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RISIKO MANAGER 07.2016

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RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

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14 RISIKO MANAGER 07|2016 ger Sicherheiten eine Erhöhung der aufsichtlichen Haircuts bei gleichzeitiger Absenkung der entsprechenden LGDs vorgesehen. Für die Kreditkonversionsfaktoren im F-IRB-Ansatz sollen zukünftig die aufsichtlichen Faktoren des Standardansatzes angewandt werden, welche auch im A-IRB-Ansatz für mehr Forderungsklassen als bisher Verwendung finden sollen. Fazit Durch die vorgeschlagenen Neuerungen wäre der IRBA im Kern nur noch im Retail-Portfolio sowie für bestimmte Kredite an (nicht zu große) Firmenkunden zulässig. Gleichzeitig wird der IRBA für diese verbleibenden Portfolios durch Parameter-Untergrenzen und restriktivere Vorgaben der Parameterschätzung in ein deutlich engeres Korsett gezwungen. Von der vom Basler Ausschuss als Richtschnur vorgebrachten Trinität Risikosensitivität, Einfachheit und Vergleichbarkeit würde damit den beiden letzten Punkten zukünftig ein höheres Gewicht beigemessen. Vor dem Hintergrund der in der komparativen Studie festgestellten erheblichen Diskrepanz der Risikogewichte [BCBS 2013b] schien der Ausschuss zum Handeln gezwungen, die Vergleichbarkeit der Kapitalanforderungen zwischen den Instituten zu verbessern. In Bezug auf die Risikosensitivität wird das Problem jetzt allerdings lediglich verlagert: An die Stelle der Kalibrierungs-Problematik sowie des für eine gewisse risikopolitische Gestaltung nutzbaren Spielraums der internen Modelle tritt nun eine noch stärkere Abhängigkeit von den Einschätzungen externer Ratingagenturen. Diese steht der EU-Ratingverordnung von 2013 diametral gegenüber, die in der Präambel formuliert: „Mittelfristig sollte die Machbarkeit weiterer Schritte geprüft werden, um Bezugnahmen auf Ratings in Vorschriften zur Regulierung von Finanzdienstleistungen zu streichen, und um die Risikogewichtung von Aktiva mittels Ratings abzuschaffen.“ [EU-Verordnung Nr. 462/2013, Präambel, Abs. 8]. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Widerspruch aufgelöst werden soll. Bzgl. der Auswirkungen auf Risikogewichte und damit auf Kapitalanforderungen lässt sich feststellen, dass für Forderungen gegenüber Unternehmen risikoärmere Positionen tendenziell stärker von einem Anstieg der Risikogewichte betroffen sind. Wenn die Kapitalanforderungen nun insgesamt nicht signifikant steigen sollen, könnte dies unter Umständen paradoxerweise implizieren, dass bestimmte risikoreichere Positionen zukünftig sogar mit weniger Kapital zu hinterlegen wären. Die Abkehr vom IRBA in bestimmten Forderungsklassen bedeutet für die Banken, dass mitunter erhebliche Investitionen für dessen Einführung verloren sind. Vielmehr noch sind weitere Investitionen für diese Forderungsklassen nötig, um wieder zum Standardansatz zurückzukehren. Hier sind neben IT-Umsetzung auch Kosten zu nennen, neue Prozesse zu etablieren. Die Forderungsklassenbestimmung als erster Schritt muss sauber und vor der Bestimmung der Risikogewichte erfolgen, da individuelle Prozesse und Vorschriften je Forderungsklasse definiert und gelebt werden müssen. Hier ist neu zu trennen zwischen Prozessen für Standardansatz- und IRBA-Forderungen. Der dann jeweils geltende Prozess der Kreditentscheidung inklusive einer etwaigen Due Diligence muss klare Vorgaben auch in Bezug auf Kontrollen machen. Die prozessualen und organisatorischen Kosten könnten aufseiten der Institute Anreize schaffen, zukünftig gänzlich auf den IRBA zu verzichten, zumal der Standardansatz aufgrund des Output Floors in jedem Fall parallel implementiert sein muss. Dies würde eine erneute Methodendivergenz hinsichtlich betriebswirtschaftlicher und aufsichtsrechtlicher Verfahren zur Erfassung des Kreditrisikos implizieren. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise Baule, R./ Tallau, C. (2016a): Zweite Konsultation zum Kreditrisiko-Standardansatz: Rolle rückwärts. Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 5/2016, S. 13–16. Baule, R./ Tallau, C. (2016b): Revisiting Basel risk weights: Crosssectional risk sensitivity and cyclicality. Erscheint in: Journal of Business Economics. BCBS (2013a): Regulatory Consistency Assessment Programme (RCAP) – Second report on risk-weighted assets for market risk in the trading book. Basel, Januar 2013. BCBS (2013b): Regulatory Consistency Assessment Programme (RCAP) – Analysis of risk-weighted assets for credit risk in the banking book. Basel, Juli 2013. BCBS (2013c): The regulatory framework: balancing risk sensitivity, simplicity and comparability. Consultative Document, Basel, Juli 2013. BCBS (2015a): Review of the Credit Valuation Adjustment Risk Framework. Consultative Document, Basel, Juli 2015. BCBS (2015b): Revisions to the Standardised Approach for credit risk. Second Consultative Document, Basel, Dezember 2015. BCBS (2016a): Revised market risk framework and work programme for Basel Committee is endorsed by its governing body. Basel, Pressemitteilung vom 11.01.2016. BCBS (2016b): Minimum capital requirements for market risk. Basel, Januar 2016. BCBS (2016c): Standardised Measurement Approach for operational risk. Consultative Document, Basel, März 2016. BCBS (2016d): Reducing variation in credit-risk-weighted assets – constraints on the use of the internal models approaches. Consultative Document, Basel, März 2016. Deutsche Bank (2016): Pillar 3 Report 2015. Frankfurt. EU-Verordnung Nr. 462/2013: Verordnung (EU) Nr. 462/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen. Gordy, M. B./Howells, B. (2006): Procyclicality in Basel II: Can we treat the disease without killing the patient? Journal of Financial Intermediation 15, 395–417. Autoren Prof. Dr. Rainer Baule, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Bank- und Finanzwirtschaft, an der FernUniversität in Hagen. Prof. Dr. Christian Tallau, Professor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwirtschaft, an der Fachhochschule Münster sowie Geschäftsführer Quantil Consulting GmbH. Oliver Tiebing, Senior Partner RFC Professionals GmbH.

