8 RISIKO MANAGER 03|2016 Erstellung eines externen Ratings an. Unter die laufenden Kosten fallen beispielsweise die Kosten für das Servicing des Pools (Pool-Überwachung, Erstellung von Investor-Reports, ggf. Replenishment-Prozess). Die Risikoprämien und weiteren Kosten werden in den folgend dargestellten Berechnungen und Ergebnissen zur RWA-Entlastungswirkung von Verbriefungstransaktionen aus Gründen der Vereinfachung nicht berücksichtigt. RWA-Berechnung – Ergebnisse Im Folgenden werden für die Musterbank die RWA-Effekte aus der Verbriefung eines ausgewählten Pools basierend auf der beschriebenen Vorgehensweise vorgestellt. In Abb. 03 sind die RWA-Effekte aus Sicht der Musterbank bei Anwendung der aktuell gültigen Ansätze gemäß CRR (vgl. Abb. 01) dargestellt. Im aktuellen KSA muss die Musterbank für die zu verbriefenden Forderungen RWA in Höhe von 764 Mio. ¤ mit Eigenkapital unterlegen (vgl. Abb. 03 764 RWA vor Verbriefung Abb. 04 829 RWA vor Verbriefung 359 362 405 733 252 linker Teil Abb. 03). Eine Verbriefung mit Behalt der Senior-Tranche und des FLP würde die RWA der Musterbank im RBA um 405 Mio. ¤ (53 Prozent) auf 359 Mio. ¤ entlasten. Werden die Eigenkapitalanforderungen der Unternehmensforderungen nach IRBA berechnet, müsste die Musterbank RWA in Höhe von 733 Mio. ¤ mit Eigenkapital unterlegen. Bei einer Verbriefung, Ausplatzierung der Mezzaninen Tranchen und Ermittlung der RWA nach RBA IRBA bzw. SFA für die bei der Musterbank verbliebenen Tranchen kann eine RWA-Entlastung von 481 bzw. 482 Mio. ¤ (ca. 66 Prozent) erzielt werden (vgl. mittlerer und rechter Teil Abb. 03). Im Vergleich zu den RWA-Effekten gemäß den aktuellen Vorschriften zeigt Abb. 04 die entsprechenden Auswirkungen auf die RWA-Belastung der Musterbank bei Anwendung der Ansätze SEC-SA, SEC-ERBA und SEC-IRBA nach künftig gültigem Verbriefungsregelwerk. Dabei ist zu beachten, dass eine Transaktion nach Aktuelle CRR: RWA-Effekte der Mustertransaktion aus Sicht des Originators Standardised Approach (RBA) RWA nach Verbriefung Künftiges Verbriefungsregime/ „Basel IV“: RWA-Effekte der Mustertransaktion aus Sicht des Originators Standardised Approach (SEC-SA) RWA nach Verbriefung RWA- Entlastung 829 359 481 467 470 RWA- Entlastung RWA vor Verbriefung RWA vor Verbriefung Ratings Based Approach (RBA IRBA) RWA nach Verbriefung RWA nach Verbriefung RWA- Entlastung External Ratings Based Approach (SEC-ERBA) RWA- Entlastung Formel-basierter Ansatz (SFA) 733 RWA vor Verbriefung 733 RWA vor Verbriefung 251 RWA nach Verbriefung 318 RWA nach Verbriefung 482 RWA- Entlastung Internal Ratings Based Approach (SEC-IRBA) 415 RWA- Entlastung heutigen Regelungen im RBA künftig nach dem SEC-ERBA, eine Transaktion im heutigen SFA bzw. RBA IRBA künftig nach dem SEC-IRBA zu behandeln ist. Künftig wird es zudem möglich sein, die Eigenmittelanforderungen für eine Transaktion auf Basis eines KSA-Pools ohne externes Rating zu bestimmen (SEC-SA). Nach „neuem“ KSA ergeben sich für den Forderungspool RWA in Höhe von 829 Mio. ¤ (vgl. linker Teil Abb. 04). Die Erhöhung der RWA der Forderungen im Vergleich zu den in Abb. 03 dargestellten RWA (764 Mio. ¤) ist hauptsächlich auf die unterschiedliche Behandlung von durch Immobilien besicherten Forderungen gemäß dem geänderten KSA zurückzuführen. Gemäß „neuem“ KSA werden die Risikogewichte bestimmt durch den Beleihungsauslauf (Loan-To-Value oder LTV) der Forderung und der Abhängigkeit der Kreditrückzahlung von den Cashflows, die die Immobilie generiert [vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 2015c]. Gemäß aktuell gültiger CRR hingegen erfolgt eine Trennung der