Aufrufe
vor 6 Jahren

RISIKO MANAGER 09.2017

  • Text
  • Verbindlichkeiten
  • Banken
  • Blockchain
  • Risiko
  • Informationen
  • European
  • Schuldner
  • Datenfelder
  • Factor
  • Regulierung
RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

36

36 RISIKO MANAGER 09|2017 Technische Durchführungsstandards für die Liquiditätsrisikomeldung Additional Liquidity Monitoring Metrics – Mehrwert oder nur mehr Aufwand? Die EBA hat kürzlich den finalen Entwurf der technischen Durchführungsstandards für die Liquiditätsrisikomeldung „Additional Liquidity Monitoring Metrics", kurz ALMM veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen umfassen die Wiedereinführung einer Liquiditätsablaufbilanz („maturity ladder“) und eine definitorische Harmonisierung mit der LCR-Meldung nach delegiertem Rechtsakt. Neben einigen erfreulichen Klarstellungen und sachlogischen Bereinigungen bleibt zu diskutieren, ob die nun zu meldende deterministische Liquiditätsablaufbilanz einen Steuerungs- und/oder Überwachungsmehrwert bedeutet.

Regulierung 37 Die europäische Bankenaufsicht (EBA) hat am 7. April 2017 den finalen Entwurf der technischen Durchführungsstandards (ITS – Implementing Technical Standards) in Hinblick auf die zusätzlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung (ALMM – Additional Liquidity Monitoring Metrics) bei der europäischen Kommission vorgelegt [vgl. EBA 2017]. Nach den überarbeiteten Regelungen soll erstmals bereits zum Stichtag 31. März 2018 gemeldet werden. Die ALMM umfassen Vorgaben zur monatlichen Meldung von Daten und Kennzahlen zum Liquiditätsrisiko, welche unter anderem Fundingkonzentrationen, Laufzeitinkongruenzen und Refinanzierungskosten beschreiben. Ziel ist es, über die LCR und NSFR hinausgehende Informationen über die Liquiditätsausstattung von Instituten in hinreichender Granularität zu sammeln. Ursprünglich hatte die EBA am 18. Dezember 2013 (beziehungsweise mit kleiner Änderung am 24. Juli 2014) einen finalen Entwurf für diese technischen Durchführungsstandards eingereicht. Diese Standards wurden – mit Einschränkungen – erst im vergangenen Jahr am 1. März von der europäischen Kommission verabschiedet. Die wesentliche Restriktion bestand darin, dass die Liquiditätsablaufbilanz (Formular C 66) nicht von der Kommission angenommen und die EBA gebeten wurde, ebendiese konzeptionell an die delegierte Verordnung zum LCR anzupassen. Diese Anpassungen wurden am 16. November 2016 zur Konsultation veröffentlicht und finden sich nun mit einigen Änderungen in dem finalen Entwurf wieder. Der vorliegende Beitrag richtet sich insbesondere an Institutsmitarbeiter, die mit der Umsetzung der neuen Anforderungen betraut sind, und beleuchtet die inhaltlichen Änderungen, die hieraus hervorgehen, gegenüber der Version aus dem Jahr 2014, vor allem auch im Hinblick auf die Lösung bestehender Probleme beziehungsweise Unklarheiten der alten Fassung. Die ALMM beinhalten nunmehr folgende Meldetabellen: » C 66 – Liquiditätsablaufbilanz: Kann als deterministische Liquiditätsablaufbilanz interpretiert werden und enthält zudem Laufzeitinformationen zum Puffer » C 67 – Konzentration der Finanzierung nach Gegenparteien: Nominal- und Laufzeitangaben bzgl. der 10 größten Refinanzierungsgeber » C 68 – Konzentration der Finanzierung nach Produktarten : Nominal- und Laufzeitangaben bzgl. der wesentlichen Refinanzierungsproduktarten » C 69 – Kosten für unterschiedliche Finanzierungszeiträume: Aufführung der Spreads je Refinanzierungsprodukt für die verschiedene Laufzeiten » C 70 – Anschlussfinanzierung: Angaben zu den fällig werdenden, prolongierten und neu akquirierten Finanzierungen für verschiedene Laufzeitbänder und Produktgruppen » C 71 – Konzentration des Liquiditätsdeckungspotenzials (LCR Puffer) nach Emittenten: Nominal- bzw. Marktwertangaben zu den 10 größten Kontrahenten beziehungsweise Emittenten im Liquiditätspuffer Neuerungen Die wesentlichen Änderungen umfassen unter anderem die Wiedereinführung des überarbeiteten Meldebogens (C 66) zur Liquiditätsablaufbilanz, mit dem konzeptionelle Inkonsistenzen zur LCR-Meldung behoben werden. Desweiteren gibt es einige nicht wesentliche Änderungen für die Meldebögen C 67 bis C 71, die im nachfolgenden kurz aufgeführt werden. Insgesamt wurden Definitionen spezifiziert, wie beispielsweise die Definition des Neugeschäfts für den Meldebogen C 69 und prolongierter sowie neuer Refinanzierungen für C 70. Änderungen in Formular C 66 – Liquiditätsablaufbilanz Wie eingangs erwähnt umfasst die Änderung im Meldebogen C 66 die Anpassung der Laufzeitbänder an die LCR Delegated Act (LCR DA), Tab. 01 Außerdem wurden in Abschnitt 3 des Formulars Anpassungen an den zu meldenden Daten vorgenommen, um diese an die HQLA-(High quality liquid assets) Definition im LCR DA anzugleichen (das heißt Level 1, Level 2A und Level 2B Assets). Vermögenswerte, welche die HQLA- Kriterien nicht erfüllen, werden in Abschnitt 3.6 des Formulars gemeldet. Diese Anpassungen finden sich auch in den Abschnitten 1 und 2 (Zu- und Abflüsse) desselben Meldebogens wieder. Tab. 02 Mit der Einführung des Abschnitts 4 „Eventualzahlungsströme“ („contingencies“) wurde eine weitere Harmonisierung an den LCR DA vorgenommen: Abflüsse aufgrund von zugesicherten Fazilitäten („committed facilities“) und Bonitätsverschlechterungen des meldenden Instituts („downgrade trigger“) werden hier gemeldet. Tab. 03 Dieser Abschnitt der Meldung enthält wichtige Informationen über die Liquiditätsposition des meldenden Instituts im unsicheren Bereich. Im neu eingeführten Abschnitt 5 „nachrichtliche Positionen“ („memorandum Tab. 01 Laufzeitbänder aus dem Meldebogen C66

RISIKO MANAGER

 

Copyright Risiko Manager © 2004-2017. All Rights Reserved.