6 RISIKO MANAGER 08|2018 Veränderung der Höhe der erwarteten Kreditqualität aufweist und somit in Stufe 1 lediglich der 12-Monats-EL ermittelt werden muss, oder deren Bestand sich in der Stufe 3 befindet, sodass erwartete Verluste nicht anhand von PD und LGD ermittelt werden. In solchen Portfolios ist die Verzerrung deutlich geringer als bei der Ermittlung des Lifetime-EL in Stufe 2. Eine weitere verbreitete Vorgehensweise ist eine endfällige Modellierung bis zur WAL des Instruments. Dabei wird die Laufzeit im Vergleich zur juristischen und erwarteten Laufzeit deutlich verkürzt und durch ein höheres Nominal kompensiert. Das Rückzahlungsverhalten wird vollständig durch die WAL modelliert. Allerdings bleibt auf diese Weise die zeitliche Struktur der Mehrjahres-Kreditrisikoparameter PD und LGD, insbesondere für den Zeitraum nach Ablauf der WAL, unberücksichtigt. Fortschrittlichere Varianten, die erwartete Tilgungen berücksichtigen, übertragen bestehende Modellierungen zur Fortschreibung des Nominals aus dem Bereich der Marktrisikomessung oder aus der Fair-Value-Ermittlung. Zur Auswahl der EAD-Modellierungsmethodik muss der Bilanzierende somit im Rahmen der internen Datenverfügbarkeit die besten verfügbaren Informationen identifizieren, um die Risikovorsorge ermitteln zu können. Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustschwere Für ABS stehen im Regelfall nur bei sehr großen Instituten interne Verfahren zur Ermittlung von PD und LGD zur Verfügung, da für viele Bilanzierende eine interne Ableitung der relevanten Informationen auf der Ebene des jeweiligen Schuldnerpools operationell nicht darstellbar ist. Stattdessen werden Ratinginformationen externer Anbieter verwendet, die der Bilanzierende hinsichtlich der IFRS 9-Anforderungen trotz einer eingeschränkten Transparenz über die verwendete Ratingmethodik beurteilen muss. Dies betrifft insbesondere die Anforderung einer Point-in-Time-Modellierung der PD. 5 Da externe Rating-Verfahren keinen direkten Bezug auf das nächste Jahr nehmen, muss der Bilanzierende auf Basis der Ratings sowohl eine 12-Monats- als auch eine Lifetime-PD ableiten. In der Praxis erfolgt dies häufig anhand historischer extern verfügbarer Informationen. In diesem Zusammenhang gestaltet sich die Integration makroökonomischer Informationen oft schwierig. Der LGD stellt den Anteil der Forderung dar, der dem Gläubiger tatsächlich als Verlust verbleibt. Bei klassischen Kreditforderungen lässt sich insbesondere aus bestehenden Sicherheiten zumindest ein Teil der Forderung eintreiben. Die wesentliche Herausforderung bei der LGD-Modellierung stellt daher die Schätzung der Sicherheitenwerte im 12-Monats- und im Mehrjahres-Horizont dar. Aufgrund der engen Verzahnung zwischen dem zugrunde liegendem Forderungspool und dem Ausfallrisiko bei ABS ist die Abgrenzung zwischen dem Kreditausfallrisiko, das durch die PD in die Modellierung einbezogen wird, und der Besicherung, die in den LGD einbezogen wird, oft nicht trennscharf. Im Rahmen der ECL-Ermittlung von Verbriefungen ergibt sich somit sowohl bei extern als auch bei intern modellierten Kreditrisikoparametern die Herausforderung, die Abgrenzung zwischen PD und LGD geeignet vorzunehmen. Eine doppelte Berücksichtigung des gleichen Sachverhalts ist dabei zu vermeiden. In der Praxis wird dies oft durch vereinfachte Modellierungen, die sich i. d. R. in pauschalen LGD-Werten niederschlagen, gewährleistet. Während dies im 12-Monats-Horizont der unter IAS 39 verwendeten PoWB Berechnung entspricht, ist insbesondere die Verwendung eines pauschalen LGD im Lifetime-Horizont ohne Einbezug etwaiger zeitlicher Abhängigkeiten im Vergleich zur Modellierung von nicht strukturierten Finanzinstrumenten eine vereinfachte Lösung. Dies betrifft auch den Einbezug von zukunftsgerichteten, makroökonomischen Informationen. Besicherung in der Stufenzuordnung Die Herausforderung der Abgrenzung zwischen Besicherung und Ausfallrisiko hat zusätzlich Auswirkungen auf die Stufenzuordnung. Nach IFRS 9.5.5.9 muss der Bilanzierende diese anhand des Ausfallrisikos vornehmen und nicht auf Basis der Verluste. Gemäß IFRS 9.B5.5.55 sind Sicherheiten in der Ermittlung erwarteter Verluste zu berücksichtigen, allerdings wird in IFRS 9.B.5.5.12 am Beispiel eines Verlustratenansatzes klargestellt, dass die Besicherung von der Wahrscheinlichkeit des Ausfallereignisses zu trennen ist. Dies wird durch IFRS 9.B.5.5.22 verdeutlicht, wonach ein Finanzinstrument im Rahmen der Stufenzuordnung kein niedriges Kreditrisiko aufweisen darf, sofern der erwartete Verlust lediglich aufgrund der Besicherung klein ist und bei Wegfall der Sicherheiten diese Einschätzung nicht mehr zutreffen würde. Der Besicherungsgrad hat somit i. d. R. keinen Einfluss auf die Beurteilung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt. Sofern wesentliche Schwankungen eines Sicherheitenwerts den Anreiz des Kreditnehmers verringern, vertragliche Zahlungen zu leisten, beeinflusst dies auch das Ausfallrisiko. IFRS 9.B5.5.17(j) nennt als Beispiel den Sachverhalt, dass bei fallenden Hauspreisen in bestimmten Län-
