10 RISIKO MANAGER 03|2016 Tab. 01 Tab. 02 Bezogen auf die RWA des Forderungspools (829 Mio. ¤) wird eine zusätzliche Entlastung von 8 Prozent bis 10 Prozent erreicht. Die zusätzliche Entlastung unter dem Ansatz SEC-SA wird im Beispiel erreicht, weil sich durch die vorgeschlagene Reduktion des aufsichtlichen Parameters p und der vorgeschlagenen Reduktion des RWA-Floors für STC-Verbriefungen eine weitere Kapitalentlastung für die von der Musterbank einbehaltene Senior-Tranche ergibt. Im SEC-ERBA wird die Musterbank um 41 Mio. ¤ RWA zusätzlich entlastet, wenn die vorgeschlagene Kapitalunterlegung für STC-Transaktionen angewendet wird (vgl. mittlerer Teil Abb. 05). Im Verhältnis zur RWA-Belastung aus den unterliegenden Forderungen (829 Mio. ¤) wird eine zusätzliche Übersicht der vier Forderungskörbe mit unterschiedlichen Charakteristika Nr. Beschreibung mittlere PD Entlastung von 5 Prozent erzielt. Die zusätzliche Entlastung ist auf die für STC-Transaktionen vorgeschlagene Reduzierung der Risikogewichte für eine AAA-Tranche von 20 Prozent auf 15 Prozent (bei einer Laufzeit von fünf Jahren) zurückzuführen. Die ausgewiesene RWA-Entlastung für niedrige und hohe Privilegierung von STC-Transaktionen ist für die Mustertransaktion identisch (512 Mio. ¤), obwohl seitens des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht eine Spannweite für die Anpassung der Risikogewichte bei Erfüllung der STC-Kriterien im SEC-ERBA vorgeschlagen wird. Dies liegt im vorliegenden Beispiel daran, dass die vom Ausschuss für eine AAA-Tranche mit Laufzeit von fünf Jahren vorgeschlagenen Risikogewichte nicht variieren [vgl. Tabelle 2 und 3 in Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 2015b]. Auch im SEC-IRBA ist unter Anwendung der für STC-Verbriefungen vorgeschlagenen Parameter eine nur geringe weitere RWA- Entlastung zu beobachten. Die beobachtete Entlastung beträgt 25 bis 41 Mio. ¤ absolut bzw. 3 Prozent bis 6 Prozent in Relation zu den RWA der unterliegenden Forderungen (vgl. rechter Teil Abb. 05). Die Reduktion des aufsichtlichen Paramters p wirkt sich für die Mustertransaktion beispielsweise gar nicht aus. Die Parameteranpassung würde erst bei höheren RWA der unterliegenden Forderungen oder bei einer anderen Struktur des Selbstbehalts ins Gewicht fallen (z. B. wenn die Musterbank Mezzanine Tranchen selbst behalten würde). Im Vorschlag des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Kapitalunterlegung von STC-Verbriefungen spiegeln sich die neuesten Vorschläge zur Berechnung der RWA im KSA nicht vollkommen wider. So ist beispielsweise zur Erfüllung der STC-Kriterien ein maximales Risikogewicht für zu verbriefende, durch Gewerbeimmobilien besicherte Forderungen von höchstens 50 Prozent gefordert. Eine dementsprechend niedrige Risikogewichtung dieser Forderungen ist im Vorschlag zum KSA indes nicht vorgesehen. Das Mindestrisikogewicht beträgt 60 Prozent [vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2015c]. Dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ist diese Problematik bewusst, sodass eine Anpassung der Mindestrisikogewichtung vorgesehen ist, sobald die Überarbeitung des KSA abge- Kreditvolumen Tranchenvolumen (in % des Kreditvolumens) Senior / AAA Mezzanine FLP 1 zufälliges Portfolio 2,29 % 1 Mrd. ¤ 78,4 % 17,8 % 3,8 % 2 kleinste Kreditvolumina 3,21 % 1 Mrd. ¤ 81,4 % 14,9 % 3,7 % 3 mittelgroße 1,59 % 1 Mrd. ¤ 81,4 % 16,3 % 2,3 % Kreditvolumina 4 nur Kredite mit niedriger Ausfallwahrscheinlichkeit 1,00 % 1 Mrd. ¤ 82,8 % 15,7 % 1,5 % Vergleich der RWA-Entlastung einer Verbriefung der selektierten Forderungskörbe unter künftigem Verbriefungsregelwerk Nr. Beschreibung RWA-Entlastung (in Mio. ¤) SEC-SA SEC-ERBA SEC-IRBA 1 zufälliges Portfolio 308 278 310 2 kleinste Kreditvolumina 230 198 300 3 mittelgroße Kreditvolumina 450 442 368 4 nur Kredite mit niedriger Ausfallwahrscheinlichkeit 