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RISIKO MANAGER 03.2019

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20 RISIKO MANAGER 03|2019 Die Liquiditätsposition zum Ende einer Planungsperiode folgt dann der Gleichung Gleichung 01 L i (t) = L (i+1) (t -1) + ∆ L i Diese kann durch Rekursion weiter vereinfacht werden, wobei für k = min(n -i; t-1) gilt: Gleichung 02 Der Liquiditätsbedarf einer Periode muss jederzeit gedeckt sein, was bedingt, dass die Summe aller Liquiditätsgaps zu einem Zeitpunkt t null ergibt. Per Modellannahme geht jedes Gap in der Folgeperiode in das vorige Laufzeitband über. Die Liquiditätsposition in dem ersten Laufzeitband kann jedoch in kein voriges Laufzeitband ablaufen, sondern fließt dem Zentralbankkonto zu und bleibt auch in der Folgeperiode Teil des ersten Laufzeitbands. Anders ausgedrückt, verlässt ein dem Zentralbankkonto zugeflossener Saldo das erste Laufzeitband nicht, sondern wird je nach Vorzeichen rollierend im Geldmarkt angelegt bzw. refinanziert. Diese Annahme erscheint plausibel, da sich z. B. eine längerfristige Reinvestition der zugeflossenen Geldmarktmittel in höheren Neugeschäftsannahmen für die Kapitalmarktlaufzeiten niederschlagen müsste. Damit kann der Geldmarktsaldo jederzeit mittels Gleichung 03 berechnet werden. Gleichung 03 n L i (t) = – ∑L i (t) i=2 Das Verfahren lässt eine weitere Interpretation zu: Würde eine Bank im ersten Jahr Kredite mit einer Laufzeit von z. B. fünf Jahren auszahlen, könnte sie diese am Geldmarkt refinanzieren. Ginge ihr zeitgleich Kapitalmarkt-Funding in gleicher Höhe mit einer Laufzeit von z. B. drei Jahren zu, so könnte sie die Geldmarktrefinanzierung unmittelbar ausgleichen. Trotz ausgeglichener Geldmarktposition entstünde eine Fristentransformationsposition mit Liquiditätsgaps im dritten und fünften Laufzeitband. Die gesuchte Gleichgewichtsposition ergibt sich schlussendlich durch Bildung des Grenzwerts was für i > 1 Gleichung 04 sowie für i = 1 Gleichung 05 entspricht. Dabei lässt sich das Gleichgewicht als der Neugeschäftsplanung innewohnende, langfristige Strukturposition interpretieren. Zu Optimierungszwecken kann es sinnvoll sein, die saldierten Liquiditätsgaps in ihre Bestandteile zu zerlegen und als Differenz aus einzelnen Verbrauchs- sowie Bereitstellungspositionen zu notieren. Dies wäre insbesondere dann von Vorteil, wenn die Liquiditätsverbräuche – etwa in Form des Kreditgeschäfts – für das Treasury als gegeben angesehen würden und die optimale Funding-Struktur zu planen wäre. Eine solche Funding-Planung wird insbesondere auch von der European Banking Authority (EBA) gefordert. Zudem ermöglicht die Brutto-Darstellung der Gleichgewichtsposition die Festlegung von Soll-Funding-Quoten – in Form des Quotienten aus dem Funding und Liquiditätsverbrauch in einem Laufzeitband – als mögliche Steuerungskennzahlen für den Liquiditätsmanager. Festlegung der Zielgröße und Nebenbedingungen Wie oben beschrieben, ist das allozierte Risikokapital auch für das Liquiditätsrisiko mit einem Performance-Anspruch verknüpft. Dieser stellt die zu maximierende Zielgröße im Gleichgewichtsmodell dar, wobei unterschiedliche Performance-Maße in Betracht gezogen werden können. Sofern das dem allozierten Risikokapital entsprechende Limit zu einem möglichst hohen Grad ausgelastet wird – mit dem Ziel, die Gesamtproduktivität des Risikokapitals zu erhöhen –, stellen sowohl eine periodische Gleichgewichtsrente als auch eine risikoadjustierte Rendite wie etwa der Return On Risk Adjusted Capital (RORAC) widerspruchsfreie Zielgrößen dar. Daher wird für die folgende Betrachtung die Gleichgewichtsrente gewählt; sie ist das Produkt aus der Gleichgewichtsposition und den laufzeitspezifischen Liquiditätsspreads. Daneben ist jedoch auch die Festlegung anderer Zielgrößen denkbar. Die Quantifizierung des strukturellen Liquiditätsrisikos, das zur Berechnung der Limit-Auslastung dient, erfolgt i. d. R. durch den Liquidity Value at Risk (LVaR). Dabei handelt es sich um einen potenziellen Barwertverlust, der sich bei Betrachtung eines oder mehrerer Risikoszenarien bei sofortiger Schließung der Gap-Struktur ergeben würde. Formell lässt sich das Gleichgewichtsmodell dadurch um die Bedingung LVaR = -Risikokapital erweitern. Im Gegensatz zum Liquiditätsspreadrisiko, das ein Erfolgsrisiko darstellt, handelt es sich bei dem klassischen Liquiditätsrisiko um die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit. Zur Steuerung des klassischen Liquiditätsrisikos haben sich verschiedene Kennzahlen etabliert, u. a. der Liquidity at Risk, die Survival Period oder Volumenstrukturlimits. Letztere begrenzen die potenziellen, kumulierten Nettozahlungsmittelabflüsse bis zu einem bestimmten Laufzeitbereich. Sie sollten mit kürzerer Restlaufzeit abneh-

