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RISIKO MANAGER 17.2015

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4 Ausgabe 17/2015 Klage

4 Ausgabe 17/2015 Klage gegen Bonitätsbewertung erhoben Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat die bundesweit erste Klage gegen eine Auskunftei wegen Fehlbewertungen im Anleihen-Segment erhoben. Die Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH, nunmehr Bisnode GmbH, bewertete die Future Business KGaA, Dresden, in den Jahren 2011 bis 2013 jährlich mit der Bestnote für Kreditwürdigkeit. Das Unternehmen emittierte Wertpapiere, insbesondere handelbare Orderschuldverschreibungen, im Volumen von 770 Mio. ¤. Die „Ratings“ wurden von der Future Business KGaA verwendet, um Anleger für diese Wertpapiere zu werben. Diese Bonitätsbewertungen waren möglicherweise fehlerhaft und beruhten nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung der Geschäftsunterlagen, wie bei einem interaktiven Rating üblich. Vielmehr wird spekuliert, dass diese Bewertungen ohne die erforderliche umfassende Prüfung erteilt wurden. Über das Vermögen der Future Business KGaA ist am 1. April 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Für die Anleger ist ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden. Die Klage mit einem Streitwert in Höhe von 112.000 ¤ wurde am 14. Juli 2015 bei dem Landgericht Darmstadt anhängig gemacht. Weitere Klagen und ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind in Vorbereitung. Außerdem will die Kanzlei Schirp Neusel & Partner gegen weitere verschiedene Ratingagenturen klagen. Genau genommen handelt es sich bei der Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH allerdings nicht um eine Ratingagentur, sondern um eine Wirtschaftsauskunftei. Abgesehen davon, dass Bonitätsnoten von Auskunfteien ohnehin nicht den Anforderungen an die Finanzkommunikation von Kapitalmarktunternehmen genügen, ist der durch die Future Business KGaA verursachte Schaden nicht falschen Bonitätsbewertungen zuzuordnen. Dessen ungeachtet bereiten weitere Anlegerschützer Klagen gegen Future Business vor. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat bereits ein Vorgehen gegen Bisnode Deutschland GmbH (vormals Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH), angekündigt, sofern Bisnode nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein sollte und hält die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) für zielführend. Fondsmanager besorgt über Solvency II Mehr als ein Drittel der Versicherungsspezialisten und Fondsmanager geht einer Umfrage von State Street zufolge davon aus, dass Vermögensverwalter nur unzureichend auf Solvency II vorbereitet sind. Demnach glauben 36 Prozent der Befragten, dass Verwalter nicht die erforderliche Datentiefe bereitstellen können, die ihre Versicherungskunden im Hinblick auf Solvency II benötigen. Acht Prozent halten die Vermögensverwalter sogar für „sehr unvorbereitet“. Von den insgesamt 100 Studienteilnehmern gehen zudem 41 Befragte davon aus, dass selbst die Vermögensverwalter, die zur Bereitstellung der benötigten Datentiefe in der Lage sind, Schwierigkeiten mit einer fristgerechten Lieferung bekommen können. Die befragten Fondsmanager äußerten auch Bedenken, dass vertrauliche strategische Positionen veröffentlicht werden könnten. Gut 31 Prozent gehen daher davon aus, dass Fondsmanager für alternative Investments nur „äußerst ungern“ wichtige, betriebswirtschaftliche Solvency-II-Daten an Versicherer weitergeben. Weitere 56 Prozent glauben, sie täten dies „eher ungern“. Fast zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten gaben an, dass sie potenzielle Nachteile für Dachfonds unter Solvency II sehen, weil sich viele Manager der zugrunde liegenden Fonds der erforderlichen Weitergabe der Originaldaten verweigern könnten. Mit Blick auf alternative Anlageklassen glauben zehn Prozent der Befragten, dass die Versicherer ihr Engagement in alternative Anlagen erheblich verringern werden. Dies liege an den unter Solvency II höheren Eigenkapitalanforderungen. Insgesamt erwarten 68 Prozent der befragten Versicherungs- und Fondsmanager daher auch, dass Versicherer wegen Solvency II vermehrt zu Anlagestrategien mit stärker prognostizierbaren und unkorrelierten Erträgen übergehen werden und ihre Risikobereitschaft sinkt. Weitere Informationen sind auf der Website der State Street Corporation (www.statestreet.com) in der Rubrik /About /Media Relations verfügbar. Anzeige Karsten Büll | Georgios Kotsougianis | Michael Voss Die Compliance-Funktion nach MaRisk Auslegung und Umsetzung Karsten Büll | Georgios Kotsougianis | Michael Voss Die Compliance-Funktion nach MaRisk ISBN 978-3-86556-444-3 Art.-Nr. 22.518-1500 256 Seiten, gebunden 49,00 Euro Jetzt bestellen Bank-Verlag GmbH Wendelinstraße 1 | 50933 Köln Weitere Fachmedien in unserem Shop: www.bank-verlag-shop.de

