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RISIKO MANAGER 04.2016

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36 firm Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung INTERVIEW Solvency II als conditio sine qua non der Versicherungswirtschaft Interview mit Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart, Studiendekan der Wiesbaden Business School. Nach jahrelangen Vorbereitungen gilt für die europäische Versicherungswirtschaft seit dem 1. Januar 2016 ein neues, einheitliches Aufsichtssystem. Mit Solvency II wurde ein neues, in seinen Rahmenbedingungen komplett verändertes, quantitatives sowie qualitatives Aufsichtsregime eingeführt, das sowohl die Geschäftsmodelle wie auch das Risikomanagement der Versicherungswirtschaft nachhaltig beeinflussen wird. Solvency II vereinheitlicht Regeln für 28 EU-Staaten mit unterschiedlichen Märkten und bislang spezifischen nationalen Aufsichtssystemen. Für die Unternehmen ist die Umsetzung der neuen Regeln eine hoch komplexe Aufgabe – die durch das historisch niedrige Zinsniveau zum Start von Solvency II nicht einfacher wird. Wir sprachen mit Prof. Dr. Matthias Müller-Reichart, Studiendekan der Wiesbaden Business School, über Ziele, Herausforderungen und offene Baustellen im Kontext des neuen Regulierungswerks. FIRM-Redaktion: Lassen wir die ursprünglichen Ziele von Solvency II noch mal Revue passieren: Ein wesentliches primäres Ziel war der Schutz der Versicherungsnehmer und weiterer Stakeholder vor Insolvenzen einzelner Versicherungsunternehmen. Ein „prudential framework“ sollte außerdem die Funktionsfähigkeit der Versicherungswirtschaft innerhalb Europas sicherstellen. Zum Dritten ging es um das Thema „level the playing field“, also gleiche Regeln für gleiche Risiken. Außerdem stand im Fokus, dass Anreizsysteme für Versicherer geschaffen werden sollten, um neue und effektivere Methoden und Systeme zur Kapitalberechnung und -steuerung einzuführen. Welche Schulnote würden Sie für die Ziel- oder Nichtzielerreichung vergeben? Wo sehen Sie die größten Baustellen? Matthias Müller-Reichart: Der Insolvenzschutz wurde durch die Einführung von Solvency II, insbesondere durch die Fokussierung des Risikomanagements in Säule 2, deutlich verbessert. Durch die Stärkung der Governance-Funktionen und die Verpflichtung zu einem aussagekräftigen ORSA-Bericht werden die Versicherungsunternehmen zu einem permanenten „self assessment“ verpflichtet, womit die Transparenz möglicher existenzieller Bedrohungen intern wie extern gesteigert wird. Angesichts multipler Bedingungsrisiken wie der nachhaltigen Niedrigzinssituation in Verbindung mit einer Kapitalmarktschwäche, einer durch „Quantitative Easing“ geförderten Konsumdynamik und Vorsorgeschwäche, einer regulatorisch bedingten Verwaltungskostenzunahme und einer demografisch bedingten Alterslast sind die Insolvenzrisiken für die Versicherungswirtschaft deutlich gestiegen – hier kommt Solvency II mit seinen quantitativen und qualitativen Aktionsparametern wahrlich zur besten Zeit. Insofern würde ich der Zielerreichung eines Insolvenzschutzes die Schulnote 1 bis 2 verleihen. Mit dem Ziel eines avisierten europäischen Binnenmarkts ist natürlich auch der gemeinsame roll-out von Solvency II in allen 28 EU-Staaten im Sinne eines „prudential frameworks“ sinnvoll – nur lässt sich die Illusion eines in allen EU-Ländern einheitlichen Maßstabs nicht aufrechterhalten. Zumal Solvency II einen prinzipienbasierten Ansatz darstellt, kann die nationale Umsetzung sehr wohl variieren. Bestenfalls können wir heute von einer Umsetzung auf der Basis des wahrlich kleinsten gemeinsamen Nenners sprechen – insofern würde ich für die Erreichung dieses hehren Ziels bis dato die Schulnote 4 vergeben. Solange ein regulatorisches Instrument wie Solvency II auch wirtschaftspolitischen Zielen genügen muss, werden Sie nie ein „level the playing field“ erreichen können. Seit wir im Jahr 2002 im Financial Services-Action-Plan mit der Risikokalibrierung für Solvency II begonnen haben, war die