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RISIKO MANAGER 07.2016

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32 RISIKO MANAGER 07|2016 3 Abb. 12 Abb. 13 Frage: „Wie hoch ist der Anteil der nicht auf Beobachtungen, sondern auf Expertenschätzungen beruhenden Handelsvolumina bzw. 'prudent exit periods'?“ (neun Institute, alle Core Approach) 3 3 0 % bis 20 % 20 % bis 40 % 40 % bis 60 % 60 % bis 80 % 80 % bis 100 % Frage: „Auf welche Kostenschätzungen greifen Sie in Ihrer Rechnung zurück?“ (neun Institute, alle Core Approach, Mehrfachnennungen möglich) 2 Ableitung der Kosten aus Marktbeobachtungen (z. B. Geld-/Briefspanne) gen aus Positionen abstellt, künftige Verwaltungskosten berücksichtigen. Dennoch stellt knapp die Hälfte der teilnehmenden Institute keinen direkten Zusammenhang zum COC AVA her. Die übrigen Institute ermitteln einen FAC AVA für solche Positionen, für die der Close-out nicht durch einen Verkauf, sondern einen dynamischen Hedge erfolgt und gegebenenfalls auch (drei Institute) für Positionen, für die ein statischer Hedge möglich ist. Kein Institut stellt undifferenziert auf alle zweitwertbilanzierten Positionen ab. Die nachvollziehbare Bestimmung der Höhe der zuzuweisenden Verwaltungskosten stellt die wesentliche Herausforderung des FAC AVAs dar. Hierbei greift der überwiegende Teil der teilnehmenden Institute auf Schätzungen des internen Kostencontrollings beziehungsweise Plankosten zurück, drei Institute ziehen (zusätzlich) Schätzungen des Handels heran und zwei Institute nutzen Marktbeobachtungen (vgl. Abb. 13). Abb. 14 0 Nennungen 5 0 1 1 2 3 8 Schätzungen des internen Kostencontrollings Schätzungen des Handels Frage: „Welche Geschäftsvorfälle ('non-contractual early terminations') sind aus Ihrer Sicht grundsätzlich für den 'early termination AVA' einschlägig (unabhängig von der konkreten Relevanz für Ihre Portfolien)?“ (neun Institute, alle Core Approach, Mehrfachnennungen möglich) Nennungen 8 Abwicklung nach Insolvenz Novationen Geschäftsbeendigung auf Kundenwunsch Marktpflege in Eigenemissionen Sonstiges Early Termination AVA (EAT) Keines der teilnehmenden Institute berechnet beziehungsweise meldet einen Early Termination AVA (vgl. Abschnitt Dimension „Grundsatz“). Jedoch ist die Frage interessant, welche Produktklassen, Kundengruppen und Geschäftsvorfälle grundsätzlich als einschlägig erachtet werden. Bezüglich der Produktklassen zeigt sich ein differenziertes Bild mit einem Schwerpunkt auf Derivaten. Andere Produktklassen spielen eine geringere Rolle. Nach Einschätzung nahezu aller Institute ist der EAT AVA für Privat- und Unternehmenskunden einschlägig (je acht Institute). Die öffentliche Hand wird ebenfalls von einer Mehrheit (fünf) der teilnehmenden Institute genannt, Finanzinstitute hingegen nur von einem Drittel. Als relevante Geschäftsvorfälle werden insbesondere Geschäftsbeendigungen auf Kundenwunsch und in geringerem Maße auch Abwicklungen nach Insolvenzen und Novationen genannt, vgl. Abb. 14. Der Marktpflege in Eigenemissionen wird keinerlei Relevanz zugemessen. Operational Risk AVA (OPR) Gemäß Artikel 17 der delegierten Verordnung sollen Institute für operationelle Risi-

