundlagen der Bilanzpolitik, • traditionelle Bilanzanalyse als Kennzahlenrechnung, • moderne Ansätze der Bilanzanalyse, • Besonderheiten der Konzernbilanz. Sorgfältig und intensiv werden die Unterschiede zwischen den Regeln des HGB nach dem „Vorsichtsprinzip“ und den IFRS basierend auf dem „Zukunftsprinzip“ herausgearbeitet. Sind die Regeln des IFRS im Gegensatz zum HGB wirklich zukunftsbezogen? Der Leser erfährt die Unterschiede der jeweiligen Rechnungslegungsvorschriften. Neuerungen der nationalen und internationalen Rechnungslegung sind berücksichtigt. Ebenso wenig fehlt der Hinweis auf die geplanten Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiRUG). Auf Basis der Grundlagen der Bilanzanalyse wird eine Vielzahl von Kennzahlen und Kennzahlengruppen vorgestellt und kritisch gewürdigt. Trotz aller Möglichkeiten und modernen Analysemethoden weisen die Autoren darauf hin, dass jede Analyse Einschränkungen unterliegt. So werden Ermessensspielräume in der Regel nicht berichtet. Dasselbe gilt auch für ausgeübte Wahlrechte. Insbesondere in den USA hat die Bilanzanalyse eine vergleichsweise lange Tradition. Mathematisch-statistische Verfahren wurden bereits in einfachster Form in den 30er Jahren angewendet. In Deutschland fanden moderne Analyseverfahren in den 80er Jahren praktische Bedeutung. Moderne und in der Praxis angewendete Ansätze wie Scoring oder Rating-Verfahren, Multivariate Diskriminanzanalyse oder die Methode nach dem Saarbrücker Modell werden beschrieben. Trotz aller Verfahren und Methoden bleibt die Schwierigkeit, den Zeitpunkt zu bestimmen, wann ein Unternehmen in die krisenhafte Periode eintritt. Auf jeden Fall erfordert eine moderne ganzheitliche Unternehmensanalyse sowohl eine erfolgsund bilanzwirtschaftliche Kennzahlenanalyse als auch die Untersuchung strategischer Kriterien wie Branchen-, Marktstellungs- und Geschäftsmodell. Das vorliegende und empfehlenswerte Buch enthält informativ gut aufbereitete Informationen zur Beurteilung von Abschlüssen nach HGB und IFRS. Positiv hervorzuheben ist, dass jederzeit sowohl ein Querlesen als auch ein punktuelles Lesen möglich ist. Wer sich mit dem Thema Bilanzanalyse in Theorie und Praxis befasst, der wird immer wieder gern auf dieses Buch zurückgreifen. (Christoph Tigges) RISIKO MANAGER Rating: Praxisbezug: rrrrr Inhalt: rrrrr Verständlichkeit: rrrrr Gesamtwertung: rrrrr

13 Compliance Umsetzung der MaRisk- Compliance-Funktion Ende 2012 veröffentlichte die BaFin erstmals Vorgaben für die Compliance-Funktion gemäß MaRisk, die nunmehr verstärkt Gegenstand von aufsichtlichen Prüfungen sind. Durch die Positionierung der neuen Funktion an der Schnittstelle zwischen Compliance und Risikomanagement entstehen besondere Herausforderungen, die bei der Umsetzung berücksichtigt werden sollten. In Schlaglichtern zeigt der vorliegende Artikel auf, welche spezifischen Projektziele abzuwägen sind, welche Überlegungen mindestens zur Definition des Compliance-Risikos anzustellen sind und in welche Richtungen methodische Ansätze zielen können. Ausgangssituation Mit ihrem Anschreiben an die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft vom 14. Dezember 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktualisierte Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht [vgl. BaFin 2012a/b]. Diese enthalten im Allgemeinen Teil (AT) 4.4.2 erstmals explizite Anforderungen an eine Compliance-Funktion („Compliance gemäß Ma- Risk“). Die Aufgaben dieser neuen Compliance-Funktion sind in den Textziffern (Tz) 1 und 6 des AT 4.4.2 wie gewohnt als Prinzipien formuliert und lassen auch unter Berücksichtigung des BaFin-Anschreibens nur einen begrenzten Rückschluss darüber zu, was Wirtschaftsprüfer und Aufseher in der Praxis erwarten. Nach zahlreichen Diskussionen mit Industrieund Aufsichtsvertretern lassen sich neben dem grundsätzlichen Wunsch nach einer angemessenen Compliance-Kultur allerdings drei Aufgaben herausheben, nämlich – die Identifizierung aller