Risikoquantifizierung stets ein moving target und ist es bis heute geblieben. Im Jahr 2018 soll es zu einer ersten Revision des Solvency II-Ansatzes kommen – bis dahin werden europäische Staatsanleihen irrational als risikolos, Immobilien als risikoreich (25 Prozent Stress im Standardansatz) und Aktien als risikoexplosiv (bis zu 59 Prozent Stress bei Aktien außerhalb EU und OECD sowie maximalem equity adjustement) angesehen. Da es de facto keine „gleichen Risiken“ gibt, kann Solvency II auch nicht mit „gleichen Regeln“ antworten – ergo hat man sich im Sinne des oben erwähnten Primärziels des Insolvenzschutzes vom ursprünglichen Ziel der Risikoadäquanz verabschiedet. Aggregiert kann ich somit der Zielerreichung des „level playing fields“ ein Befriedigend erteilen. Schlussendlich war Solvency II als ein Steuerungssystem gedacht, um Risikokapitalallokationen effizienter zu gestalten. Mit Ausnahme der Unternehmen, die ein internes Vollmodell entwickelt haben, dürfte dieses Ziel weitgehend missglückt sein. Der europäische Standardansatz eignet sich nicht für eine Unternehmenssteuerung, sondern stellt lediglich ein Instrumentarium zur Risikokapitalberechnung bei extremen Stressszenarien dar. Versicherungsunternehmen, die zur Berechnung ihres SCR das europäische Standardmodell wählen, müssen somit ihre Unternehmenssteuerung durch ein eigenständiges

37 Ausgabe 04/2016 Modell abbilden. Insofern würde ich die Zielerreichung eines Steuerungsinstruments via Solvency II mit Ausnahme interner Vollmodelle lediglich mit ausreichend bis mangelhaft qualifizieren. FIRM-Redaktion: Versicherer, Regulatoren und Wissenschaftler beschäftigen sich seit mehr als 15 Jahren mit Solvency II. Ist die Kosten-Nutzen-Relation von Solvency II angemessen? Matthias Müller-Reichart: Zunächst vermag der offensichtlich ausufernde Entwicklungszeitraum von Solvency II irritieren – dabei darf man aber bitte nicht vergessen, dass uns ab 2008 eine Finanz- und Staatsschuldenkrise „dazwischen kam“. Schlussendlich ist es das Verdienst der EIOPA, mit dem Jahr 2016 Solvency II überhaupt zum „go alive“ gebracht zu haben – hätten alle Bedenkenträger aus Wissenschaft und Praxis ihre sicherlich berechtigten Einwände gegen diese neue Versicherungsregulierung umgesetzt, wir müssten weitere Jahre auf die Implementierung von Solvency II warten. Summa summarum ist die Kosten-Nutzen-Relation von Solvency II trotz 15-jähriger Entwicklungszeit und trotz notwendiger Investitionen des Markts in Milliardenhöhe aus meiner Sicht gewahrt, da diese neue Regulierung einen Paradigmenwechsel und eine epochale Realitätsanpassung des versicherungsbetriebswirtschaftlichen Geschäftsmodells darstellt. Dem Universum neuer Geschäftsmodellrisiken – oder wie es der Vorstandsvorsitzende der Munich RE von Bomhard ausdrückt, dem Kumul an Risiken – kann nur mit einer risikoorientierten Regulierung begegnet werden. Neben einer notwendigen Kapitalausstattung sind es somit insbesondere die in Säule 2 und 3 realisierten Veränderungsnotwendigkeiten gewesen, die das Geschäftsmodell der Versicherungswirtschaft heute und in Zukunft überlebensfähig gestalten. FIRM-Redaktion: Konzentriert sich Solvency II auf die – aus Risikotragfähigkeitssicht – relevanten Risiken? Konzentriert sich Solvency II auf die wirklichen Stress-Szenarien? Matthias Müller-Reichart: Wer vermag über die Relevanz von Risiken zu urteilen? Sicherlich erfasst Solvency II alle bestehenden Risiken des versicherungsbetriebswirtschaftlichen Geschäftsmodells – entstehende Risiken aber deckt diese Regulierung systembedingt nicht ab. Somit unterliegt auch Solvency II in seiner Risikosicht dem Problem der Zeitstabilitätshypothese, indem lediglich bekannte Risiken erfasst und in die Zukunft fortgeschrieben werden. Disruptive Veränderungen des Geschäftsmodells der Versicherungswirtschaft (man denke nur an die Konsequenzen der Digitalisierung, des Internets der Dinge, der Industrie 4.0) werden aber neue, bis dato unbekannte Risiken hervorbringen, die nur durch eine permanente Solvency-II-Reform