Forderung in einen vollständig besicherten Teil und in einen unbesicherten Teil. Im neuen SEC-SA würde sich durch eine Verbriefung und Ausplatzierung der Mezzaninen Tranchen die RWA der Musterbank auf 362 Mio. ¤ reduzieren lassen. In absoluten Werten fällt die RWA-Reduktion unter den neuen Regelungen („neuer“ KSA und SEC-SA) damit höher aus als nach aktuellem RBA, welcher derzeit für Standardansatzpools anzuwenden ist (vgl. linker Teil Abb. 03). Diese stärkere RWA-Entlastung ist in dem betrachteten Beispiel größtenteils auf die geänderte Kalkulation der RWA für Verbriefungen und ferner auf den Anstieg der RWA der unterliegenden Forderungen zurückzuführen. Durch die Verbriefung und Ausplatzierung wird im SEC-SA eine RWA- Entlastung von 467 Mio. ¤ (ca. 56 Prozent) erzielt. In Abb. 04 (mittlerer Teil) ist die RWA- Auswirkung der Mustertransaktion bei Anwendung des künftigen SEC-ERBA veranschaulicht. Nach Ausplatzierung weist die Musterbank RWA in Höhe von 359 Mio. ¤ aus. Dieser Wert ist identisch mit den RWA nach Verbriefung und Ausplatzierung im aktuellen RBA (vgl. linker Teil Abb. 03). Die Werte sind identisch, weil sowohl im
Kreditrisiko 9 SEC-ERBA als auch im RBA die RWA der unterliegenden Forderungen keinen Einfluss auf die RWA der Verbriefung haben und in beiden Ansätzen für die in der Musterbank verbleibenden Tranchen (FLP und Senior Tranche) dieselben Risikogewichte von 1.250 Prozent bzw. 20 Prozent vorgesehen sind (für eine Laufzeit der Tranche von fünf oder mehr Jahren). Die RWA-Entlastung fällt im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen höher aus (470 Mio. ¤ bzw. 57 Prozent), weil durch die höhere Kapitalanforderung im „neuen“ KSA ein höheres Einsparpotenzial gegeben ist. In Abb. 04 (rechter Teil) werden die RWA-Auswirkungen der Mustertransaktion bei Anwendung des künftigen SEC-IRBA dargestellt. Für die Berechnung der RWA der unterliegenden Forderungen wird eine Untergrenze (Floor) der RWA nach IRBA von 80 Prozent der RWA nach KSA unterstellt (gemäß Artikel 501 der aktuellen CRR). Im Fall der Musterbank wird dieser Floor nicht erreicht. Die hier ermittelten RWA der zu verbriefenden Forderungen nach dem „neuen“ IRBA [vgl. EBA 2015a] ändern sich im Vergleich zu den aktuellen Regelungen nicht, da mögliche Anpassungen der Risikogewichte im „neuen“ IRBA aktuell noch nicht abgeschätzt werden können und daher von gleichbleibenden Eigenmittelanforderungen ausgegangen wurde (RWA in Höhe von 733 Mio. ¤ wie in Abb. 03 mittlerer und rechter Teil). Die neuen Regelungen zum SEC-IRBA führen zu RWA der verbrieften und bei der Musterbank verbleibenden Tranchen nach Mustertransaktion von 318 Mio. ¤. Nach aktuellem SFA und RBA IRBA belaufen sich die RWA auf 251 bzw. 252 Mio. ¤. Folglich wird die Musterbank künftig im SEC-IRBA zwar noch eine RWA-Entlastung durch Verbriefung und Ausplatzierung erzielen können (ca. 57 Prozent). Diese Entlastung fällt im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen (ca. 66 Prozent im RBA IRBA bzw. im SFA) indes geringer aus. RWA-Effekte bei Variation des Forderungspools Bei der Strukturierung einer Verbriefungstransaktion stehen u. a. die Kriterien für die Selektion der zu verbriefenden Forderungen im Zentrum der Diskussion (Schritt A Abb. 02). Aus Sicht des Originators stellt sich dabei die Frage nach der Wahl günstiger Selektionskriterien, um einerseits eine möglichst hohe Kapitalentlastung bei andererseits akzeptablen Prämienforderungen der Investoren zu erhalten. Um die Auswirkung unterschiedlicher Selektionsstrategien zu vergleichen, werden für die Musterbank die RWA-Entlastungseffekte für vier beispielhafte