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RISIKO MANAGER 06.2019

RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

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16 RISIKO MANAGER 06|2019 für kleine und nicht komplexe Institute nicht 2 Prozent der Assets. Der Wert der Gesamtderivateposition berechnet nach Art. 273a (3) CRR II übersteigt nicht 5 Prozent der Assets. » 75 Prozent der konsolidierten Assets und Liabilities (exklusive Intragroup) liegen im europäischen Wirtschaftsraum. » Keine Verwendung interner Modelle, Ausnahmen können für Tochterunternehmen gelten. » Die Institution akzeptiert die Klassifizierung. » Es liegt keine Entscheidung seitens der Aufsicht vor, aufgrund von Größe, Komplexität, Verbundenheit oder Risikoprofil das Institut nicht als klein und nicht komplex zu bewerten. Eine Einordnung als kleines, nicht komplexes Institut kann nur dann erfolgen, wenn die folgenden Bedingungen für ein großes Institut nach Art. 4 (1) Abs. 144b CRR II nicht erfüllt sind: » klassifiziert als G-SII oder O-SII; » eines der drei größten Institute des Landes (gemessen nach gesamten Assets); » Total Assets übersteigen 30 Mrd. EUR. Wie komplex und verworren die Sachlage bezüglich der Proportionalität ist, ist auch gut an der Anforderung hinsichtlich der Definition einer kleinen, nicht komplexen Bank zu erkennen. Teil der Anforderungen ist, dass das Institut Artikel 4 BRRD (2014/59 EU) nicht erfüllen muss. Dieser Artikel regelt vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute, also Proportionalitätsaspekte. Er beinhaltet die folgenden Anhaltspunkte für Proportionalität: » Geschäftstätigkeit, Beteiligungsstruktur, Rechtsform, Risikoprofil, Größe, Rechtsstatus, Verflechtungen, Komplexität der Tätigkeiten, Sicherungssystem, Ausübung von Anlagetätigkeit; » Assets über 30 Mrd. EUR: » Assets übersteigen 20 Prozent des nationalen BIP und 5 Mrd. EUR. Im Rahmen der CRR II wird der Proportionalitätsgedanke beispielsweise in den folgenden Bereichen umgesetzt: » In den nach Artikel 428ag CRR II eingefügten Kapiteln 4a bis 4c CRR II wird eine vereinfachte Berechnung der NSFR – nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde – eingeräumt. » Artikel 433b CRR II verringert für kleine und nicht komplexe Institute Anforderungen bzgl. der Offenlegung. » Im Marktrisiko werden Institute mit kleinem oder mittleren Handelsbuch mit verringerten Anforderungen belastet. Zusammenfassung Die Weiterentwicklung und umfassende Umsetzung des Proportionalitätsgedankens – insbesondere im Rahmen des Bankenpakets bestehend aus CRR II, CRD V, BRRD II und SRMR II – wurde nicht nur durch die laufenden Positionspapiere diverser Bankenverbände vorangetrieben. Insbesondere der Vorstoß der FINMA, die im letzten Jahr eine Pilotphase zum Kleinbankenregime startete, dürfte die Umsetzung der Proportionalität im Rahmen der Trilogverhandlungen zum Bankenpaket noch einmal verstärkt haben. Wie dargestellt, kann der Aspekt der Proportionalität erhebliche Auswirkungen auf die tatsächlich geforderte Umsetzung regulatorischer Anforderungen haben. Durch die vielschichtigen Regelungen zur Proportionalität stehen viele Institute vor der Herausforderung, auf Basis ihres individuellen Risikoprofils und Geschäftsmodells zu analysieren, welche Anforderungen jeweils relevant sind und umgesetzt werden müssen. Dies erfordert die Implementierung entsprechender Prozesse im Rahmen des Risikomanagements und -controllings sowie des Melde- und Rechnungswesens. Zur Sicherstellung einer entsprechenden Governance bezüglich der regulatorischen Anforderungen ist der in Abb. 09 skizzierte Analyseprozess notwendig. Wie in Abb. 09 dargestellt, endet diese Analyse nicht bei der Frage, ob das Papier anzuwenden ist, sondern erstreckt sich über die Bewertung einzelner Bereiche und letztendlich über die finale Beurteilung, ob und wie der einzelne Aspekt teilweise oder voll- ständig umzusetzen ist. Das Zusammenspiel aus nationalen und internationalen Anforderungen, unter Umständen mit unterschiedlichen Maßstäben, und den mehr oder minder zahlreichen Interaktionen mit der Aufsicht durch den SREP kann sich zu einem komplexen Parallelregelwerk entwickeln, dessen Management eine ebenso hohe Priorität genießen sollte wie die tatsächliche Umsetzung. Um von den vorgesehenen Erleichterungen so umfassend wie möglich zu profitieren, sollten insbesondere kleine, wenig komplexe Institute mit risikoarmen Geschäftsmodellen zeitnah damit beginnen, genau zu analysieren, welche der Bedingungen sie erfüllen können. Hierzu ist es – wie bereits zuvor dargestellt – notwendig, ein entsprechendes Risikomanagement und -controlling zu implementieren. Die möglichen Erleichterungen insbesondere im Bereich des Meldewesens und der Offenlegung sowie des vorzuhaltenden Datenhaushalts sollten die Kosten hierfür deutlich übersteigen. Zudem müssen die noch ausstehenden EBA-Vorschläge zur Reduzierung der durchschnittlichen administrativ-regulatorischen Aufwände für kleine Institute um 10 und 20 Prozent genau verfolgt und analysiert werden. Schon heute sollten die Institute ihre Geschäfts- und Risikostrategie überprüfen und falls notwendig anpassen, um regulatorische Erleichterungen so weitgehend wie möglich in Anspruch nehmen zu können und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Autoren Volker Oostendorp, Partner Sebastian Kalmbach, Manager Sandra Schmolz, Consultant alle RFC Professionals GmbH, Oestrich-Winkel