ERM 21 Tab. 02 Position NSFR- Anrechnung > 1 Jahr men, um Risikokonzentrationen zu vermeiden und dem Liquiditätsmanager den Impuls zu geben, die Zahlungsmittelabflüsse, die auf ihn zulaufen, sukzessive abzubauen. Für das Gleichgewichtsmodell ist eine kleinteilige Betrachtung des kurzfristigen Laufzeitbereichs nicht zielführend. Da strukturelle Liquiditätsgaps jedoch mit zunehmender Restlaufzeitverkürzung in der Laufzeitband 1 2 3 4 5 Plangröße pro Jahr (Mio. EUR) Funding (optimiert) - 7.000 -1.000 -5.500 -250 -250 Gleichgewichtsposition (Mio. EUR) K* 14.000 -14.000 5.500 4.500 3.000 1.000 E* 500 800 -200 -200 -200 -200 F* (optimiert) 13.750 13.750 -7.000 -6.000 -500 -250 gesamt NSFR = 1,02 550 -1.700 -1.700 2.300 550 Ergebnis und Risiko (Mio. EUR) Strukturbeitrag 5 2 -9 -12 18 5 Tab. 03 LVaR -78 -3 32 65 -130 -42 Position Lösung des Optimierungsproblems unter NSFR-Vorgaben Lösung des Optimierungsproblems ohne NSFR-Vorgaben NSFR- Anrechnung > 1 Jahr Laufzeitband 1 2 3 4 5 Plangröße Funding (optimiert) 0 7.000 -2.500 -4.000 -250 -250 Gleichgewicht (Mio. EUR) K* 14.000 -14.000 5.500 4.500 3.000 1.000 E* 500 800 -200 -200 -200 -200 F* (optimiert) 12.250 12.250 -7.000 -4.500 -500 -250 gesamt NSFR = 0,91 -950 -1.700 -200 2.300 550 Ergebnis und Risiko (Mio. EUR) Strukturbeitrag 11 -3 -9 -1 18 5 LVaR -126 6 32 8 -130 -42 dispositiven Liquiditätssteuerung aufschlagen, sollte das Refinanzierungspotenzial im Geldmarkt mit dem strukturellen Funding-Bedarf abgestimmt werden. In diesem Fall könnte eine zusätzliche Nebenbedingung für das Gleichgewichtsmodell L* i ≥ VSL1 lauten, wobei VSL1 für das Volumenstrukturlimit im ersten Laufzeitband steht. Die Berücksichtigung von Volumenstrukturlimits lässt sich je nach ihrer institutsindividuellen Ausgestaltung auf weitere Laufzeitbereiche ausweiten. Beispielsweise könnte es sinnvoll sein, die Limite mit zunehmender Laufzeit zu erhöhen und im kurz- bis mittelfristigen Kapitalmarktbereich auslaufen zu lassen, um höhere Liquiditätsgaps in längeren Laufzeiten und damit sukzessive eine größere Fristentransformation zu ermöglichen. Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Restriktionen Die Begrenzung des klassischen Liquiditätsrisikos ist ebenfalls Gegenstand aufsichtsrechtlicher Vorgaben und Kennzahlen wie etwa der Liquidity Coverage Ratio (LCR) oder Net Stable Funding Ratio (NSFR). Während die LCR einen Zeithorizont von 30 Tagen aufweist, betrachtet die NSFR Laufzeiten bis zu zwölf Monaten und gibt vor, einen längeren Liquiditätsverbrauch durch ebenso längerfristige Passiva zu refinanzieren. Dabei können auch Teile stochastischer Positionen wie Einlagen, die juristisch täglich fällig sind, als längerfristige, stabile Refinanzierungsmittel betrachtet werden. Dadurch transferiert die NSFR die mögliche Fristentransformation tendenziell in Laufzeitbereiche von mehr als einem Jahr. Umgekehrt bedeutet dies, dass die NSFR eine weitere untere Grenze für die gleichgewichtige Geldmarktposition darstellt. Die NSFR-Vorgaben unterscheiden Positionen danach, ob sie einen stabilen Refinanzierungsbedarf auslösen (Required Stable Funding, RSF) oder stabile Refinanzierungsmittel darstellen (Available Stable Funding, ASF). Dazu werden verschiedenen Produktarten unterschiedliche RSFund ASF-Faktoren zugeordnet. Diese geben an, welcher Anteil jeweils als stabil angesehen wird. Vereinfachend wird angenommen, dass deterministische Positionen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr RSF- bzw. ASF-Faktoren von 100 Prozent aufweisen. Stochastische Positionen weisen RSF-Faktoren bzw. ASF-Faktoren zwischen 0 und 100 Prozent auf. Das bedeutet, dass die Höhe des zulässigen Liquiditätsgaps im ersten Zeitfenster ausschließlich von dem

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