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RISIKO MANAGER 08.2015

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16 Ausgabe 08/2015

16 Ausgabe 08/2015 Nachlese zum 2. CredaRate Rating-Symposium 2015 Poolratings – deutsches Erfolgsmodell für Europa? Mit dem Inkrafttreten des SSM in Europa sind die internen Modelle, die Banken in ihrem Risikomanagement zur Steuerung von Kredit- und Marktpreisrisiken sowie operationellen Risiken verwenden, in den Mittepunkt des Interesses der Aufseher gerückt. Zwar wird von Regulierern und Banken gleichermaßen die Verwendung von risikosensitiven Maßen propagiert. Es ist aber gerade die Sensitivität der Modelle, die den Regulierern weltweit zunehmend Sorge bereitet. Denn die Modelle sind heute untereinander nur schwer vergleichbar, sodass der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in einem für die G20 erstellten Bericht sogar von exzessiver Modellvariabilität spricht, die zu einem signifikanten Vertrauensverlust in die Güte von internen Modelle geführt habe. Mit Blick auf den Einsatz von internen Modellen für die Messung und Steuerung von Kreditrisiken kommt den Anforderungen an IRBA-konforme Ratingmodelle ein besonderer Stellenwert zu. Die von der EBA hierzu in den letzten Monaten durchgeführten Untersuchungen haben transparent gemacht, dass es eine Vielzahl von Ursachen für Modellunterschiede gibt, die teilweise durch unterschiedliche länderspezifische Vorgaben, teilweise aber auch durch fehlende Detailvorgaben in der CRR selbst begründet sind. Ein Blick auf den Einsatz von IRBA- Modellen in Europa zeigt zudem, dass es vor allem deutsche Banken sind, die solche Modelle in besonders hohem Umfang im Einsatz haben. Dies ist nicht zuletzt auch dadurch begründet, dass es nahezu ausschließlich in Deutschland Ratingverfahren gibt, die auf Datenpools aufbauen und von mehreren Instituten gemeinsam genutzt werden. Im Rahmen eines Rating-Symposiums, das die Kölner CredaRate Solutions GmbH veranstaltet hat, ging Christoph Müller- Masiá (Foto), Geschäftsführer der Gesellschaft, der Frage nach, inwieweit die in Deutschland etablierten und von der deutschen Bankaufsicht abgenommenen Poolmodelle auch unter dem neuen Rahmen des SSM Bestand haben werden. Aus den gesetzlichen Vorgaben lassen sich dabei insbesondere drei Kriterien ableiten, die als Voraussetzung für den Einsatz solcher auf Datenpools basierenden Ratingfunktionen vorliegen müssten: die Schaffung verbindlicher Mindeststandards im Kreditprozess, der Nachweis der Repräsentativität der im Pool enthaltenen Daten sowie die Überwachung der Modellergebnisse auf Pool- und Institutsebene. Für die konkrete Umsetzung dieser Anforderungen schlägt Müller-Masiá die Etablierung einer sog. Pool-Governance als verbindliches Element im Betrieb von Pool-Ratingverfahren vor: „Die Anbieter von Pool-Ratingverfahren müssen für die Nutzer der Funktionen klare und einheitliche Spielregeln formulieren, um die nachhaltige Qualität der Daten im Pool und damit letztlich der Ratingfunktionen selbst sicherzustellen.“ Ein besonders kritischer Punkt ist hierbei die Frage, wie der Poolbetreiber den Prozess der Validierung und Weiterentwicklung der Ratingfunktionen organisiert. Entscheidend ist, einen Kreis von Instituten zu etablieren, die die Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung für den gesamten Datenpool übernehmen. Insofern kann zwischen der Pool- und der Institutsebene differenziert werden. Für die aufsichtsrechtliche Anerkennung ist es daher wichtig, gerade besonders sensible Modellthemen wie z. B. die Berücksichtigung von Schätzfehlern oder den Umgang mit Modelländerungen (Model Change) adäquat sowohl auf der Poolebene als auch auf der Ebene des einzelnen Instituts zu adressieren. Neben diesen strukturellen Aspekten kommt es vor allem auch darauf an, eine einheitliche Anwendung der Modelle durch den Poolbetreiber sicherzustellen. Dies gilt z. B. für die pooleinheitlich zu treffenden Vorgaben für die Definition eines Kreditausfallereignisses (Default). Der Poolbetreiber muss hierzu klare und verbindliche Standards formulieren, die von allen teilnehmenden Instituten verpflichtend einzuhalten seien. Der Rolle der Innenrevision wird bei der Überwachung dieser Vorgaben zukünftig eine noch wichtigere Rolle als bisher zukommen. Darüber hinaus muss aber auch der Poolbetreiber

