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RISIKO MANAGER 03.2017

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14 RISIKO MANAGER 03|2017 ziehungsweise III implementierten, ohne vorher Basel I eingeführt zu haben. Zusammenfassend ist der Basel I Floor bezogen auf die Triangel als einfach, mehr oder weniger vergleichbar und kaum risikosensitiv zu beurteilen. Abb. 03 Wirkungsweise eines aggregierten Floor CR 650 700 90 % Konsultation künftiges Floor- Konzept 60 % Die Floor-Konsultation BCBS 306 sieht vor, die Ermittlung des regulatorischen Mindesteigenkapitals auf die Standardansätze für Kredit-, Markt- und operationelles Risiko zu beziehen und damit den Basel I Floor abzulösen. Elementares Ziel der überarbeiteten Untergrenze ist die Sicherstellung eines bankaufsichtlich wünschenswerten Mindesteigenkapitalniveaus. Darüber hinaus sollen die Auswirkungen von Modellrisiken beziehungsweise einer zu optimistisch niedrigen Eigenmittelunterlegung begrenzt werden. Mit der Verwendung von einheitlichen Standardansätzen strebt der Basler Ausschuss eine Erhöhung der Vergleichbarkeit der Eigenmittel sowohl zwischen Banken weltweit als auch institutsbezogen im Zeitablauf an. Die derzeit angedachte Floor-Ausgestaltung lässt sich in die übergeordneten Kategorien Output (Eigenmittel) und RWA gliedern ( Abb. 02). Ein aggregierter Floor knüpft an die kumulierten Eigenmittel bzw. den kumulierten RWA an. Der Basler Ausschuss schlägt in der jüngsten IRBA-Konsultation (BCBS 362) für den derart konzipierten Output Floor eine Kalibrierung zwischen 60 Prozent und 90 Prozent der Standardansätze vor. Dementsprechend granularer kann die Floor-Setzung auch auf Risikokategorien oder Forderungsklassen angewendet werden. Das finale Design des Floors sowie dessen Kalibrierung erfolgt auf Basis einer Auswirkungsstudie (QIS). Wirkungsweise eines Risikokategorien- und aggregierten Floors Anhand des folgenden Beispielportfolios (alle Beträge in GE) wird die unterschiedliche Wirkungsweise eines aggregiertenund Risikokategorien-Floors verdeutlicht. Das Testportfolio weist im Kredit- und Marktrisiko signifikante Unterschiede zwischen dem Modell- und Standardansatz auf ( Tab. 01). Tab 01 Cre Ma Op Beispielportfolio Category IRBA SA Cre 150 300 Ma 400 300 Op 100 100 ∑ 650 700 IRBA Die Anwendung eines aggregierten Floors ergibt demnach in Abhängigkeit der Kalibrierung eine Untergrenze in Höhe von 420 bzw. 630 ( Abb. 03). Eine granulare Betrachtung auf Risikokategorienebene führt im Kreditrisiko zu einem Schlagen des Floors (vereinfachte Annahme: Kalibrierung bei 100 Prozent des Standardansatzes), sodass sich die Höhe der Eigenmittel im Kreditrisiko nach dem Floor bemisst ( Abb. 04). Da die Ausgestaltung als Risikokategorien-Floor keine Verrechnung zwischen den Mindestkapitalanforderungen der einzelnen Kategorien erlaubt, sind in der Summe die Aggregate Floor Anforderungen höher als bei Anwendung eines aggregierten Floors ( Abb. 05). Analog ist die beschriebene Systematik auch auf Forderungsklassen übertragbar. Schlussendlich wirkt ein aggregierter Floor weniger restriktiv als ein granularer Floor. Die für das Kreditrisiko exemplarisch erläuterte Variabilität zwischen Modellansätzen und Standardansätzen zeigt, dass Instituten unter Umständen kein Anreiz geboten wird, den Modellansatz, insbesondere dessen Risikosensitivität, weiter zu entwickeln, gleichwohl aber ein Negativanreiz entsteht, nach Modellmessung risikoreichere Positionen einzugehen, die ein Standardansatz nicht erfasst. Ein solches Gaming hätte bis zur Erreichung des Floor-Niveaus keine Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen, jedoch wäre die regulatorische Kapitalunterlegung in diesem Szenario mit Blick auf die enthaltenen Risiken unzureichend. Zudem profitieren bei einem aggregierten Floor Institute, die nur in einzelnen Risikokategorien einen Modellansatz verwenden von den deutlich niedrigeren Mindestkapitalanforderungen für gerade diese Kategorie, bis ein aggregierter Floor wirksam wird. Der Logik folgend, wäre ein restriktiverer Floor jeweils niedriger zu kalibrieren als ein aggregierter Floor, um in der Summe die gleiche Höhe der Mindestkapitalanforderungen zu erreichen.

