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RISIKO MANAGER 15-16.2015

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G 59071 15-16 . 2015 Inhalt 1, 7 CVA für Kontrahenten- Ausfallrisiken 3 Standpunkt, Kurz & Bündig 11 Fotonachlese 15 Operationelle Risiken 20 Buchbesprechung 21 KWG §44-Readiness in der IT 25 Personalien 26 Impressum 28 Produkte & Unternehmen Bewertungs adjustierungen CVA für Kontrahenten- Ausfallrisiken Dieser Artikel ist eine Einführung in die Thematik der Bewertung von Derivaten unter Berücksichtigung von Bewertungsadjustierungen (engl. „Credit Valuation Adjustments“ (CVA)) mit dem Ziel, einen leicht verständlichen Einstieg in die Materie zu geben. Es wird dabei auf die Hintergründe von CVA im Rahmen des Risikomanagements eingegangen. Dabei findet eine sorgfältige Abgrenzung zu herkömmlichen Größen im Kontext von Kontrahenten-Ausfallrisiken (engl. „Counterparty Default Risk“) unter den Basel- III-Regularien statt. Besonderes Augenmerk wird auf ein praxisnahes Vorgehen gelegt und es werden Hinweise zur Simulation von CVA gegeben. Hintergrund und Einordnung Der Begriff „Counterparty Default Risk“ beschreibt allgemein das Risiko für finanzielle Verluste durch den Ausfall eines Geschäftspartners. Berühmt – und teils auch berüchtigt – wurde dieser Begriff im Zusammenhang mit Derivatetransaktionen. Auf diesen Kontext beziehen wir uns daher im Folgenden. Regulatorisch umgesetzt wird Counterparty Default Risk als Teil eines größeren Rahmenwerks: Den Basel- III-Regularien (genauer: Basel III: A global regulatory framework for more resilient banks and banking systems). Diese werden herausgegeben von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS, Bank for International Settlements) und können als internationaler Minimalkonsens zum Thema Bankenregulierung betrachtet werden. Basel III gibt konkrete Regeln, Richtlinien Fortsetzung auf Seite 7 Anzeige Dr. Peter & Company AG Nutzen Sie unsere Expertise bei der Sanierungsplanung www.pco-ag.de/sanierungsplan

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