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RISIKO MANAGER 10.2018

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32 RISIKO MANAGER 10|2018 RepRisk-Management Wie eine Bank ihren guten Ruf schützt Geldhäuser sehen sich heute einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die ihrem Renommee schaden können. Welche Gefahren es gibt, und wie man sich gegen einen Ansehensverlust wappnet, war Thema einer Veranstaltung in Köln. Die Bedeutung des Reputationsrisikos (RepRisk) hat für die Banken in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Das hat nicht zuletzt mit dem Vertrauensverlust der Bürger in die Geldhäuser infolge der Finanzkrise zu tun. Diverse Skandale taten ihr Übriges. Die Folgen eines Imageschadens können gravierend sein. Dennoch steckt das aktive Management von RepRisk noch in den Kinderschuhen. Denn lange Zeit fehlten klar umrissene Standards, an denen sich die Institute orientieren konnten. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte daher im Jahr 2014 erstmals entsprechende Vorschriften für die Geldhäuser. In den SREP-Guidelines (Supervisory Review and Evaluation Process) definierte die Behörde unter anderem auch einen verbindlichen Rahmen für den Umgang mit RepRisk. Die EBA ordnete sie fortan als wichtigen Teil des Risikomanagements ein. Die Richtlinien gelten als erster Schritt der Aufsicht zu einer stärkeren Berücksichtigung eines Rufschadens. Doch was genau meint Reputation in diesem Zusammenhang? Sie speist sich aus den Wahrnehmungen der Stakeholder bezüglich des öffentlichen und internen Rufs einer Firma. Wichtige Faktoren sind beispielsweise Kompetenz, Vertrauenswürdigkeit und Integrität. Der Ruf wird als nachhaltiger Faktor bewertet, der den Wert eines Unternehmens sowohl positiv als auch negativ beeinflussen kann. Reputationsrisiken sind somit inhärenter Teil der Geschäftstätigkeit einer Bank. Ansehensverlust schwer korrigierbar Tatsächlich sind die Institute vielen Risiken ausgesetzt, die ihr Ansehen gefährden können. Ist dieses erst einmal beschädigt, kann eine Wiedergutmachung sehr schwierig werden. Nicht selten sei ein hohes Budget notwendig, um einen einmal entstandenen Imageschaden wieder auszugleichen, betonte Michele Tesoro-Tess vom amerikanischen Reputation Institut beim RepRisk-Forum 2018 im Kölner Bank-Verlag im November. Daher sei es ratsam, eine schlechte äußere Wahrnehmung der Bank von vornherein zu vermeiden, erläuterte der Experte anlässlich der Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für Operational Risk Management e.V. und der Zeitschrift RISIKO MANA- GER. Um eine kostspielige Wiederherstellung des guten Rufs zu vermeiden, müssten die Geldhäuser einen wirksamen Prozess zur Steuerung potenzieller Gefahren etablieren. Die Risikoliste sei permanent zu aktualisieren. Doch das scheint leichter gesagt als getan. Tesoro-Tess verwies darauf, dass die Kontrolle über Informationen deutlich schwieriger sei als noch vor Jahrzehnten. Nachrichten würden heutzutage über viele Kanäle wie zum Beispiel die sozialen Netzwerke oder die Online-Aufritte von Tageszeitungen verbreitet. Es sei daher mit einem großen Aufwand für die Banken verbunden, auf den Nachrichtenstrom adäquat und zeitnah zu reagieren. „Die Sensibilität in Bezug auf RepRisk ist stark gewachsen. Mittlerweile beschäftigen sich spezialisierte Mitarbeiter in den Firmen mit der Thematik“, erläuterte Tesoro-Tess. Der Experte zählte sieben Standardrisiken auf, die sich auf der Basis von 500.000 Umfragen in 360 Unternehmen weltweit herauskristallisiert hätten:

