Aufrufe
vor 6 Jahren

RISIKO MANAGER 03.2018

RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

38

38 RISIKO MANAGER 03|2018 Finanzmarktregulierung Basel IV final – ist der Kompromiss von heute auch die Lösung für morgen? Vorschläge, Einwände, Überarbeitungen – so ließe sich das komplizierte Ausloten eines Kompromisses zwischen dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und den rebellierenden Banken mit wenigen Worten umschreiben. Viele Jahre dauerte das Tauziehen um mehr oder weniger Regulierung an, ehe es mit der Finalisierung von Basel IV am 7. Dezember 2017 sein vorläufiges Ende fand. Zwar wird der verschärfte Output Floor wie angekündigt kommen – allerdings verzögert und moderat steigend. Auch soll die Anwendung interner Modelle eingeschränkt werden, aber weniger stark als von vielen befürchtet. Zudem wird Banken ein großes Zeitfenster eingeräumt, sich auf Basel IV einzustellen. Offenkundig gestaltet sich die Neuordnung des Retailgeschäfts vor allem für kleine und mittlere Banken schwierig. Im vorliegenden Beitrag werden die Eckpunkte des neuen Baseler Regelwerks aufgezeigt und besprochen. Besondere Berücksichtigung erfahren dabei die modifizierten Risikogewichte im Standardansatz für Kreditrisiken. Überarbeitungen und endgültige Version von Basel IV Ausgehend von der 2013 festgelegten Zielsetzung des Baseler Ausschusses, Risikosensitivität, Vergleichbarkeit und Einfachheit der Bankenregulierung in Einklang zu bringen (Baseler Trilemma), schlagen sich die Ergebnisse der jahrelangen Verhandlungen nun schwerpunktmäßig in den Anpassungen der Standardansätze und internen Verfahren für Kreditrisiken, der methodischen Handhabung von operationellen Risiken sowie der drastischen Überarbeitung des Output Floor nieder. Darüber hinaus ergeben sich Modifikationen bezüglich des CVA-Risikos und der Leverage Ratio (vgl. Abb. 01). Für viele Großbanken werden hauptsächlich die neuen Wechselwirkungen von IRBA, KSA und Output Floor zu bewältigen sein. Dahingegen liegt der Fokus von kleinen und mittleren Instituten auf den Überarbeitungen im Retail-, Verbund- und Immobilienportfolio und, damit einhergehend, den neu kalibrierten Risikogewichten (RW). Vorgenannte Revisionen, die erstmals ab 2022 greifen, waren Gegenstand zahlreicher Konsultationen und Kommentierungen. Rückblickend ist zu konstatieren, dass speziell der Standardansatz für Kreditrisiken in seiner baldigen Ausprägung kuriose Entwicklungsstufen hinter sich hat: So gut wie alle Vorschläge des ersten Konsultationspapiers, nicht zuletzt die vermeintlich vollständige Abkehr von externen Ratings, kassierte der Baseler Ausschuss im zweiten Konsultationspapier zugunsten einer die Rolle rückwärts rechtfertigenden Due-Diligence-Prüfung wieder ein. Prompt weicht nun die finale Fassung von Basel IV von der zweiten Konsultation ab. Von enormer Tragweite ist die Feinjustierung des zukünftigen KSA gleich in mehrfacher Hinsicht: Losgelöst von der inhaltlichen Komponente wird sein Anwenderkreis dank Output Floor auch auf IRBA-Banken und damit ausnahmslos auf alle Banken ausgeweitet. Daneben darf bezweifelt werden, ob die sorgfältige Überprüfung von externen Ratings tatsächlich zu einem höheren Risikogewicht führen wird. Erhoffte Steigerungen der regulatorischen Risikosensitivität sind jedenfalls nicht zu erwarten. Standardansatz für Kreditrisiken Risikopositionen gegenüber Instituten Zukünftig bemisst sich das Risikogewicht für Forderungen an Banken nach dem External-Credit-Risk-Assessment-Ansatz (ECRA), wenn ein Rating existiert und das Rechtsgebiet eine Bezugnahme auf externe Ratings für regulatorische Zwecke zulässt. Um eine mechanische Anwendung externer Ratings zu vermeiden, müssen Banken mit einer Due-Diligence-Prüfung das Basis-Risikogewicht unter Umständen um eine Stufe erhöhen. Innerhalb der Spannweite von 20 Prozent bis 150 Prozent ergeben sich gegenüber den derzeit gültigen Risikogewichten leichte Veränderungen. Demgemäß sinken etwa für von A+ bis A–eingestufte Institute die RWA von 50 Prozent auf 30 Prozent. Liegt hingegen keine externe Bonitätsbeurteilung vor oder untersagt das betreffende Rechtsgebiet den Rückgriff auf externe Ratings, kommt der Standardised-Credit-Risk-Assessment-An-

