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RISIKO MANAGER 03.2018

RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

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40 RISIKO MANAGER 03|2018 Abb. 02 Schuldner gleicht Saldo permanent aus („transactor“) RW: 45 % Klassifizierung von Retailpositionen Finanzierungsrahmen revolvierend Regulatorisches Retail Schuldner gleicht Saldo nicht permanent aus („revolver“) RW: 75 % Unternehmen mit einem Umsatz bis 50 Millionen € (85 Prozent). Aus Tab. 03 und Tab. 04 gehen die jeweiligen Risikogewichte für allgemeine Unternehmensforderungen hervor. Letztlich konterkariert die vorgenannte Modifizierung für Länder ohne Erlaubnis von externen Ratings die anvisierte höhere Risikosensitivität. Stattdessen entwickelt sich Basel IV zurück in Richtung Basel I. Sofern für Spezialfinanzierungen ein externes, spezifisches Emissionsrating verfügbar und zulässig ist, gelten die Risikogewichte der Forderungen gegenüber Unternehmen im Allgemeinen. Davon abweichende Risikogewichte sind Spezialfinanzierungen also nur dann zuzuweisen, wenn ein solches Rating entweder nicht vorliegt oder keine Zulassung erfährt. Während Objektfinanzierungen und Rohstoffhandelsfinanzierungen mit einem einheitlichen Risikogewicht von 100 Prozent belegt werden, gelten für Projektfinanzierungen differenzierte Risikobelastungen: 130 Prozent vor Inbetriebnahme und grundsätzlich 100 Prozent – bei Erfüllung bestimmter „high-quality“-Kriterien auch nur 80 Prozent – nach Inbetriebnahme. Retail-Exposure Finanzierungsrahmen nicht revolvierend RW: 75 % Sonstiges Retail RW: 100 % Risikopositionen aus dem Retailgeschäft (Immobilien ausgenommen) Grundlegende Überarbeitungen erfahren Risikopositionen aus dem (bisherigen) Mengengeschäft – sie werden nach Basel IV in regulatorisches Retail und sonstiges Retail eingeteilt. Vorausgesetzt, der Umsatz eines KMU-Schuldners liegt nicht über 50 Millionen € pro Jahr und er wird dem Produktkriterium gerecht, werden Forderungen ihm gegenüber dann als regulatorisches Retail mit einem Risikogewicht von 75 Prozent eingestuft, wenn das Größenkriterium und das Granularitätskriterium kumulativ erfüllt sind. Demnach darf das gesamte Forderungsvolumen gegenüber dem Kreditnehmer 1 Million € nicht übersteigen. Einschränkend kommt hinzu, dass ein einzelner Kredit nicht dieser Forderungsklasse zugeordnet werden kann, wenn er 0,2 Prozent des gesamten regulatorischen Retailvolumens übersteigt. Erleichterungen werden für revolvierende Finanzierungsrahmen eingeräumt, deren Salden zu festgelegten Zeitpunkten permanent (monatlich) vollständig ausgeglichen werden (45 Prozent). Hierunter sind vor allem Kreditkartenforderungen zu verstehen. Genügen Forderungen an KMU nicht den Anforderungen an regulatorisches Retail, werden sie als klassische Forderungen an Unternehmen mit einem Risikogewicht von 85 Prozent gruppiert. Von einem KMU-Unterstützungsfaktor ist indes keine Rede. Mindestens ebenso gravierend schlägt das Risikogewicht für Forderungen an Privatkunden zu Buche, die nicht als regulatorisches Retail gelten, sondern in die Auffangkategorie „sonstiges Retail“ fallen; es liegt bei 100 Prozent (vgl. Abb. 02). Folglich können Banken mit einem Retailvolumen von weniger als 500 Millionen € – dies betrifft einen Großteil der Genossenschaftsbanken und Sparkassen – wegen des nicht mehr größenabhängigen, sondern starren Granularitätskriteriums nur noch geringvolumige Kredite als regulatorisches Retail behandeln. Durch Immobilien besicherte Risikopositionen Weitreichende Änderungen haben Banken für die Risikogewichtung von Hypothekar- Abb. 03 Anwendungsbereich interner Modelle Forderungsklasse Zulässige Ansätze gegenwärtig Zulässige Ansätze Basel IV Mittlere und große Unter-nehmen (konsolidierte Umsätze > 500 Mio. €) A-IRB F-IRB SA F-IRB SA Banken und andere Finanzunternehmen A-IRB F-IRB SA F-IRB SA Beteiligungen diverse IRBA SA

