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RISIKO MANAGER 06.2017

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36 RISIKO MANAGER 06|2017 bestimmte Kapitalzuschlag langfristig zu mehr Stabilität im Bankensektor? Dazu können mindestens folgende Kritikpunkte diskutiert werden. Ein individueller Eigenkapital-Aufschlag mag sinnvoll sein, er muss aber von den Instituten im Vorfeld berechnet beziehungsweise gesteuert werden können! Das bedeutet, dass Institute ihre individuelle SREP-Quote im Vorfeld abschätzen können müssen, denn sonst ist der Versuch der Steuerung mit Unsicherheit verbunden. So stellt SREP selbst eine Quelle von zusätzlichem, unquantifizierbarem Risiko dar! Vor allem, wenn die aufsichtlichen Anforderungen nicht eindeutig aussagen, inwieweit Kapitalpuffer in ihrer Mitteilung mit eingerechnet werden [vgl. European Banking Authority 2016, S. 15 f.]. Auch kann der Versuch der Steuerung unter Unsicherheit zu adversen Maßnahmen führen und so die Position eines Instituts zusätzlich verschlechtern, beispielsweise wenn die Eigenkapitalquote schon nahe über acht Prozent liegt und somit wegen des Zuschlags zusätzlich Eigenkapital beschafft werden müsste. Wenn die schlechter aufgestellten Institute also höheres Eigenkapital vorhalten müssen, könnte genau diese Anforderung zum Eingehen von höheren Risiken führen und möglicherweise sogar eine Marktbereinigung begünstigen. Langfristig könnte so eine höhere Konzentration des Bankensektors entstehen. Dann würde das systemische Risiko sogar steigen. Der Fokus auf die Prozessprüfung scheint auch sinnvoll, aber auch hier sollte ein Maßnahmenkatalog bzw. ein Katalog der Erwartungen zur Verfügung gestellt werden, der es den Banken erlaubt, die Bewertungen zu antizipieren. Die angestrebte Harmonisierung der institutseigenen Methoden kann nur dort stattfinden, wo die Institute wissen, welche Maßstäbe an sie angelegt werden, seien es auch nur die fortgeschritteneren Methoden der Wettbewerber. Die 'best practice' müsste allgemein bekannt sein. Ein Katalog der zulässigen, das heißt der nicht sanktionierten, Praktiken wäre ein erster Schritt in Richtung besseres Risikomanagement. Gerade im Umfeld der Peer Group Bewertung ist es nötig, dass Transparenz geschaffen wird, welche Methoden als fortschrittlich und adäquat von der Aufsicht angesehen werden, denn sonst ist auch eine spätere Anpassung schwierig. Dabei sollte vermieden werden, eine Kombination verschiedener einzelner und heterogener Herangehensweisen als Nonplusultra und daher als Standard zu definieren, weil in diesem Fall kein Institut ohne Mängel sein könnte und daher immer Aufschläge hinnehmen müsste. So würde eine künstliche 'best practice' erzeugt, die nirgendwo in der Praxis angewendet wird und deren Etablierung gegebenenfalls neue Risiken darstellt. Zwar sieht der aufsichtliche Musterprozess auch unterjährige Gespräche mit den Banken vor, in denen die Risikosituation und die Methoden individuell besprochen werden, aber ob diese Gespräche derart geführt werden und ausreichen, um den Spagat zwischen globalen Kriterien und individuellen Anforderungen hinreichend zu adressieren, ist nicht offensichtlich. Zudem scheinen die Aufschläge der Aufsicht vorgefertigten Intervallen zu folgen, sodass keine feine Abstufung der Aufschläge stattfindet. Dies konterkariert aber zumindest zum Teil die Philosophie nach komplexen und individuellen Risikoeinschätzungen. Wenn feine Unterschiede zwischen Instituten mehr beachtet werden sollen und daher die Grobkörnigkeit der CRR unzureichend differenziert ist, welchen Sinn machen dann grobkörnige Aufschläge? Hier ist die Aufsicht zusätzlich gefordert, ihrerseits ihre Einschätzungen und Aufschläge zu verfeinern und so den individuellen Risikosituationen und ihrer eigenen Philosophie gerechter zu werden. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise Basel Committee on Banking Supervision [2013]: Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung. Bonomo, Giorgio/Schneider, Sebatian/Turchetti, Paolo/ Vettori, Marco [2016]: SREP: How Europe's Banks can adapt to the new risk-based supervisory playbook, verfügbar unter http://www.mckinsey.com/business-func- tions/risk/our-insights/srep-how-europes-banks-can-ad- apt-to-the-new-risk-based-supervisory-playbook, abgerufen am 19. Oktober 2016. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [2016]: BaFin Journal, Oktober 2016. Europäische Union [2013]: „Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“, Amtsblatt der Europäischen Union, L176, S. 338-435. Europäische Union [2013]: „Verordnung (EU) Nr. 575/13 des Europäischen Parlaments und des Rates“, Amtsblatt der Europäischen Union, L176, S. 1-337. Europäische Zentralbank [2016]: SSM SREP Methodology Booklet. European Banking Authority [2014]: Guidelines on common procedures and methodologies for the SREP, EBA/ GL/2014/13. European Banking Authority [2016]: Report on the Convergence of Supervisory Practices. Finanstilsynet (the Financial Supervisory Authority of Norway) [2015]: Publication of Pillar 2 Requirements. Nouy, Danièle [2016]: Aufsichtliche Erwartungen in ICAAP und ILAAP sowie harmonisierte Erhebung von ICAAP- und ILAAP-Informationen, Brief der EZB an die Geschäftsleitung bedeutender Banken, 8. Januar 2016. Nouy, Danièle [2016b]: The shifting ground of banking - A supervisor's perspective, Rede im Rahmen des 'European Financial Round Table', Frankfurt am Main, 19. Oktober 2016, verfügbar unter https://www.bankingsupervision. europa.eu/press/speeches/date/2016/html/se161019. en.html, abgerufen am 11. Januar 2017. Quintana, Ramón [2015]: Progress in the field of Supervision and SREP within the SSM. Schorr, Gerhard [2016]: SREP - Zeitenwende in der Bankenaufsicht, verfügbar unter https://www.wir-leben-genossenschaft.de/de/SREP-Zeitenwende-in-der-Bankaufsicht-2282.htm, abgerufen am 19. Oktober 2016. Wieck, Sören [2016]: SREP Kapitalfestsetzung - Methodik für weniger bedeutende Institute. Autor Dr. Pascal Aßmuth, Bankfachberater, Beckmann & Partner CONSULT.

Regulierung 37 European Reporting Framework Meldewesen für Banken steht vor Umbruch Die Europäische Zentralbank (EZB) plant einen tiefgreifenden Umbau des Meldewesens für Banken: Es soll europaweit harmonisiert und die Informationspflichten verschärft werden. Im Rahmen des „European Reporting Framework“ (ERF) wird von Finanzdienstleistern gefordert, dass sie ihre Daten künftig nicht mehr aggregiert an die nationalen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden liefern, sondern in granularer Form. Dies gilt bereits für das zum 31. Januar 2018 startende Kreditregister AnaCredit, dessen Testphase im vierten Quartal 2017 beginnt. Langfristig werden Banken unter den neuen Berichtspflichten zwar effizienter arbeiten können als heute, nicht zuletzt im datenintensiven Bereich des Risikocontrollings. Zuvor kommen jedoch viel Arbeit und erhebliche Kosten auf sie zu.

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