Marktrisiko 33 1. Die Firma erreicht ihre jährlichen finanziellen Ziele nicht. 2. Die Geschäftsführung ist in einen Finanzskandal verwickelt. 3. Der Betrieb zeigt wenig Interesse daran, sich in die Marktgemeinschaft zu integrieren. 4. Buchhaltungsfehler. 5. Gebrochene Datenschutzbestimmungen und Missbrauch sensibler Kundendaten, 6. Entlassungen aufgrund wirtschaftlicher Probleme des Unternehmens. 7. Produktfehler und damit verbundene Untersuchungen durch die Behörden. Die Gefährdungen beeinflussen das Image in unterschiedlicher Intensität. Die stärksten negativen Effekte hätten der Missbrauch sensibler Kundendaten sowie Finanzskandale. In beiden Fällen müssten die Firmen mit einem enormen medialen Widerhall rechnen, welcher Kunden oftmals nachhaltig abschrecke oder gar dazu veranlasse, zur Konkurrenz zu wechseln. Tesoro-Tess nannte unter anderem zwei wesentliche Regeln zur Vermeidung eines Reputationsverlusts. Die Geschäftsleitung solle zum einen viel Arbeit darin investieren, von vorneherein ein hohes Renommee aufzubauen. Je besser der Ruf, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, sich von einem Schaden wieder zu erholen. „Marktakteure geben Firmen mit einem guten Ruf mehr Vertrauensvorschuss“, so Tesoro-Tess. Zum anderen müsse das Unternehmen die eigene Branche beobachten. Wer die unmittelbare Konkurrenz genau kenne, könne schädliche Entwicklungen besser vorhersehen und entsprechend vorausschauend handeln. Legitimationsprüfung von Neukunden Proaktives Handeln ist somit das Zauberwort im Rahmen eines effektiven Reputationsrisiko-Managements. Dies gelte auch für die Beziehung zum Kunden, über den mithilfe sogenannter automatisierter Know-Your-Customer-Prozesse (KYC, zu Deutsch: „kenne deinen Kunden) wichtige Informationen gewonnen werden können, führte Tobias Ridder von IBM Deutschland aus. Als KYC werde vor allem die den Kreditinstituten und Versicherungen vorgeschriebene Legitimationsprüfung von Neukunden bezeichnet, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die Rechtsgrundlage dafür bieten unter anderem das Geldwäschegesetz (GWG), die Abgabenordnung (AO) sowie das Strafgesetzbuch. Zum KYC-Prozess gehört es, zu überprüfen, ob der Kunde tatsächlich derjenige ist, der er vorgibt, zu sein. Hierzu gehört die Verifizierung der Identität durch amtliche Dokumente, etwa einen Personalausweis. Zu erfassende Informationen sind bei natürlichen Personen Name und Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Staatsangehörigkeit. Bei juristischen Personen müssen unter anderem die Branche, die Geschäftsführung sowie die Eigentümerstruktur festgehalten werden. Darüber hinaus sind Angaben über Politisch Exponierte Personen (PEP), etwaige Geschäftsbeziehungen der Kunden sowie die Herkunft des Gelds zu dokumentieren. Als Quellen zur Identifizierung der Daten dienen die Auskünfte des Kunden, Primärquellen (etwa Handelsregister und Aufsichtsbehörden) und Sekundärquellen (zum Beispiel Geschäftsberichte, Börsen und Datenlieferanten). Vorgaben betreffen das gesamte Wirtschaftsleben Das Geldwäschegesetz wurde am 25. Oktober 1993 erlassen. Seitdem sollen Verpflichtete – damals nur Banken und Versicherungen – entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche ergreifen. Hieraus entstand der KYC-Prozess. Die Vorschriften wurden bereits mehrfach überarbeitet. Mit der 3. EU Geldwäscherichtlinie erfolgte 2008 eine Neufassung des GWG. Erstmals waren nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch alle „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln“ zur Legitimationsprüfung verpflichtet. Die Vorgaben betreffen damit praktisch das gesamte Wirtschaftsleben und jeden Vertrag. Im Juni 2018 kündigte die EU die 5. EU Geldwäscherichtlinie an. Sie soll bis zum 10. Januar 2020 in nationales Recht übernommen werden. Eine wesentliche Anpassung ist etwa die Aufnahme von Transaktionen mit Kryptowährungen in den Prüfprozess. Die genaue Einhaltung der Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung werde immer stärker überwacht, erklärte Ridder. Es bestünden erhebliche Risiken für Institute durch die stetig steigende mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit sowie die hochsensible Regulatorik. Verfehlungen würden mit drastischen Strafen sanktioniert. Die Einschätzung des Kunden sei die Basis für die Bewertung des Risikos, Gelder aus dubiosen Quellen zu erhalten beziehungsweise diese zu unterstützen. Ridder resümierte: „KYC ist ein Schlüsselelement im Kampf gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche.“ Autor Dogan Michael Ulusoy

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