20 Ausgabe 03/2015 abhängige Messung des Risikos“ zu schaffen. Bei der Beurteilung der Angemessenheit individueller Lösungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Geschäftsmodelle durch die (S)LR und nicht durch (Stressed) RWAs beschränkt werden. Einen weiteren Orientierungspunkt könnte der Entwicklungsstand des bestehenden Stresstesting-Rahmenwerks bieten. Ausblickend spricht viel dafür, dass es sich beim SLR um ein Moving Target handelt, für das bereits implementierte taktische Lösungen auf Sicht nicht ausreichen. Spätestens aus bilateralen Gesprächen der einzelnen Institute mit den nationalen Behörden werden sich in den nächsten Jahren wahrscheinlich weitere Anforderungen ergeben, zum Beispiel zur Granularität. Je nach Art und Umfang des Geschäftsmodells empfiehlt es sich, Ressourcen für die Arbeit am SLR einzuplanen, zum Beispiel durch die Aufnahme des SLR in Change- Management-Programme. Bis zur Herausbildung einer Industry Practice und präskriptiver Anforderungen der Behörden scheint es aus Sicht der Institute geboten, hausintern einen Konsens zu erzielen, was eine akzeptable Lösung verlangt. t Info-Box 02 fasst den (pragmatischen) Vorschlag eines US-Risikomanagers zusammen. Zu beachten ist, dass übertrieben pragmatische Lösungen signalisieren können, weiteres Eigenkapital aufzubringen, obwohl dies ökonomisch nicht notwendig ist. Gleichzeitig scheint Instituten noch nicht ausreichend klar, wie sich aus der SLR-Berechnung – über die eingangs angesprochene Mindestanforderung von drei Prozent hinaus – zusätzliche Kapitalanforderungen ergeben. Eine Studie argumentiert, dass selbst Banken, welche den Stresstest der EZB bestanden, die Mindestanforderung im Szenario nicht länger einhielten [vgl. Onaran 2014]. Ebenso diskutieren Risikomanager, ob das Minimum der SLR, deren Entwicklung während des Szenarios oder beides offenzulegen sei. Für den Basler Ausschuss scheint es sinnvoll, die SLR angemessen im Regulatory Consistency-Assessment-Programm zu berücksichtigen [siehe hierzu Poduschnik, Strauß 2014]. Institute, die über verschiedene Jurisdiktionen hinweg operieren, standen für die LR vor der Herausforderung, Lösungen zu entwickeln, die einerseits flexibel genug waren, um die Anforderungen der unterschiedlichen nationalen Behörden zu erfüllen und sich andererseits einheitlich über die Vorschlag eines US-Risikomanagers Rechtseinheiten hinweg anwenden ließen. Entsprechend unterstützen sie Harmonisierungsbemühungen (zum Beispiel die von der EBA verfolgte Ausrichtung der CRR an den Bestimmungen des BCBS). Gelingt eine Harmonisierung für die SLR nicht, müssten Institute unterschiedliche Lösungen für unterschiedliche Behörden entwickeln. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise: BaFin (2010): Anzeigen zur modifizierten bilanziellen Eigenkapitalquote („Leverage Ratio“) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 16 sowie nach § 24 Abs. 1a Nr. 5 KWG, http://www.bafin. de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/BA/ae_100625_leverage_ratio_ba.html. BaFin (2014): Umsetzung von CRD IV und CRR, http:// www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Jahresbericht/2013/jb_2013_III_1_1_umsetzung_von_crdIV_ und_crr.html. Bank of England (2014): The Financial Policy Committee’s review of the leverage ratio, A Consultation Paper, July 2014, http://www.bankofengland.co.uk/financialstability/Documents/fpc/fs_cp.pdf. BCBS (2010): Basel III: Ein globaler Regulierungsrahmen für widerstandsfähigere Banken und Bankensysteme, http://www.bis.org/publ/bcbs189_de.pdf. t Info-Box 02 • Annahme eines instantanen Schocks zu Beginn ohne Änderung der Positionen. Anschließend Fortschreibung der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen und Applikation weiterer Schocks. • Quartalsweise Fortschreibung der Positionen für die nächsten neun Quartale auf Grundlage von Expertenmeinungen, wobei Annahmen detailliert zu begründen sind (Wie würde sich die Bilanz verändern? Wie würde sich das