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RISIKO MANAGER 09.2015

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6 Ausgabe 09/2015

6 Ausgabe 09/2015 Konjunktur in der Eurozone zieht an Nach zwei Jahren des Rückgangs ist das Wachstum im vergangenen Jahr vorsichtig in die Eurozone zurückgekehrt, das Bruttoinlandsprodukt legte um 0,9 Prozent zu. 2015 dürfte sich diese Entwicklung verstärken. KfW Research prognostiziert für das laufende Jahr ein Plus von 1,3 Prozent. Der Außenhandel profitiert vom schwächeren Euro, die Unternehmensinvestitionen von der Stabilisierung des Bankensektors und die staatlichen Investitionen vom langsameren Tempo der Haushaltskonsolidierung sowie vom Juncker-Plan. Die größte Stütze in der Eurozone dürfte aber auch 2015 der Konsum der Haushalte bleiben. Die sinkende Arbeitslosigkeit und die seit Anfang 2014 steigende Zahl der Erwerbstätigen sind gute Nachrichten für die Konjunktur. Es wird mehr produziert, gleichzeitig haben mehr Menschen ausreichend verfügbares Einkommen, um mehr zu konsumieren, so die KfW-Analysten. Auch auf die Staatsfinanzen wirkt sich das Wachstum der Erwerbstätigen positiv aus: Einnahmen aus Einkommensteuer und Beiträge für die Sozialversicherungen steigen, die sinkende Zahl der Arbeitslosen entlastet die Sozialversicherungen. Unter dem Strich bleibt für den Staat mehr Geld, das er für produktive Investitionen verwenden kann, ohne dass die Solidität des Haushalts gefährdet wäre. Auch diese Investitionen sorgen wieder für mehr Wachstum. „Ich sehe deutliche Anzeichen dafür, dass sich in der Eurozone ein positiver Konjunktur-Kreislauf in Gang setzt“, kommentiert Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW. „Natürlich kann dieser Kreislauf auch wieder ins Stocken geraten, wenn er ungünstig auf einen Bremsklotz trifft. Die unklare Situation in Griechenland ist ein solcher Klotz, die angespannte Lage in der Ukraine und die abgekühlten Beziehungen mit Russland sind weitere. In Sichtweite sind auch mögliche Turbulenzen in den Entwicklungs- und Schwellenländern, wenn die amerikanische Notenbank anfängt, die Zinsen zu erhöhen. Mit etwas Glück hat die Eurozone aber bis dahin genügend Schwung aufgenommen, um nicht wieder zum Stillstand zu kommen.“ Weitere Informationen sind auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) in der Rubrik /KfW Konzern / Newsroom /Pressemitteilungen verfügbar. AnaCredit bereitet Instituten Kopfzerbrechen Die geplante Verschärfung des Kreditmeldewesens, das die Meldeschwellen und Meldekriterien europaweit vereinheitlichen soll, bereitet den Banken derzeit einige Sorgen. Die der Bankenaufsicht zu übermittelnden Kennzahlen sind in den Entwürfen des Analytical Credit Datasets (AnaCredit) als reine Statistikmeldungen, d. h. ohne Mindestkennziffern, vorgesehen. In der Konsequenz soll die Meldeschwelle von gegenwärtig eine Mio. ¤ auf einen Wert von 25.000 ¤ sinken. Für leistungsgestörte oder wertgeminderte Kredite gilt eine Meldegrenze von 100 ¤ je Kreditnehmer. Die Meldevorgaben in den europäischen Ländern rangieren derzeit zwischen 50 ¤ und einer Mio. ¤ und lassen bislang keinerlei Harmonisierung erkennen. Manche Länder kontrollieren nur inländische Engagements, andere sehen den Kreditnehmer als relevant an, wieder andere Staaten haben ausschließlich den einzelnen Kredit im Blick. Eine Vereinheitlichung lässt deshalb durchaus Sinnhaftigkeit erkennen. Nachteilig ist allerdings für die Banken, dass unter der AnaCredit-Regulierung für jeden, die Meldegrenzen überschreitenden Kredit, 147 Datenpunkte zu erheben sind, was für die Kreditinstitute einen erheblichen administrativen Mehraufwand nach sich ziehen wird. Dazu zählen anonymisierte Angaben zum Kreditnehmer und -geber, zum