für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, – die Herstellung von Transparenz über wesentliche Compliance-Risiken des Instituts aus der möglichen Nichteinhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie – das Hinwirken auf die Implementierung wirksamer Verfahren inkl. Kontrollen zur Einhaltung derselben, während die eigentliche Verantwortung, systematisch regelkonform zu handeln, bei den überwachten Geschäftsbereichen verbleibt. Diese Anforderungen klingen zunächst insofern wenig überraschend, als die wesentlichen Risiken jedes Instituts bereits vor der Neufassung der MaRisk systematisch identifiziert, bewertet und mit entsprechenden Maßnahmen gesteuert werden mussten. Die Umsetzung der Compliance-Funktion gemäß MaRisk gerät dennoch besonders spannend, weil erstens die MaRisk nun gerade die Brücke zwischen der klassischen Compliance-Funktion und dem internen Risikomanagement schlagen. Dies erfolgt nicht nur dadurch, dass die Anforderungen eben gerade in die Ma- Risk und das damit verbundene Risikound Steuerungsverständnis eingeführt wurden. Vielmehr stellt AT 4.4.2 Tz 2 bezüglich der Wesentlichkeit rechtlicher Regelungen und Vorgaben explizit auf die mögliche Gefährdung des Vermögens des Instituts ab, die klassischen Compliance- Funktionen als expliziter Beurteilungsmaßstab bislang im Wesentlichen fremd war. Zweitens beschränken sich die neuen Anforderungen nicht auf die klassischen Compliance-Themen, wie Geldwäsche, Wertpapierdienstleistungen und Betrugsprävention, für die seitens der bestehenden Compliance-Bereiche bereits diverse Risikoanalysen und Maßnahmenbündel implementiert wurden. Vielmehr geht es potenziell um die Vielzahl deutscher und konsequenter Weise auch sonstiger europäischer und nicht-europäischer rechtlicher Regelungen und Vorgaben, aus deren Nichteinhaltung ein wesentliches Vermögensrisiko resultieren kann. Je nach Geschäftsmodell eines Instituts stehen also zwischen mehreren Hundert bis hin zu mehreren Tausend Gesetze und Verordnungen grundsätzlich zur Disposition. Zwar thematisiert die BaFin im Anschreiben die Befürchtungen von Branchenvertretern, dass bezüglich der relevanten Rechtsbereiche ein umfassender Ansatz erforderlich sein könnte und versucht diese Befürchtungen zu zerstreuen. Letztlich bietet der Text des Anschreibens aber keine belastbare Vorgabe und fällt damit auf die Wesentlichkeit des möglichen Risikos zurück. Zudem verweist das Anschreiben an anderer Stelle unter dem Stichwort „Proportionalität nach oben“ auf den ambivalenten Charakter des Proportionalitätsprinzips. Danach dürfen kleinere Institute mit einfacher Organisation und weniger risikobehafteten Geschäften Erleichterungen für sich geltend machen. Gleichzeitig erwartet die Aufsicht aber von größeren und komplexeren Häusern gegebenenfalls über die in den MaRisk niedergelegten Anforderungen hinauszugehen. Was bedeutet das nun für die Institute? Nachdem die BaFin ursprünglich einen Umsetzungszeitraum bis Ende 2013 zugesagt hatte, wurden in konkreten Einzelfällen bei Vorliegen entsprechender Projektinhalte und -pläne auch längere Umsetzungszeiträume akzeptiert. Gleichwohl sollten spätestens 2015 nicht nur theoretische Konzepte, sondern auch belastbare Ergebnisse aus deren erster Umsetzung vorliegen. Aus Erfahrungen mit früheren Veröffentlichungen der MaRisk ist davon auszugehen, dass sich die konkreten Erwartungen der Prüfer an die Compliance- Funktion gemäß MaRisk zunächst durch Prüfungen in verschiedenen Häusern konkretisieren und dabei aus Sicht der Institute sukzessive deutlich erhöhen, weil sich nachvollziehbare und durchdachte Lösungen als Standards etablieren. Gleichzeitig scheinen in- und ausländische Behörden zunehmend den politischen Willen und die organisatorischen Voraussetzungen für eine verstärkte und schmerzhafte Ahndung von Gesetzesübertretungen der Bankenbranche zu entwickeln. Insbesondere größere und komplexere Häuser

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