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RISIKO MANAGER 14.2015

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6 Ausgabe 14/2015

6 Ausgabe 14/2015 Regulierung fordert enormen Kapitalbedarf Der kumulative Kapitalbedarf von Banken in Europa und den USA steigt wegen neuer Regulierungen um mehr als zwei Bio. US-$ im Vergleich zum Niveau vor der Finanzkrise. Das haben FICO und Chartis Research in einer gemeinsamen Untersuchung des globalen Bankenmarkts herausgefunden. Ein weiteres Ergebnis der gemeinsamen Studie: Banken der zweiten, dritten und vierten Kategorie haben im Vergleich zu den Marktführern der Branche größere Schwierigkeiten damit, Compliance-Prozesse in ihre Geschäftsplanung und das operative Geschäft einzubetten. 64 Prozent der untersuchten Unternehmen sind immer noch dabei, Richtlinien für Stresstests zu entwickeln, und stehen noch vor der Aufgabe, Stresstests mit der Business-Planung und der Festlegung der Risikobereitschaft zu verbinden. Insgesamt waren mehr als 60 Prozent der 103 befragten Finanzinstitute der Meinung, dass Stresstests im Zusammenhang mit neuen Regulierungen ein „Kernrisiko“ darstellen. „Die seit der Finanzkrise eingeführten Regulierungen, wie etwa Basel III, Dodd-Frank und die ‚Comprehensive Capital Analysis and Review‘ der US-Notenbank, haben die Rahmenbedingungen für Banken nachhaltig verändert und neue Herausforderungen und Risiken mit sich gebracht“, sagt Phillip Sertel, Vice President & Managing Director Continental Europe, North Africa and the Middle East bei FICO. Zudem haben die Analysten herausgefunden, dass zwei von drei untersuchten Banken in Europa sagen, dass Basel III ihre Methoden und Vorgehensweisen in Bezug auf die Kapitalanforderungen „spürbar beeinflusst“. In der Region Asien-Pazifik waren sogar 83 Prozent der befragten Banken dieser Meinung, in den USA sah dies hingegen nur eines von drei teilnehmenden Instituten so. 69 Prozent der US-Banken gaben jedoch an, dass Dodd-Frank ihre Methoden und Vorgehensweisen in Bezug auf Kapitalanforderungen beeinflusst. Darüber hinaus haben sieben von zehn untersuchten Banken Richtlinien und Regeln für die Trennung der Entwicklung und der Validierung von Modellen implementiert. Das ermöglicht ihnen eine unabhängige Überprüfung des Designs und der Performance von Modellen, die bei Stresstests zu Kapitalanforderungen eingesetzt werden. Doch auch, wenn es in Sachen Risikomanagement von Modellen Fortschritte zu vermelden gibt: Nicht einmal 14 Prozent der befragten Banken haben bislang mehr als begrenzte interne Audits eingeführt. „Die veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen zwingen Finanzinstitute, einen mehr strategisch orientierten und integrierten Ansatz bezüglich Risikomanagement und Compliance zu verfolgen“, sagt Peyman Mestchian, Managing Partner bei Chartis. „Unsere Untersuchung zeigt jedoch, dass viele Institutionen trotz beträchtlicher Anstrengungen in diesem Bereich noch einen langen Weg vor sich haben. Das wird nicht leicht und dürfte in vielen Fällen das Engagement der obersten Führungsebene erfordern, um diese Fragestellungen vollumfänglich anzugehen.“ Weitere Informationen sind auf der Website des Predictive Analytics Anbieters FICO (www.fico.com) in der Rubrik /Newsroom verfügbar. Foto: © mak 75 – istockphoto.com Management von Extremrisiken Institutionelle Investoren weltweit sind der Auffassung, dass sogenannte Tail Risks (Extremrisiken) wie Ölpreisschocks, Finanzmarktblasen oder geopolitische Spannungen aufgrund der starken Vernetzung der internationalen Kapitalmärkte häufiger auftreten. Das geht aus der aktuellen Global RiskMonitor-Umfrage von Allianz Global Investors (AllianzGI) hervor. Tail Risks bzw. „Schwarze Schwäne“ sind seit 2008 stärker in den Fokus internationaler Risikomanager geraten. Damals mussten Investoren teilweise sehr schmerzhaft erfahren, dass sehr unwahrscheinliche Ereignisse massive Marktverwerfungen hervorrufen können und häufiger auftreten als die Gauß‘sche Normalverteilung nahelegt. Allerdings sind Investoren mit traditionell konstruierten Portfolios nicht auf das möglicherweise häufigere