Kreditrisiko 15 Abb. 04 Working Floor im Kreditrisiko CR 150 IRBA KSA setzt zukünftig Maß im Kreditrisiko Die Überarbeitung des KSA ist Teil der Bemühung des Basler Ausschusses, die mit dem „Regulatory Consistency Assessment Programme (RCAP) Analysis of risk-weighted assets for credit risk in the banking book“ (BCBS 256) festgestellte RWA-Variabilität zu reduzieren [BCBS 2013a]. Im Fokus der ersten KSA-Konsultation (BCBS 307) stand die Abkehr externer Ratings zugunsten von durch die Bank zu bestimmenden Kennzahlen für die Zuordnung der Risikogewichte zu der jeweiligen Forderung. Insbesondere sah die Konsultation die Risikotreiber CET1 und NPA-Ratio in der Forderungsklasse Institute vor [BCBS 2014b; weiterführend Bauerfeind 2015]. Kernelement der im Dezember 2015 veröffentlichten zweiten Konsultation „Revisions to the Standardised Approach for credit risk“ (BCBS 347) ist, neben der Wiedereinführung von externen Ratings die sog. Due-Diligence-Prüfung – damit vollzieht der Basler Ausschuss eine beachtliche Kehrtwende. Eine solche Sorgfaltsprüfung zielt auf die jährliche interne Überprüfung des Risikoprofils aller Schuldner ab und knüpft somit an den bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess der Säule II an, nach dem Banken verpflichtet sind, einmal jährlich die Bonität der Schuldner durch interne 300 Category Floor Methoden zu überprüfen. Abhängig von der nationalen Zulassung externer Ratings unterscheidet das Konsultationspapier beispielsweise für die Risikoklasse Institute zwei Ansätze zur Ermittlung der Risikogewichte. Bei Vorlage externer Bonitätsbeurteilungen findet der External Credit Risk Assessment (ECRA) Anwendung. Die gemäß CRR schematische Zuordnung der Risikogewichte zu dem jeweiligen Rating soll künftig das sog. Basis-Risikogewicht bilden. Wird mit der Due-Diligence-Prüfung ein im Vergleich zum Basisgewicht Abb. 05 Wirkung eines Working Floors Cre Ma Op CR 800 IRBA Working Floor höheres Risiko ermittelt, erfolgt die Kapitalunterlegung mit einem Risikogewicht, das mindestens eine Bonitätsstufe niedriger angesiedelt ist als das Basisgewicht. Für den Fall, dass kein Rating existiert bzw. es durch die Jurisdiktion keine Zulassung erfährt, findet der Standardised Credit Risk Assessment (SCRA) Berücksichtigung; Risikogewichte werden dann in eine von drei starren Kategorien eingeordnet [BCBS 2015; Baule/Tallau 2016]. Im Zusammenhang mit der intendierten Reduktion der RWA-Variabilität spielt die im März 2016 veröffentlichte Konsultation „Reducing variation in credit risk-weighted assets – constraints on the use of internal model approaches“ (BCBS 362) eine wesentliche Rolle. Beabsichtigt wird die Einschränkung der internen Modelle und die damit verbundene Aufwertung des KSA. Die Konsultation sieht die vollständige Abkehr der IRBA-Anwendung in der Forderungsklasse Institute sowie sonstige Finanzinstitute, für Forderungen gegen Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 50 Milliarden Euro, Spezialfinanzierungen und Beteiligungen vor. Dadurch schränkt der Basler Ausschuss die Spielräume bei der Bestimmung der regulatorischen Kapitalanforderungen drastisch ein. Instituten wird demzufolge die Möglichkeit genommen, ihre Eigen- 700 ∑ Category Floors

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