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RISIKO MANAGER 04.2015

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30 firm Frankfurter

30 firm Frankfurter Institut für Risikomanagement und Regulierung beobachtet werden. Es stellt sich in diesem Kontext die Frage, wie verlässlich die Basis für die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva in Säule I ist. Wie könnte eine solche Vereinfachung aussehen? Thomas Hartmann-Wendels: Eine kritische Sichtweise hinsichtlich der Zuverlässigkeit eigener Risikomodelle ist sicherlich angebracht. Wenn Risikomodelle bei Verwendung ein und desselben Testportfolios unterschiedliche Ergebnisse erbringen, kann das mehrere Ursachen haben. Eine Ursache ist in unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen zu sehen, eine weitere in der Verwendung unterschiedlicher Datenhistorien und eine dritte in der Modellierung der Risikozusammenhänge. Wenn wir interne Modelle für Marktpreisrisiken betrachten, lassen sich die ersten beiden Ursachen vermeiden, wenn man hier einheitliche Vorgaben macht und strengere Anforderungen an die Datenhistorie stellt. Bei Kreditausfallrisiken sieht es schon wieder anders aus. Hier hat jede Bank ihre eigene Datenhistorie und daraus resultierend ein anderes Ratingsystem, mit dem die Ausfallwahrscheinlichkeiten geschätzt werden. Eine Vereinheitlichung ist hier nur schwer möglich. Modellierungsfreiheiten, insbesondere eine zu großzügige Berücksichtigung von Diversifikationsvorteilen, kann man durch aufsichtliche Vorgaben einschränken. Damit kann man die Variabilität in den Ergebnissen eigener Risikomodelle reduzieren. Es sei aber an dieser Stelle vor einem übertriebenen Drang nach Vereinheitlichung gewarnt: Risiken kann man nicht so eindeutig vermessen, wie Längen oder Gewichte. Wer meint, ein Risikomaß sei nur dann gut, wenn alle aufgrund rigider Vorgaben dasselbe Ergebnis ausweisen, schafft eine Scheingenauigkeit, die mehr schadet als das sie nützt. FIRM-Redaktion: Welche Konsequenzen könnte eine höhere Leverage Ratio für Banken haben? Thomas Hartmann-Wendels: Eine höhere Leverage Ratio ist vor allem für solche Banken ein Problem, die bislang in hohem Maße Aktiva mit niedrigem Risikogewicht halten. Das sind neben Hypothekenbanken und Bausparkassen auch einige passivlastige Sparkassen und Kreditgenossenschaften. Diese Banken werden durch die Leverage Ratio dazu motiviert, verstärkt in riskantere Assets zu investieren, um eine ausreichende Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften. Ich kann nicht erkennen, dass hierdurch die Stabilität des Bankensektors erhöht wird. FIRM-Redaktion: Die Offenlegung weist bereits heute (insbesondere auch im Vergleich zu anderen Branchen) einen beträchtlichen Umfang auf. So umfasst der externe Risikobericht der Deutschen Bank rund 200 Seiten. Muss es nicht weniger um die Masse an Informationen, sondern eher um eine Bewertung und das richtige Verständnis der enthaltenen Daten und Erläuterungen gehen? Unabhängige Studien zeigen recht deutlich, dass vor allem die Qualität der Offenlegung in Europa und im globalen Kontext sehr heterogen ist. Was sind aus Ihrer Sicht die Herausforderungen im Kontext Offenlegung? Was wären die richtigen „cornerstones“ für Basel IV? Thomas Hartmann-Wendels: Die Offenlegungsberichte sind in den letzten zehn Jahren deutlich umfangreicher und detaillierter geworden. Dies