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RISIKO MANAGER 22.2015

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4 Ausgabe 22/2015

4 Ausgabe 22/2015 Umfassende Bewertung durch die EZB Wie von der Europäischen Zentralbank (EZB) im ersten Halbjahr 2015 beschlossen, führt die Bankenaufsicht der EZB dieses Jahr eine umfassende Bewertung von neun Banken durch. Acht der neun Banken wurden bei der Bewertung im Jahr 2014 nicht berücksichtigt. Die umfassende Bewertung, die eine Prüfung der Aktiva-Qualität und einen Stresstest umfasst, wird von der EZB im Einklang mit der im Vorjahr angewandten Methodik durchgeführt. Eine der Banken wird lediglich einem Stresstest unterzogen, der auf das laufende Jahr verschoben wurde. Die Ergebnisse für die einzelnen Banken werden auf ähnlichen Formblättern wie 2014 veröffentlicht. Fünf der Banken waren bereits 2014 als bedeutende Banken im Sinne der SSM- Verordnung eingestuft, die die Kriterien für die direkte Beaufsichtigung einer Bank durch die EZB festlegt. Eine Bank wird als bedeutend eingestuft, wenn der Gesamtwert ihrer Aktiva 30 Mrd. ¤ oder 20 Prozent des BIP des betreffenden Mitgliedstaats übersteigt oder sie zu den drei bedeutendsten systemrelevanten Banken eines teilnehmenden Mitgliedstaats zählt. Die übrigen vier Banken könnten im Januar 2016 bedeutende Banken werden und unterliegen daher der Bewertung. Bei der umfassenden Bewertung im Jahr 2014 – einer Überprüfung der Solidität von 130 Instituten, bevor die EZB die direkte Aufsicht übernahm – wurde eine Kapitallücke von 25 Mrd. ¤ bei 25 Banken ermittelt. Darüber hinaus wurden verbleibende Kapitallücken nach Berücksichtigung der 2014 ergriffenen Maßnahmen bei 13 dieser Banken festgestellt. Die umfassende Bewertung hat sich nach Ansicht der EZB daher als ein wirksames Instrument erwiesen, um die notwendigen Maßnahmen für die Erhöhung des harten Kernkapitals der 13 Banken und Korrekturmaßnahmen in Bezug auf qualitative Ergebnisse anzustoßen, die im Rahmen der Prüfung der Aktiva-Qualität bei einer größeren Zahl der teilnehmenden Banken identifiziert wurden. Zu den Maßnahmen, die von den Banken ergriffen wurden, zählten Desinvestitionen, Kapitalerhöhungen und Restrukturierungen sowie Verbesserungen des Risikomanagements und der Rechnungslegung für Aufsichtszwecke. Weitere Informationen sind auf der Website der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) in der Rubrik /Presse /Pressenotizen verfügbar. Stärkere Unterstützung der Realwirtschaft gefordert Die deutschen Kreditinstitute stecken tief in der Krise. Während Industrieunternehmen Wachstumsraten bis zu sechs Prozent pro Jahr erzielen, stagnieren die Geschäfte der Banken. Gleichzeitig erwarten Firmenkunden und Privatanleger eine stärkere Förderung durch die Finanzbranche. Zu diesen Ergebnissen kommt die Studie „Wer wird unsere Zukunft finanzieren?“ von A.T. Kearney. Die Publikation ist Teil der Initiative „Deutschland 2064 – Die Welt unserer Kinder“, die A.T. Kearney im vergangenen Jahr gestartet hat. „Die Banken müssen zum Beispiel ihr internationales Geschäft ausweiten, damit sie wieder wachsen können“, sagt Andreas Pratz, Partner bei A.T. Kearney und Leiter der Financial Institutions Group für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens der Unternehmensberatung in Deutschland untersuchen führende Experten, welche politischen, sozialen und ökonomischen Entwicklungen in den kommenden 50 Jahren zu erwarten sind. Ein Ergebnis der Erhebung: Bei der Globalisierung liegen die Banken weit hinter der Industrie zurück. Die deutschen Großunternehmen und viele Mittelständler erzielten längst 40 bis 70 Prozent ihrer Umsätze im Ausland. Die Kreditinstitute machten ihre Geschäfte jedoch im Mittel nur zu rund einem Viertel jenseits der deutschen Grenzen. „Der Bedarf für eine begleitende Unterstützung bei der Globalisierung ist eindeutig da“, stellt Finanzexperte Achim Kaucic von A.T. Kearney fest. Infolge der globalen