467 470 415 Abb. 05 467 RWA- Entlastung ohne STC (s. Abb. 4) +70 Auswirkungen einer priviligierten Behandung von STC-Transaktionen auf die RWA-Entlastung aus Sicht des Originators Standardised Approach (SEC-SA) 537 RWA- Entlastung mit STC (p=0,8; RW-Floor für Senior Tranche = 12 Prozent) +86 553 RWA- Entlastung mit STC (p=0,6; RW-Floor für Senior Tranche = 10 Prozent) External Ratings Based Approach (SEC-ERBA) 470 RWA- Entlastung ohne STC (s. Abb. 4) +41 +41 512 512 RWA- Entlastung mit STC (RW-Tabellen mit niedrigerer Privilegierung) RWA- Entlastung mit STC (RW-Tabellen mit höherer Privilegierung) Internal Ratings Based Approach (SEC-IRBA) 415 RWA- Entlastung ohne STC (s. Abb. 4) +25 440 RWA- Entlastung mit STC (p=0,8; RW-Floor für Senior Tranche = 12 Prozent) +41 456 RWA- Entlastung mit STC (p=0,6; RW-Floor für Senior Tranche = 10 Prozent)
Kreditrisiko 11 schlossen ist [vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 2015b]. Fazit Im vorliegenden Beitrag wurde anhand einer Musterverbriefung aus Sicht eines Originators gezeigt, welche Auswirkungen die derzeitigen und künftigen Regelungen zur Ermittlung der RWA von Verbriefungen haben. Zusätzlich wurden die Auswirkungen von Selektionskriterien bei der Zusammenstellung des Forderungspools sowie von der neu vorgeschlagenen Privilegierung von STC-Transaktionen bei der Kapitalunterlegung beleuchtet. Die dargestellten RWA-Ergebnisse basieren auf dem Beispiel einer typischen traditionellen Verbriefung von Unternehmensforderungen, können aber auch auf vergleichbare synthetische Verbriefungen transferiert werden. Die aufgezeigten Ergebnisse können bei einer Variation der Transaktionsausgestaltung variieren. Die Berechnungen für den Beispielfall zeigen, dass trotz der Verschärfung der Kapitalanforderungen an Verbriefungen, die das neue Verbriefungsrahmenwerk mit sich bringt, eine Verbriefung zur RWA-Entlastung eines Instituts beitragen kann. In der Mustertransaktion wurden vergleichsweise hohe RWA-Entlastungseffekte für den künftigen SEC-SA bzw. SEC-ERBA erzielt, welche anzuwenden sind, wenn die unterliegenden Forderungen im KSA bewertet werden. Eine potenzielle Erhöhung der RWA der unterliegenden Forderungen aufgrund der Änderungen im Kreditrisikostandardansatz könnte eine Verbriefungstransaktion folglich attraktiver machen. Beim Vergleich der RWA-Effekte nach künftigem SEC-IRBA mit denen des aktuellen RBA-IRB bzw. SFA, welche auf einem nach IRB bewerteten Pool anzuwenden sind, wurde für den Beispielfall indes ein geringerer RWA- Entlastungseffekt beobachtet. Im vorliegenden Beitrag wurde zudem gezeigt, dass mit unterschiedlichen Charakteristika der zu verbriefenden Forderungen unterschiedliche RWA-Entlastungseffekte für den Originator erzielt werden. Mithin spielt die Forderungsselektion eine entscheidende Rolle bei der Verbriefung. Ein Verbriefungspool mit Forderungen guter Bonität erzielte im Vergleich zu einem zufällig ausgewählten Forderungspool im SEC-ERBA etwa die doppelte RWA-Entlastung. Bei der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Verbriefungstransaktion zur RWA-Entlastung ist die Risikoprämie für jene Tranchen zu berücksichtigen, die ausplatziert werden sollen. Eine geeignete Optimierung der zuvor vorgestellten Einflussfaktoren, welche auf die RWA und die Risikoprämien der auszuplatzierenden Tranchen wirken, ist zwingend erforderlich. Eine Verbriefung ist dann wirtschaftlich lohnend, wenn die Kosten der Kapitalfreisetzung in Form von Risikoprämien und Verwaltungskosten geringer ausfallen, als bei anderen Alternativen des Instituts zur Beschaffung von Kapital in gleicher Höhe. Trotz der für eine Verbriefungstransaktion zu berücksichtigenden Risikoprämien und Kosten erscheint vor dem Hintergrund steigender Kapitalanforderungen aufgrund der aktuellen regulatorischen Entwicklungen, wie der Einführung