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RISIKO MANAGER 03.2016

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6 RISIKO MANAGER 03|2016 der Beispieltransaktion vor dem Hintergrund der aktuellen Vorschläge zu STC- Transaktionen und den hieraus zu erwartenden RWA-Effekten. Vergleich der RWA-Entlastung Rahmenbedingungen Im Folgenden wird am Beispiel einer Musterbank dargestellt, wie sich das neue Verbriefungsregelwerk auf die RWA einer Verbriefungstransaktion auswirkt. Die Musterbank hat durch klassische Kreditvergabe einen Bestand an Forderungen von mittelständischen Unternehmen in Höhe von ca. 10 Mrd. ¤ aufgebaut, aus dem durch eine Mustertransaktion Forderungen in Höhe von 1 Mrd. ¤ verbrieft werden sollen. Die Musterbank (Originator der Verbriefung) strebt durch diese Verbriefung eine signifikante RWA-Entlastung an. Ausgangspunkt für die Beurteilung der RWA-Entlastung mittels Verbriefung ist die bestehende Kapitalanforderung für den Originator, die aus einem zu verbriefenden Forderungspool resultiert. Durch eine Verbriefung dieses Pools und der Abgabe von Verbriefungstranchen an Investoren kann Abb. 01 Anwendungshierarchie Anwendungsbedingung Pool aus IRB- Forderungen Pool aus SA- Forderungen Abb. 02 Tranchenrating eine RWA- und Kapitalentlastung aus Sicht des Originators erreicht werden. Die Entlastungswirkung ergibt sich durch Vergleich der beim Originator verbleibenden RWA bzw. den Eigenmittelanforderungen aus den selbstbehaltenen Verbriefungstranchen mit den ursprünglichen RWA bzw. der Kapitalanforderung aus dem Forderungspool vor Verbriefung. Die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für eine Verbriefungstransaktion richtet sich nach dem zu verwendenden Ansatz. Im aktuellen Regime sind drei Ansätze vorgesehen, welche im neuen Regime durch wiederum drei Ansätze abgelöst werden (vgl. Abb. 01). Für die Ansätze ist eine klare Anwendungshierarchie vorgesehen, die u. a. vom Kreditrisikoansatz der Forderungen des zu verbriefenden Pools und von der Verfügbarkeit eines externen Ratings für die Transaktion abhängt [vgl. Kersting/ Hater 2015 und Neisen/Röth 2015, S. 11- 13]. Grundsätzlich ist daher in der Praxis der Ansatz für die Berechnung der Eigenmittelanforderung einer Verbriefungstransaktion nicht frei wählbar. In der nachfolgenden Beispielrechnung wird jedoch eine fiktive Wahlmöglichkeit unterstellt, um die Anwendungshierarchie aktuelles und künftiges Verbriefungsregelwerk 1 Ratings Based Approach (RBA IRBA) X X ab Inkrafttreten Aktuelle CRR Neues Verbriefungs-Regime 2 3 1 2 3 Formelbasierter Ansatz (SFA) Vorgehen Mustertransaktion X Standardised Approach (RBA) A B C D Forderungs- Tranchierung und Pricing selektion Ausplatzierung X X Internal Ratings Based Approach (SEC-IRBA) X 1) External Ratings Based Approach (SEC-ERBA) X X Standardised Approach (SEC-SA) 1) maximal 5% Standardansatzforderungen im Pool zulässig X RWA- Berechnung Effekte aus der Anwendung der unterschiedlichen Ansätze quantitativ miteinander vergleichen zu können. Dabei werden jeweils die Risikogewichte der Forderungen des zu verbriefenden Pools mit dem entsprechenden Kreditrisikoansatz bestimmt (KSA- vs. IRB jeweils gemäß der entsprechenden Anforderung des Ansatzes). Im Folgenden werden die Eigenmittelwirkungen einer Verbriefungstransaktion unter den sechs genannten Ansätzen betrachtet und miteinander verglichen. Für die Berechnung der Eigenmittelwirkung nach dem neuen Verbriefungsregime wird unterstellt, dass zeitgleich der „neue“ Kreditrisikostandardansatz (KSA) gemäß aktuell vorgeschlagenem Konsultationspapier in Kraft tritt [vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 2015c]. Um die Konsistenz der Methoden zu wahren, wurden bei der Anwendung der Ansätze RBA, SFA und RBA IRBA die Regelungen der aktuellen CRR zugrunde gelegt, wohingegen bei den Ansätzen SEC-SA und SEC-ERBA der „neue" KSA angewendet wurde. Beim Ansatz SEC-IRBA wurden neben der Bestimmung der Risikogewichte nach einem F-IRB-Ansatz zudem die möglichen Auswirkungen der neuen Floor-Regelungen berücksichtigt [vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 2014c]. Das Aufsetzen der Mustertransaktion und die Beurteilung der RWA-Entlastung für die Musterbank folgt den in Abb. 02 dargestellten vier Schritten. Forderungsselektion und Transaktionsstruktur In einem ersten Schritt werden aus dem Gesamtbestand an Forderungen in Höhe von 10 Mrd. ¤ die Kredite selektiert, die den typischen Ansprüchen von Investoren im Rahmen einer Verbriefungstransaktion genügen (Erfüllung der sog. Eligibility Criteria). In den Verbriefungspool gehen im vorliegenden Musterbeispiel zunächst nur bilanzierte, nicht ausgefallene Forderungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 36 Monaten ein. Die Transaktionsstruktur wird so gewählt, dass die Einzelforderungen je zu 100 Prozent in die Transaktion eingehen und der Selbstbehalt der Musterbank über die einbehaltenen Tranchen realisiert wird. Die Anzahl der Forderungen im Pool ist hoch, sodass der Pool als granular im Sinne

