20 Ausgabe 02/2015 taillierte Definition der drei Komponenten findet sich im Anhang 1 des Konsultationspapier eine nähere Erläuterung [vgl. BCBS 2014a, Annex 1 „Definition of the Business Indicator“]. Für die Ermittlung der OpRisk-Eigenkapitalunterlegung wird im neuen Standardansatz (SA) des Weiteren der Geschäftsindikator in fünf Intervalle unterteilt, denen dann jeweils fünf Alpha-Koeffizienten () zugeordnet sind. Die Alpha-Koeffizienten reichen von 10 bis 30 Prozent. Eine Analyse aufgrund historischen Daten [vgl. BCBS 2009] ergab eine Einteilung der Koeffizienten in Alpha- Faktoren, welche bei steigendem Geschäftsindikator ebenfalls zunehmen. Die Aufteilung der Intervalle und der korrespondierenden Alpha-Faktoren ergibt sich gemäß t Tabelle 03. Zur Vermeidung von Klippeneffekten wird im Konsultationspapier vom Baseler Ausschuss für die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung ein mehrstufiger Ansatz (layered approach) vorgestellt. Dieser sieht vor, dass die jeweiligen Alpha-Faktoren (t Tabelle 03) immer nur für den Anteil des Geschäftsindikators gelten, welcher sich in dem betreffenden Intervall befindet. Durch diesen Ansatz sollen nach Ansicht des Baseler Ausschusses einerseits die potenziellen Klippeneffekte vermindert werden sowie andererseits eine Glättung an den Intervall-Übergängen erzielt werden. Die Eigenkapitalunterlegung nach dem überarbeiteten Standardansatz (SA) ergibt sich darauf aufbauend gemäß t Formel 05. t Formel 05 Zur Verdeutlichung von t Formel 05 (K SA -Formel) soll das nachfolgende Beispiel dienen, bei dem exemplarisch ein BI von 2.000 Mio. ¤ zugrunde gelegt wird: K SA =100*10 %+900*13 %+1.000*17 %=297. Für das Beispielinstitut müssten folglich in diesem Fall mehrere Alpha-Koeffizienten in die Berechnung einbezogen werden, und es resultiert eine OpRisk-Eigenkapitalunterlegung (K SA ) in Höhe von 297 Mio. ¤. Mit dem zukünftigen überarbeiteten Standardansatz geht das bisherige OpRisk- Alpha-Faktoren gemäß neuem Standardansatz Geschäftsindikator in Millionen ¤ (BI) Alpha-Koeffizient () 0 – 100 10% >100 – 1.000 13% >1.000 – 3.000 17% >3.000 – 30.000 22% >30.000 30% Framework von drei auf zwei Ansätze über, d.h. zugleich, dass der SA den Einstieg in die OpRisk-Kapitalansätze darstellt. Aufgrund dieser Konstellation ist seitens des Basler Ausschusses weder eine aufsichtsrechtliche Zulassung noch die explizite Erfüllung von entsprechenden qualitativen Mindestkriterien unter Säule I vorgesehen. Nichtsdestotrotz hebt der Baseler Ausschuss hervor, dass die überarbeiteten „Principles for the Sound Management of Operational Risk“ [vgl. BCBS 2014b] von allen Instituten unter der Säule II anzuwenden sind und es somit in diesem Zusammenhang zu keinerlei Abweichung von den bisherigen Regelungen kommt. Auswirkungen und möglicher Handlungsbedarf Gemäß dem aktuell vorliegenden Konsultationspapier ist mit einer generellen Erhöhung der Eigenmittelunterlegung für operationelle Risiken zu rechnen. Somit sollten sich die Institute auf die anstehende Änderung vorausschauend vorbereiten. Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Prozesse und IT einer Bank bzw. eines Finanzdienstleistungsinstituts aus. Von der prozessseitigen Betrachtung her muss das Berechnungsverfahren für die Eigenmittelunterlegung auf den neuen überarbeiteten Standardansatz abgeändert werden: Dies dürfte größtenteils keinen wesentlichen Aufwand erfordern, da auch nach neuer Methodik auf Posten gemäß Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung [vgl. RechKredV in seiner aktuellsten Fassung] zurückzugreifen ist und diese in den Bankprozessen und Anwendungen bereits vorgehalten werden. IT-seitig müsste analog in den Systemen die neue Berechnungsmethode umgesetzt bzw. hinterlegt werden sowie einem Testing und Benchmarking unterzogen werden. Die einzelnen betroffenen Geschäftsbereiche sollten daraufhin überprüft werden, wie hoch die Veränderungen im Kapitalbedarf gemäß dem überarbeiteten Standardansatz sind. Die Zusammensetzung des neuen Geschäftsindikators, der aus der Zins-, Dienstleistungs- und Finanzkomponente besteht, kann durch Positionen aus der GuV aufbereitet werden. Somit kann die zukünftige regulatorische Kapitalbedarfsplanung in Säule I anhand einer ersten Analyse simuliert und hinsichtlich ihrer Tragweite auf die zukünftige Eigenkapitalunterlegung einer weiteren Beurteilung unterzogen werden. Zudem sollte der Aufwand bei der Umsetzung des neuen Standardansatzes im Verhältnis zur Einführung eines