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RISIKO MANAGER 03.2019

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12 RISIKO MANAGER 03|2019 Tab. 03 Der Weg zum ESTER Datum Schritt Dokument September 2017 Einsetzen der Working Group on Euro Risk-Free Rates 28. November 2017 bis 12. Januar 2018 Erste Konsultation zu ESTER ECB 2017a: First ECB public consultation on developing a euro unsecured overnight interest rate Februar 2018 Februar 2018 EMMI stellt Reformbemühungen um EONIA ein Ergebnisse der ersten Konsultation zu ESTER ECB 2018a: Summary of responses to the ECB’s first public consultation on developing a euro unsecured overnight interest rate 15. März 2018 bis 20. April 2018 Zweite Konsultation zu ESTER ECB 2018b: Second public consultation on the publication by the ECB of an unsecured overnight rate April 2018 Mai 2018 Veröffentlichung zu erfüllender Kriterien für Kandidaten eines risikolosen Zinssatzes Ergebnisse der zweiten Konsultation zu ESTER WG-ERFR 2018a: EUR RFR – list of Criteria for the selection ECB 2018c: Summary of responses to the ECB’s second public consultation on developing a euro unsecured overnight interest rate 28. Juni 2018 Methodenpapier zu ESTER ECB 2018d: ESTER methodology and policies 21. Juni 2018 bis 13. Juli 2018 August 2018 Erste Konsultation zu Kandidaten eines risikolosen Zinssatzes Ergebnisse der ersten Konsultation zu Kandidaten eines risikolosen Zinssatzes WG-ERFR 2018b: First public consultation by the working group on euro risk-free rates on the assessment of candidate euro risk-free rates WG-ERFR 2018c: First public consultation by the working group on euro risk-free rates on the assessment of candidate euro risk-free rates - Summary of responses 13. September 2018 WG-ERFR empfiehlt ESTER als EONIA-Nachfolger Dezember 2018 ab Oktober 2019 EONIA-ESTER- Übergangsbericht Geplanter Beginn der Veröffentlichung von ESTER durch die EZB WG-ERFR 2018d: Report by the working group on euro risk-free rates on the transition from EONIA to ESTER Kommission eine Arbeitsgruppe mit dem Titel Working Group on Euro Risk-Free Rates (WG-ERFR) ins Leben. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern der Finanzmarktbranche sowie Beobachtern der oben genannten Institutionen zusammen und hat drei wesentliche Ziele: [vgl. ECB 2017b, S. 3 f.] » Identifikation alternativer risikoloser Euro Zinssätze. Diese Zinssätze sollen für eine Anwendung in Derivaten und anderen Finanzkontrakten geeignet sein und sowohl die IOSCO Leitlinien für Financial Benchmarks [vgl. IOSCO 2013] als auch die Benchmark-Verordnung erfüllen. » Identifikation von Best-Practice-Standards in Bezug auf die Robustheit von Benchmark-basierten Verträgen. Dies soll helfen, Finanzkontrakte so auszugestalten, dass beim Auslaufen oder bei einer gravierenden Änderung bzw. einem Ersatz der aktuellen Zinsbenchmark weiterhin Rechtssicherheit für die Vertragsparteien gegeben ist. » Entwicklung eines Vorgehens, wie bei einer Umstellung auf neue Zinsbenchmarks vorzugehen ist. Im April 2018 veröffentlichte die Arbeitsgruppe zunächst eine Liste mit zwölf von ihr festgelegten Kriterien, nach der die Auswahl eines risikolosen Euro Zinssatzes erfolgen soll. ( Tab. 02) EONIA-Nachfolge-Kandidaten und Entscheidung für ESTER Die Arbeitsgruppe erstellte eine Shortlist mit drei potentiellen Kandidaten für die EONIA-Nachfolge: » ESTER: Der von der EZB ermittelte Zinssatz gibt die Übernacht-Refinanzierungskosten von Banken der Eurozone am unbesicherten Geldmarkt an. » GC Pooling Deferred Funding Rate: Dieser eintägige Zinssatz beruht auf besicherten Euro-Finanzierungstransaktionen, die am Eurex Repo General Collateral Pooling Markt abgewickelt werden. Er wird von STOXX, Teil der Deutschen Börse Gruppe, bestimmt