Finanzkrise werden die Banken heute wesentlich schärfer reguliert als zuvor. Daher wanderten riskante Geschäfte vielfach zu Schattenbanken wie Geldmarktfonds und Hedgefonds ab, so das Fazit der Studie. „Vom Schattenbankensystem können systemische Risiken ausgehen, die das gesamte Finanzsystem gefährden“, warnt Pratz. Diese Institute müssten daher global reguliert und überwacht werden. Die Banken verlören für die Realwirtschaft immer mehr an Bedeutung, so die Unternehmensberater. Noch im Jahr 2000 finanzierten die deutschen Unternehmen ihre Investitionen zu rund 97 Prozent mit langfristigen Bankkrediten; Anleihen machten damals nur drei Prozent aus. Bis 2013 sei der Anteil von Unternehmensanleihen an der langfristigen Finanzierung jedoch auf 37 Prozent gestiegen. In absehbarer Zukunft könne dieser Anteil auf rund 50 Prozent ansteigen. Zudem hat die Studie ergeben: Auch in der Digitalisierung besteht Nachholbedarf. „Weltweit geben Finanzdienstleister rund 485 Mrd. US-$ größtenteils für das Upgraden alter IT-Systeme aus, anstatt in die Entwicklung neuer Produkte, Geschäftsmodelle und die Digitalisierung zu investieren,“ so Kaucic. „Gleichzeitig gibt es neue Spieler im Markt, die durch viel Geld – von branchenfremden Unternehmen sowie durch Venture Capital oder Finanzinvestoren – mit mehr als 24 Mrd. US-$ unterstützt werden.“ Auch Sparer und Privatkunden benötigen der Studie zufolge mehr Unterstützung durch die Banken. Millionen Bürgern drohe Altersarmut, wenn Staat und Finanzwirtschaft keine neuen Lösungen für die Altersvorsorge schafften. Große Teile des Finanzvermögens seien zinsarm angelegt. „Die Banken sollten Privatanlegern ein stärkeres Engagement in der Wirtschaft und damit an deren Wachstum schmackhaft machen“, empfiehlt Pratz. Als Alternative verweist der Finanzexperte auf das Beispiel Norwegen, das einen staatlichen Pensionsfonds aufgebaut hat. „Mit der Kompetenz der Finanzwirtschaft und der Fürsorgetradition des Staates könnte hier ein Erfolgsmodell für Deutschland geschaffen werden.“ Weitere Informationen sind auf der Website der Managementberatungsgesellschaft AT Kearney (www.atkearney.de) in der Rubrik /Presse & Events /Pressemitteilungen verfügbar.

5 Kapitalmarktunion nimmt Konturen an Die EU-Kommission will bis 2019 Firmen grenzüberschreitend eine einfachere Finanzierung sowie den Zugang zu mehr Finanzierungsquellen ermöglichen. Als tragende Säule der Investitions offensive der Juncker-Kommission setzt der Aktionsplan direkt beim Thema Investitionsschwäche an. Finanzierungsalternativen, die die Bankfinanzierung ergänzen – wie die Kapitalmärkte, Risikokapital oder Crowdfunding – sollten in höherem Maße zur Finanzierung insbesondere von KMU und Start-ups beitragen. Außerdem will die Kommission Hindernisse für grenzübergreifende Investitionen in der EU beseitigen, um es Unternehmen und Infrastrukturprojekten zu erleichtern, unabhängig von ihrem Standort die benötigte Finanzierung zu erhalten. Konkret hat die Kommission Vorschläge verabschiedet, mit denen neue Impulse für hochwertige Verbriefungen und langfristige Infrastrukturinvestitionen gesetzt werden. Außerdem sollen noch vor Jahresende Änderungsvorschläge für die Prospektrichtlinie vorliegen, um die Kapitalbeschaffung für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und billiger zu machen. Darüber hinaus sind zwei Konsultationen zu Risikokapitalfonds und zu gedeckten Schuldverschreibungen eingeleitet. Der von der Kommission vorgeschlagene Rechtsrahmen für Verbriefungen schlägt eine hohe Simplifizierung, Standardisierung und Transparenz (Simple, Standardized, Transparent – SST-Verbriefung) dieser Produktart vor, die zudem einer angemessenen Aufsicht unterliegen sollen. Würden die Verbriefungsemis sionen in der EU wieder das Volumen erreichen, das sie vor der Krise im Durchschnitt aufwiesen, so würde dies nach den Schätzungen der Kommission zwischen 100 und 150 Mrd. ¤ zusätzliche Finanzmittel für die Wirtschaft