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RISIKO MANAGER 08.2016

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28 RISIKO MANAGER 08|2016 IFRS9/Impairment Anforderungen an die PD- Modellierung und Berücksichtigung von Konjunkturerwartungen Die endgültigen Regelungen von IFRS9 [vgl. IASB 2014] und die ergänzenden Erläuterungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS 350) [vgl. BCBS 2015] stellen konkrete Anforderungen an die Kreditrisikoparameter, die für die Bemessung der Risikovorsorge heranzuziehen sind. Im Rahmen dieses Artikels werden kurz das IFRS9 Drei-Stufen-Modell (Credit Deterioration Model) und die zugrunde liegenden Anforderungen an die Einjahres-PD und die Mehrjahres-PD-Profile, die für die Berechnung des Lifetime Expected Loss heranzuziehen sind, dargestellt. Außerdem soll der entsprechende, praxisorientierte Lösungsansatz der RSU, den diese mit ihren Gesellschaftern ausgearbeitet hat, beschrieben werden. Bei den Anforderungen an die Risikoparameter für die Expected-Loss- bzw. Lifetime-Expected-Loss-Ermittlung spielt die Berücksichtigung von zukünftig erwarteten, ökonomischen Gegebenheiten eine zentrale Rolle. Vor diesem Hintergrund wird die Güte von Konjunkturprognosen analysiert. Im Rahmen von Auswirkungsanalysen haben wir getestet, ob die Verwendung von Stresstestmodellen, Marktinformationen und Konjunkturprognosen einen Mehrwert im Kontext IFRS9 bietet. Anforderungen IFRS9 und Lösungsansatz der RSU Am 24. Juli 2014 hat das IASB die endgültigen Regelungen für IFRS9 Financial Instruments veröffentlicht. Die erstmalige verpflichtende Anwendung von IFRS9 ist für die Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Mit IFRS9 wird das nach IAS 39 anzuwendende Incurred Loss Model durch einen Expected-Loss-Ansatz abgelöst, der nachfolgend grob skizziert wird [Für eine ausführliche Darstellung vgl. beispielsweise Bosse 2015]. Basis des Expected-Loss-Ansatzes ist das sogenannte Drei-Stufen-Modell. In Stufe 1 werden sämtliche Finanzinstrumente beim erstmaligen Bilanzansatz – unabhängig von ihrem Kreditrisiko – erfasst. Die Bemessung der Risikovorsorge für Finanzinstrumente erfolgt in Stufe 1 auf Basis des Einjahres-Expected-Loss, der den erwarteten Verlust nur aus potenziellen Verlustereignissen des folgenden Jahres berücksichtigt. Bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments erfolgt ein Transfer in Stufe 2 oder 3. Stufe 2 umfasst dabei Finanzinstrumente ohne Verlustereignis. Stufe 3 werden Finanzinstrumente mit Verlustereignis zugeordnet. In Stufe 2 und 3 erfolgt die Bemessung der Risikovorsorge für Finanzinstrumente auf Basis des sogenannten Lifetime Expected Loss, dass heißt des erwarteten Verlusts über die gesamte Laufzeit des Finanzinstruments. Das Kriterium für einen Transfer von Stufe 1 in Stufe 2 oder 3 ist eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos. Ein Rücktransfer in Stufe 1 ist spiegelbildlich bei einer signifikanten Verringerung des Kreditrisikos möglich. Als Maßstab für die Erhöhung des Kreditrisikos kann die Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) verwendet werden, sofern keine Hinweise vorliegen, dass die Verwendung der Lifetime PD eine abweichende Stufenzuordnung ergeben würde. Einen Überblick über das Drei-Stufen-Modell gibt Abb. 01. In IFRS9 finden sich keine konkreten Modellvorgaben für die Berechnung des erwarteten Verlusts. Deshalb bietet sich an, auf den im Kreditrisikomanagement vertrauten Parametern PD (Probability of Default), LGD (Loss Given Default) und EAD (Exposure at Default) aufzubauen. In Stufe 1 wird der erwartete Verlust (EL = Expected Loss), der auf ein Ausfallereignis im Folgejahr zurückzuführen ist, gemäß Gleichung 01 berechnet. Eine Darstellung der Mehrjahressicht in Stufe 2 ergibt sich dann wie in Gleichung 02 wiedergegeben. In Stufe 3 erfolgt eine analoge Bestimmung des EL für Finanzinstrumente mit bereits eingetretenem Verlustereignis. Ergänzende Anforderungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht Im Dezember 2015 hat das Basel Committee on Banking Supervision (BCBS) die finale Version des Dokuments „Guidance on Credit Risk and Accounting for Expec-