Forscher im Dialog mit Banken und Finanzdienstleistern Das Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung hat am 16. und 17. Mai 2019 zur sechsten Forschungskonferenz und einen Tag darauf zum jährlichen Offsite nach Frankfurt am Main eingeladen. Schwerpunktthemen der wissenschaftlichen Analyse und Diskussionen waren in diesem Jahr die Effekte und Kosten von Bankenkrisen. FIRM hat in den vergangenen Jahren mehr als zwei Mio. Euro in Forschungsprojekte renommierter Hochschulen investiert. Dazu zählen auch die Projekte von Valerya Dinger und Isabel Schnabel, deren Ergebnisse im Rahmen der sechsten Forschungskonferenz präsentiert wurden. Erst jüngst kam eine Studie des LOEWE-Zentrums SAFE (Sustainable Architecture for Finance in Europe) an der Goethe-Universität Frankfurt über die gesamt- und finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Regulierungsmaßnahmen, die zwischen 2008 und bis Beginn 2018 auf dem deutschen Finanzsektor umgesetzt worden sind, zu dem Ergebnis, dass die Regulierungsmaßnahmen die Kreditinstitute sowie den deutschen Bankensektor insgesamt stabiler gemacht haben. Die Studie der Frankfurter Wissenschafter kommt zu dem Schluss, dass die Reformmaßnahmen die damit verfolgten Ziele erreicht haben, wie beispielsweise die Marktdisziplin zu stärken. Netzwerkanalysen zeigen zudem, dass das systemische Risiko zurückgegangen ist, das sich aus der gegenseitigen Verflechtung von Kreditinstituten ergibt und das zum „Too big to fail“-Problem führt. Gleichzeitig gibt es Bereiche, in denen Verbesserungspotenziale durch weitere Feinjustierungen der Reformen möglich erscheinen. „Verbesserungen wären zum Beispiel möglich bei einer europaweit einheitlichen Regulierung der Risiken von Staatsanleihen, beim Umgang mit notleidenden Krediten sowie bei der Glaubwürdigkeit und Effektivität des Abwicklungsregimes“, sagt Professor Mark Wahrenburg. Außerdem waren an der Evaluation Professor Rainer Haselmann und Professor Jan Krahnen maßgeblich beteiligt. Die Ökonomen regen zudem an, Banken stärkere Anreize zu setzen, damit diese freiwillig zusätzliche Eigenkapitalpuffer bilden. Auch den ursprünglich als Übergangslösung eingeführten europäischen Stresstest nehmen die Forscher in den Blick: „Das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Stresstests sollte einer Prüfung unterzogen werden“, sagt Professor Rainer Haselmann. Die Autoren analysieren auch die Kosten der Regulierung für Kreditinstitute. Derzeit würden kleine Banken überproportional belastet. Dies könne dafür sprechen, so die Wissenschaftler, sehr kleine Banken aufsichtsrechtlich zu entlasten. Nach der Umsetzung aller laufenden Reformen sollten aus Sicht der SAFE-Wissenschaftler nach dem Motto „so viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig“ die Regulierungsvorschriften überprüft werden. Außerdem solle ihr Komplexitätsgrad dort zurückgefahren werden, wo eine weitere Stärkung der Marktdisziplin möglich wird. Auch in diesem Jahr stand die enge Verzahnung von Risikomanagementtheorie und -praxis im Vordergrund des Dialogs zwischen den Wissenschaftlern und Praktikern. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre mit der neuen FIRM-Ausgabe und möglichst viele Impulse für die Theorie und Praxis! Es grüßt im Namen der gesamten Redaktion INHALT 17 EDITORIAL 18 FIRM OFFSITE UND FORSCHUNGSKONFERENZ 2019 HERAUSGEBER Gesellschaft für Risikomanagement und Regulierung e.V. Schwarzwaldstraße 42 D 60528 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 87 40 20 00 Telefax: +49 69 87 40 20 09 Internet: www.firm.fm E-Mail: info@firm.fm Redaktion: Frank Romeike (V.i.S.d.P.), Andreas Eicher E-Mail: redaktion@firm.fm Erscheinungsweise: 10 x im Jahr als Einhefter in der Zeitschrift RISIKO MANAGER Frank Romeike, verantwortlicher Chefredakteur und Mitglied des FIRM-Vorstands

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