15 RISIKO MANAGER: Im Dialog ... Prof. Dr. Rainer Haselmann, SAFE Chair for Finance, Accounting and Taxation, Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main. Welches methodische Wissen würden Sie gerne mit der Praxis teilen? Die Erkenntnis, dass die Lucas-Kritik aus dem Jahr 1976 auch für statistische Risikomodelle Bestand hat. Konkret: Sobald die Ergebnisse statistischer Modelle entscheidungsrelevante Auswirkungen haben, kommt es oft zu Verhaltensänderungen, was wiederum die Aussagekraft der Modelle beeinträchtigt. An welchen Fragen im Bereich des Risikomanagements forschen Sie aktuell? Wir untersuchen den Einfluss interner Risikomodelle auf die Messung von Kreditrisiken und Investitionsentscheidungen von Banken. Darüber hinaus planen wir einen Index für die Erfahrung des Risikomanagements deutscher Banken zu erstellen, um zu testen, ob sich hieraus ein Einfluss auf die Risikoneigung und die Prognosefähigkeit von Risiken der Banken ergibt. Welches kürzlich erschienene Forschungspapier/Buch/Resultat einer/s Kollegin/en hat Sie besonders beeindruckt? Uday Rajan, Amit Seru, Vikrant Vig (2015): „The failure of models that predict failure: Distance, incentives, and defaults“, Journal of Financial Economics, Volume 115, Issue 2, Pages 237–260. Welche Themenfelder/ Methoden des Risikomanagements könnten zukünftig an Bedeutung gewinnen? Ich denke, dass es zukünftig im Euroraum einen Trend hin zu weiteren makroprudenziellen Regulierungsmaßnahmen geben wird. Dies wird sich auch auf das Risikomanagement von Banken auswirken. Was motiviert Sie, über den akademischen Tellerrand zu schauen? Die meisten Ideen zu Forschungsprojekten entstehen im Dialog mit Risikomanagern und Aufsehern. Im Weiteren lassen sich aus institutionellen Besonderheiten oft quasi natürlich Experimente für empirische Untersuchungen ableiten. Über solche institutionellen Details erfährt man meist nur im Austausch mit Kollegen aus Politik und Wirtschaft. Welche Inhalte im Umfeld des Risikomanagements werden Studierenden an Ihrer Universität angeboten? An der Goethe-Universität gibt es hierzu ein sehr umfangreiches Angebot. Sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudiengang besteht die Möglichkeit, sich auf Kurse zu spezialisieren, die hier einen Schwerpunkt setzen. Ergänzend bieten wir interessante Veranstaltungen von Lehrbeauftragten zu dem Thema Risikomanagement an, die den Studierenden einen Blick über den akademischen Tellerrand ermöglichen. Quantitative Methoden und Modelle … … sollten immer auch auf ihre ökonomische Fundierung überprüft werden. Erfolgreiches Risikomanagement … … sollte immer versuchen, auch noch nicht beobachtete Risiken in geeigneter Form mit abzubilden. In 50 Jahren … … wird es auch noch Finanzkrisen geben. Jedoch werden wir besser verstehen, wie man damit umzugehen hat. Rainer Haselmann ist Professor für Finance, Accounting und Taxation an der Goethe-Universität Frankfurt und dem Forschungszentrum SAFE, wo er den Forschungsbereich „Financial Institutions“ leitet. Bis Oktober 2014 war er Professor für Finance an der Universität Bonn. Seine Forschung beschäftigt sich mit Bankenregulierung, Kreditvergabe und Portfolioallokation. Haselmann hat 2006 an der Leipzig Graduate School of Management promoviert und arbeitete anschließend als Postdoc an der Columbia Business School und der Universität Mainz. Von 2009 bis 2011 war er Assistant Professor an der Bonn Graduate School of Economics.

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