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RISIKO MANAGER 19.2015

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4 Ausgabe 19/2015

4 Ausgabe 19/2015 Deutsches Insolvenzrecht international nicht voll wettbewerbsfähig Sanierungs- und Insolvenzexperten stellen dem deutschen Insolvenzrecht drei Jahre nach seiner Reform ein überwiegend gutes Zeugnis aus. Einschätzungen ausländischer Experten hingegen fallen kritischer aus, wie die aktuelle „Insolvenz-Studie 2015“ der Wirtschaftskanzlei Noerr und der Unternehmensberatung McKinsey & Company zeigt. Vor drei Jahren wurde das deutsche Insolvenzrecht durch das „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ modernisiert. Ziel des Gesetzgebers war es, die Restrukturierungschancen insolvenzbedrohter Unternehmen zu verbessern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts gegenüber ausländischen Rechtsordnungen zu erhöhen. Denn gerade bei internationalen Insolvenzfällen haben Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Wahl, in welchem Land sie ihren Fall juristisch ansiedeln. Über 90 Prozent der Studienteilnehmer bestätigen, dass die Reform das deutsche Sanierungsrecht attraktiver gemacht hat. Zudem würden 39 Prozent aller Befragten es anderen Rechtsformen vorziehen. Bei ausländischen Befragten liegen allerdings englisches und US- Recht deutlich vorn. Als Pluspunkte der Änderungen sehen die Experten: eine hohe Planbarkeit, die verbesserten Einflussmöglichkeiten für Gläubiger, eine zügige Sanierung unter dem Schutzschirm und das Insolvenzausfallgeld. Im Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen wird bemängelt: ein fehlendes Konzerninsolvenzrecht, ein sanierungsfeindliches Anfechtungsrecht sowie die Nichtberücksichtigung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens, das eine Begrenzung auf einzelne Gläubigergruppen erlauben würde. 84 Prozent der ausländischen und insgesamt 47 Prozent aller Befragten wünschen sich außerdem Englisch als zusätzliche Gerichtssprache. Ein Großteil aller Befragten – insgesamt 39 Prozent – sieht das reformierte deutsche Insolvenzrecht auf Augenhöhe sowohl mit dem US-amerikanischen als auch mit dem britischen Recht. Für 37 Prozent der Befragten ist eine gute Planbarkeit des Verfahrens – mit Abstand – am wichtigsten; allerdings nur 27 Prozent bestätigen, dass das deutsche Insolvenzrecht dieses wesentliche Auswahlkriterium erfüllt. Kritischer fällt das Urteil der befragten ausländischen Experten aus: Nur sechs Prozent bevorzugen die deutsche Regelung, während eine deutliche Mehrheit von 74 Prozent zu den angelsächsischen Rechtsordnungen tendiert. Insgesamt stellt die Umfrage jedoch eine hohe Zufriedenheit mit dem neuen Insolvenzrecht fest. 92 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, das ESUG habe das deutsche Sanierungsrecht attraktiver gemacht. Die Verbesserungen des ESUG gehen allerdings einher mit einer erhöhten Komplexität der Verfahren (80 Prozent sehen das so) und höheren Kosten (63 Prozent). Weitere Informationen sind auf der Website von McKinsey & Company (www.mckinsey.de) in der Rubrik /Medien /Pressemitteilungen verfügbar. Deutsche Wirtschaft auf Kurs Foto: iStock – aniaostudio – Das deutsche Bruttoinlandsprodukt dürfte im dritten Quartal um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal zunehmen. Darauf deutet das Konjunkturbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hin. Das Wachstum wird im dritten Quartal damit wohl noch einmal robust ausfallen. DIW-Konjunkturchef Ferdinand Fichtner dämpft aber allzu überschwängliche Erwartungen: „Im Zuge der angespannten Lage im Euroraum, aber auch der Sorgen um die chinesische Wirtschaft und einer insgesamt etwas schwächeren Weltkonjunktur könnte die deutsche Wirtschaft schon bald etwas an Schwung verlieren.