5 Lebensversicherer für Solvency II gerüstet Die deutsche Lebensversicherungsbranche wird trotz deutlich gesunkener Zinsen die Umstellung auf die Kapitalanforderungen unter dem künftigen europäischen Aufsichtsregime Solvency II bewältigen können. Das zeigt auch die zweite „Vollerhebung Leben“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die BaFin hat dafür erneut alle deutschen Lebensversicherer unter ihrer Aufsicht gefragt, wie ihre Eigenmittelsituation unter Solvency-II-Bedingungen aussähe. Stichtag war der 31. Dezember 2014. Dabei hat sich bestätigt, dass die Übergangsmaßnahmen und die Volatilitätsanpassung, die Solvency II vorsieht, die gewünschte Wirkung entfalten. Nahezu alle Lebensversicherer konnten dank der Anwendung dieser Instrumente ausreichende Eigenmittel nachweisen. Die Zahl der Unternehmen, die trotz Anwendung dieser Maßnahmen keine ausreichenden Eigenmittel vorweisen konnten, hat sich im Vergleich zur ersten Vollerhebung nicht erhöht. Mit Versicherern, bei denen sich mögliche Schwierigkeiten zum Start von Solvency II abzeichnen, steht die BaFin in engem Kontakt. BaFin-Präsident Felix Hufeld wertet die Ergebnisse der neuen Vollerhebung positiv, weist allerdings darauf hin, dass die Übergangsmaßnahmen innerhalb der 16-jährigen Übergangsphase sukzessive auslaufen. „Die Unternehmen werden sich also sehr anstrengen müssen, um ihre Kapitalbasis zu stärken, auch wenn die Zinsen seit Ende 2014 leicht gestiegen sind“, führt Hufeld aus. Dies wird durch die erneute Vollerhebung bestätigt, wonach bei fast der Hälfte der befragten Unternehmen die Eigenmittel zum Stichtag 31. Dezember 2014 unter den künftigen Anforderungen lägen, wenn sie die Übergangsmaßnahmen nicht anwendeten. In der Summe ergäbe sich dann für diese Unternehmen eine Eigenmittellücke von etwa zwölf Mrd. ¤. Der Schwerpunkt der deutschen Lebensversicherer liegt traditionell auf Verträgen mit langjährigen Zinsgarantien. Unter der marktkonsistenten Bewertung von Solvency II werden die Risiken sichtbar, welche diese Garantien mit sich bringen. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus stellt die Einführung von Solvency II darum eine besondere Herausforderung für die Unternehmen dar. Zentrale Bedeutung haben die Übergangsmaßnahmen, die das Solvency-II-Regelwerk vorsieht: Die neuen Kapitalanforderungen werden schrittweise über einen Zeitraum von 16 Jahren eingeführt. Ergänzend steht den Lebensversicherern als permanentes Instrument die sogenannte Volatilitätsanpassung zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen Aufschlag auf die Zinskurve, mit dem übermäßige Schwankungen in den Ergebnissen aufgrund von Marktübertreibungen vermieden werden sollen. Die Höhe des Zuschlags legt EIOPA fest, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority). Die deutschen Lebensversicherer müssen sich die Anwendung dieser Maßnahmen von der BaFin genehmigen lassen. DK begrüßt Überprüfung der Eigenkapitalanforderungen Die EU-Kommission hat am 15. Juli 2015 ein Konsultationspapier zu den möglichen Auswirkungen der aktuellen bankaufsichtlichen Regulierung (CRD- IV-Paket) auf die Finanzierung der Wirtschaft veröffentlicht. Sie möchte sich dadurch einen Überblick darüber verschaffen, wie sich die neuen Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe der Banken ausgewirkt haben. Ein besonderes Augenmerk hat sie dabei auf die Finanzierungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie die Finanzierung von Infrastrukturprojekten gelegt. Von der Untersuchung ausgenommen sind die neuen Liquiditätskenn ziffern LCR und NSFR (Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Funding Ratio) sowie die Verschuldungsquote (Leverage Ratio). Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die von EU-Kommissar Jonathan Hill gestartete Konsultation. Es ist sinnvoll zu untersuchen, wie sich die überarbeiteten Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe auswirken, so die DK. Die EU-Kommission kommt damit ihrem Auftrag aus dem Jahr 2013 nach und überprüft die Auswirkungen der europäischen Basel-III-Umsetzung auf die Kreditvergabe an Privatpersonen, KMU sowie bei langfristigen Infrastrukturprojekten. Die Deutsche Kreditwirtschaft hält es für wichtig und notwendig, die aufsichtlichen Anforderungen für die langfristige Unternehmensfinanzierung so auszugestalten, dass Wachstum und Beschäftigung in Europa gefördert und unterstützt werden. Sie plädiert daher dafür, die Kapitalanforderungen für Kredite an KMU nicht weiter zu verschärfen. Der Mittelstand stellt in den meis ten EU-Mitgliedstaaten das Rückgrat der Volkswirtschaft dar. Die europäischen Eigenkapitalvorschriften fördern risikoarme Kredite an diese Unternehmen auf angemessene Art und Weise durch geringere Eigenkapitalanforderungen. Eine unveränderte Übernahme der für international tätige Banken entwickelten Regelungen von Basel III würde die Kapitalanforderungen um ein Drittel erhöhen. Die Spielräume der Banken und Sparkassen für KMU-Finanzierungen würden deutlich eingeschränkt und Kredite verteuert. Positiv nehmen die deutschen Banken und Sparkassen darüber hinaus auf, dass die EU-Kommission ebenfalls prüfen möchte, ob bankaufsichtliche Vorschriften vereinfacht oder differenziert werden können. Weitere Informationen sind auf der Website der DK (www.diedeutsche-kreditwirtschaft.de) in der Rubrik /Pressemitteilungen verfügbar.

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