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RISIKO MANAGER 03.2019

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14 RISIKO MANAGER 03|2019 Abb. 01 Pre-ESTER, 25 Prozent- und 75 Prozent-Perzentil jeweils in Prozent - 0,390 - 0,400 - 0,410 - 0,420 75 Prozent-Perzentil - 0,430 - 0,440 - 0,450 Pre-ESTER - 0,460 - 0,470 - 0,480 - 0,490 - 0,500 - 0,510 25 Prozent-Perzentil 15.03.2017 15.04.2017 15.05.2017 15.06.2017 15.07.2017 15.08.2017 15.09.2017 15.10.2017 15.11.2017 15.12.2017 15.01.2018 15.02.2018 15.03.2018 15.04.2018 15.05.2018 15.06.2018 15.07.2018 15.08.2018 15.09.2018 15.10.2018 15.11.2018 15.12.2018 Quelle: eigene Darstellung mit Daten von www.ecb.europa.eu sätzen nachträglich Überarbeitungen vorgenommen werden. Im Gegensatz hierzu gehen in die ESTER-Ermittlung nur die Daten ein, die bis 7 Uhr MEZ von den Banken gemeldet werden. Pre-ESTER-Daten werden von der EZB seit dem 15. März 2017 veröffentlicht. In Abb. 01 ist der Verlauf des Pre-ESTER sowie des 25 Prozent- und des 75 Prozent-Perzentils im Zeitraum vom 15. März 2017 bis 18. Dezember 2018 dargestellt. Zur Bestimmung der Zinssätze wurden durchschnittlich 472 Transaktionen mit einem durchschnittlichen täglichen Transaktionsvolumen in Höhe von 32,3 Mrd. EUR herangezogen. Die Datenzulieferungen stammen im Schnitt von 32 Banken. ESTER und EONIA im Vergleich EONIA und ESTER bzw. Pre-ESTER weisen einige Unterschiede auf, die bei der Umstellung von z.B. Derivatekontrakten zu berücksichtigen sind. Während der EO- NIA ein Zins ist, zu dem Banken Kredite vergeben, ist der ESTER ein Zins, zu dem Banken Einlagen von Finanzinstituten verzinsen. Daher wird der ESTER unter dem EONIA liegen ( Abb. 02). Im Zeitraum von März 2017 bis Dezember 2018 lag der Mittelwert des EONIA bei -0,360 Prozent, der Mittelwert des Pre-ES- TER bei -0,449 Prozent. Im Mittel lag der Pre-ESTER somit 9 bps unter dem EONIA. Die Schwankungen waren beim EONIA mit einer Volatilität in Höhe von 0,0097 stärker ausgeprägt als beim Pre-ESTER, der eine Volatilität von nur 0,0037 aufwies. Die Korrelation der beiden Zinssätze liegt mit -0,0232 nahe null. Auch hinsichtlich des Administrators, der zur Ermittlung verwendeten Daten sowie des Veröffentlichungszeitpunktes gibt es Unterschiede ( Tab. 04). Beispielsweise wird EONIA noch am selben Tag um 19 Uhr MEZ, ESTER hingegen am Folgetag um 9 Uhr MEZ veröffentlicht. Übergang EONIA zu ESTER Der Übergang vom EONIA zum ESTER wird aufgrund der genannten Unterschiede nicht wertneutral verlaufen. Da Finanzkontrakte mit einem Nominalvolumen von mehr als 20 Billionen EUR auf dem EO- NIA basieren, viele von ihnen mit einer Laufzeit über das Jahr 2020 hinaus, stellt sich für Finanzmarktakteure die Frage, wie mit bestehenden Kontrakten und den resultierenden Rechtsrisiken umzugehen ist. Die Arbeitsgruppe WG-ERFR hat sich zur Übergangsproblematik im Dezember 2018 in einem EONIA-ESTER-Übergangsbericht geäußert. Grundsätzlich sind vier verschiedene Übergangsmodelle denkbar: [vgl. WG-ERFR 2018d] 1. Eine Koexistenz von EONIA und ES- TER über den 1. Januar 2020 hinaus: Ein ESTER-unabhängiger EONIA würde auch über den 31. Dezember 2019 hinaus parallel zum ESTER veröffentlicht. Da jedoch ab dem 1. Januar 2020 keine neuen Kontrakte mehr auf EO- NIA basieren dürfen, wird die Markttiefe im EONIA stetig abnehmen und die Unsicherheit bzgl. der Angemessenheit des Zinses immer weiter zunehmen. 2. Vertragliche Alternativen: Die sich auf EONIA beziehenden Finanzkontrakte würden von den beteiligten Kontrahen-

