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RISIKO MANAGER 17.2015

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www.tsi-kongress.de Corporate Special Kapitalmarktunion NEU TSI Kongress am 23. und 24. September 2015 Keynotes Politik: Asset Based Finance – Europas Wirtschaftsfinanzierung auf dem Weg von der Bank- zur Kapitalmarktfinanzierung Kapitalmarktunion – Was heißt dies für Europas Asset Based Finance Märkte? Aktuelle Markttrends für ABS, Kreditfonds, Infrastrukturfinanzierung Regulierung: Wohin geht die ABF-Regulierung in Europa? Was ist von Qualifying Securitisation zu halten? EZB: Quantitative Easing und was kommt danach? Corporate Special: Wohin geht die Wirtschaftsfinanzierung? Dr. Michael Meister Staatssekretär Bundesministerium der Finanzen Europas Kapitalmärkte stehen vor einem Paradigmenwechsel und viele grundlegenden Fragen stellen sich. Der diesjährige TSI Kongress im Herbst fällt in die richtige Zeit für diese Diskussion. Wir erwarten über 650 Teilnehmer, darunter auch viele Investoren. Diskutieren Sie mit über 150 hochkarätigen Spezialisten aus den nationalen und internationalen Asset Based Finance Märkten sowie aus Politik, Aufsicht und Verbänden in fast 40 Veranstaltungen die aktuellsten Entwicklungen im Asset Based Finance Markt. Jetzt anmelden! TSI Congress 2015 … where the community meets! www.tsi-kongress.de Jörg Asmussen Staatssekretär Bundesministerium für Arbeit und Soziales Der TSI Kongress 2015 wird durch die gesamte Asset Based Finance Industrie sowie von Politik und Wirtschaft unterstützt