Eintreten solcher Extremereignisse vorbereitet. Rund zwei Drittel (66 Prozent) der befragten institutionellen Investoren sagen, dass sie sich seit der Finanzkrise mehr Sorgen um Tail Risks machen. Die Mehrheit der Befragten stützt sich jedoch auf traditionelle Asset-Allokation- und Risikomanagement-Strategien, die auf Diversifikation über Anlageklassen (61 Prozent) oder internationale Streuung (56 Prozent) beruhen. Aufgrund der hohen Vernetzung der Märkte sind diese auf Diversifikation beruhenden Ansätze aber immer weniger geeignet, das Risiko von Kursverlusten zu begrenzen. So gaben auch nur 36 Prozent der Befragten an, über geeignete Instrumente oder Lösungen im Umgang mit Extremrisiken zu verfügen. Wenn Extremereignisse häufiger als erwartet eintreten, dann müssen Risikomanager erklären können, wie sich diese Ereignisse auswirken, wie man sie klassifizieren, messen und letztlich die möglichen Verluste begrenzen kann, und gleichzeitig mögliche Chancen aufzeigen, sagt Elizabeth Corley, CEO von AllianzGI. Die Ergebnisse der Befragung bringen ein wichtiges Paradoxon ans Licht: Während rund zwei Drittel der institutionellen Investoren Tail-Risiken seit der Finanzkrise mit wachsender Sorge betrachten, denkt nur ein deutlich kleinerer Anteil der Befragten, dass sie Zugang zu geeigneten Instrumenten haben, um sich gegen derartige Extremereignisse zu wappnen. Weitere Informationen sind auf der Website der Allianz Global Investors (www.allianzglobalinvestors.de) in der Rubrik /Über uns /Presse /Pressemitteilungen verfügbar.

7 Fortsetzung von Seite 1 Zurzeit gilt eine vorläufige Zielquote von drei Prozent, das heißt, eine Bank darf sich nur bis zum 33,3-fachen ihres Kernkapitals verschulden. Im Jahr 2017 soll eine endgültige Ausgestaltung und Kalibrierung der Leverage Ratio auf Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen durch die Aufsicht vorgenommen werden [Bundesbank, S. 20]. Ab 2018 ist die dann festgelegte Quote verpflichtend einzuhalten. International werden teilweise bereits höhere Mindestquoten diskutiert oder angewendet. Trotz dieses regulatorischen Schwebezustands hat die Leverage Ratio bereits heute durch die Marktdisziplin erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Banken. Die großen deutschen Banken (Gruppe 1-Institute) sind im internationalen Vergleich in Bezug auf die Leverage Ratio derzeit noch merklich schwächer kapitalisiert. Im Rahmen des Basel III Monitorings wurde per 30.06.2014 für die Gruppe 1-Institute international eine durchschnittliche Leverage Ratio von 4,5 Prozent erhoben [EBA, S. 29], wohingegen die deutschen Institute zum gleichen Stichtag lediglich eine durchschnittliche Quote von 3,1 Prozent aufwiesen [Bundesbank, S. 20]; der entsprechende Wert für die von EZB direkt beaufsichtigten Institute (SSM-Institute) betrug 3,4 Prozent, lag also im Durchschnitt ebenfalls nur geringfügig über dem aktuellen Zielwert. In diesem Beitrag soll untersucht werden, welche Implikationen sich aus der Einführung der Leverage Ratio in Bezug auf die Einzelgeschäftskalkulation von Krediten ergeben. Zwar betont selbst die Aufsicht, dass die Leverage Ratio lediglich als Ergänzung des risikobasierten Ansatzes zu verstehen ist, dessen positive Anreizeffekte nicht beeinträchtigt werden sollen [Bundesbank, S. 23], dennoch stellt sich die Frage nach der verursachergerechten Zuordnung etwaiger zusätzlicher Kapitalkosten, die durch die Einführung bzw. Weiterentwicklung der Leverage Ratio entstehen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass insbesondere im kommerziellen Kreditgeschäft häufig sehr langfristige Kapitalbindungen eingegangen werden, sodass die Frage nach einer angemessenen Berücksichtigung in der Einzelgeschäftskalkulation bereits jetzt zu stellen ist. Einzelgeschäftskalkulation im Kreditgeschäft Die Einzelgeschäftskalkulation im Kreditgeschäft verfolgt in erster Linie das Ziel, alle Kostenbestandteile des Kredits vor (Vorkalkulation) bzw. nach (Nachkalkulation) Geschäftsabschluss kalkulatorisch zu berücksichtigen und zu ermitteln, ob ein Kredit einen positiven Wertbeitrag erzielt. Ein positiver