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RISIKO MANAGER 09.2019

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28 RISIKO MANAGER 09|2019 Periode (in Jahren) 0 1 2 3 4 1. Der Zinsüberschuss sinkt, da die Institute vielfach noch negative Einlagenzinsen, zumindest aber negative Spareinlagenzinsen ausschliessen. Bei weiter sinkenden Zinsen verknappen sich die Margen im Passivgeschäft, das ganz überwiegend zinsvariabel ist, da sinkende Gleitzinsen nicht mehr an den Kunden weitergereicht werden können beziehungsweise sollen. 2. Das Zinsfristentransformationsergebnis hängt zwar von der Steilheit der Zinskurve ab – negative Zinsen sind insofern ohne Auswirkung. Indessen führt der mittlerweile oben skizzierte Zinsschock über die „Säule 1+“ zu einer Eigenkapitalunterlegung. Die Zinsfristentransformation wird bei bestehenden Eigenkapitalengpässen „automatisch“ limitiert. Tab. 02 Barwertiger Zinsschock ohne und mit aufsichtsrechtl. Kappung bei neg. Zinsen (I) Cashflow (Mio. EUR) 100,00 ¤ 150,00 ¤ 170,00 ¤ 130,00 ¤ Ist-Zinsen - 1,10 % - 1,00 % - 0,80 % - 0,65 % zbf (t) 101,11 % 102,03 % 102,44 % 102,64 % Barwert (Zinskurve heute) 561,74 ¤ 101,11 ¤ 153,05 ¤ 174,15 ¤ 133,44 ¤ + 200 bp Parallelverschiebung [Szenario 1] 0,90 % 1,00 % 1,20 % 1,35 % zbf [szenario + 200 Bp] (t) 99,11 % 98,03 % 96,48 % 94,78 % Barwert (+ 200 bp) 533,39 ¤ 99,11 ¤ 147,04 ¤ 164,02 ¤ 123,21 ¤ - 200 bp Parallelverschiebung [Szenario 2] ohne Cap - 3,10 % - 3,00 % - 2,80 % - 2,65 % zbf [szenario - 200 Bp] (t) 103,20 % 106,28 % 108,89 % 111,34 % Barwert (- 200 bp ohne Cap) 592,48 ¤ 103,20 ¤ 159,42 ¤ 185,12 ¤ 144,74 ¤ - 200 bp Parallelverschiebung [Szenario 2] mit Cap - 1,10 % - 1,00 % - 0,85 % - 0,80 % zbf [szenario - 200 Bp] (t) 101,11 % 102,03 % 102,59 % 103,27 % Barwert (- 200 bp mit Cap) 562,81 ¤ 101,11 ¤ 153,05 ¤ 174,41 ¤ 134,24 ¤ Damit stehen die traditionellen Geschäftsmodelle sämtlich auf dem Prüfstand. Die institutsseitigen Anpassungen betreffen bislang vorrangig die Ausweitung des Provisionsergebnisses durch die Erhöhung der Entgelte/Gebühren beispielsweise bei der Kontoführung und den deutlichen Abbau der Filialnetze im Bereich der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Die Kostenreduktion ist jedoch nur stark zeitverzögert realisierbar und ändert nichts am sinkenden Zinsüberschuss. Darauf hatte der BaFin-Präsident Felix Hufeld in einem Interview mit dem Handelsblatt am 1. Oktober 2018 hingewiesen: „Doch die schwache Profitabilität fordert die Banken in Europa massiv heraus. Das gilt besonders für Deutschland. Die Institute müssen auf Dauer ihre Eigenkapitalkosten verdienen, aber viele von ihnen tun das im Moment nicht. (…) Fakt ist, dass die Kosten im deutschen Bankensystem in den letzten Jahren unter dem Strich nicht gesunken sind. Darüber hinaus müssen sich viele Institute Gedanken über ihr Geschäftsmodell machen.“ Aktuell schätzt er die Lage unverändert dramatisch ein: „Wir sind zunehmend besorgt über das Niveau der Profitabilität. Wir werden zweifellos noch schärfer und noch deutlicher als bisher gemeinsam darüber nachdenken müssen, welche Möglichkeiten man ergreifen kann und muss, Tab. 03 Barwertiger Zinsschock ohne und mit aufsichtsrechtl. Kappung bei neg. Zinsen (II) Periode (in Jahren) 0 1 2 3 4 Cashflow (Mio. EUR) 200,00 ¤ 300,00 ¤ - 250,00 ¤ - 200,00 ¤ Ist-Zinsen - 1,10 % - 1,00 % - 0,80 % - 0,65 % zbf (t) 101,11 % 102,03 % 102,44 % 102,64 % Barwert (Zinskurve heute) 46,93 ¤ 202,22 ¤ 306,09 ¤ -256,10 ¤ -205,29 ¤ + 200 bp Parallelverschiebung [Szenario 1] 0,90 % 1,00 % 1,20 % 1,35 % zbf [szenario + 200 Bp] (t) 99,11 % 98,03 % 96,48 % 94,78 % Barwert (+ 200 bp) 61,54 ¤ 198,22 ¤ 294,09 ¤ - 241,21 ¤ - 189,55 ¤ - 200 bp Parallelverschiebung [Szenario 2] ohne Cap - 3,10 % - 3,00 % - 2,80 % - 2,65 % zbf [szenario - 200 Bp] (t) 103,20 % 106,28 % 108,89 % 111,34 % Barwert (- 200 bp ohne Cap) 30,33 ¤ 206,40 ¤ 318,84 ¤ - 272,23 ¤ - 222,68 ¤ - 200 bp Parallelverschiebung [Szenario 2] mit Cap - 1,10 % - 1,00 % - 0,85 % - 0,80 % zbf [szenario - 200 Bp] (t) 101,11 % 102,03 % 102,59 % 103,27 % Barwert (- 200 bp mit Cap) 45,30 ¤ 202,22 ¤ 306,09 ¤ - 256,48 ¤ - 206,53 ¤ um dieser Erosion der Profitabilität entgegenzuwirken.