3 standpunkt China ist erst der Anfang Die Krise in China ist kein kurzfristiges Intermezzo, das die Märkte vorübergehend beeinflusst. Die Situation der bald größten Volkswirtschaft der Welt wird die Risiken und Ertragsperspektiven längerfristig beeinflussen – und könnte somit der Anfang einer längeren Baisse-Periode sein. Nach dem „schwarzen Montag“ an Chinas Aktienmärkten mit dem höchsten Tagesverlust seit acht Jahren, sind auch die europäischen Märkte nachhaltig unter Druck geraten. Kein Wunder – wenn schon das vergleichsweise unbedeutende Griechenland Europas Börsen in Schach halten kann, dann erst recht die bald größte Volkswirtschaft der Welt. Laut Berechnung von Morgan Stanley hat die Volksrepublik China im letzten Jahr 38 Prozent zum Weltwirtschaftswachstum beigetragen. Dabei ist das Wachstum im eigenen Land anhaltend rückläufig: Belastet wird Chinas Konjunktur nicht nur vom Umbau weg von einer exportabhängigen Wirtschaft hin zu mehr Binnenkonsum. Auch die Umsetzung strengerer Umweltstandards, der Übergang zur Produktion höherwertiger Produkte bei einer gleichzeitig schwelenden Immobilienund Aktienblase belastet die chinesische Wirtschaft. Da all diese Ziele jedoch politisch gewollt sind, dürfte es sich um längerfristige Trends handeln. Und das hat Konsequenzen für die restliche Weltwirtschaft: Auch das globale Wachstum wird sich verlangsamen. Insbesondere die Länder Brasilien, Russland und Südkorea könnten verstärkt leiden. Auch bei der Rohstoffpreisentwicklung muss umgedacht werden. Möglicherweise stehen wir erst am Anfang einer längeren Baisseperiode, deren Effekte für die Weltwirtschaft nur schwer zu kalkulieren sind. Sie dürfte aber die Inflationsentwicklung fast weltweit in Schach halten. Weniger globales Wachstum und möglicherweise niedrigere Inflationsraten sprechen für weltweit niedrige Leitzinsen. Die US-Fed müsste also keinen neuen Zinsanhebungszyklus starten. Folglich würden auch die Renditen in den USA und anderen Märkten kaum steigen. Das würde zwar das Verlustpotenzial für Investoren begrenzen, mit deutlichen Korrekturen nach unten müssten sie aber weiter rechnen. Autor: Dr. Otmar Lang, Chefvolkswirt, Targobank. InvStRefG-Novelle in der Kritik Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzesentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) zur Konsultation gestellt. Kernelemente des Diskussionsentwurfs sind u. a. die Einführung eines neuen Besteuerungssystems für Investmentfonds, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anlegern basiert, die Fortführung des derzeitigen Besteuerungsverfahrens für Spezial-Investmentfonds unter Beibehaltung des derzeitigen Anforderungskatalogs, die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie eine Steuerermäßigung für Veräußerungsgewinne im Bereich des Wagniskapitals. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen würden nach Ansicht des Bundesverbands Alternative Investments e.V. (BAI) erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Fondsbranche und deutsche Fondsanleger nach sich ziehen. Es gehe um nicht weniger als die Einführung eines „intransparenten“ Besteuerungssystems für (Publikums-) Investmentfonds, so BAI-Geschäftsführer Frank Dornseifer. Im Ergebnis solle ein etabliertes System aufgegeben Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio werden, in dem auch Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in weiten Bereichen bereits identifiziert und ausgeräumt wurden. Mit der Einführung einer vollständig neuen Systematik der Investmentbesteuerung würde das Risiko neuer Gestaltungs- und Umgehungsmöglichkeiten geschaffen. Ob mit dem neuen Gesetz etwaige EU-rechtliche Risiken tatsächlich eliminiert werden, bedarf noch einer weiteren Prüfung. Insbesondere mit Blick auf die Fondsbesteuerung in den europäischen Nachbarländern ist der BAI bereits in der Vergangenheit für eine Gleichbehandlung aller Investmentvermögen eingetreten. Die Unterscheidung zwischen Investmentvermögen und Spezial-Investmentvermögen sei sachlich nur schwer zu rechtfertigen, so Dornseifer. Gleiches gelte für den Anforderungskatalog an Spezialfonds, damit für diese eine transparente Besteuerung greift; die Anlagemöglichkeiten dieser Fonds seien sehr beschränkt und würden den Bedürfnissen institutioneller Investoren nicht mehr gerecht. Sehr kritisch sieht der BAI zudem die – wieder einmal – geplante Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften. Im Rahmen des Frage-und-Antworten- Prozesses (Q&A-Prozess) hat die EU-Kommission im Rahmen des Single Rulebook drei zusätzliche Antworten zur Meldung und Offenlegung der Leverage Ratio aufgenommen. Im Rahmen der Antwort zur Frage 2015_1738 stellt sie dabei klar, dass die Institute die Kennziffer bis zum Inkrafttreten der neuen Durchführungsverordnung zum Meldewesen auf Basis der ursprünglichen Fassung des Artikels 429 CRR zu melden haben. Hierzu sollen sie die Meldebögen gemäß Anhang X der aktuell gültigen Durchführungsverordnung verwenden. Zudem steht es den Instituten gemäß Q&A 2015_1871 frei, die Meldung der Leverage Ratio auf der Grundlage des Quartalsdurchschnitts oder aber als Quartalsendwert zu melden. Ein Antrag gemäß Artikel 499 Abs. 3 CRR ist hierfür nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Offenlegung wird im Rahmen der Antwort zur Frage 2015_1863 seitens der Kommission klargestellt, dass die Institute hier auf die überarbeitete CRR-Definition abzustellen haben. Zudem sind die in Artikel 451 Abs. 1 CRR geforderten Informationen offenzulegen. Die BaFin hat diese erläuternden Aussagen zur CRR auf Deutsch veröffentlicht. Weitere Informationen sind auf der Website der European Banking Authority (www.eba.europa.eu) in der Rubrik /Single Rulebook Q&A sowie der BaFin (www. bafin.de) in der Rubrik /Daten & Dokumente /Meldungen Aufsicht verfügbar.

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