Kreditvolumen, zu den Sicherheiten, zu den Risikokennziffern wie RWA, PD und LGD u. a. m. Ursprünglich sollten die neuen Meldewesenvorgaben bereits 2017 Anwendung finden, doch wird diese Frist nicht zu halten sein. Anfang März kündigte die Deutsche Bundesbank eine voraussichtliche Verschiebung um ein Jahr an. Die Datenerhebung in Form einer Testphase soll nun ab Juli 2017 beginnen, 2019 wird der Kreis der Meldepflichtigen auf Pensionsfonds, Versicherungen und sonstige Finanzinstitute erweitert. Dennoch drängt schon jetzt die Zeit. „Banken müssen ihre Meldesoftware anpassen und konfigurieren, die Schnittstellenanbindungen anpassen sowie die Datenkonsistenzen analysieren und testen“, weiß Meldewesen-Experte Stefan Funk, Managing Consultant beim IT-Beratungsunternehmen CGI. Darüber hinaus muss die interne Verwendbarkeit im Rahmen der Risikoanalyse und Simulationen überprüft werden. Das verschlingt Zeit und Ressourcen. Auf der anderen Seite kann sich der Aufwand im Rahmen des AnaCredit-Projekts durchaus lohnen, denn „die dafür notwendige statistische Datengrundlage schafft Ordnung und Transparenz in den unterschiedlichen Informationsströmen und kann als Basis für weitergehende Analysen genutzt werden“, so Funk. Größte Compliance-Risiken in Iran und Nordkorea Die Financial Action Task Force (FATF), das international wichtigste Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sieht in den Ländern Iran und Nordkorea nach wie vor das höchste Compliance-Risiko. Im Gefolge ihrer jüngsten Plenumssitzung in Paris wies die FATF wiederholt auf die gravierenden Länderrisiken und Defizite bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hin. Von Iran und Nordkorea gingen „anhaltende und substantielle Risiken aus“, hieß es in der Erklärung. Keine ausreichenden Fortschritte in der Beseitigung der Compliance-Defizite seien zudem in Algerien, Ecuador und Myanmar zu erkennen. Die BaFin wies darauf hin, dass bei Geschäftsbeziehungen mit diesen Ländern zusätzliche, dem erhöhten Risiko angemessene Sorgfalts- und Organisationspflichten zu erfüllen sind.

7 Gehobener Mittelstand wichtig für die Weltwirtschaft Unternehmen des gehobenen Mittelstands, sogenannte Mid- Market Enterprises (MMEs), leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und zum wirtschaftlichen Wohlstand von Volkswirtschaften. Dies belegt die Studie „Hidden Impact – The Vital Role of Mid-Market Enterprises“ der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, welche Unternehmen in 15 Industrie- und Schwellenländern in Asien, Europa, dem Nahen Osten und Amerika untersucht hat. Demnach tragen Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 50 und 500 Mio. US-$ bis zu zwei Fünftel des Bruttoinlandprodukts und der Arbeitsplätze in den untersuchten Ländern bei. „Der gehobene Mittelstand ist zu wichtig, um vernachlässigt zu werden – nicht nur in Deutschland“, betont Steffen Zeise, Head of Mid- Market Enterprises der HSBC in Deutschland. Hierzulande tragen die rund 12.000 MMEs direkt oder indirekt mehr als ein Drittel zum heimischen Bruttoinlandsprodukt bei. Auch der Einfluss der MMEs auf die Beschäftigung in Deutschland ist hoch: Insgesamt hängen fast 11 Mio. Arbeitsplätze und damit etwa jeder dritte Job in Deutschland direkt oder indirekt von MMEs ab. In den 15 untersuchten Ländern erwirtschaften rund 162.000 Unternehmen des gehobenen Mittelstands zusammen einen Umsatz von 16,6 Bio. US-$ und tragen 11,5 Bio. US-$ zur Bruttowertschöpfung der Länder bei. Diese MMEs bieten zudem rund 169 Mio. Menschen einen Arbeitsplatz. In Ländern, in denen die MMEs überwiegend im Dienstleistungssektor tätig sind, wie etwa in Großbritannien, machen sich die tendenziell kürzeren Wertschöpfungsketten bemerkbar; die indirekten Effekte von