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RISIKO MANAGER 07.2017

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8 RISIKO MANAGER 07|2017 scheidend. Sofern ein Kreditinstitut geringere buchhalterische Wertberichtigungen als der regulatorische Expected Loss bildet, wird dieser Fehlbetrag vom harten Kernkapital abgezogen. Nebenbei würde eine Annäherung von IRBA und Standardansatz den positiven Nebeneffekt haben, dass Banken zusätzliche Motivation erhielten, die Höhe ihrer Wertberichtigungen möglichst präzise zu bestimmen und auszuweisen. Zum anderen bedarf es perspektivisch einer Klärung, wie im IRBA (und gegebenenfalls dann auch im KSA) mit einem aus dem neuen ECL-Modell resultierenden Shortfall oder einem Excess und deren derzeit asymmetrischen Handhabung (Cap) verfahren würde. Spezielle Aufmerksamkeit erfahren hierbei der 12m Expected Credit Loss (12m ECL) und der Lifetime Expected Credit Loss (LTECL). Folgende Konstellationen sind in der Gegenüberstellung mit dem aufsichtsrechtlichen 12m Expected Loss (12m EL) im Wesentlichen denkbar: Wie aus Abb. 05, Abb. 06 und Abb. 07 hervorgeht, wird in Erwägung gezogen, dass Provisions jenseits des einjährigen Zeithorizonts als CET1 anerkannt werden, und zwar symmetrisch für den Excess (Addition) und den Shortfall (Deduction) ohne Cap. Nach IFRS 9 werden die erwarteten, über 12 Monate hinausgehenden Kreditverluste nicht dem unerwarteten Verlust zugerechnet (weil „expected“) und damit nicht mit Deckungsmasse unterlegt. Im Baseler Rahmenwerk hingegen fangen Eigenkapitalpuffer aus dem 12-Monats-EL-Pool erwartete Verluste außerhalb von 12 Monaten auf, die insofern als unerwartet gelten. Basel bezieht also in den 12-Monats-Expected-Loss auch den unerwarteten Verlust, nämlich die Differenz aus Value at Risk und Expected Loss, ein und stellt hierfür Risikodeckungsmasse zur Verfügung. Insofern rechtfertigt der Charakter und das Verlustabsorptionspotenzial von erwarteten Verlusten jenseits von einem Jahr die Qualifizierung als hartes Kernkapital. Schließlich sollte darüber nachgedacht werden, den momentan gültigen Cap abzuschaffen, da seine Ausgestaltung seinerzeit für das nicht zukunftsgerichtete Incurred-Loss-Modell kalibriert war. Mit Einzug des Expected-Credit-Loss-Modells, der Einbeziehung zukünftiger Informationen und unter Beachtung von unverzerrten wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenarien ist es dann nur folgerichtig, die Begrenzung aufzuheben. Einzig für den Betrag, um den der 12m Expected Loss den 12m Expected Credit Loss übersteigt, wäre eine Limitierung des zusätzlichen Kernkapitals zumindest kritisch zu prüfen und gegebenenfalls angemessen, weil in dem Moment eine Berechnung des 12m Expected Credit Loss für alle Stufe-2-Instrumente, über die eigentlichen Anforderungen von IFRS hinausgehend, erforderlich wird. Fazit Obwohl die Implementierung von IFRS 9 in den meisten Banken schon sehr weit fortgeschritten ist, drängt sich mit Herannahen des Erstanwendungszeitpunkts 01. Januar 2018 die Frage nach der Anerkennung von Wertberichtigungen als regulatorischem Eigenkapital geradezu auf. Ende 2016 und Anfang 2017 veröffentlichte der Baseler Ausschuss diverse Diskussionspapiere und Standards mit Vorschlägen, Anregungen und Vorgaben für die Übergangsphase und die Zeit danach. Konsens besteht darüber, dass die derzeitige Handhabung keine Option sein kann. Sinnvoll erscheint auch, eine drei- bis fünfjährige Übergangsphase als Brücke einzubauen, in der die Bankenaufsicht und Banken Erfahrungswerte zum Lifetime Expected Credit Loss sammeln können, um vor allem die Effekte aus dem Übergang von Instrumenten der Stufe 1 in Stufe 2 besser abschätzen zu können. Einer linearen Verteilung des Day-1-Anpassungsbetrags (statisch) steht die nicht lineare, aber realistischere Verteilung des Transition Adjustment Amount gegenüber (dynamisch). Besonders interessant wird sein zu verfolgen, wie nach der Übergangszeit Wertberichtigungen im Aufsichtsrecht eingestuft werden. Favorisiert wird im Beitrag ein Konzept, das den Shortfall wie den Excess symmetrisch ohne Cap dem CET1-Kapital ab- respektive aufschlägt. Nicht minder brisant könnte die tatsächliche Umsetzung von Basel IV ausfallen: Sollte der Baseler Ausschuss (und die EU) an der weitgehenden Abschaffung von internen Modellen festhalten, könnten sich die andiskutierten Vorschläge in Luft auflösen. Das Ping-Pong- Spiel zwischen London und Basel würde in eine neue Runde gehen. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise Bank für Internationalen Zahlungsausgleich [2016a]: Consultative Document Regulatory treatment of accounting provisions – interim approach and transitional arrangements (BCBS 385), Basel. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich [2016b]: Consultative Document Regulatory treatment of accounting provisions (BCBS 386), Basel. Bank für Internationalen Zahlungsausgleich [2017]: Standards Regulatory treatment of accounting provisions (BCBS 401), Basel. Bär, M./Wiechens, G. [2015]: Handelsrechtliche Kreditrisikovorsorge im Wandel der Zeit vor dem Hintergrund von IFRS 9, in: KoR 10/2016, S. 455-461. Brixner, J./Schaber, M./Bosse, M. [2013]: Der Exposure Draft ED/2013/3 „Expected Credit Losses“ – Überblick über die neuen Wertminderungsvorschriften und deren Implikationen auf den Bilanzansatz und die Erfolgswirkung, in: KoR, 5/2013, S. 221-235. European Banking Federation [2016]: Interaction between the prudential and accounting framework – Expected losses, Brüssel. Schmidt, A./Barekzai, O./Hüttermann, K. [2015]: Lieber ungefähr richtig, als genau falsch: Die Neuregelungen des IFRS 9 zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, in: KoR 07-08/2015, S. 344-356. Schröder, T. [2015]: Expected Loss im Kreditgeschäft nach IFRS 9 und Basel III – Kompatibilität von Rechnungslegung und Regulatorik?, in KoR 05/2015, S. 245-251. Autoren Prof. Dr. Michael Torben Menk ist Juniorprofessor für BWL, insbesondere Risk Governance, an der Universität Siegen. Maximilian Eisheuer (B. Sc.) ist Mitarbeiter an der Juniorprofessur für BWL, insbesondere Risk Governance, Universität Siegen.

