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RISIKO MANAGER 04.2015

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4 Ausgabe 04/2015

4 Ausgabe 04/2015 Nächste MaRisk-Novelle hat es in sich Die neuen Prinzipien des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Risikodatenaggregation und zum Risikoreporting (BCBS #239) werfen ihre Schatten voraus und rücken auch bei kleineren Banken auf der Prioritätenliste regulatorischer Projekte immer höher. Der Baseler Standard #239 soll dafür sorgen, dass die Institute ihre Risiken schneller erfassen und gegenüber den Aufsichtsbehörden zeitnah berichten können. Global agierende, systemrelevante Institute müssen die neuen Regelungen bis 2016 umgesetzt haben, für national systemrelevante Finanzdienstleister gilt eine Frist von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Mitteilung durch die Bankenaufsicht. Wichtige Elemente der BCBS #239 werden in Deutschland in die für alle Banken verbindlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) aufgenommen. Die nächste MaRisk-Novelle, die fünfte, wird es also in sich haben. Zwar steht zu erwarten, dass die Regeln in den kleinen Instituten unter Berücksichtigung von Größe, Art und Komplexität des Geschäftsmodells Anwendung finden werden, damit das Prinzip der Proportionalität gewahrt bleibt, aber auf fundamentale Änderungen im Berichtswesen können sich schon jetzt alle Marktteilnehmer einstellen. Mit der fünften MaRisk-Novelle dürfte eine Umsetzungsfrist sogar unter drei Jahren angesiedelt sein, obschon die Anforderungen nicht das volle Ausmaß der BCBS #239 erlangen werden. Das bringt auch zeitlichen Druck mit sich, denn schon heute sind gemäß einer Umfrage unter den internationalen Großbanken nur die Hälfte der Institute zuversichtlich, bis 1. Januar 2016 alle Anforderungen an die Risikodatenaggregation und das Risikoreporting erfüllen zu können. [ online-umfrage ] Zur gesellschaftlichen Verantwortung der Banken gehört … … Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und zu sichern. … soziale Einrichtungen zu fördern. 71,0 % … Kultur, Sport oder Bildung zu fördern. 71,0 % … durch erwirtschaftete Gewinne zu einem hohen Steueraufkommen beizutragen. 69,0 % 84,0 % Quelle: Bankenverband – www.bankenverband.de, Mehrfachnennungen. Scope veröffentlicht Ratingmethodik für geschlossene AIF Die Ratingagentur Scope hat ihre Ratingmethodik für geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) weiterentwickelt. Die angepasste Methodik wird auf alle neuen geschlossenen AIF angewendet – europaweit und sämtliche Assetklassen umfassend. Die methodischen Veränderungen reflektieren zum einen die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen für geschlossene Fonds in Europa (AIFM-Richtlinie). Zum anderen hat Scope neue Bewertungskomponenten in die Methodik integriert. Darüber hinaus ist die neue Methodik in der Darstellung wesentlich detaillierter, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Ratingprozesses zu erhöhen. Künftig sind sämtliche AIF-Ratings über die gesamte Fondslaufzeit im Monitoring – und werden somit der Fondsentwicklung fortlaufend angepasst. Reine Emissionsratings werden nicht mehr durchgeführt. Darüber hinaus legt Scope bei der Bewertung der Ausfallwahrscheinlichkeit der relevanten Kapitalflüsse (z. B. Miet- oder Leasingeinnahmen) künftig verstärkt eigene Bonitätsbewertungen zugrunde. Blind-Pool-Fonds werden auf Basis bereits erworbener oder zum Erwerb geplanter Assets bewertet. Nach dem Ankauf neuer Assets wird das Rating aktualisiert. Ein weiteres neues Element ist, dass die Fondsanalyse künftig auf Ebene des Fonds erfolgt. Die steuerliche Betrachtung auf Anlegerebene entfällt damit. Das Herzstück von Scopes Ratingmethodik bleibt jedoch weiterhin die