Aufrufe
vor 6 Jahren

RISIKO MANAGER 07.2015

  • Text
  • Unternehmen
  • Banken
  • Baseler
  • Forderungen
  • Hedge
  • Bankenaufsicht
  • Accounting
  • Risikomanagement
  • Ausschuss
  • Informationen
RISIKO MANAGER ist die führende Fachzeitschrift für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen.

28 Ausgabe 07/2015 t

28 Ausgabe 07/2015 t Tab. 04 Risikogewichte für Spezialfinanzierungen Art der Spezialfinanzierung Risikogewicht Projektfinanzierungen Objektfinanzierungen 120% Rohstoffhandelsfinanzierungen Finanzierung von Mietimmobilien Finanzierung von Grunderwerb 150% Regelung. Das Risikogewicht leitet sich demnach zukünftig nicht mehr von der Restlaufzeit und der Kategorie gemäß Artikel 153 Abs. 5 CRR ab, sondern einzig und allein von der Art der Spezialfinanzierung (t Tab. 04). Risikogewichtung von Forderungen aus dem Mengengeschäft Analog zur Regelung für Institute gilt ein Risikogewicht von 300 Prozent, wenn das Schuldnerunternehmen die relevanten Kennzahlen nicht veröffentlicht hat bzw. wenn Institute die Jahresabschlüsse und die unterjährigen Informationen nicht erfasst haben. Im Vergleich zur aktuell gültigen EU- Regelung wird deutlich, dass die Aufsicht die Unternehmen noch stärker dazu drängen will, den Banken mehr Information zur Verfügung zu stellen bzw. diese zu veröffentlichen. In Deutschland erfordert bereits § 18 KWG eine laufende Überprüfung der Bilanzen von Unternehmen ab einer Kredithöhe von 750.000 EUR oder wenn ein Kredit zehn von hundert Prozent des nach Art. 4 CRR anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet. Die überarbeiteten KSA-Regeln könnten einen neuen Impuls geben und dazu führen, dass für jeden Kredit die relevanten Informationen eingeholt und stets auf dem aktuellsten Stand gehalten werden. Eine Ausnahme bilden die Start-ups. Hier schlägt die TFSA für das erste Kreditjahr ein KSA-Risikogewicht von 110 anstatt 300 Prozent vor und begründet es mit dem Nichtvorhandensein eines Jahresabschlusses im ersten Wirtschaftsjahr des neugegründeten Unternehmens. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), entsprechend der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission, scheinen die neuen KSA-Risikogewichte auf den ersten Blick eine Benachteiligung gegenüber den großen Unternehmen zu sein. Allerdings stellt der Vorschlag der Risikogewichtung für KMUs im Vergleich zur aktuell gültigen CRR-Fassung ohne Berücksichtigung des KMU-Abzugs gemäß Artikel 501 CRR keine oder nur eine geringfügige Veränderung dar, denn es ist im Normalfall davon auszugehen, dass die KMU nicht extern bewertet sind und ein Risikogewicht von 100 Prozent gemäß Artikel 122 Abs. 2 CRR zugewiesen bekämen. Hält ein KMU seine Verschuldung unter dem dreifachen des Eigenkapitals, so sind die Forderungen gegenüber diesem KMU gemäß des neuen Vorschlags entweder mit 100 oder sogar nur mit 90 Prozent zu gewichten. Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalentlastung in Höhe von elf Prozent (t Abb. 01). Trifft man die Annahme, dass bei allen kreditnehmenden Unternehmen (auch KMU) eine externe Bonitätsbeurteilung vorliegt und diese alle eine Leverage Ratio kleiner drei aufweisen, so sinkt das durchschnittliche Risikogewicht um 12,5 Prozentpunkte im Vergleich zur derzeit gültigen Fassung der CRR. Wird andererseits ein durchschnittliches Risikogewicht über alle Risikogewichte hinweg gebildet und mit dem durchschnittlichen Risikogewicht aus dem Artikel 122 CRR verglichen, so steigt das durchschnittliche Risikogewicht um 52 Prozentpunkte an und folglich auch die durchschnittliche Eigenkapitalunterlegung. Für Spezialfinanzierungen schlägt der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in Abhängigkeit von der Art der Spezialfinanzierung zwei Risikogewichte vor und vereinfacht somit die aktuell gültige CRR- Das KSA-Risikogewicht von Retail-Forderungen bleibt weitestgehend erhalten. Wie bereits im Basel-II-Rahmenwerk wird zwischen aufsichtlichen und nichtaufsichlichen Retail-Forderungen unterschieden. Kredite, die im KSA die vier Basel-II-Retail- Anforderungen (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2006) erfüllen, werden dem aufsichtlichen Retail-Portfolio zugeordnet und erhalten ein KSA-Risikogewicht von 75 Prozent. Kredite, die eine oder mehrere dieser Anforderungen nicht erfüllen, werden mit einem KSA-Risikogewicht von 100 Prozent bewertet. Im Bereich der Low value of individual exposures bleibt die aggregierte Retailobergrenze von einer Mio. ¤ zunächst unverändert. Eine Anhebung der Retail-Obergrenze ist allerdings nicht auszuschließen. Risikogewichtung der durch Immobilien besicherten Positionen Vollständig durch Wohnimmobilien besicherte Positionen Der derzeitige Entwurf des neuen KSA sieht für vollständig durch Wohnimmobilien besicherte Forderungen die Risikogewichte in einer Spanne von 25 bis 100 Prozent basierend auf der Loan to Value- Ratio (LTV) und der Debt Service Coverage Ratio (DSC) vor. Bei der LTV-Ratio handelt es sich um einen Quotienten aus dem Darlehensbetrag und dem Beleihungswert des zu finanzierenden Objekts. Die DSC-Ratio steht für Vollständig durch Wohnimmobilie besichert Positionen t Tab. 05 Loans to individuals with DSC 35 % LTV < 40 % 40 % LTV < 60 % 60 % LTV < 80 % 80 % LTV < 90 % 90 % LTV < 100 % LTV 100 % 25% 30% 40% 50% 60% 80% Other loans 30% 40% 50% 70% 80% 100%