www.tsi-kongress.de Kreditrisiko 9 Jetzt anmelden! www.tsi-kongress.de TSI Kongress am 28. und 29. September 2017 Auf dem Weg zur Kapitalmarktunion: Asset Based Finance – Qualität im Kreditzyklus Mit über 80 Sponsoren, Partnern, Medienpartnern und unterstützenden Organisationen sowie etwa 700 Teilnehmern ist der TSI Kongress das zentrale Event der Asset Based Structured Finance Märkte. Der Kongress eröffnet mit der Keynote von Peter Praet, Mitglied des Direktoriums der EZB „Ausstieg oder Fort setzung - Die Auswirkungen von QE auf Europas Finanzmärkte“. Die weiteren Themen reichen von Brexit über Kapitalmarktunion, STS-Verbriefung, Auto-ABS & Green-ABS, Verbriefung von Han dels- und Leasingforderungen, Kreditfonds und Infrastruktur finanzierung und vieles mehr bis hin zum Schlussakkord „Recovery, Expansion, Downturn, Repair – Wo steht Deutschland (und die Welt) tatsächlich im Kreditzyklus?“. Erwarten Sie auch für 2017 wieder eine hochaktuelle und spannende Veranstaltung. TSI Congress 2017 … where the community meets! www.tsi-kongress.de Opening speech: Peter Praet, Mitglied des Direktoriums der EZB Keynotes politics, economy and advisory: Dr. Levin Holle Abteilungsleiter, Finanzmarktpolitik, Bundesministerium der Finanzen Dr. Ludger Schuknecht Abteilungsleiter Grundsatzfragen und internationale Wirt schaftspolitik, Bundesministerium der Finanzen Prof. Dr. Michael Stürmer Historiker, Chefkorrespondent für „Die Welt“ und „Welt am Sonntag“ Die Auswirkungen von QE auf Europas Finanzmärkte Carsten Linnemann MdB, Bundesvor sitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU Sean Kidney CEO, Climate Bond Initiative Michael Theurer Mitglied im Europäischen Parlament Der TSI Kongress 2017 wird durch die gesamte Asset Based Finance Industrie sowie von Politik und Wirtschaft unterstützt

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