frei machen. Auch Investitionen in Infrastrukturprojekte sind von zentraler Bedeutung, um die Konjunktur und das Wachstum Europas zu unterstützen. Für derartige Projekte sind jedoch hohe Summen an langfristiger Finanzierung erforderlich. Die Versicherungswirtschaft soll nach Ansicht der Kommission langfristige Finanzierung bereitstellen, indem sie sich sowohl an Infrastrukturprojekten beteiligt als auch in Infrastrukturanleihen investiert. Dafür sollen aufsichtliche Hindernisse beseitigt werden, damit Versicherer bei europäischen Infrastrukturprojekten eine größere Rolle spielen können. Auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) soll mit den Rechtsvorschriften eine eigene Anlageklasse für Infrastrukturinvestitionen geschaffen und die vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung der Schuldtitel- und Beteiligungsinvestitionen im Rahmen von Solvency II von Versicherern in qualifizierte Infrastrukturprojekte abgesenkt werden. Eine weitere Initiative zielt auf die Schaffung von Risikokapitalfonds ab. Nicht an der Börse notierte kleine und mittlere Unternehmen haben nämlich nach Ansicht der Kommission häufig Probleme, herkömmliche Bankkredite zu erhalten, und können sich Kapital auch nicht über die Aktienmärkte beschaffen. Risikokapitalfonds könnten ihnen daher helfen, zu expandieren und sich weiterzuentwickeln. Mit der EuVECAund der EuSEF-Verordnung wurden im bestehenden EU-Recht zwei Arten von Investmentfonds geschaffen, die es für private Sparer einfacher und attraktiver machen, in nicht börsennotierte KMU zu investieren. Bei der Konsultation wird die Frage gestellt, ob gezielte Änderungen an diesen Verordnungen die Nutzung dieser Investmentfonds fördern könnten. Bei der Konsultation wird es auch um die Beschränkungen in Bezug auf die Verwalter solcher Fonds, um die Mindestanlagesumme von 100.000 ¤ und um die Frage gehen, ob Fondsverwalter aus Drittländern die Möglichkeit haben sollten, EuVECA oder EuSEF anzubieten. In vielen EU-Mitgliedstaaten sind gedeckte Schuldverschreibungen ein wichtiges Instrument der langfristigen Finanzierung, um dem Immobilienmarkt und dem öffentlichen Sektor Finanzierung zuzuführen. Bei der Emission gedeckter Schuldverschreibungen sind die europäischen Kreditinstitute weltweit führend, doch ist der Markt derzeit noch nach Ländern aufgesplittert, was der Standardisierung der Emissions- und Offenlegungspraktiken Grenzen setzt und die Entstehung tiefer, liquider und zugänglicher Märkte, vor allem über nationale Grenzen hinweg, behindert. Die Kommission führt daher eine Konsultation zu einem europaweiten Rahmen für gedeckte Schuldverschreibungen durch. Bei der bis 31. Dezember 2015 laufenden Konsultation werden auch Standpunkte zur Verwendung von gedeckten Schuldverschreibungen, die mit KMU-Krediten besichert sind, eingeholt. Nach Abschluss der Konsultation will die Kommission entscheiden, ob die EU tätig werden muss. Flankiert werden die vorstehenden Initiativen von einer Sondierung der Finanzmarktgesetzgebung, um Datenbelege zu sammeln und die kumulativen Auswirkungen und Wechselwirkungen der geltenden Finanzmarktvorschriften abzuschätzen. Im Rahmen der Konsultation will die Kommission nicht nur etwaige Widersprüchlichkeiten, Inkohärenzen und Regulierungslücken ermitteln, sondern auch unnötige regulatorische Belastungen und andere Faktoren, die sich langfristig negativ auf Investitionen und Wachstum niederschlagen. Die diesbezügliche Konsultationsfrist endet am 6. Januar 2016. Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission (www.ec.europa.eu) in der Rubrik /Bank- und Finanzwesen /Kapitalmarktunion verfügbar. Anzeige IHR ROTER FADEN REGUPEDIA.DE Regupedia © bringt Sie sicher durch das Labyrinth der Bankenregulierung. Wir stellen Ihnen umfassende Informationen rund um Rechtsnormen und Standards für den deutschen Rechtsraum bereit. Jetzt ausprobieren: www.regupedia.de

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