Kapitalfluss-Simulation (Monte-Carlo-Simulation). Dabei legen die Scope-Analysten allen relevanten Fondsparametern Spannbreiten und Eintrittswahrscheinlichkeiten zugrunde. Mittels einer Simulation von 100.000 möglichen Szenarien werden Mid-, High- und Low-Case-Szenarien ermittelt. Auch die Qualität des Asset Managers fließt weiterhin in die Fondsbewertung ein. Auf der Value-at-Risk-Betrachtung aufbauend, stuft Scope sämtliche AIF in eine von fünf Risikoklassen ein. Zur besseren Abgrenzung von Bonitätsurteilen (Credit Ratings) und Fondsratings (Risk-Return-Ratings) hat Scope auch die Ratingskala angepasst. Alle Fondsratings werden künftig auf einer Skala mit kleinen Buchstaben und dem Subskript AIF ausgewiesen. Die Ratingskala reicht dabei wie bisher von aaaAIF bis dAIF. Marktteilnehmer können den Entwurf der Methodik bis zum 24. Februar kommentieren. Nach Berücksichtigung der Kommentare wird die finale Version der AIF-Methodik veröffentlicht. Weitere Informationen sowie die vollständige Methodik sind auf der Website von Scope Ratings (www.scoperatings.com) in der Rubrik /About Scope /Scope and the Media /Latest Press Releases verfügbar.

5 EZB prüft variable Vergütung Die EZB-Bankenaufsicht hat eine Empfehlung zur Dividendenpolitik für das Geschäftsjahr 2014 an die Banken herausgegeben. Dies soll dazu beitragen, die Sicherheit und Solidität des Bankensystems im Euroraum zu stärken. Ferner hat die EZB die Banken darüber informiert, dass sie deren Politik bezüglich der variablen Vergütung in den kommenden Monaten einer eingehenden Prüfung unterziehen wird. Danièle Nouy, die Vorsitzende des bei der EZB angesiedelten Aufsichtsgremiums, äußerte sich hierzu wie folgt: „Die Banken sollten bei ihrer Dividendenpolitik von konservativen und vorsichtigen Annahmen ausgehen, damit sie auch nach der Ausschüttung einer Dividende die derzeitigen Eigenkapitalanforderungen umfassend erfüllen und sich dafür rüsten können, noch strengeren Standards gerecht zu werden.“ Die EZB hat die bedeutenden Banken direkt angeschrieben und konkrete Empfehlungen formuliert, was die Dividendenzahlung im Jahr 2015 für das Geschäftsjahr 2014 betrifft. Sie hat zudem die nationalen Aufsichtsbehörden ersucht, entsprechende Empfehlungen auch gegenüber den weniger bedeutenden Banken auszusprechen, für deren direkte Beaufsichtigung sie zuständig sind. Banken, deren Dividendenpolitik nicht der Empfehlung der EZB entspricht, müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und ihre Gründe ausführlich erläutern. Sie müssen der EZB zudem darlegen, wie sie die geforderten Eigenkapitalquoten vollständig erreichen wollen. Die bei der EZB angesiedelte Bankenaufsicht wird diese Informationen bewerten und bei Bedarf im Einzelfall Beschlüsse im Rahmen ihres aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses („SREP-Beschluss“) fassen. Unabhängig davon hat die EZB den Banken mitgeteilt, dass sie deren Politik in Bezug auf die variable Vergütung genau überprüfen wird. Bei ihrer Bewertung wird sie die Kapitalsituation der Banken berücksichtigen, denn die variable Vergütung sollte der Fähigkeit einer Bank entsprechen, für den Erhalt einer soliden Eigenmittelausstattung zu sorgen. Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Zentralbank (www.bankingsupervision.europa.eu) in der Rubrik / Press & Publications /Press Releases verfügbar. Regulierung von Zinsänderungsrisiken Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beschäftigt sich seit einiger Zeit im Rahmen der Umsetzung von Basel III mit der Eigenkapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken. Bislang müssen die Institute solche Risiken in Form einer Risikotragfähigkeitsrechnung gegenüber der Bankenaufsicht aufzeigen, aber dafür kein Eigenkapital hinterlegen. Die