liegt natürlich vor allem an den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen. Letztlich ist es unmöglich, hier ein geeignetes Maß zu finden. Derjenige, der sich ein genaues Bild von der Risikolage einer Bank machen will, vermisst immer noch wichtige Details, derjenige, der prägnant zusammengefasst ein Gesamturteil haben möchte, sieht vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Aus diesem Dilemma sehe ich keinen Ausweg. Im Zweifel bin ich aber für mehr Offenlegung, damit die präsentierten Daten nachvollziehbar werden. FIRM-Redaktion: Eine besondere Aufmerksamkeit haben die Baseler Vorschläge für eine „Annäherung von Risikosensitivität, Einfachheit und Vergleichbarkeit“ erlangt. Das Papier skizziert potenzielle Weichen für Basel IV. Wie bewerten Sie die Vorschläge hinsichtlich einer erweiterten Offenlegung in Säule III, einer Verknüpfung von ökonomischen und regulatorischen Modellen, einer Verfeinerung und Stärkung der Leverage Ratio sowie einem kritischeren Umfang mit internen Risikomodellen? Thomas Hartmann-Wendels: Eine Bankenregulierung, die auf risikosensitiven, dennoch aber einfachen und zugleich transparenten Kennzahlen basiert, gibt es nicht. Auch der Hinweis auf den Hund, der die Frisbee-Scheibe sicher fängt, ohne dabei die komplexen physikalischen Zusammenhänge, die die Flugbahn der Scheibe beeinflussen, zu kennen, trägt nicht. Banken verhalten sich nicht nach Naturgesetzen, sondern sind rationale Gegenspieler der Bankenaufsicht, das heißt es wird immer Akteure geben, die Regulierungslücken ausnutzen werden. Insofern brauchen wir komplexe Regeln, eine Kennziffer, wie die Leverage Ratio, die auch nur scheinbar einfach ist, hilft nicht weiter. Vergleichbarkeit ist kein Selbstzweck, vor allem hilft sie nichts, wenn sie regulatorisch erzwungen wird. Denn wer garantiert, dass das von der Bankenaufsicht oktroyierte Modell das richtige ist? Unterschiedlichkeit in den Ergebnissen ist auch eine Chance, um herauszufinden, auf welche Parameter und Modellierungsvarianten interne Modelle stark sensitiv reagieren. Auf diese Dinge muss man dann besonders achten und entsprechend konservative Vorgaben machen. Professor Dr. Thomas Hartmann-Wendels wurde im Jahr 1957 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln war er Mitarbeiter von Professor Dr. Herbert Hax am Seminar für Finanzierungslehre an der Universität zu Köln. Der Promotion 1985 über „Dividendenpolitik bei asymmetrischer Informationsverteilung“ folgte 1990 die Habilitation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Das Thema der Habilitationsschrift lautete „Rechnungslegung der Unternehmen und Kapitalmarkt aus informationsökonomischer Sicht“. Noch im gleichen Jahr wurde er auf einen Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebliche Finanzwirtschaft an die RWTH Aachen berufen und lehrte dort das Fach „Finanzierung und Banken“. Im Jahr 1997 wurde er zum Prorektor für Haushaltsplanung und Finanzen der RWTH Aachen gewählt. Zum Wintersemester 1998/99 folgte er einem Ruf auf den Finanzierungslehrstuhl der Universität zu Köln, von dort wechselte er zum Wintersemester 1999/2000 auf den Bankenlehrstuhl an der gleichen Fakultät. Die Hauptarbeitsgebiete von Thomas Hartmann-Wendels sind die Neue Institutionenökonomie, die Theorie der Regulierung sowie das Risikomanagement bei Banken, insbesondere das Management von Kreditrisiken.