17 selbst geeignete Prozesse einrichten, die eine Identifikation möglicher Abweichungen von den Poolstandards durch einzelne Institute ermöglichen. Die notwendige Einheitlichkeit bei Anwendung von Poolverfahren kann neben prozessualen Vorgaben auch über Verbesserung in der Schnittstelle Kunde/ Bank erreicht werden. Hierauf hat Ullrich Müller-Kantor (Foto), Head of Team Rating Technology bei der UniCredit Bank AG, in seinem Vortrag zur Elektronischen Bilanzeingabe (ELBA) in derselben Veranstaltung hingewiesen: „Die Vorteile eines elektronischen Wegs zur direkten Weiterleitung der Jahresabschlüsse vom Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Bank liegen nicht nur in dem Kostenund Zeitgewinn, sondern auch in dem Gewinn an Datenqualität, da manuelle Fehler bei der Erfassung von Bilanzen ausgeschlossen werden können.“ Mit dem bankübergreifenden Projekt ELBA strebt Müller-Kantor bereits für die Bilanzsaison 2016 an, dass Banken die Jahresabschlüsse ihrer Kunden auf elektronischem Weg erhalten und ohne Medienbruch etwa im Ratingprozess weiterverarbeiten könnten. Neben diesen fachlichen und prozessualen Aspekten als Voraussetzung für den Einsatz von Poolmodellen müssen aber auch zentrale IT-technische Voraussetzungen geschaffen werden, um einen MaRiskkonformen Einsatz von Poolmodellen zu gewährleisten. Denn Poolmodelle werden als ASP-Service im Outsourcing über ein institutsfremdes Rechenzentrum betrieben. Die in der Bankpraxis heute vorzufindenden Outsourcing-Prozesse werden allerdings von der Bankenaufsicht zunehmend kritisch beurteilt, wie Christian Haas, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Deloitte & Touche GmbH, im Rahmen der Veranstaltung feststellte. „Häufig haben Banken nicht sichergestellt, dass die vom auslagernden Institut für das eigene Informationsrisikomanagement benötigten Informationen in der erforderlichen Detailtiefe geliefert werden können“, weiß Haas. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die an Poolmodelle gestellt werden, erfordern daher im Lichte der zukünftigen Prüfungsaktivitäten im SSM eine noch stärkere Verankerung der Regelungsbereiche für die IT (i.S. einer Outsourcing- Governance) und den Datenpool (i.S. einer Pool-Governance). Werden diese Voraussetzungen durch Poolbetreiber und Poolnutzer gleichermaßen erfüllt, bieten Poolmodelle eine Reihe von Vorzügen, die für Banken und Aufseher sehr vorteilhaft sind. Zum einen führt die größere statistische Datengrundlage und -qualität im Pool zu einer Verbesserung der statistischen Prognosegüte. Zum anderen können die Handlungsspielräume bei der Modellanwendung aufgrund der Formulierung von klaren und einheitlichen Standards reduziert werden. Beide Effekte lassen erwarten, dass die Variabilität der Modellergebnisse bei Verwendung einheitlicher und wohldefinierter Poolmodelle deutlich geringer ist als bei einer analogen Verwendung jeweils eigener Modelle derselben Institute. Die bisher vor allem in Deutschland bekannten Poolmodelle können daher unter dem SSM einen signifikanten Beitrag zur Wiederherstellung des Vertrauens in Ergebnisse interner Modelle in Europa leisten. q Anzeige Fachveranstaltung: BCM und IT-Aufsicht in Banken 29. April 2015 | Bank Verlag GmbH, Köln Weitere Informationen und Anmeldung: Stefan Lödorf: 0221/5490-133 | events@bank-verlag.de Jetzt anmelden

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