mögliche zusätzliche Eigenkapitalunterlegung würde insbesondere Institute treffen, die über eine große Anzahl an Produkten mit festen Zinssätzen verfügen: Die Zusatzkosten müssten entsprechend an die Kunden weitergegeben werden. Das Kompetenzzentrum Finanzen der Technischen Hochschule Nürnberg hat nun erstmals im Rahmen einer Simulationsrechnung untersucht, welche Folgen eine Eigenkapitalhinterlegungspflicht auf die Kernkapital- und Eigenmittelquoten von Banken hätte. Dazu haben die Wissenschaftler Daten von 756 Volksbanken und Raiffeisenbanken aufbereitet und drei Szenarien mit unterschiedlich strengen Annahmen durchgerechnet. Das Ergebnis: Die Quoten sinken bei allen Instituten teils deutlich und unterschreiten in mehreren Fällen im drastischsten Szenario die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte. Damit würden die zur Verfügung stehenden Mittel für das Kreditgeschäft erheblich verknappt. Zudem drohen dem deutschen Mittelstand der Studie zufolge bei einer schärferen Regulierung von Zinsänderungsrisiken womöglich erhebliche Finanzierungsengpässe, da die Kreditvergabefähigkeit der Banken durch erhöhte Eigenkapitalanforderungen stark eingeschränkt wird. „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Das pauschale Vorhalten von Eigenkapital für Zinsänderungsrisiken geht auf Kosten der Kreditvergabe an die Realwirtschaft“, sagt GVB-Präsident Stephan Götzl. Der Genossenschaftsverband Bayern schätzt die daraus resultierende Verminderung des Kreditvergabepotenzials allein bei den 281 bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken auf bis zu 47,6 Mrd. ¤. Zudem wird mit einer Verschlechterung der Finanzierungskonditionen gerechnet, da die Banken entweder verstärkt kurzfristige oder variabel verzinste Kredite ausreichen. Götzl: „Am Ende werden die Unternehmen für die fehlgesteuerte Regulierung bezahlen müssen.“ Auch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hält die Erarbeitung eines standardisierten aufsichtlichen Modells zur Eigenkapitalunterlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch im Rahmen der Säule 1 für nicht notwendig bzw. sogar gefährlich. Mit einer solchen aufsichtlichen Maßnahme greife der Aufseher direkt in die Kernkompetenz von Banken ein. Zudem stehe mit dem sogenannten Baseler Zinsschock als Grundlage für die mögliche Verhängung eines regulatorischen Eigenkapitalzuschlags im Rahmen der Säule 2 ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung. In einem entsprechenden Positionspapier weist die DK daher auch darauf hin, dass sich innerhalb der Industrie aus guten Gründen keine einheitlichen Standards zur Messung und zum Management von Zinsänderungsrisiken herausgebildet haben. In vielen Instituten würden mehrere Messverfahren komplementär verwendet, um sämtliche Auswirkungen sowohl auf den Ertrag als auch auf das Eigenkapital bzw. die Vermögenslage des Instituts berücksichtigen zu können. Eine Standardisierung würde de facto allgemeingültige Annahmen für alle Institute erzwingen; dies könnte zu ungerechten und ineffizienten Ergebnissen führen. Dem Vernehmen nach plant der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht für das zweite Quartal 2015 ein Konsultationsverfahren zu diesem Sachverhalt. Es bleibt abzuwarten, ob eine Konsenslösung erzielt werden kann, welche weder der Realwirtschaft noch den Instituten zu hohe Einschnitte abverlangt. Weitere Informationen sowie die vollständige Analyse sind auf der Website des Genossenschaftsverbands Bayern e.V. (www.gvb. de) in der Rubrik /Presse sowie ein Positionspapier auf der Website der Deutschen Kreditwirtschaft (www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de) in der Rubrik /Stellungnahmen verfügbar.

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