Hedging-Programm verändern? etc.). • Für das Bankenbuch sollte für die Projektionen ermittelt werden, welche Veränderungen in der Vergangenheit beobachtet wurden. Weiterhin sind die Zusammensetzung des aktuellen Portfolios sowie im Szenariohorizont auslaufende Transaktionen und erwartete Vorfälligkeiten (Prepayments entsprechend Verhaltensmodellierung) zu berücksichtigen. • Für das Handelsbuch sollte die Evolution von Positionen ebenfalls mit historischen Beispielen abgesichert und unterlegt sein. • Kernaktiva müssen auch in Krisensituationen finanziert werden. Dies ist über die Anpassung der Fundingkosten zu berücksichtigen. • Laufende Erträge und erwartete Verluste (zum Beispiel durch operationelle Risiken) sind ebenfalls zu projizieren und in der Bilanz unter einbehaltenen Gewinnen zu berücksichtigen. • Die Bilanz ist jeweils durch Liquiditäts-, Investment- und/oder Kapitalanpassungen auszugleichen, zum Beispiel wird die Bank etwaige Lücken durch den Liquiditätspuffer, die Monetisierung von Aktiva oder das Eingehen neuer Hedges schließen. • Im Falle eines Verstoßes gegen Kapitalanforderungen ist festzulegen, welche weiteren Maßnahmen in einer Krise getroffen werden können. Quelle: Gesprächsprotokoll BCBS (2014): Basel III: Rahmenregelung für die Höchstverschuldungsquote und Offenlegungsanforderungen, http:// www.bis.org/publ/bcbs270_de.pdf. Bentzien, Hans (2014): Deutsche Bankenaufseher zufrieden mit Ergebnis der Bankenprüfung, http://www.wsj.de/nachrichten/SB11231094356576213864904580238252150508986. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (2013): Verordnung (EU) Nr. 575/2013, http:// eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELE X:32013R0575&from=EN. Höpfner, Birgit (2014): CRD IV: Neues Regulierungspaket für Banken in Kraft, http://www.bafin.de/SharedDocs/ Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_ start_crd_iv_crr.html. Onaran, Yalman (2014): European Banks Looking at Billion Capital Gap, http://www.bloomberg.com/ news/2014-12-02/european-banks-seen-afflicted-by-82-billion-capital-gap.html. Poduschnik, Melanie/ Strauß Stephan (2014): Baseler Rahmenwerk: BCBS prüft Implementierung, http://www. bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1404_baseler_rahmenwerk.html. Schweizerische Nationalbank (2014): Financial Stability Report 2014, http://www.snb.ch/en/mmr/reference/stabrep_2014/source/stabrep_2014.de.pdf. Autor: Prof. Dr. Michael Eichhorn, Stiftungsprofessor an der Hochschule Harz, Wernigerode.
21 Société Générale benennt Ökonom Bini Smaghi als Chairman Die französische Großbank Société Générale hat den Ökonomen Lorenzo Bini Smaghi als Chairman ernannt. Der Aufsichtsrat habe Bini Smaghi, ehemaliger EZB-Direktor, für den Posten berufen, teilte das Geldhaus am Montag mit. CEO bleibe Frederic Oudea, der bisher beide Posten innehatte. Die Aufteilung der beiden Ämter sei im vergangenen Jahr vorbereitet worden. Oudea ist seit dem Jahr 2009 sowohl Chef als auch Chairman der Pariser Bank. Bini Smaghi ist bereits Vertreter von Oudea in dem Gremium. Die Bank reagiere mit der Trennung der Ämter auf Vorgaben für Banken in Europa, so die SocGen. Risikomanager Strauß wird BCG-Partner Risikomanager Michael Strauß (Foto) ist zum neuen Partner der internationalen Managementberatung Boston Consulting Group (BCG) berufen worden. Der 40-Jährige arbeitete zuvor unter anderem für die Allianz Pimco Asset Management sowie für WestLB Panmure, ehe er seit 2003 bei BCG in Frankfurt und Köln tätig wurde. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Firmenkundenund Kapitalmarktgeschäft sowie bei strategischen Fragestellungen, operativen Verbesserungsprogrammen und im Risikomanagement. Strauß studierte Betriebswirtschaftslehre an der Universität Marburg sowie in den USA und promovierte zum Thema „Wertorientiertes Risikomanagement in Banken“. Zum Partner ist zudem der 41-jährige Patrick Uhlmann ernannt worden, der europäische Banken bei den Themen Strategieentwicklung, Geschäftsmodelltransformation, Finanz- und Risikomanagement berät. Er ist unter anderem Mitglied des Risk-Management-Teams. Vor seinem Einstieg bei BCG war Uhlmann als Unternehmer im Technologiebereich sowie als Unternehmensberater für Financial Services tätig. Er hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Finance der Universität St. Gallen (HSG). Felix Hufeld soll neuer BaFin- Chef werden Bei der Suche nach einem neuen Präsidenten für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist offenbar eine Vorentscheidung gefallen. Das Bundesfinanzministerium habe sich auf Felix Hufeld (Foto), bisher oberster Versicherungsaufseher bei der BaFin, festgelegt, berichten diverse Medien unter Berufung auf Regierungskreise. Die bisherige BaFin-Chefin Elke König wird neue Chefin des Europäischen Bankenabwicklungsmechanismus und nimmt ihr Amt in Brüssel Anfang März auf. Den entsprechenden Personalvorschlag habe Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zur internen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung unterbreitet. Vor allem das Bundeswirtschaftsministerium unter Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) habe bei der Entscheidung ein Wort mitzureden. Die Zustimmung habe zuletzt noch ausgestanden, hieß es. Risikomanager Lüders neuer Vorstand der ProCredit Bank Uwe Lüders (Foto) ist neues Vorstandsmitglied für den Bereich Marktfolge der Pro- Credit Bank AG. In dieser Funktion ist der 48-Jährige für alle Back-Office-Einheiten, die Finanzabteilung und die Risikoüberwachung der Bank verantwortlich. Er folgt auf Bernhard Reinfelder, der altersbedingt ausscheidet. Mit Lüders rückt ein erfahrener Risikomanager in den Vorstand der ProCredit Bank AG auf. Nach leitenden Funktionen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Finanzen und Risikomanagement von mittelständischen Banken war er zuletzt als Geschäftsführer und Chief Risk Officer bei Aquila Capital Management tätig. In die ProCredit Bank trat er Mitte 2014 als Generalbevollmächtigter ein. Von 2007 bis 2012 war Lüders Leiter Konzernfinanzen bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers, zuvor arbeitete er unter anderem als Leiter Unternehmensentwicklung für die Bank für Sozialwirtschaft AG sowie als Management Consultant bei zeb/rolfes.schierenbeck.associates. Lüders hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Erlangen-Nürnberg, an der Wayne State University in Detroit (USA) sowie an der Steinbeis-Hochschule Berlin studiert. Risikomanagerin Zeidler bleibt bis 2020 Risikomanagerin Susanne Zeidler (Foto), Mitglied des Vorstands der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG), ist mit Wirkung zum 1. November 2015 für fünf Jahre wiederbestellt worden. Die 53-jährige Zeidler gehört dem DBAG-Vorstand seit 2012 an und verantwortet als Finanzvorstand unter anderem das Finanz- und Rechnungswesen, das Beteiligungscontrolling sowie das Risikomanagement des Unternehmens. Sie studierte Betriebswirtschaft an der Universität Münster und war zwischen 1990 und 2010 für das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG tätig, zuletzt als Partnerin. Zuvor war sie mit der Bewertung mittelständischer und börsennotierter Unternehmen in verschiedenen Industrien befasst und hatte zwischen 2000 und 2005 auch die interne Berichtskritik der KPMG geführt. 2011 bis 2012 war Zeidler Geschäftsführerin des internationalen katholischen Hilfswerks „Kirche in Not“. Top-Risikomanager verlässt Berenberg Jörn Engelmann, der bisherige Leiter Marktfolge (Credit Risk Management) der Berenberg Bank, und die Privatbank trennen sich. Der 52-Jährige sei in beiderseitigem Einvernehmen ausgeschieden, heißt es von der Bank. Jüngst hat Berenberg eine Kooperation mit der Bayern LB geschlossen. Gemeinsam wollen sie das Firmenkundengeschäft in Deutschland aufrollen: Berenberg mit seiner Beratungsexpertise, die Bayern LB mit ihrer Bilanzsumme, die eine höhere Kreditvergabe ermöglicht, als es Berenberg mög-
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