31 Ausgabe 04/2015 Wissenschaft GGS mit juristischer Verstärkung Seit Januar 2015 verstärkt Claus Pegatzky (Foto) die juristische Fakultät der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn. Der 46-jährige Jurist aus Frankfurt am Main wurde auf die neue Professur für öffentliches Wirtschaftsrecht, Regulierungsrecht und Europarecht berufen. Pegatzky war zuvor mehr als 15 Jahre als Rechtsanwalt, seit 2007 als Counsel bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Frankfurt und London, tätig. Sein Beratungsschwerpunkt lag dort im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand einschließlich der Finanzierung und Privatisierung öffentlicher Infrastruktur. Zudem beschäftigte er sich eingehend mit Vergabe- und Beihilfenrecht, Luftverkehrsrecht sowie dem gesamten übrigen Spektrum des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Als ehemaliger Referendarbeauftragter der international renommierten Anwaltskanzlei verfügt er zudem über erhebliche Erfahrung in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses. Weitere Informationen unter: www.ggs.de Vortrag zur Kapitalmarktunion Nicolas Véron (Foto), Senior Fellow bei Bruegel und Visiting Fellow am Peterson Institute for International Economics in Washington, D.C., referierte Ende Januar über die Agenda für die europäische Kapitalmarktunion am „SAFE Policy Center“ in Frankfurt am Main. Véron erläuterte, dass der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, im Juli 2014 als Erster den Aufbau einer „Kapitalmarktunion“ (Capital Markets Union, CMU) in Europa ankündigt habe. Die Europäische Kommission wolle mit der Kapitalmarktunion den Nichtbankenbereich des europäischen Finanzsystems stärken. Es wird allgemein angenommen, dass die Folgen der Finanzkrise von 2007/08 gezeigt haben, dass eine bankendominierte Finanzierung die wirtschaftliche Erholung und das Wachstum erschweren. Laut Véron sei es besonders wichtig, Aktien- und Kreditmärkte über das Bankenwesen hinaus weiterzuentwickeln, um eine Finanzierung für wachstumsstarke Dienstleistungsunternehmen zu gewährleisten. Weitere Informationen unter: www.safe-frankfurt.de FS verbessert sich im Fakultäten-Ranking Im neuen Handelsblatt-Ranking der forschungsstärksten Fakultäten in der Betriebswirtschaftslehre im deutschsprachigen Raum, belegt die Frankfurt School of Finance & Management den fünften Platz in Deutschland und im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich und Schweiz) den zehnten Platz. Damit verbessert sich die Frankfurt School (FS) um drei Plätze gegenüber dem Ranking des Jahres 2012. Im Gesamtranking, das Fakultäten in Deutschland, der Schweiz und Österreich einbezieht, steigt sie um vier Plätze auf Rang zehn. Das Ranking setzt sich aus der Summe der Publikationen, die Forscher der BWL-Fakultäten der jeweiligen Hochschulen in Fachzeitschriften veröffentlicht haben, zusammen. Dabei wird auch die unterschiedliche Qualität der Zeitschriften berücksichtigt. Der Titel der forschungsstärksten BWL-Fakultät im deutschsprachigen Raum geht in diesem Jahr erneut an die Universität St. Gallen. Die Uni Zürich hat sich auf Platz zwei vorgekämpft (vorher Rang drei), die TU München auf Platz drei (vorher fünf). Auf den Plätzen vier und fünf folgen die beiden Wiener Hochschulen: Die WU Wien und die Uni Wien. Weitere Informationen unter: www.frankfurt-school.de Weiterbildung zum Compliance Officer Am 13. März startet die Universität Augsburg mit ihrer neunten Zertifizierung zum „Compliance Officer (Univ.)“. Das Weiterbildungsprogramm vermittelt fundiertes Fachwissen zum Thema Compliance und qualifiziert die Teilnehmer an zehn Kurstagen zum Compliance Officer. Die Zertifizierung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die bereits im Bereich Compliance tätig sind, in diesem tätig sein werden oder in ihrer Tätigkeit anderweitig mit Compliance-Fragestellungen konfrontiert sind. Weiterhin ist das Zertifizierungsangebot für Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Revision, Vertrieb, Controlling, Finanzen, Risikomanagement, Datenschutz, Qualitätsmanagement und Personal ausgelegt. Die Qualifizierung richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter aller Branchen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine mehrjährige spezifische Berufserfahrung. Englischkenntnisse sind erforderlich. Weitere Informationen unter: www.zww.uni-augsburg.de

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