Berücksichtigung finden können. Insofern bleibt Solvency II ein „moving target“ und teilt das retardierende Los eines jeglichen risikoanalytischen Modells. FIRM-Redaktion: Das seit vielen Jahren andauernde und politisch motivierte Niedrigzinsumfeld ist eine der größten Herausforderungen für viele Lebensversicherer. Nun rächen sich Mindestverzinsungsgarantien, die vor vielen Jahrzehnten und Jahren versprochen wurden. Insbesondere die marktkonsistente Solvenzbilanz unter Solvency II schafft hier Transparenz und bringt die eigentlichen Herausforderungen schonungslos ans Tageslicht. Wird hier nicht schlicht und einfach durch das politische Eingreifen in Marktmechanismen ein makroökonomisches und politisches Risiko in ein mikroökonomisches Risiko transformiert, dass nun die Geschäftsgrundlage der Lebensversicherer gefährdet? Matthias Müller-Reichart: Überspitzt formuliert sind die Lebensversicherungsunternehmen und in direkter Konsequenz alle Altersvorsorgesparer der Kollateralschaden eines gut gemeinten aber schlecht umgesetzten europäischen Projekts. Die in ihren Entscheidungen längst nicht mehr unabhängige europäische Zentralbank versucht mit ihrem „Quantitative Easing“ die Illusion einer europäischen Einheit auf Kosten der Sparer in den solide wirtschaftenden europäischen Staaten aufrechtzuerhalten. Durch eine volkswirtschaftlich nicht zu begründende Finanzierung der Staaten erzeugen wir ein künstliches Wachstum und sorgen in Verbindung mit geringer Arbeitslosigkeit und Lohnzuwächsen in Deutschland für ein Wohlfühlklima – dabei schieben wir eine riesige Bugwelle unterlassener Alters- und Zukunftsvorsorge vor uns her. Dieses Menetekel prekärer Lebensverhältnisse in der Zukunft können die aktuellen Altersvorsorgesysteme nicht ausgleichen, da der Niedrigzins deren Geschäftsgrundlage entzogen hat. Im Vertrauen auf finanzpolitische Stabilität hat die Versicherungswirtschaft Vertragsgrundlagen über Jahrzehnte geschaffen – zugunsten der europäischen Idee werden diese Prämissen einseitig revidiert. FIRM-Redaktion: Liest man das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 durch, mit dem die Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) umgesetzt wurde, so fällt auf, dass der Gesetzgeber einer sehr engen und deutschen Definition des Risikobegriffs folgt. Er definiert Risiken nicht – wie international üblich, siehe etwa ISO 31000 – als potenzielle Ziel- und Planabweichungen. Vielmehr werden potenzielle Chancen (upside risk) explizit ausgeblendet. Liegen nicht die größten Risiken darin, dass ich Chancen nicht erkenne und Marktveränderungen verschlafe. Wie ist überhaupt eine adäquate stochastische Risikomodellierung möglich, wenn ich nur die eine Seite der Medaille betrachte? Matthias Müller-Reichart: Das neue VAG 2016 folgt nur einer deutschen Tradition, Risiken ausschließlich mit Wagnissen (downside risks) gleichzusetzen. Diese Sichtweise hat im KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) schon 1998 begonnen und fand sich auch in den MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) der Finanzdienstleistungswirtschaft wieder. Mit der Gültigkeit des neuen VAG hat die BaFin ja auch die Ma- Risk (VA) ausgesetzt und bildet somit diese wagnisorientierte Sichtweise nun im Versicherungsaufsichtsgesetz ab. Für ein Unternehmen aber wäre eine ausschließlich wagnisorientierte Geschäftspolitik desaströs, da ein Auslassen von Chancen ergebnispolitisch bestenfalls zu Stagnation und betriebswirtschaftlichem Mittelmaß, langfristig aber zu einem lautlosen und unspektakulären Marktaustritt führt. Risikomanagement sollte die Schwächen eines Unternehmens schwächen, seine Stärken aber stärken, womit der Schwerpunkt auf der Chancennutzung und nicht auf der Wagnisvermeidung liegt. Aktuelle Risikomodellierungsmodelle betrachten über eine Monte-Carlo-Simulation auch stets die gesamte Ergebnisverteilung in Form von Wagnis (Untererfüllung des Zielwertes) und Chance (Übererfüllung des Zielwerts).

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