Regulierung 41 krediten einzupreisen. Neben den beiden Subkategorien „Wohnen“ und „Gewerbe“ öffnet Basel IV eine dritte Kategorie für Finanzierungen in der Erschließungs- und Entwicklungsphase, sogenannte ADC-Kredite, die mit einem Risikogewicht von 100 Prozent für Wohn-ADC oder 150 Prozent für SPV-ADC belegt werden. Ferner muss die Risikobemessung künftig wesentlich differenzierter als bisher (35 Prozent für Wohnen, 50 Prozent für Gewerbe) in Abhängigkeit der Loan to Value Ratio (LTV) erfolgen, die als Verhältnis von Forderungshöhe zum Sicherungswert berechnet wird (Beleihungsauslauf). Zusätzlich müssen zwingend weitere qualitative Voraussetzungen wie beispielsweise Fertigstellung oder Dokumentation erfüllt sein. Ansonsten kommen pauschale Risikogewichte zum Einsatz, die dann wesentlich höher ausfallen. Weiterhin richtet sich die Risikobelastung danach, ob die Rückzahlung signifikant von den Zahlungsströmen der finanzierten Immobilie abhängt oder nicht. Beeinflussen die Zahlungsströme die Rückzahlung nicht wesentlich, so fallen die Risikogewichte moderater aus als im entgegengesetzten Fall. Gesonderte Berechnungen und Risikogewichte erfahren Darlehens-Splittungen mit aufgeteilten Grundpfandrechten. Exemplarisch für durch Wohnimmobilien besicherte Finanzierungen werden die verschiedenen Konstellationen in Tab. 05 wiedergegeben, die nun im Vergleich zur gegenwärtig eher simplen Unterscheidungsmethodik doch deutlich granularer ausfallen. Interner Rating-basierter Ansatz für Kreditrisiken Abb. 04 zu parametrisieren und so das tatsächliche Risiko von erfassbaren Risiken präzise zu quantifizieren (Value-at-Risk). Für regulatorisch gebotene Verlustschätzungen auf Basis der Parameter PD, LGD und EAD konnten Banken mit IRBA-Zulassung – bislang – für eine Reihe von Forderungsklassen zwei Ansätze heranziehen: den IRB-Basisansatz (F-IRB) zur Schätzung der PD und den fortgeschrittenen Ansatz (A-IRB) zur Schätzung sämtlicher Inputparameter. Negative Befunde des Baseler Ausschusses aus 2013 (BCBS 256) schlagen sich nun in der drastischen Einschränkung der A-IRB-Nutzung nieder. Insbesondere die mangelnde RWA-Vergleichbarkeit zwischen Banken gilt als Hauptgrund für die zukünftige Aufwertung der Standardansätze ( Abb. 03). Weil für diverse Risiken, etwa operationelle Risiken, historisch verhältnismäßig geringe Ausfälle zu beobachten und somit der Granularität Grenzen gesetzt sind, sollen nach Basel IV die Eingangsparameter der IRB-Formel erhöht werden. Gilt derzeit ein PD Input Floor für Kredite an Unternehmen und Kredite im Retail-Portfolio von drei Basispunkten, so wird künftig der PD-Schwellenwert auf 5 Prozent angehoben. Verlängernde Retail-Kredite müssen sogar mit 10 Basispunkten Ausfallwahrscheinlichkeit in die Modellierung eingehen. Großbanken sollten daher für Risikopositionen aus dem Corporate-Portfolio erhebliche Erhöhungen der Risikogewichte einkalkulieren. Durch die Floor-Verschärfung schwindet der Anreiz, risikoarme Geschäfte einzugehen. Neben den PD-Anpassungen stehen auch die LGD-Untergrenzen auf der Liste der Neuerungen: Je nach Besicherung variieren sie zwischen 0 Prozent („financial secured“) und 50 Prozent („retail revolvers unsecured“). Output Floor Moderater Anstieg des Output Floor ab 2022 Korrigierend für den Fall, dass IRBA-Banken trotz alledem ein nach Auffassung des Baseler Ausschusses bankaufsichtlich wünschenswertes Kapitalniveau unterschreiten, greift der Output Floor als Backstop ein. Ziel des Ganzen ist es, ein level playing field zwischen IRBA-Banken untereinander und gegenüber Nicht-IRBA-Banken sicherzustellen. An die Stelle eines zahnlosen Tigers namens „Basel I Floor“ tritt nun ein aus Großbankensicht durchaus Furcht einflößender „Basel IV Floor“, der einen Vergleich der kalkulierten Risikogewichte nach unterschiedlichen Ansätzen verlangt. Resultiert aus dieser Gegenüberstellung, dass die bankweiten Risikogewichte auf Basis von aufsichtlich zulässigen (genehmigten) Verfahren 72,5 Prozent der gesamten RWA nach Maßgabe der Standardansätze unterschreiten, dann zeigt der RWA-Floor seine Wirkung, und die Standardansätze sind maßgebend. Beginnend in 2022 mit einer 50-prozentigen Floor-Marke steigt diese bis 2026 um jährlich 5 Prozentpunkte an, in 2027 schließlich um weitere 2,5 Prozent- Erhebliche Beschränkungen der Anwendbarkeit interner Modelle tangieren in erster Linie Großbanken. Trotz einer langen und selbst eine Krise umfassenden Datenhistorie von Risikofaktoren sowie umfassenden Erfahrungswerten vertritt der Baseler Ausschuss die Auffassung, interne Modelle würden immer noch keine ausreichend validen, verlässlichen Ergebnisse liefern. Mit internen verteilungsgestützten Modellen gelingt es jedoch, die wertorientierte Banksteuerung im ökonomischen Kapitalkonzept risikosensitiv und granular 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Output Floor Standardansätze=100% 2022 2023 2024 2025 2026 2027 50% 55% 60% 65% 70% 72,5% 50% 45% 40% 35% 30% 28,5% 2022 2023 2024 2025 2026 2027

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