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RISIKO MANAGER 02.2015

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12 Immer im Bilde mit

12 Immer im Bilde mit Ausgabe 02/2015 12 Dr. Uwe Gaumert (Direktor Bankenaufsicht und Risikomanagement, Bundesverband deutscher Banken e.V.). Prof. Dr. Udo Steffens (Präsident und Vorsitzender der Geschäftsführung, Frankfurt School of Finance & Management sowie Mitglied des Vorstands FIRM). Prof. Dr. Rainer Haselmann (Goethe-Universität), Dr. Wilfried Paus (Deutsche Bank), Dr. Uwe Gaumert (BdB), Prof. Dr. Wahrenburg (Goethe-Universität), Dr. Korbinian Ibel (ECB). Als Beleg für die systematische Risikounterschätzung wurde zum einen auf die Erfahrungen aus den Krisenjahren 2007/2008 hingewiesen und zum anderen wurde exemplarisch die wissenschaftliche Untersuchung „The Limits of Model-Based Regulation“ von Professor Haselmann [vgl. Behn/Haselmann/Vig 2014] diskutiert, in der empirisch aufgezeigt wird, dass PDs in IRBA-Segmenten – im Unterschied zu PDs in Nicht-IRBA-Segmenten – die realisierten Ausfallraten signifikant unterschätzen. Als Ursache dafür wurde die Anreizproblematik ausgemacht, die daraus resultiert, dass Banken interne Modelle teilweise auch mit dem Ziel einer Eigenkapitalersparnis entwickeln und kalibrieren. Ein weiterer Kritikpunkt an internen Modellen, der auf Professor Martin Hellwig [vgl. Hellwig 2010] zurückgeht, sind die Handlungsspielräume für Banken, die sich aus der Vielzahl der verwendeten Parameter ergeben. Die dadurch entstehende Komplexität und Intransparenz der Modelle erschwert es externen Prüfern, die gegebenenfalls zum Zwecke der Eigenkapitalersparnis bewusst in Kauf genommenen Risikounterschätzungen zu erkennen. Das Problem der Variabilität der Modellergebnisse selbst bei identischen Portfolien, das durch die jüngsten Papiere der internationalen Bankenaufsichtsbehörden [vgl. Basel Committee on Banking Supervision 2014 sowie die diesbezüglichen Arbeiten der EBA unter http://www.eba.europa. eu/risk-analysis-and-data/review-of-consistency-of-risk-weighted-assets] aktuell sehr große Aufmerksamkeit genießt, wurde im Wesentlichen auf zwei Ursachen zurückgeführt. Zum einen knüpft die PD-Kalibrierung der Banken an bankintern jeweils unterschiedlichen realisierten Ausfällen in den Portfolien an. Dies steht in gewissem Widerspruch zur Idee eines ausgeglichenen Querschnittsvergleichs, nach der für gleiche Risiken auch gleiches Eigenkapital vorgehalten werden muss. Zum anderen werden Unterschiede zum Teil auch durch national uneinheitlich umgesetzte Regelungen der Bankenaufsicht verursacht (beispielsweise 90 Tage versus 180 Tage Verzugsfrist in der Ausfalldefinition, 92 Prozent IRBA-Austrittsschwelle nur in

13 Immer im Bilde mit Ausgabe 12/2014 13 Dr. Wilfried Paus (Global Head of Risk Analytics & Living Wills, Deutsche Bank). Prof. Dr. Mark Wahrenberg von der Goethe-Universität. Prof. Dr. Mark Wahrenburg (Lehrstuhl für Bankbetriebslehre an der Goethe-Universität Frankfurt am Main) im Gespräch mit Dr. Korbinian Ibel (Director Microprudential Supervision bei der Europäischen Zentralbank). Prof. Dr. Rainer Haselmann (Goethe-Universität) diskutiert mit Dr. Wilfried Paus (Deutsche Bank). Deutschland oder Partial-Use-Regeln mit nationalen Ausnahmetatbeständen). Der vierte Kritikpunkt betrifft die prozyklische Wirkung. Zum Beispiel wird auch in der diskutierten aktuellen Studie „Pro- Cyclical Capital Regulation and Lending“ [vgl. Behn/Haselmann/Wachtel 2014] die übliche Erwartung empirisch belegt, dass Banken, die interne Modelle einsetzen, in rezessiven Phasen stärker die Kreditvergabe drosseln. Im Gegensatz dazu befindet jedoch der jüngste EBA-Bericht [vgl. EBA 2013] zu diesem Thema, dass es keinerlei Anzeichen für ein solches prozyklisches Verhalten gebe. Es bleibt abzuwarten, ob der unter Basel III neu eingeführte antizyklische Kapitalpuffer künftig sicherstellen kann, dass gerade kapitalmarktorientierte Banken, deren Aktionäre an Dividendenzahlungen interessiert sind, in ausreichendem Umfang Rücklagen für schlechte Zeiten bilden. Zu den vier Kritikpunkten wurden im Rahmen der Diskussion eine Fülle von Gegenargumenten angeführt und Lösungsansätze debattiert. Da die quantitative Modellierung von Risiken immer nur mithilfe von Daten aus der Vergangenheit erfolgen kann, um daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen, können Fehleinschätzungen wie in den Krisenjahren 2007/2008 natürlich nicht immer vermieden werden. Die Herausforderung besteht indes darin, die internen Modelle in einem fortwährenden Lernprozess kontinuierlich zu verbessern. Ferner sind zwischenzeitlich auch die Validierungsanforderungen an die internen Modelle ganz erheblich verschärft worden, sodass bankindividuelle Risikounterschätzungen in den Validierungsberichten zeitnah transparent gemacht werden müssen. Die nun bei der EZB angesiedelte europäische Bankenaufsicht hat durch ihre neue Rolle viele Vorteile gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden. So kann sie Konsistenzprüfungen und Benchmarkings auf Basis einer weitaus größeren Daten-Grundgesamtheit durchführen, wodurch einer systematischen Risikounterschätzung in einzelnen Segmenten künftig erfolgreicher entgegengewirkt werden kann. Auch die unerwünschte Variabilität der Ergebnisse im Quervergleich sollte durch die EZB wirksamer verringert wer-

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