29 Überblick CCF-Änderungen Durch Gewerbeimmobilie besicherte Forderungen durch Gewerbeimmobilien besicherte Forderungen Schuldendienstdeckungsgrad und stellt die Kreditausgaben und die Einnahmen des Kreditnehmers gegenüber. Dies bedeutet, dass die monatlich anfallenden Zinskosten der Immobilienfinanzierung und der Tilgungszahlungen dem monatlichen Gesamtnettoeinkommen gegenübergestellt werden. Unter dem Darlehensbetrag versteht man den ausstehenden Kreditbetrag inkl. gestellter Kreditlinien zur Objektfinanzierung. Sollen Forderungen anderer Banken durch dasselbe Objekt besichert werden, werden sie vorbehaltlich ihrem Rang bei der Ermittlung der Höhe des Darlehensbetrags berücksichtigt. Die Anrechnung erfolgt ausschließlich für gleich- oder höherrangige Forderungen. Liegt kein Rang vor, greift die Pari-passu-Klausel. Der Beleihungswert leitet sich vom Verkehrswert bzw. Marktwert der Immobilie ab und liegt in der Regel 20 bis 30 Prozent unter dem aktuellen Verkehrswert bzw. Marktwert. Durch die Verwendung des Beleihungswerts anstatt des Verkehrswerts verkleinert sich der Nenner der LTV-Ratio bei gleichbleibendem Zähler und führt aufgrund dessen zu höheren KSA-Risikogewichten. t Tab. 05 gibt den aktuellen Stand der vorgeschlagenen KSA-Risikogewichte in Abhängigkeit von LTV-Ratio und DSC-Ratio wieder. Liegt die DSC-Ratio unter 35 Prozent, wird die Immobilienforderung privilegiert behandelt. Es bedeutet, dass niedrigere KSA-Risikogewichte zur Anwendung kommen als bei einer DSC-Ratio über 35 Prozent. Der Unterschied in der Eigenkapitalbelastung kann dabei bis zu 20 Prozentpunkte bei derselben LTV-Ratio betragen. In Abhängigkeit von der Größe des Instituts und dessen Immobilienportfolios könnten gezielte Restrukturierungsmaßnahmen des Immobilienportfolios zu positiven Eigenkapitaleffekten führen. Auch eine Berücksichtigung der DSC-Ratio bei der Kreditvergabe würde die Eigenkapitalbelastung nicht unnötig ansteigen lassen. Für KSA-Institute, die sich auf Immobilienfinanzierung spezialisiert haben, könnte dies von Bedeutung sein. Außergewöhnlich ist, dass die Bewertung der Immobilie und die Ermittlung der DSC- und LTV -Ratio nur einmal stattfinden sollen. Die Ratios werden bei der Vergabe des Kredits festgelegt und über die ganze Kreditlaufzeit konstant gehalten. Weder laufende Neubewertung noch Neuermittlung der Ratios ist dem Konsultationspapier zu entnehmen und in diesem Sinne auch nicht gefordert. Eine Korrektur dieses Sachverhalts wird jedoch erwarten. Durch Gewerbeimmobilien besicherte Positionen LTV < 60% 60% LTV < 75% LTV 75% 75% 100% 120% Für durch Gewerbeimmobilien besicherte Forderungen werden aktuell zwei mögliche Optionen diskutiert: 1. Die Gewerbeimmobilien sollen grundsätzlich nicht als Sicherheit anerkannt werden. Die Forderungen werden demnach als unbesichert betrachtet und mit dem Risikogewicht des Kontrahenten gewichtet. Der Ausweis dieser Forderungen erfolgt entweder in der Forderungsklasse Unternehmen oder Retail. 2. Die Ableitung der Risikogewichte erfolgt auf Basis der LTV-Ratio (t Tab. 06). Bei der LTV-Ratio handelt es sich um den Quotienten aus Darlehensbetrag und Beleihungswert des zu finanzierenden Objekts. Die erste Option geht davon aus, dass die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und der Schaden im Fall eines Ausfalls im engen Zusammenhang mit dem Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers steht, wohingegen die zweite Option auf der Annahme basiert, dass die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und der Schaden im Fall eines Ausfalls im engen Zusammenhang mit dem Wert der Immobilie abzüglich des noch ausstehenden Kredits einhergeht. Dies bedeutet, je größer der Abstand aus dem Wert der Immobilie und der noch ausstehenden Forderung, desto geringer soll die Risikogewichtung sein. Außerbilanzielle Positionen t Tab. 06 Eine veraltete Kalibrierung der aufsichtlichen Konversionsfaktoren sowie die kaum mögliche Vergleichbarkeit dieser mit den selbst geschätzten CCF im Rahmen des IRBA haben dazu geführt, dass unter anderem auch die CCFs einer Gesamtüberarbeitung unterzogen werden sollen (t Tab. 07). Der bisherige aufsichtliche Standard- CCF von null Prozent für nicht in Anspruch genommene Kreditfazilitäten, welche jederzeit uneingeschränkt und fristlos widerrufen werden können oder bei denen eine Bonitätsverschlechterung eines Kreditnehmers automatisch zum Widerruf führt, soll es nicht mehr geben. Stattdessen wird nun ein CCF von zehn Prozent vort Tab. 07 Einstufung außerbilanzieller Geschäfte CCF < 100 % KSA FIRB KSA-neu Kreditzusagen, die jederzeit vorbehaltlos und ohne vorherige Ankündigung durch die Bank kündbar sind oder die im Fall einer Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers effektiv automatisch erlöschen 0 % 0 % 10 % Kreditzusagen, die nicht jederzeit kündbar sind – 75 % Ursprungslaufzeit 1 Jahr 20 % 75 % Ursprunglaufzeit > 1 Jahr 50 % 75 % Note Issuance Facilities (NIF) und Revolving Underwriting Facilities (RUF) 50 % 75 % 75 %

RISIKO MANAGER

 

Copyright Risiko Manager © 2004-2017. All Rights Reserved.