“ Das DIW Konjunkturbarometer sinkt leicht von 107 Punkten für das zweite Quartal auf 104 Punkte für das dritte Quartal, hält sich aber weiter klar über dem Schwellenwert von hundert Punkten, der ein durchschnittliches Wachstum der deutschen Wirtschaft anzeigt. Trotzdem mahnen die Berliner Konjunkturforscher zur Vorsicht, denn viele Indikatoren weisen auf eine Abkühlung hin: „Die Industrieproduktion bewegt sich derzeit kaum von der Stelle und auch die Investitionen entwickeln sich schleppend“, sagt Simon Junker, DIW-Experte für die Konjunktur in Deutschland. Auch der Außenhandel dürfte per Saldo das Wachstum vorerst eher dämpfen: Zwar liefen die Exporte bis zuletzt dynamisch, wohl auch befeuert durch die Abwertung des Euro seit Mitte vergangenen Jahres. Dies und die erneut gesunkenen Importpreise werden die Leistungsbilanz weiter anschwellen lassen. Allerdings trüben sich die Exportaussichten mehr und mehr ein, während der Konsum die Importe nach DIW-Einschätzung beflügeln dürfte. Ein konjunktureller Lichtblick bleibt die Lage auf dem Arbeitsmarkt: Bei steigender Beschäftigung und merklichen Lohnzuwächsen wird der Konsum weiterhin ein wichtiger Wachstumstreiber in Deutschland sein. Den privaten Verbrauch stützen dürften in diesem Quartal auch die erneut gefallenen Energiepreise, die für spürbare Entlastungen bei den Haushalten sorgen – und damit maßgeblich zu dem ordentlichen Wachstum beitragen, so die Experten des DIW. Weitere Informationen sind auf der DIW-Website (www.diw.de) in der Rubrik /Presse /Pressemitteilungen verfügbar.

5 Bail-in statt Bail-out Im Drama um die Griechenland-Rettung hat die Eurozone für Athen ein ums andere Mal Ausnahmen gemacht. Auch bei der Sanierung der griechischen Banken wurde nicht so hart durchgegriffen wie beispielsweise in Zypern 2013. Doch mit der Flexibilität könnte es bald ein Ende haben: Denn bis spätestens 1. Januar 2016 müssen die neuen „Bail-in“-Regelungen gemäß der Bankenabwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, kurz BRRD) in allen EU-Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden. Anteilseigner, Gläubiger und Sparer werden demnach bei Bankenausfällen in die Pflicht genommen – eine Regelung, die im Falle Griechenlands noch nicht ausnahmslos Anwendung gefunden hat. Die Finanzminister der Eurozone haben zwar beschlossen, dass Aktionäre und sowohl vor- als auch nachrangige Anleihegläubiger bei der griechischen Bankensanierung zur Kasse gebeten werden, Bankkunden mit unbesicherten Einlagen, darunter Sparguthaben von Privathaushalten über 100.000 ¤ und Unternehmenskonten, aber verschont bleiben sollen. Es gibt zwar keine öffentlichen Daten, wieviel von den 159 Mrd. ¤ an Einlagen bei griechischen Banken per Stand Ende Juni, als die Kapitalverkehrskontrollen eingeführt wurden, unbesichert sind. Doch EU-Vertretern zufolge hat in den Monaten der Unsicherheit über Griechenlands finan zielle Zukunft ein Großteil der privaten Sparer Guthaben über 100.000 ¤ abgebucht. Übrig blieben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die das Geld auf ihren Konten nicht abziehen konnten, weil sie damit unter anderem Zulieferer und Gehälter bezahlen müssen. Ein Anzapfen dieser Konten hätte der in die Knie gezwungenen griechischen Wirtschaft einen weiteren empfindlichen Schlag versetzt und zu einem Anstieg bei den notleidenden Krediten geführt, wodurch wiederum die Kreditgeber zu einer weiteren Stärkung ihrer Kapitaldecke gezwungen worden wären. Die Entscheidung, diese Konten zu verschonen, steht im krassen Gegensatz zu der Zypern-Rettung 2013, als Inhaber von unbesicherten Einlagen um beinahe die Hälfte ihrer Ersparnisse