Regulierung 29 ted Loss“ (BCBS 350) veröffentlicht. Mit dem Dokument werden die aufsichtlichen Anforderungen für die Implementierung und fortlaufende Anwendung des „Expected Credit Loss“-Konzepts für die Rechnungslegung konkretisiert. Das Dokument bezieht sich dabei auf die Praktiken zur Abschätzung und Messung der Risikovorsorge; der Annex ist IFRS9 gewidmet. Im Folgenden die wichtigsten Anforderungen, die für diesen Artikel relevant sind: » Das BCBS geht davon aus, dass der regulatorische Expected Loss als Ausgangspunkt für die Schätzung des „Expected Credit Loss“ im Kontext der Rechnungslegung verwendet werden kann. Dabei wird jedoch angenommen, dass gegebenenfalls Anpassungen aus folgenden Gründen notwendig sind: • Die regulatorische PD kann „Through-the-Cycle-Eigenschaften“ haben und basiert auf einem Zwölf-Monats-Zeithorizont. • Beim regulatorischen LGD handelt es sich um einen Downturn-LGD. » Es wird zudem hervorgehoben, dass die Berücksichtigung von vorausschauenden Informationen, inklusive makroökonomischer Faktoren, ein entscheidendes Merkmal des „Expected Credit Loss“-Konzepts ist. » Es ist möglich, Anpassungen der Risikovorsorge vorübergehend auch auf (Sub-)Portfolioebene vorzunehmen. » Von international tätigen Instituten wird eine hoch-qualitative Implementierung des „Expected Credit Loss“-Konzepts erwartet. Gleichung 01 Gleichung 02 » Signifikante Schwächen bei der Implementierung des „Expected Credit Loss“- Konzepts können für die betroffenen Institute zu höheren Kapitalanforderungen in Säule 2 führen. » Die Verwendung vorausschauender Informationen und makroökonomischer Faktoren für die Abschätzung des „Expected Credit Loss“ hat eine zentrale Bedeutung. » Bestehende Ratingverfahren können gemäß BCBS somit als Ausgangspunkt Abb. 01 IFRS9 – Credit Deterioration Model Stufenzuordnung / Übergangskriterien Stufe 1 (Assets ohne signifikante PD-Erhöhung) •Sämtliche Assets beim erstmaligen Bilanzansatz, unabhängig von ihrem Ausfallrisiko (beinhaltet auch non-Investment Grade Assets) •Ausnahme: Assets mit Verlustereignis zum Zugangszeitpunkt (POCI-Approach) Bemessung Risikovorsorge Erfassung Einjahres EL Lifetime 1yr EL Transfer aus Stufe 1 Rücktransfer Stufe 2 oder 3 (Assets mit signifikanter PD-Erhöhung) •Transferkriterium: Wesentliche Erhöhung der Lifetime PD seit Erstansatz •Vereinfachungen: - Kein Transfer erforderlich für Assets, die am Reportingstichtag Investment-Grade-Qualität aufweisen (Wahlrecht). - Als Maßstab zur Feststellung einer PD-Erhöhung kann die Einjahres-PD verwendet werden, sofern keine Hinweise vorliegen, dass die Verwendung der Lifetime PD eine abweichende Stufenzuordnung ergeben würde. Differenzierung S2 vs. S3 Erfassung Lifetime EL Lifetime 1yr EL Stufe 2 Assets ohne Verlustereignis Stufe 3 Assets mit Verlustereignis (Einzelwertberichtigungen) •Die Entwicklung und die absolute Höhe der PD (Maßstab für Übergang aus Stufe 1) und der Lifetime EL (zur Bemessung RV-Höhe in Stufe 2/3) sind die zentralen Messgrößen des Modells •Symmetrische Übergangslogik: Rücktransfer in Stufe 1, wenn Kriterien nicht mehr kumulativ erfüllt sind Quelle: KPMG.

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