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RISIKO MANAGER 09.2019

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24 RISIKO MANAGER 09|2019 Greifen Steuerungmodelle und Bewertungsmethoden noch? Banksteuerung in der Niedrigzinsphase Banken und Sparkassen sollten sich wie beispielsweise Industrieunternehmen auch bei ihren Entscheidungen in erster Linie wertorientiert verhalten (wertorientierte Banksteuerung). Strategische und operative Entscheidungen sollten also prinzipiell anhand der aus der klassischen Investitionsrechnung bekannten Kapitalwertmethode getroffen werden. Letztere wird im Bankensektor üblicherweise als Barwertmethode bezeichnet. So müssen Institute auf Basis einer auch strategisch ausgerichteten Geschäftsfeldrechnung in der Lage sein, naheliegende zentrale Fragen zu beantworten: Welche Vertriebswege, welche Produkte, welche Kundensegmente und welche Filialen bringen bezogen auf den nach SREP im Zuge der Geschäftsmodellanalyse relevanten Planungshorizont von mindestens drei Jahren welchen Profit? Gleichzeitig muss die Bankpraxis jedoch das GuV-Ergebnis im Blick haben: der ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) beziehungsweise ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) der Europäischen Zentralbank (EZB), aber auch der von der deutschen Bankenaufsicht formulierte neue Risikotragfähigkeitsleitfaden (RTF) geben den Instituten den parallelen Steuerungsansatz sowohl nach der normativen als auch der ökonomischen (wertorientierten) Perspektive vor. Die auch nach MaRisk geforderte periodenbezogene Ergebnisspaltung belegt zusätzlich, dass die moderne Banksteuerung dem Dualismus „Wertorientierung und Periodenorientierung“ gleichzeitig Rechnung tragen muss. Die aktuelle Studie „Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand“ („banking insight“ von msgGillardon in Kooperation mit dem Handelsblatt) unterstreicht in diesem Zusammenhang die zunehmende Bedeutung der Wertorientierung und die Abnahme der bislang klaren Dominanz der GuV-Steuerung. Beide Steuerungskreise werden damit künftig gleichberechtigt genutzt werden. ( Abb. 01) Deshalb werden in diesem Artikel Aspekte aus beiden „Welten“ analysiert.

ERM 25 Abb. 01 Einsatz der perioden- und wertorientierten Steuerung Welche methodischen Veränderungen sind bei der Wahl des internen Steuerungsansatzes geplant? Heute Zukunft 51 % Basis: alle Befragten, N = 100 (Einfachnennung) 40 % 35 % 27 % 21 % 15 % 10 % 1 % Periodenorientierte (GuV-orientierte) Steuerung und nachrichtliche Darstellung der wertorientierten (barwertorientierten) Ergebnisse Wertorientierte Steuerung unter Einhaltung von GuV-Restriktionen Ausschließlich periodenorientierte Steuerung Zukünftig gleichberechtigte / parallele periodenorientierte und wertorientierte Steuerung, da uns der RTF-Leitfaden dies so vorgibt Quelle: Studie „Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand“, S. 11. Grundsätzlich ändert zwar auch die Niedrigzinsphase nichts an den bekannten Methoden der Gesamtbanksteuerung. Gleichwohl gibt sie aber Anlass, einige der mit der Niedrigzinsphase aufgekommenen neuen Fragestellungen aufzugreifen [vgl. Wimmer 2016, S. 171-185]: » negative Zinsen und Basel-II-Zinsschock, » Geschäftsmodellrisiken durch Niedrigzinsen, » Produktmodellrisiken in der Niedrigzinsphase, » Erfolgsspaltung und GuV-Überleitung. Negative Zinsen und Basel-II- Zinsschock Die BaFin hat am 6. August 2019 die neue Fassung des Rundschreibens 06/2019 (BA) für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (im Folgenden ZÄR-AB) veröffentlicht [vgl. BaFin 2019]. Demzufolge ergreifen die Aufsichtsbehörden zumindest dann Maßnahmen, wenn der Zinsbuchbarwert des Anlagebuchs eines Instituts bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von 200 Basispunkten um mehr als 20 Prozent ihrer Eigenmittel absinkt – das Institut wird dann als „Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ bezeichnet. Eine mögliche Maßnahme kann in der Überprüfung der Kapitalfestsetzung im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) bestehen. Damit gilt die folgende, bereits aus den Vorgängerrundschreiben bekannte Rechenvorschrift (e t Zinsbuch-Cashflow mit t als Laufzeitindex; t gibt den zeitlichen Abstand des Zinsbuch-Cashflows e t vom Bewertungszeitpunkt „heute“ in Tagen an; zbf Zerobondabzinsfaktor der heutigen Zinsstrukturkurve; zbf[szenario] nach Zinsszenario 1 beziehungsweise 2) [Vgl. Wimmer/Caprano 2013, S. 207-210]: Bereits das Rundschreiben 9/2018 hatte weitreichend Änderungen gegenüber den Vorgängerregelungen beinhaltet, die hier stichwortartig zusammengefasst werden: » Basis der Berechnung der Barwertänderung sind die institutsinternen Methoden; das sogenannte Ausweichverfahren war gestrichen worden. » Margen dürfen seither aus den Zahlungsströmen eliminiert werden, sofern diese Vorgehensweise mit den institutsinternen Methoden und Verfahren zum Management und zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch übereinstimmt – dies entsprach einem aufsichtlichen Paradigmenwechsel, da die FAQs zum Vorgängerrundschreiben die Margeneliminierung noch untersagt hatten. » Der Zinsschock ist mit genau einer risikofreien Zinsstrukturkurve pro Währung (Tagesgeldsatz-Swapsätze [OIS]) zu ermitteln. Beim OIS (Overnight Index Swap) erfolgt ein Tausch eines festen Zinssatzes gegen einen geometrischen Durchschnitt von Tagesgeldzinsen für die Laufzeit des Swaps; im Euro-Währungsgebiet handelt es sich um die EONIA-Swapkurve.

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