Marktrisiko 13 Tab. 04 Kriterium EONIA ESTER Art des Zinses Zins für ausgeliehene Kredite (lending rate) Fristigkeit Übernacht Übernacht Besichert/unbesichert unbesichert unbesichert Administrator EMMI EZB Datenzulieferer Mindestgröße pro Transaktion Berechnung EONIA vs. ESTER freiwillige Zulieferung von derzeit 28 Panelbanken keine, da Panelbanken-basiert volumengewichteter Mittelwert aller zugelieferter Zinssätze » RepoFunds Rate Euro: Dieser eintägige Zinssatz für besicherte Euro-Geldmarktgeschäfte wird von NEX Data Services ermittelt. In die Ermittlung der RepoFunds Rate gehen sowohl General Collateral Repos als auch geeignete Special Collateral Repos ein. Im Juni 2018 wurden die Marktteilnehmer im Rahmen einer ersten Konsultationsrunde aufgefordert, eine Beurteilung der drei EONIA-Nachfolge-Kandidaten in Bezug auf die von der Arbeitsgruppe im April 2018 veröffentlichten Kriterien abzugeben. Basierend auf den Ergebnissen dieser Konsultation schlug im September 2018 die Arbeitsgruppe vor, den EONIA durch den neuen Zinssatz ESTER zu ersetzen. ( Tab. 03) Berechnungsmethodik des ESTER Zins für aufgenommene Kredite (borrowing rate) Lieferung von circa 50 Banken im Rahmen des MMSR 1 Mio. EUR volumengewichteter 25 % - getrimmter Mittelwert Veröffentlichung in T um 19 Uhr MEZ in T+1 um 9 Uhr MEZ ESTER soll die Übernacht-Refinanzierungskosten von Banken der Eurozone am unbesicherten Geldmarkt widerspiegeln und ab Oktober 2019 veröffentlicht werden. Für die Zurverfügungstellung des Zinssatzes ist die EZB als Administrator verantwortlich. Datenbasis für die Ermittlung von ESTER sind unbesicherte Geldmarkttransaktionen, die der EZB im Rahmen des Geldmarktstatistik Reportings (Money Market Statistical Reporting – MMSR) von circa 50 Banken (Reporting Agents) zugeliefert werden. Da die Daten transaktionsbasiert sind, kann ESTER Benchmark-konform ermittelt werden. Auf Basis von Banken an die EZB gemeldeter festverzinster unbesicherter Übernacht-Geldleihgeschäfte mit Finanzinstituten im Volumen von mindestens 1 Mio. EUR wird ESTER wie folgt bestimmt: [vgl. ECB 2018d, S. 2] 1. Zunächst werden die Transkationen nach der Höhe des abgeschlossenen Zinssatzes geordnet. 2. Dann werden alle zu einem Zinssatz gehörenden Transaktionen zusammengefasst. 3. Als nächstes werden all jene Zinssätze gestrichen, die mit dem unteren und oberen 25 Prozent-Volumen verbunden sind. 4. Von den Zinssätzen des verbleibenden 50 Prozent-Volumens wird abschließend ESTER als volumengewichteter Mittelwert berechnet. Um sicherzustellen, dass ESTER jederzeit repräsentativ für die Konditionen am unbesicherten Geldmarkt ist, wurde für den Fall, dass weniger als 20 Banken Transaktionen melden oder 5 Banken für mehr als 75 Prozent des Transaktionsvolumens stehen, eine Fallback-Berechnungsmethode vorgesehen. Tritt einer der beiden genannten Fälle ein, wird der Zinssatz trotz unzureichender Datenlage zunächst gemäß obiger Standardmethode bestimmt. Das Ergebnis wird dann volumengewichtet mit dem ESTER des Vortages verrechnet, um den neuen ESTER-Zinssatz zu bestimmen. Liegen im Extremfall keine Tagestransaktionen vor, wird infolge der Volumengewichtung der aktuelle ESTER auf den Vortageswert gesetzt. Für den Fall, dass am Tag, auf den sich der ESTER bezieht, eine Leitzinsänderung der EZB verkündet wird, sind weitere Anpassungen vorgesehen [vgl. ECB 2018d, S. 4]. Der so ermittelte ESTER-Zinssatz wird am folgenden TARGET2-Geschäftstag bis spätestens 9 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) mit einer Genauigkeit von drei Dezimalstellen veröffentlicht. Zusammen mit dem Zinssatz werden folgende Informationen publiziert: [vgl. ECB 2018d, S. 3] » die Anzahl der berichtenden Banken, » die Anzahl der Transaktionen, » das Nominalvolumen der Transaktionen, » der Anteil am Nominalvolumen der fünf größten Banken, » die Zinssätze des 25 Prozent- und 75 Prozent-Perzentils, » die Berechnungsmethode (Standardoder Fallback-Methode). Pre-ESTER Um Marktteilnehmern Gelegenheit zu geben, sich frühzeitig mit dem neuen Zinssatz und dessen Verhalten auseinanderzusetzen, veröffentlicht die EZB aktuell schon den sogenannten Pre-ESTER. Der Pre-ESTER wird nach derselben Methodik ermittelt wie der ESTER. Im Unterschied zur Bestimmung der Zinsbenchmark ES- TER, werden beim Pre-ESTER jedoch Korrekturen hinsichtlich der Daten berücksichtigt, sofern diese von den zuliefernden Banken bis zum Berechnungszeitpunkt gemeldet werden. Außerdem können an bereits veröffentlichten Pre-ESTER Zins-

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