MMEs sind entsprechend geringer. In klassischen Industrienationen hingegen mit einer hohen Anzahl an MMEs im Fertigungssektor, sind die Wertschöpfungsketten länger. Sind diese Volkswirtschaften zudem vergleichsweise wenig aktiv im internationalen Handel, gehen vom gehobenen Mittelstand hohe indirekte und induzierte Effekte aus, da die Wertschöpfung vorwiegend im Inland stattfindet. Diese Effekte sind für den volkswirtschaftlichen Einfluss des MME- Sektors letztlich viel entscheidender als der direkte wirtschaftliche Beitrag der Unternehmen selbst. Obwohl Deutschland als das Vorzeigeland für den Mittelstand gilt, liegt der deutsche MME- Sektor in seiner Bedeutung für die nationale Wirtschaft unter den 15 untersuchten Ländern nur auf Platz sechs. Den größten Beitrag zur eigenen Wirtschaft leisten diese Unternehmen in Frankreich, gefolgt von den türkischen und den englischen MMEs. Weitere Informationen sowie die Broschüre „Unbekannte Größe – die Bedeutung der Mid-Market Enterprises“ sind auf der HSBC Website (www.hsbctrinkaus.de) in der Rubrik /Presse / Pressemitteilungen verfügbar. Kritik am IT-Sicherheitsgesetz Experten sehen Änderungs- und Ergänzungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines IT-Sicherheitsgesetzes. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses deutlich. Zwar begrüßte die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen das Vorhaben der Regierung, gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit zu schaffen, erachtet aber zugleich weitere Regelungen für notwendig. Ziel der Regierungsinitiative ist es vor allem, kritische Infrastrukturen besser vor Angriffen auf ihre informationstechnischen Systeme zu schützen. Dazu sollen deren Betreiber dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden. Iris Plöger vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) kritisierte während der Anhörung, dass aus dem Entwurf nicht hervorgehe, welche Bereiche und Unternehmen zu den „kritischen Infrastrukturen“ gehören. Auch was die Meldepflicht angeht, stünden „Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis“, kritisierte sie laut Infodienst „hib – Heute im Bundestag“. Zudem sei nicht nachvollziehbar, warum sich das Gesetz lediglich an private Betreiber kritischer Infrastrukturen richte. Der Kritik an der fehlenden Klarstellung schloss sich Axel Wehling vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft an. Skeptisch bewertete er die Regelung, wonach das BSI Meldungen über Angriffe an Dritte weitergeben könne. Als schärfster Kritiker der geplanten Regelung erwies sich Linus Neumann von Chaos Computer Club. Die dadurch geschaffene Bürokratie gehe zulasten proaktiver Schutzmaßnahmen, bemängelte er. Außerdem sehe der Entwurf lediglich Unternehmen als schützenswert an. Den großflächigen Angriffen auf Privatpersonen und den daraus resultierenden Schäden werde jedoch nicht entgegengetreten. Neumann wandte sich zugleich gegen die Installation des BSI als zentrale Meldestelle. Als dem Bundesinnenministerium unterstellte Behörde könne es zu Interessenkonflikten kommen, so Neumann unter Verweis auf Medienmeldungen, das BSI sei an der Entwicklung des „Bundestrojaners“ beteiligt. Die für IT-Sicherheit verantwortlichen Abteilungen in deutschen Unternehmen seien darüber hinaus hauptsächlich mit der bürokratischen Verwaltung ausführlicher Checklisten beschäftigt, so Neumann weiter. Der Verwaltungsaufwand zur Einhaltung von allerlei Zertifizierungsvorgaben und Normen gehe zulasten einer nennenswerten Erhöhung der IT-Sicherheit: Allein die Verwaltung der Compliance-Vorgaben einer mittelgroßen Organisation erschöpfe schon die vorhandenen Ressourcen. Foto: © nmann77 – Fotolia.com

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