Marktrisiko 15 ten neu verhandelt. Ein Geschäft könnte auf ESTER unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen umgestellt oder abgewickelt und neu abgeschlossen werden. Dies würde jedoch mit hohen Rechtsrisiken verbunden sein. 3. Ein reines Nachfolgemodel: Ab einem bestimmten Zeitpunkt – hier böte sich der 1. Januar 2020 an –- würde die Veröffentlichung von EONIA eingestellt. Alle auf EONIA laufenden Kontrakte müssten abrupt auf den Nachfolger ES- TER umgestellt werden. Dies hätte Wertanpassungen und hohe Rechtsrisiken zur Folge. 4. Eine Rekalibrierung von EONIA: Bis zum endgültigen Auslaufen des EONIA wird der Zinssatz über einen begrenzten Zeitraum nicht mehr basierend auf den Meldungen der Panelbanken, sondern als fester Spread über dem ESTER berechnet. Der so bestimmte EONIA wäre weiterhin ein unbesicherter Tagesgeldzins, der jedoch auf stabileren, repräsentativeren und transaktionsbasierten Daten ermittelt würde. Die vier Alternativen wurden in Bezug auf acht Kriterien bewertet: » Benchmark-Konformität, » rechtliche Risiken, » sanfter und effektiver Liquiditätstransfer, » ökonomische Risiken, » Collateral Management, » Risiko Management, » Operationalität, » Bilanzierung. Nach einer abwägenden Analyse der Vorund Nachteile der vier Varianten empfiehlt die WG-ERFR den Rekalibrierungsansatz. Die Arbeitsgruppe schlägt u. a. folgendes vor: » Bis zum 1. Januar 2020 überarbeitet der EONIA-Administrator EMMI die aktuelle Ermittlungsmethode des EONIA dahingehend, dass für eine Übergangsphase der EONIA als fester Spread über dem ESTER Benchmark-konform bestimmt wird. » Während einer Übergangsphase bis zum Jahresende 2021, sollen modifizierter EONIA und ESTER parallel veröffentlicht werden. EONIA soll dann spätestens ab Ende 2021 nicht mehr publiziert werden. » Die Marktteilnehmer sollen nach und nach EONIA durch ESTER in Finanzprodukten ablösen. Außerdem sollen sie alle notwendigen Anpassungen vornehmen, um künftig ESTER als Standard-Referenzzins nutzen zu können. Für eine Verlängerung der Übergangsphase bis Ende 2021 spricht auch, dass ESTER erst ab Oktober 2019 zur Verfügung steht. Ohne die Verlängerung der Frist bliebe den Banken nur eine kurze Zeitspanne zwischen Oktober und Dezember 2019, um einen reibungslosen Übergang von EONIA auf ESTER zu gewährleisten. Fazit Die Geldmarkt-Referenzzinssätze EONIA (Tagesgeld) und EURIBOR (1 Woche, 1/3/6/12 Monate) dürfen in der aktuellen Form ab 1. Januar 2020 für Neugeschäft nicht mehr verwendet werden. Als Alternative für EONIA hat sich im Laufe des Jahres 2018 ESTER heraus- Abb. 02 Entwicklung von EONIA und Pre-ESTER in Prozent - 0,250 - 0,300 EONIA - 0,350 - 0,400 Pre-ESTER - 0,450 - 0,500 15.03.2017 15.04.2017 15.05.2017 15.06.2017 15.07.2017 15.08.2017 15.09.2017 15.10.2017 15.11.2017 15.12.2017 15.01.2018 15.02.2018 15.03.2018 15.04.2018 15.05.2018 15.06.2018 15.07.2018 15.08.2018 15.09.2018 15.10.2018 15.11.2018 15.12.2018 Quelle: eigene Darstellung mit Daten von www.ecb.europa.eu und www.ariva.de/EONIA/historischekurse.

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