Wertbeitrag ist dann gegeben, wenn die Konditionsmarge des Kredites alle dem Kredit zuzuordnenden Kosten überkompensiert. In der Praxis werden als Kostenbestandteile insbesondere Refinanzierungskosten (bestehend aus Zins- und Liquiditätskosten), Stückkosten (also dem Geschäft zuzuordnende Verwaltungskosten), Kosten für den erwarteten Verlust und Kapitalkosten separat kalkuliert und in der Vor- bzw. Nachkalkulation zusammengeführt. Die Kapitalkosten ergeben sich aus dem durch den Kredit gebundenen (Eigen-) Kapital, welches wiederum als Puffer für den unerwarteten Verlust des Kredits kalkuliert wird, multipliziert mit dem Eigenkapitalverzinsungsanspruch der Bank. Umgekehrt wird häufig als Steuerungskennzahl im Kreditgeschäft die mit dem Kredit verbundene Kapitalrendite betrachtet, die sich aus dem Quotienten der aus dem Kredit generierten Erträge (vor Kapitalkosten) und dem gebundenen Kapital ergibt. Die Höhe des Eigenkapitalverzinsungsanspruchs spielt für die weiteren Betrachtungen keine Rolle, daher befassen wir uns ausschließlich mit dem gebundenen Kapital als Komponente der Kapitalkosten. In der Praxis wird das gebundene Kapital eines Kredits häufig entweder als das ökonomische Kapital, also als das Kreditrisiko des Einzelkredits gemäß eines verwendeten Kreditrisikomodells im Rahmen des ICAAP oder als die aufsichtsrechtliche Kapitalunterlegung unter der 1. Säule (gewichtete Risikoaktiva, RWA), multipliziert mit der erforderlichen Mindestkapitalquote, berechnet. Da die RWA nur die jeweils aktuelle aufsichtsrechtliche Kapitalunterlegung widerspiegelt, sind darüber hinaus auch Verfahren gebräuchlich, die die Migrationswahrscheinlichkeiten über die gesamte Laufzeit des Kredits in die Berechnung der Kapitalkosten einbeziehen. Die Berücksichtigung mehrerer unterschiedlicher Kapitalregimes (also separater und unabhängiger Berechnungen des unerwarteten Verlusts beziehungsweise des gebundenen Kapitals) bei der Kalkulation der Kapitalkosten stellt eine besondere Herausforderung dar. Eine einfache und wahrscheinlich verbreitete Methode besteht darin, für jeden Kredit die gebundenen Kapitalgrößen nach beiden Kapitalregimes zu berechnen und dem Einzelkredit dann den jeweils größeren Wert zuzuordnen (Maximumprinzip). Das durch die Einführung der Leverage Ratio gebundene Kapital lässt sich aufgrund der Einfachheit als nicht-risikosensitives Kapitalregime schnell abschätzen. Beispielsweise ergeben sich bei einem festgelegten Mindestwert für die Leverage Ratio von vier Prozent und einem Eigenkapitalverzinsungsanspruch von zehn Prozent isoliert betrachtet Kapitalkosten von 40 Basispunkten auf das Nominalvolumen eines Kredits beziehungsweise Wertpapiers. Es ist unmittelbar einsichtig, dass in einem normalen Marktumfeld die so berechneten Kapitalkosten für Ausleihungen mit sehr guten Bonitäten (also beispielsweise Pfandbriefen und Staatsanleihen) in der Regel nicht durch die Konditionsmargen gedeckt werden können. Die Festlegung des gebundenen Kapitals nach dem Maximumprinzip hat einen entscheidenden Nachteil: Da die Maximumund die Summenbildung nicht kommutieren, wird per Saldo über alle Kredite in der Regel deutlich mehr Kapital auf die Einzelkredite allokiert als für die simultane Einhaltung der Kapitalanforderungen unter beiden Kapitalregimes erforderlich wäre. Dies hat zur Folge, dass in dieser Konstellation Kredite im Rahmen der Vorkalkulation als nicht kostendeckend abgelehnt werden, obwohl deren Abschluss für die Bank vorteilhaft wäre, weil sich insgesamt eine positive Nettomarge ergeben würde. Dieser Effekt wird weiter unten an einem einfachen Beispiel verdeutlicht. Darüber hinaus werden durch diese Vorgehensweise gerade Kredite mit sehr guten Bonitäten gegenüber Krediten mit schlechteren Bonitäten benachteiligt. Im folgenden Abschnitt werden zwei Methoden vorgestellt, die es ermöglichen, zwei unterschiedliche Kapitalregimes bei der Kapitalallokation simultan unter Verwendung von Portfolioeffekten zu berücksichtigen. Diese Methoden werden anschließend an einem einfachen Beispielportfolio erläutert.

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