geschröpft wurden. Sie hält sich auch nicht an die BRRD, wonach Verluste den Anteilseignern und Gläubigern nach einer klar definierten Haftungskaskade („Bail-in“) zugewiesen werden. Obwohl einige Vorgaben darin erst 2016 voll wirksam werden, hatten Eurozonen-Finanzminister in der Vergangenheit deutlich gemacht, sich für eine frühere Umsetzung in Fällen stark zu machen, wo Geld europäischer Steuerzahler involviert ist. Dass bei Griechenland eine Ausnahme gemacht werden würde, war keine ausgemachte Sache. Den Regierungen der Eurozone war sehr daran gelegen, das dritte Griechenland-Hilfspaket auf 86 Mrd. ¤ zu begrenzen, wobei die griechischen Geschäftsbanken mit 25 Mrd. ¤ aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) rekapitalsiert werden sollen. Und Deutschland sowie Österreich haben sich EU-Kreisen zufolge in den Verhandlungen zuvor, teilweise mit der Unterstützung der Niederlande und von Slowenien, dafür stark gemacht, dass auch Inhaber von unbesicherten Einlagen zahlen müssen. In der Frage, wie die EU mit Bankenausfällen künftig umgeht, sendet die Entscheidung allerdings unterschiedliche und teilweise widersprüchliche Signale aus. Es zeigt zwar, wie anders die Lage in der Eurozone heute als noch 2008 ist, als Banken in beinahe jedem Land gerettet wurden. 2012 wurde mit dem Spanien-Bail-out eine neue Ordnung eingeführt, als nämlich Aktionäre und nachrangige Gläubiger in die Pflicht genommen wurden. Draghi merkte damals an, dass in den schlimmsten Fällen, wo Banken abgewickelt werden müssten, auch vorrangige Anleiheeigner nicht mehr unangetastet blieben. Schon im Frühling 2013 fiel dieses Tabu im Zuge der zypriotischen Bankenkrise und mit ihm auch das ungeschriebene Gesetz, wonach sogar unbesicherte Einlagen in der Währungsunion sicher sind. Dass das anstehende „Bail-in“ von vorrangigen Anleihegläubigern griechischer Banken von den Finanzmärkten größtenteils ungerührt aufgenommen wurde, zeigt, inwieweit Verluste bereits eingepreist sind, zumindest im Falle armer Eurozonen-Staaten, die weder Geld noch die politische Schlagkraft für ein Bail-out haben. Das ist ein Anzeichen für den beträchtlichen Wandel in Europa. Das Beispiel Griechenland zeigt aber auch die Nachteile strikter Bankensanierungsregeln auf. Wenn der neue „Bail-in“-Mechanismus kommendes Jahr rechtskräftig wird, werden politische Deals zum Schutz von Bankkunden mit unbesicherten Einlagen schwieriger abzuschließen sein. Die EU-Finanzminister und Parlamentarier haben sich zwei Jahre mit der Frage herumgeschlagen, wie streng die „Bail-in“- Bestimmungen ausfallen sollen. Das Ergebnis lässt ein Schlupfloch, wonach einige Verbindlichkeiten, darunter unbesicherte Einlagen, zur Wahrung der Finanzstabilität verschont bleiben dürfen – allerdings erst, wenn mindestens acht Prozent der Bankverbindlichkeiten herunter- oder abgeschrieben wurden. In Griechenland hätte das Einschnitte bei den Einlagen von bis zu 39 Prozent bedeutet, wie die Brüsseler Denkfabrik Bruegel errechnet hat. Bruegel-Direktor Guntram Wolff glaubt, dass Ländern, bei denen das gesamte Bankensystem in der Krise steckt, nach wie vor eine Sonderbehandlung eingeräumt wird. Allerdings werde es mit den neuen Richtlinien schwieriger werden, derartige Ausnahmen zu machen, erklärte er. Anzeige Was macht glücklich? Gute Freunde, Musik, ein blauer Himmel, die Liebe, nette Kollegen, ein großes Eis? Jeder Mensch hat große und kleine Träume vom Glück. Wir wollen helfen, dass auch für Menschen mit Behinderungen viele dieser Träume wahr werden. In einem Leben, das so selbstbestimmt wie möglich ist, mit so viel Hilfe wie nötig. Denn Freiheit macht glücklich. www.bethel.de 405

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