Forderungspools, die aus dem Forderungsportfolio der Musterbank selektiert wurden, berechnet und verglichen (vgl. Tab. 01): » Forderungspool 1 ist zufallsbasiert zusammengestellt. » Forderungspool 2 besteht aus Forderungen mit den kleinsten Kreditvolumina. » Forderungspool 3 besteht aus Forderungen mit mittelgroßen Kreditvolumina. » Forderungspool 4 ist aus Forderungen gebildet, die eine möglichst geringe Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen. Diese Selektion entspricht der im vorangegangenen Kapitel vorgestellten Mustertransaktion. Die RWA-Effekte der vier Forderungsselektionen werden gemäß den drei künftigen Ansätzen SEC-SA, SEC-ERBA und SEC-IR- BA berechnet. Um einen Rückschluss über die Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Forderungsselektionen im neuen Verbriefungsregelwerk zu ermöglichen, wird bei der Berechnung keine STC-Privilegierung berücksichtigt. Tab. 02 stellt die RWA-Entlastung aus einer Verbriefung der vier Forderungspools für das künftig gültige Verbriefungsregelwerk dar. Es wird deutlich, dass aus Sicht des Originators der Selektion des Verbriefungspools eine große Bedeutung für die Erreichung einer möglichst hohen Kapitalentlastung zukommt. So werden zum Beispiel im Ansatz SEC-ERBA durch die Verbriefung eines zufällig ausgewählten Portfolios nur etwa 60 Prozent der RWA-Entlastung erzielt wie bei einer Selektion von Forderungen mit niedriger Ausfallwahrscheinlichkeit. Die Verbriefung von Forderungen mit einer niedrigeren Ausfallwahrscheinlichkeit hat von den analysierten vier Selektionen die höchsten RWA-Entlastungseffekte für den Originator, weil sich durch die Auswahl von Forderungen guter Bonität ein schmaleres FLP erzielen lässt, wodurch in der Mustertransaktion die RWA-Belastung aus dem FLP für die Musterbank vergleichsweise gering ausfällt. Demgegenüber erscheint eine Verbriefung von Forderungen mit kleineren Kreditvolumina am wenigstens wirksam im Hinblick auf die Kapitalentlastung für den Originator. Erste indikative Ermittlung der RWA-Effekte auf Basis der Vorschläge zur Kapitalunterlegung von STC-Transaktionen Nach aktuellen Vorschlägen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht sollen für Verbriefungen, welche die sogenannten STC- Kriterien erfüllen, Begünstigungen bei der Kapitalunterlegung vorgesehen werden. Deshalb werden Parameteranpassungen für die Berechnung der RWA nach den zuvor vorgestellten drei neuen Ansätzen SEC-SA, SEC-ERBA, SEC-IRBA vorgeschlagen: » Im SEC-SA und SEC-IRBA soll der aufsichtliche Parameter p von eins auf einen Wert zwischen 0,6 und 0,8 reduziert werden und das Mindestrisikogewicht (Floor) für die Senior-Tranche von 15 Prozent auf einen Wert zwischen 10 Prozent und 12 Prozent gesenkt werden. » Im SEC-ERBA wird die privilegierte Behandlung erreicht, indem die Risikogewichte je Ratingklasse teilweise reduziert werden. Eine genaue Skalierung der Parameter soll nach einer QIS-Auswirkungsstudie erfolgen. In Abb. 05 werden die RWA-Entlastungen nach den drei neuen Ansätzen (linke Säulen in den drei grafischen Vergleichen) mit den zu erwartenden RWA-Entlastungen verglichen, die sich ergeben würden, wenn die Mustertransaktion die Voraussetzungen für eine privilegierte Behandlung von STC- Verbriefungen erfüllen (mittlere und rechte Säulen in den drei grafischen Vergleichen). Im SEC-SA ist eine RWA-Entlastung von 537 bis 553 Mio. ¤ zu erwarten, wenn die Parameter wie für STC-Verbriefungen vorgeschlagen angepasst werden (vgl. linker Teil Abb. 05). Die RWA-Entlastung fällt damit 70 bis 86 Mio. ¤ höher aus als im SEC-SA.
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