Kreditrisiko 7 der neuen Verbriefungsregelungen eingestuft werden kann [vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 2014a Tz. 56 und 59]. Der für die Verbriefung ausgewählte Forderungspool hat eine durchschnittliche PD von ca. einem Prozent. Aufgrund der typischen Investorenanforderungen wird ein Replenishment für den selektierten Forderungspool vereinbart, d. h. das Poolvolumen wird über einen gewissen Zeitraum durch Auffüllen mit strukturkonformen Forderungen näherungsweise konstant gehalten (im Beispielfall über 36 Monate hinweg). Nach diesem Zeitraum schmilzt der Pool planmäßig durch die regulären Tilgungen der Einzelforderungen bis zu einer Marginalitätsgrenze ab, bei der die Transaktion durch einen Clean-up Call beendet wird. Aufgrund dieser Struktur liegt die prognostizierte Transaktionslaufzeit bei größer als fünf Jahren. Tranchierung und Ausplatzierung Mithilfe eines Kreditportfoliomodells [vgl. bspw. Rohmann et al. 2015] kann die Verlustverteilung des ausgewählten Forderungspools simuliert werden. Somit können die Quantile der Verlustverteilung des Pools bestimmt werden. Durch Abgleich der Quantile mit den mittleren PDs von externen Ratings lässt sich das Tranchenvolumen für eine Tranche mit einem bestimmten externen Rating näherungsweise herleiten. Die Musterbank entscheidet sich für einen Selbstbehalt der Senior-Tranche. Im Beispiel der Mustertransaktion entspricht dies der AAA-Tranche. Ferner behält die Musterbank die Tranche mit dem niedrigsten Rang, das sogenannte First Loss Piece (FLP). Dieser Tranche werden im Lebenszyklus der Transaktion auftretende Verluste aus den Einzelforderungen als Erstes zugewiesen (Wasserfallprinzip). Die RWA der Senior-Tranche und des FLP verbleiben somit bei der Musterbank. Die Mezzaninen Tranchen mit den Ratingklassen AA bis CCC werden an Investoren ausplatziert und entlasten dadurch die Kapitalanforderungen an die Musterbank. In der nachfolgenden Berechnung werden die RWA-Effekte für die Musterbank zum Beginn der Transaktion dargestellt. Eine Betrachtung über die Totalperiode der Transaktion erfolgt nicht. Pricing und Kosten Neben der Höhe der Eigenmittelentlastung sind für den Originator die Kosten einer Transaktion von Bedeutung. Die Investoren werden für die Übernahme des Risikos in Form von Verbriefungstranchen entsprechende Prämien erwarten. Aus Sicht des Originators können diese Prämien als Preis für das frei werdende Eigenkapital und damit als Kapitalbeschaffungskosten interpretiert werden. Zur Abschätzung möglicher Prämienansprüche der Investoren wird für die Mustertransaktion die Struktur der Mezzaninen Tranchen idealtypisch derart gewählt, dass anhand von am Markt veröffentlichten Corporate-Transaktionen Benchmarks für Preise der einzelnen Abschnitte der Mustertransaktion abgeleitet werden können. Das echte Pricing hängt in der Praxis von einer Vielzahl preisbestimmender Faktoren ab, die im Einzelfall sehr unterschiedlich im Vergleich zum hier vorliegenden Beispiel gestaltet sein können. Wesentliche Einflussfaktoren auf die Risikoprämie sind unter anderem: » Bonität des zu verbriefenden Forderungspools: Eine gute Qualität der Forderungen wirkt sich mindernd auf die zu zahlende Risikoprämie für ausplatzierte Tranchen aus. » Höhe des Selbstbehalts von Tranchen: Im Beispielfall wurden nur die Mezzaninen Tranchen ausplatziert, der Selbstbehalt des Originators ist somit relativ hoch. Ein höherer Selbstbehalt führt einerseits zwar dazu, dass die RWA des Originators nicht entlastet werden, weil die Tranchen „in den Büchern“ des Originators verbleiben. Andererseits demonstriert ein höherer Selbstbehalt ein höheres Commitment eines Originators und wirkt daher tendenziell begünstigend auf die Prämien. Hier gilt es, institutsspezifisch ein angemessenes Verhältnis von Selbstbehalt und Ausplatzierung zu finden. » Transaktionsmechanik und -struktur: Im Beispielfall wurde für die ausplatzierten Tranchen ein Risikogewicht beim Originator von null Prozent angenommen. Die tatsächlichen Risikogewichte für ausplatzierte Tranchen werden in der Praxis stark von der Ausgestaltung der Verbriefung abhängen. Hier wirken sich beispielsweise Entscheidungen über die Art der Verbriefung (traditionell oder synthetisch) oder die Art des Risikotransfers (wie CDS, CLN) aus. Welche Transaktionsstruktur für einen Originator günstig ist, ist institutsspezifisch zu entscheiden. » Marktbedingungen für verbriefte Produkte: Wesentlichen Einfluss auf die Risikoprämie der ausplatzierten Tranche hat die Marktsituation zum Zeitpunkt der Ausplatzierung. Sowohl Angebot und Nachfrage als auch das Credit-Spread- Niveau wirken sich auf die Risikoprämie aus. Ferner bedingen die Verhandlungen mit Investoren den Preis einer Verbriefungstranche. In diesen Verhandlungen werden unter anderem Poolstruktur und Eigenschaften der verbrieften Forderungen berücksichtigt. Neben der Risikoprämie für ausplatzierte Verbriefungstranchen sind weitere einmalige und laufende Kosten bei einer Verbriefungstransaktion zu beachten. Einmalige Kosten fallen unter anderem für die rechtliche Beratung zur Erstellung von Transaktionsdokumenten und gegebenenfalls für die

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