Regulierung 39 satz (SCRA) zum Einsatz. Gekoppelt an regulatorische Parameter wie Kernkapitalquote oder Leverage Ratio werden Risikopositionen in drei Qualitätsgrade von A bis C mit Risikogewichten von 40 Prozent, 75 Prozent und 150 Prozent unterteilt. Kann ein mit A beurteiltes Institut sogar eine CET1-Quote von größer als 14 Prozent und eine Tier1 Leverage Ratio von größer als 5 Prozent vorweisen, reduziert sich das Risikogewicht von 40 Prozent auf 30 Prozent. Folglich steigt das Risikogewicht für Positionen gegenüber nicht beurteilten deutschen Instituten, wegen des Wegfalls der Sitzstaatenmethode, geringstenfalls um 10 Prozentpunkte. In Tab. 01 und in Tab. 02 werden die jeweiligen Risikogewichte für den ECRA und den SCRA zusammenfassend dargestellt. Abb. 01 Tab. 01 Überarbeitungen am Baseler Rahmenwerk (Basel IV) KSA IRBA CVA Basel IV OpRisk Leverage Ratio Output Floor Instrument Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Instituten (ECRA) Risikopositionen gegenüber Unternehmen Ab dem Jahr 2022 werden Risikopositionen gegenüber Unternehmen in (a) allgemeine Forderungen und (b) Forderungen resultierend aus Spezialfinanzierungen, also Projektfinanzierungen, Objektfinanzierungen und Rohstoffhandelsfinanzierungen aufgesplittet. Entgegen der EU-Ratingverordnung von 2013 soll für allgemeine und spezielle Risikopositionen gegenüber Wirtschaftsunternehmen nach wie vor auf externe Ratings abgestellt werden. Analog zur Vorgehensweise bei Forderungen an Banken, verlangt die Aufsicht eine bankinterne Prüfung und eventuelle Anhebung des Risikogewichts. Verglichen mit den derzeitigen Risikogewichten bewegen sich die überarbeiteten Risikogewichte weiterhin in einer Bandbreite von 20 Prozent bis 150 Prozent. Lediglich für die Ratingklasse BBB+ bis BBB– verringert sich das Risikogewicht von 100 Prozent auf 75 Prozent. Risikopositionen gegenüber nicht extern beurteilten Unternehmen wird grundsätzlich ein Risikogewicht von 100 Prozent auferlegt. Gleiches gilt für den Fall, dass die nationale Jurisdiktion einen regulatorischen Rückgriff auf externe Ratings nicht akzeptiert. Gesonderte Risikogewichte erhalten wiederum Investment-Grade-Forderungen (65 Prozent) und Forderungen gegenüber kleinen und mittleren, nicht als „Retail“ eingestuften External Credit Risk Assessment Approach Externes Rating AAA bis AA– A+ bis A– BBB+ bis BBB– BB+ bis B– unter B– Basis- Risikogewicht 20 % 30 % 50 % 100 % 150 % Risikogewicht (kurzfristige Forderung) 20 % 20 % 20 % 50 % 150 % Tab. 02 Instrument Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Instituten (SCRA) Standardised Credit Risk Assessment Approach Externes Rating A B C Basis- Risikogewicht 30 – 40 % 75 % 150 % Risikogewicht (kurzfristige Forderung) 20 % 50 % 150 % Tab. 03 Externes Rating Basis- Risikogewicht Tab. 04 Instrument Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Unternehmen allgemein (ECRA) AAA bis AA– A+ bis A– BBB+ bis BBB– ECRA BB+ bis BB– unter BB– kein Rating kein Rating KMU 20 % 30 % 50 % 100 % 150 % 100 % 85 % Instrument Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Unternehmen allgemein (SCRA) SCRA Qualitätsgrad Investment Grade Andere Risikogewicht kein KMU 30 – 40 % 75 % Risikogewicht KMU 20 % 50 %

RISIKO MANAGER

 

Copyright Risiko Manager © 2004-2017. All Rights Reserved.