Marktrisiko 33 ken bezogen auf Bewertungsprozesse einen Operational Risk AVA berücksichtigen. Wird ein fortgeschrittener Säule I-Ansatz (AMA) genutzt, der nachweislich alle entsprechenden Risiken berücksichtigt, kann ein verschwindendes AVA gemeldet werden. Von dieser Möglichkeit machte keines der befragten Institute Gebrauch. Abschlussfrage: Kritik an der Prudent Valuation Im Rahmen einer Abschlussfrage wurden die Institute gebeten, die aus Ihrer Sicht größten Kritikpunkte am Konzept der Prudent Valuation zu nennen. Nachfolgend werden die Antworten kurz zusammenfassend dargestellt. Theoretisches Konzept und methodische Komplexität Die teilnehmenden Institute kritisieren wesentlich die hohe Komplexität der Prudent Valuation, die konzeptionelle Schwierigkeiten, wie beispielsweise die Unsicherheitsschätzung in illiquiden Märkten, weitgehend offenlässt. Weitere Kritikpunkte sind eine nur scheinbare Genauigkeit, die unter anderem dem oft notwendigen Rückgriff auf Expertenschätzungen geschuldet ist und die Vergleichbarkeit der Resultate zwischen verschiedenen Instituten erschwert, sowie der fehlende Praxisbezug und eine nicht sachgerechte Gewichtung der Quellen der Bewertungsunsicherheit. So liefern beispielsweise die Ergebnisse der Prudent Valuation aus Sicht einiger Marktteilnehmer gerade keinen Mehrwert für diejenigen Märkte, in denen die Datenlage unbefriedigend ist, wohingegen die Betonung von Modellrisiken als übertrieben wahrgenommen wird. Inkonsistenzen mit anderen regulatorischen Konzepten und schwierige Integration in die Steuerung Die Prudent Valuation etabliert aus Sicht einiger Teilnehmer eine parallele (aufsichtliche) Bewertung, deren Maßstäbe von im bilanziellen Kontext anzuwendenden Prämissen abweichen und schafft somit einen weiteren neben Bilanzierung und Risikomessung stehenden Steuerungskreis mit teils inkonsistenten Sichtweisen und Anforderungen. Zudem drohen ungewollte Steuerungsimpulse und andere aus Sicht der Aufsicht nicht intendierte Effekte, wie beispielsweise eine hohe Prozyklizität des Kernkapitalabschlags. Auch eine fehlende Konsistenz innerhalb der CRR und die fehlende Verzahnung mit zukünftigen Anforderungen (beispielsweise FRTB) wird bemängelt. Aufwände für die Umsetzung Die Umsetzung sowie operative Durchführung der Prudent Valuation ist mit erheblichen Aufwänden verbunden, jedoch sehen viele Marktteilnehmer keinen substantiellen Mehrwert für ihr Institut. Hier wird beispielsweise das Fehlen einer Bagatellgrenze kritisiert. Insbesondere steht jedoch in der Wahrnehmung der Institute der Erkenntnisgewinn hinsichtlich der Bewertungsunsicherheit in keinem Verhältnis zur Komplexität der Methoden und zum Umsetzungsaufwand. Auch die trotz hoher Aufwände bestehende Fehleranfälligkeit und mangelhafte Genauigkeit der Prudent Valuation wurde angemerkt. Zusammenfassung und Ausblick Die wesentlichen fachlichen Herausforderungen der Prudent Valuation liegen in der Schaffung einer soliden Datenbasis, der Erweiterung der Bewertungslandschaft zur Ermittlung von Wertanpassungen und Modellunsicherheiten sowie der sachgerechten Definition von Liquiditäts- beziehungsweise Konzentrationsmaßstäben. Die 13 an der Umfrage teilnehmenden deutschen und österreichischen Institutsgruppen haben die Anforderungen der Prudent Valuation umgesetzt, jedoch zeigte die Umfrage eine deutliche Streuung hinsichtlich konkreter Umsetzungsalternativen und der Ausübung von Wahlrechten. Dies ist aufgrund der Neuartigkeit der Anforderungen für viele Institute und der sich erst entwickelnden Prüfungspraxis plausibel. Die dargestellten Ergebnisse der Umfrage können hier einen Beitrag zur Verortung des eigenen Vorgehens in Relation zum Gesamtmarkt leisten. Die Ergebnisse der vorsichtigen Bewertung werden derzeit außerhalb des Kontexts der Kernkapitalermittlung kaum zur Steuerung genutzt und noch nicht mit anderen regulatorischen Vorgaben verzahnt. Ansätze zur methodischen Erweiterung bestehen dementsprechend nicht nur hinsichtlich der Optimierung der AVA Belastung, sondern auch bezüglich der konsistenten Integration in die Ermittlung des ökonomischen Kapitals und der Entwicklung von Mechanismen zur Kapitalallokation, Steuerung und Limitierung für einzelne Geschäftsbereiche [vgl. Wächter/Christ 2016]. Die meisten Institute sehen zudem Handlungsbedarf hinsichtlich der Valuation Governance, die in Artikel 19 der delegierten Verordnung [EC 2015] behandelt wird. Letztlich ist zu erwarten, dass die Prudent Valuation auch weiterhin grundsätzliche und methodische Fragen aufwerfen und Anpassungs- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich machen wird. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise European Banking Authority (EBA) (2013b): FAQ on Prudent Valuation QIS, 30 October 2013. Wächter, H. P./Christ, T./Keese, A. (2013): Vorsichtige Bewertung - die Ausgestaltung des Prudent Valuation Regimes durch die Bankaufsicht, Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 11/2013, S. 22. European Banking Authority (EBA) (2015): EBA/ RTS/2014/06/rev1, 23 January 2015. Bank of England, Prudent Regulation Authority (PRA) (2015): Regulatory prudent valuation update and valuation for recovery and resolution planning purposes, London, June 2015. Europäische Kommission (EC) (2015): Delegierte Verordnung (EU) 2016/101 DER KOMMISSION vom 26. Oktober 2015. Wächter, H. P./Christ, T. (2016): Vorsichtige Bewertung: Und nun?, Risiko Manager, 04/2016, S. 20. Autoren Prof. Dr. Martina Brück, Hochschule Koblenz – RheinAhrCampus, Remagen. Dr. Tassilo Christ, Senior Manager, d-fine GmbH, Frankfurt am Main. Dr. Hans Peter Wächter, FRM, CFA, Manager, d-fine GmbH, Frankfurt am Main.

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