AMA- Modells entsprechend evaluiert bzw. hierzu in Relation gesetzt werden. Auf Basis dieser gegenüberstellenden Szenario-Analyse (Einführung neuer Standardansatz versus Aufwände bzw. ggf. geringere Eigenkapitalunterlegung im AMA) kann eine Zulassung zum AMA-Modell unter Umständen erneut wieder in den Fokus rücken bzw. an Attraktivität gewinnen. Hinzu kommt, dass bei größeren Instituten der Druck, ein fortschrittlicheres Messverfahren für die operationellen Risiken zu entwickeln, in letzter Zeit weiter zugenommen hat. q Fazit und Ausblick t Tab. 03 Nach Abschluss der Konsultationsfrist wird der Basler Ausschuss unter Berücksichtigung der eingegangenen Anmerkungen und der Ergebnisse aus der parallel durchgeführten quantitativen Auswirkungsstudie das Konsultationspapier in eine finale Regelung überführen. Diese wird dann voraussichtlich in den kommenden 1,5 Jahren in die nationalen Regelungen zur Eigenkapitalunterlegung, der Capital Requirements Regulation – CRR, überführt und ist somit bindend für alle deutschen Institute, die nicht im AMA sind. Es empfiehlt sich daher schon zu einem frühen Zeitpunkt, den weiteren Konsultationsprozess zu begleiten und die jeweiligen Auswirkungen auf das eigene Institut aktiv zu eva-
21 luieren, um so entsprechende Entscheidungen vorausschauend planen zu können. Mit dem überarbeiteten Standardansatz wurde seitens des Baseler Ausschusses der Versuch gestartet, die bisherigen Schwächen der aktuellen Standardansätze, insbesondere den linearen Zusammenhang zwischen OpRisk-Eigenkapitalunterlegung und dem Bruttoertrag, zu beseitigen. Es bleibt festzuhalten, dass der neue Ansatz, mit dem Abstellen auf einen Geschäftsindikator weiterhin in die gleiche Richtung wie die alten Ansätze geht, d. h. gemäß aktueller methodischer Ausgestaltung im Konsultationspapier weiterhin ein linearer Zusammenhang besteht und wie bisher auf Ertragsgrößen abgestellt wird. Ferner sollte die entfallene Differenzierung in die bisherigen standardisierten acht Geschäftsfelder im Zuge der weiteren Konsultationsphase nochmals beleuchtet werden, da die in der Vergangenheit durchgeführten „Loss Data Collection Exercises“ pro Geschäftsfeld unterschiedliche Risikoprofile aus den empirischen Datensets feststellen ließen. Anzeige Mit dem überarbeiteten Standardansatz werden speziell für größere Banken die Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken ansteigen (dies kann sich in der Bandbreite um bis zu 100 Prozent bewegen), wohingegen bei kleineren Instituten eher von einer Entlastung auszugehen ist. Besonders deutlich fällt der Anstieg bei Spezialinstituten aus, die durch ihre spezifischen Geschäftsfeldausrichtungen hohe Provisionserträge oder -aufwendungen beziehungsweise hohe Betriebseinnahmen oder -ausgaben aufweisen, da diese Größen in der Dienstleistungskomponente als Bruttogrößen einbezogen werden. Hier sollte der Baseler Ausschuss entsprechend nachbessern bzw. eine Glättung für solche Institute vorsehen, um eine ungewollte Benachteiligung für diese Institutsgruppen zu unterbinden. Des Weiteren empfiehlt es sich, den neuen Standardansatz so auszugestalten, dass sich risikoreduzierende Maßnahmen positiv auf die Höhe der regulatorischen Eigenkapitalanforderungen auswirken. Quellenverzeichnis sowie weiterführende Literaturhinweise: Basel Committee on Banking Supervision (2009): Results from the 2008 Loss Data Collection Exercise for Operational Risk, 27. Juli 2009. Basel Committee on Banking Supervision (2014a): Operational Risk – Revisions to the simpler approaches, Consultative Document, 06. Oktober 2014. Basel Committee on Banking Supervision (2014b): Review of the Principles for the Sound Management of Operational Risk, 06. Oktober 2014. EU Kommission (2013a): EU-Verordnung Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, 17. Juli 2013. EU Kommission (2013b): EU-Verordnung Nr. 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG, 27. Juni 2013. Autoren: Frank Mayer, Senior Manager, Sopra Steria Consulting. Christian Weitz, Consultant, Sopra Steria Consulting. Fachbücher für Risikomanagement-Profis: Wilhelm Niehoff | Stefan Hirschmann (Hrsg.) Brennpunkt Risikomanagement und Regulierung Jetzt bestellen ISBN 978-3-86556-438-2 Art.-Nr. 22.515-1500 360 Seiten, gebunden 65,00 Euro Weitere Fachbücher in unserem Shop: www.bank-verlag-shop.de Bank-Verlag GmbH I Wendelinstraße 1 I 50933 Köln I Telefon: +49-221-5490-500 I E-Mail: medien@bank-verlag.de
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