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RISIKO MANAGER 06.2019

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34 RISIKO MANAGER 06|2019 Zinsbenchmarks Startschuss für ¤STR und Hybrid EURIBOR Seit Januar 2018 dürfen gemäß Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 (BMVO) keine neuen Benchmarks in der EU ohne Zulassung oder Registrierung bereitgestellt werden. Die als kritisch eingestuften Zinsbenchmarks EURIBOR und EONIA werden aktuell nicht BMVO-konform ermittelt. Sie sollten ursprünglich bis Ende 2019 reformiert werden. Nun gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022. Der Markt bereitet sich auf den Startschuss für ¤STR und Hybrid EURIBOR als Nachfolger für EONIA und EURIBOR vor. Am 31. Mai haben EMMI und EZB zeitgleich mitgeteilt, dass EONIA in der Übergangsphase als ¤STR plus 8,5 Basispunkte ermittelt wird.

Marktrisiko 35 Empfehlungen der Working Group on Euro Risk-free Rates Tab. 01 Empfehlungen der WG-ERFR für neue Zinsbenchmarks Im September 2017 wurde die Working Group on Euro Risk-free Rates (WG-ERFR) mit Beteiligung von Vertretern des privaten Bankensektors gegründet. Ziel der WG-ERFR ist die Identifizierung und Empfehlung von risikolosen Zinssätzen im Euroraum und Fallback-Lösungen, die BMVO- konform sind. Die Working Group hat sich im September 2018 für den ¤STR als EONIA-Nachfolger ausgesprochen. Als Fallback-Lösung zum EURIBOR-Nachfolger soll eine Zinsstruktur auf der Basis von ¤STR gebildet werden ( Tab. 01). Verlängerung der Frist für Zulassung nach der Benchmark- Verordnung Fristigkeit Alte Zinsbenchmark Neue Zinsbenchmark Fallback-Lösung Overnight-Zinssatz EONIA ¤STR offen Zinsstruktur bis zu einem Jahr Tab. 02 EURIBOR (1W, 1M, 3M, 6M, 12M) Hybrid EURIBOR (1W, 1M, 3M, 6M, 12M) Zinsstruktur auf Basis des ¤STR Übergang vom EONIA zum modifizierten EONIA Ende Sept./Anfang Okt. Montag 30. September 2019 Dienstag 1. Oktober 2019 Mittwoch 2. Oktober 2019 Ermittlung des EONIA nach der aktuellen Methode Veröffentlichung um 19:00 Uhr MEZ Keine Ermittlung des EONIA Ermittlung des EONIA nach der neuen Methode Veröffentlichung um 9:15 Uhr MEZ Am 25. Februar 2019 haben die EU-Institutionen eine Einigung erzielt und vereinbart, dass sowohl für kritische Benchmarks als auch für Benchmarks aus Drittstaaten, die Frist zur Zulassung um zwei weitere Jahre bis 31. Dezember 2021 verlängert wird [vgl. European Commission 2019]. Am weitesten vorangeschritten sind die Arbeiten an einem EONIA-Nachfolger. Im September 2018 schlug die WG-ERFR vor, den EONIA durch den von der EZB zu ermittelnden Referenzzinssatz ¤STR zu ersetzen [vgl. Beißer/Read 2019, S. 13]. Empfehlungen der WG-ERFR zum Übergang von EONIA zu ¤STR Um einen möglichst reibungslosen Übergang von EONIA auf ¤STR sicherzustellen, veröffentlichte im Dezember 2018 die WG-ERFR einen Report zum Übergang von EONIA auf ¤STR [vgl. WG-ERFR 2018a]. Basierend auf den Rückmeldungen der Markteilnehmer [vgl. WG-ERFR 2019a] hat die WG-ERFR am 14. März 2019 die folgenden Empfehlungen ausgesprochen [vgl. WG-ERFR 2019b, S. 1]: » Marktteilnehmer sollen nach und nach EONIA-basierte Produkte und Verträge auf den neuen Referenzzinssatz ¤STR umstellen. Da ¤STR um 9:00 Uhr MEZ des folgenden TARGET2-Geschäftstages T+1 publiziert wird (und nicht wie EONIA reflektiert Markt am 30. September 2019 EONIA reflektiert Markt am 1. Oktober 2019 der EONIA um 19:00 Uhr MEZ desselben Geschäftstages T), bedingt die Umstellung auf ¤STR eine Anpassung der IT-Systeme. » Um Marktteilnehmern für die erforderliche Umstellung mehr Zeit zu geben, soll beginnend mit der ersten Veröffentlichung des ¤STR am 2. Oktober 2019 in einer Übergangsphase bis Ende 2021 EONIA als ¤STR plus ein fixer Spread bestimmt werden. Der Spread resultiert aus der Tatsache, dass EONIA eine lending rate, ¤STR eine borrowing rate ist. » Als Methodik zur Bestimmung des Spreads wird ein getrimmter Mittelwert vorgeschlagen. Basierend auf einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten werden zunächst 15 Prozent der höchsten und 15 Prozent der niedrigsten EO- NIA-¤STR Differenzen gestrichen. Der Spread wird dann als gleichgewichteter Mittelwert der verbleibenden 70 Prozent der Daten berechnet. » Das European Money Market Institute (EMMI) als Administrator des EONIA soll bis zum 1. Januar 2020 die Ermittlungsmethodik des EONIA BMVO-konform anpassen. Arbeiten von EMMI zur Modifizierung von EONIA Auf die Empfehlungen der WG-ERFR reagierte EMMI eine Woche später mit einer Konsultation der Marktteilnehmer [vgl. EMMI 2019c]. Basierend auf der Analyse der Rückmeldungen legte EMMI am 31. Mai 2019 folgendes weiteres Vorgehen fest [vgl. EMMI 2019e, S. 6]: » Ab 2. Oktober 2019 wird der EONIA nach der neuen Methodik als ¤STR plus ein fixer Spread bestimmt. » Der so modifizierte EONIA wird an jedem TARGET2-Geschäftstag, an dem auch der ¤STR berechnet wird, veröffentlicht. Da die Veröffentlichung des ¤STR bis 9:00 Uhr MEZ erfolgen soll, ist die Publikation des modifizierten EONIA für 9:15 Uhr MEZ vorgesehen. » Da der ¤STR erstmals am 2. Oktober 2019 veröffentlicht wird, erfolgt die erste Publikation des modifizierten EONIA ebenfalls an diesem Tag. Für die Einfüh-

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