des SREP (Supervisory Review and Evaluation Process), die Verbriefung im Vergleich zu anderen Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten auch künftig attraktiv. Für kleine und mittelgroße Banken im KSA könnte vor allem der neue SEC-SA die Attraktivität der Verbriefung als Mittel zur RWA-Entlastung steigern. Denn durch diesen Ansatz wird es möglich sein, eine Verbriefung von nach KSA-bewerteten Aktiva ohne ein externes Rating durchzuführen. Die Kosten für eine Verbriefungstransaktion könnten hierdurch deutlich sinken. Im Beitrag wurde ferner ersichtlich, dass sich für den Beispielfall aus der für STC- Transaktionen vorgesehenen Privilegierung keine signifikante zusätzliche RWA-Entlastung für den Originator ergibt. Für einen Originator erscheinen die Vorschläge somit nicht unbedingt eine zusätzliche Motivation für eine Verbriefung darzustellen. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2012): Consultative Document – Revisions to the Basel Securitisation Framework (BCBS 236), Dezember 2012. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013): Consultative Document – Revisions to the Basel Securitisation Framework (BCBS 269), Dezember 2013. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2014a): Basel III Document – Revisions to the Securitisation Framework (BCBS 303), Dezember 2014. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht/ Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) (2014b): Consultative Document – Criteria for identifying simple, transparent and comparable securitizations (BCBS 304), Dezember 2014. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2014c): Consultative Document - Capital floors: the design of a framework based on standardised approaches (BCBS 306), Dezember 2014. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht/ Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) (2015a): Criteria for identifying simple, transparent and comparable securitizations (BCBS 332), Juli 2015. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2015b): Consultative Document – Capital Treatment for simple, transparent and comparable securitisations (BCBS 343), November 2015. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2015c): Consultative Document – Revision of the Standardised Approach for Credit Risk (BCBS 347), Dezember 2015. Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (2015a): Diskussionspapier „Future of the IRB Approach“, März 2015. Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (2015b): Opinion of the European Banking Authority on a European framework for qualifying securitisation, Juli 2015. Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) (2015c): EBA report on qualifying securitisation, Juli 2015. Europäische Kommission (2015a): COD – Ordinary legislative procedure 2015/0225, http://ec.europa.eu/finance/securities/securitisation/index_de.htm, 2015. Europäische Kommission (2015b): COD – Ordinary legislative procedure 2015/0226, http://ec.europa.eu/finance/ securities/securitisation/index_de.htm, 2015. Kersting, S./ Hater, A. (2015): BCBS#303: Neues Verbriefungsregelwerk, https://bankinghub.de, September 2015. Lange, A. (2015): Überarbeitung der Verbriefungsregeln, in: Risiko Manager Nr. 19/2015, S. 8-9. Neisen, M./ Röth, S. (2015): Überarbeitung des Verbriefungsregelwerks finalisiert, in: RisikoManager, Nr. 3/2015, S. 11-13. Rohmann, S./ Bröker, B./ Santen, E./ Wolff, P. (2015): Kreditportfoliomodelle – Zeitgemäße Erfassung von Kreditrisiken, https://bankinghub.de, Juni 2015. Autoren Stefan Kersting, Senior Manager bei zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh. Angel Spasov, Senior Consultant bei zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh. Dr. André Hater, Senior Consultant bei zeb.rolfes.schierenbeck.associates gmbh.
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