7 Vorschriften auf Verbriefungen im Besonderen. Aufgrund der nicht eindeutigen Trennung von Kreditausfallrisiko und Besicherung erfordert die Umsetzung der Impairment-Vorschriften von Bilanzierenden entweder eine sehr detaillierte Modellierung oder bei eingeschränkter Datenverfügbarkeit zusätzliche Analysen und Begründungen, um Vereinfachungen rechtfertigen zu können. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise: dern ein wirtschaftlicher Anreiz für Kreditnehmer besteht, ihre Hypotheken nicht zu bedienen. Sicherheiten dürfen somit bei der Stufenzuordnung keine Berücksichtigung finden, es sei denn, sie haben einen Einfluss auf das Ausfallrisiko. Während für klassische Kredite PD und LGD separat modelliert werden und eine Trennung von Ausfallrisiko und Besicherung bereits in die Parameter einbezogen wird, ist dies im Fall von ABS komplexer. Dies betrifft auch Institute, die interne Modelle zur Ableitung der Kreditrisikoparameter verwenden. Eine Herausforderung ist hierbei die Abgrenzung zwischen Besicherung und Ausfallrisiko für ABS, um wesentliche Verzerrungen in der Stufenzuordnung zu vermeiden. Neben der Trennung von Kreditausfallrisiko und Besicherung besteht für ABS wie bei anderen Wertpapieren die Herausforderung, dass die Stufenzuordnung nur dann auf Portfolio-Ebene erfolgen darf, wenn die zusammengefassten Finanzinstrumente gemeinsame Kreditrisikomerkmale aufweisen. Die Stufenzuordnung basiert auf einer signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität am Bewertungsstichtag im Vergleich zum Zugangszeitpunkt, sodass das Kaufdatum ein solches Merkmal ist. Da die bestandsführenden Systeme oft unterschiedliche Kaufzeitpunkte nicht differenzieren, müssen Bilanzierende prüfen, ob und inwieweit die unterschiedlichen Zukäufe eines identischen Wertpapiers eine unterschiedliche Stufenzuordnung erfordern. 6 In der Praxis wenden die meisten Institute die Bestandsführung auf Ebene der ISIN weiterhin an, sodass der Bilanzierende prozessual die Angemessenheit dieses Vorgehens für alle Wertpapiere sicherstellen muss. Fazit Während im Rahmen der Klassifizierung die Besonderheiten von Verbriefungen explizit in zusätzlichen Vorschriften und damit verbundenen prozessualen Herausforderungen resultieren, ergeben sich im Bereich der Ermittlung von Wertminderungen Komplexitäten aus der Anwendung der allgemeinen Institut der Wirtschaftsprüfer, IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 (IDW RS HFA 48), 2017. A. Wolsiffer, S. Hensen, P. Schütz, W. Weigel, S. Blaschke, D. Gahlen, R. Struffert, M. Vietze, (2016): Praxisfragen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermöggenswerte bei Kreditinstituten, zweiteiliger Artikel, WPg Heft 2016, Seite 726ff und Seite 782ff, IDW Verlag 2018. M. Bär, S. Blaschke, P. Flick, A. Geisel, (2018): Wertminderung finanzieller Vermögenswerte: neue Vorschriften in IFRS 9, Praxis-Erläuterungen zum Abschnitt „Wertminderungen“ in IDW HFA 48, WPg Heft 2018, Seite 622ff, IDW Verlag 2018. M. Bosse, N. Stege, M. Hita, M. Hochgesand, (2017): Beurteilung der signifikanten Verschlechterung der Kreditqualität nach IFRS 9 und den Voraussetzungen für die Verwendung von Ratings und Lifetime-PD, WPg Heft 2017, Seite 5ff, IDW Verlag 2017. M. Bosse, (2015-1): IFRS-9-konforme Modellierung der Ausfallwahrscheinlichkeit – Verwendung der aufsichtsrechtlichen Ausfallwahrscheinlichkeit für das neue Wertminderungsmodell nach IFRS, WPg Heft 2015, Seite 720ff, IDW Verlag 2015. M. Bosse, (2015-2): IFRS-9-konforme Modellierung von Loss Given Default und Exposure at Default, WPg Heft 2015, Seite 768ff, IDW Verlag 2015. Autoren 7 Dirk Auerbach, Partner, EY, Leader FSO Financial Accounting Advisory Services. Markus Schupp, Senior Manager, EY, FSO Financial Accounting Advisory Services. 1 Vgl. [Wolsiffer et al. 2016] für weitere Details. 2 Vgl. [Wolsiffer et al. 2016] für eine detaillierte Beschreibung. 3 Vgl. [Bär et al. 2018] für eine Übersicht. 4 Vgl. [Bosse, 2015-1], [Bosse, 2015-2] und [Bosse et al., 2017]. 5 Vgl. [Bosse 2015-1]. 6 Vgl. [Bär et al. 2018, Kap. 4]. 7 Die Verfasser geben ihre persönliche Meinung wieder.
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