“ [Osman 2019]. Produktmodellrisiken in der Niedrigzinsphase Banken und Sparkassen müssen operative Entscheidungen treffen, beispielsweise preispolitische Entscheidungen im Zuge der Bepreisung konkreter Kundengeschäfte ( –> Festlegung von Preisunter- und obergrenzen). Drei Beispiele sollen verdeutlichen, dass hier die Niedrigzinsphase preispolitische Entscheidungen erschwert beziehungsweise einschränkt. Optionspreismodellrisiko In der Bankpraxis wird der Wert der eingebetteten Optionsrechte (Optionsrechte sind unterschiedlich umfangreich, beispielswei-

ERM 29 se a) der Kunde kann jederzeit über sein Guthaben verfügen, vgl. Sichteinlagen; b) der Kunde bekommt Sondertilgungsrechte im Darlehensbereich oder Ausstiegsrechte bei Wachstumssparbriefen nach einem Jahr Sperrfrist eingeräumt) bei rationalem Ausübungsverhalten der Kunden über Optionspreismodelle bestimmt [zu einer ausführlichen Analyse vgl. Bill 2006 und Bill 2010]. Letztere verwenden eine Verteilungsannahme der zukünftigen Zinsentwicklung. Soweit Zinsänderungen mit einer log-Normalverteilung modelliert werden, wie dies im Black76-Modell und im Zinsstrukturmodell von Black-Derman-Toy (BDT-Modell) der Fall ist, können negativen Renditen nicht im Modell abgebildet werden – sie sind nicht mehr für die Preisermittlung verwendbar. Insofern muss die Modellierung geändert werden, was beim Black76-Modell im Gegensatz zum BDT-Modell durch Umstellung auf die Normalverteilungsannahme möglich ist, oder ein alternatives Modell, beispielsweise das Hull-White-Modell, genutzt werden. Insgesamt stellt sich damit in der Praxis das Problem, dass ein wichtiges Bepreisungselement nicht/nur eingeschränkt funktioniert und Ersatzlösungen zum Teil nicht unbeträchtliche Vorlaufzeiten benötigen, um in der Vor-und Nachkalkulation eingesetzt zu werden. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn ein statistisches Ausübungsverhalten der Kunden unterstellt werden kann und die Kalkulation beziehungsweise Preispolitik auf die damit verbundenen Ablauffiktionen (es wird dann der erwartete Cashflow kalkuliert) zurückgreift, ein Optionspreismodell also nicht benötigt wird. Modellrisiko im variablen Zinsgeschäft Im variablen Zinsgeschäft sind mehrere Fallgestaltungen – a) Produkte mit externer Referenzierung (Zinsgleitklauseln) und b) Produkte mit interner Referenzierung – zu unterscheiden [Vgl. ausführlich Wimmer 2013, S. 238-290 und Wimmer/ Auschner 2013].Wie nachfolgend zu zeigen ist, können sich erhebliche Ertragsrisiken aus der Modellierung des variablen Zinsgeschäfts in Kombination mit offenen juristischen Fragestellungen ergeben. Produkte mit externer Referenzierung (Zinsgleitklauseln) Bei Aktivprodukten mit Zinsgleitklauseln darf aus juristischen Gründen nur dann eine Anpassung der Kundenkondition vorgenommen werden, wenn sich der Referenzsatz geändert hat. Der BGH hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (Az.: XI ZR 78/08 und XI ZR 55/08) folgende – auszugsweise wiedergegebene – Klausel aus den Sparkassen-AGB für unwirksam erklärt: „(…) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (beispielsweise Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwandes nach gemäß § 315 BGB nachprüfbarem billigem Ermessen festgelegt und geändert (…).“ Der BGH hatte entschieden, dass die Klausel der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegt und den Anfordernissen des § 307 BGB nicht ausreichend Rechnung trägt. Zu beachten ist vielmehr das sogenannte Äquivalenzprinzip, das heißt die Änderungsbefugnis beziehungsweise -pflicht ist in sachlicher Hinsicht (beispielsweise Umstände einer Zinsanpassung, insbesondere Bindung an einen aussagekräftigen Referenzzinssatz) und in zeitlicher Hinsicht (beispielsweise Dauer der Zinsperiode) so zu präzisieren, dass der Kreditnehmer vorhersehen beziehungsweise kontrollieren kann, ob eine Zinsanpassung der Bank zu Recht erfolgt ist. Entsprechend der juristisch vorgegebenen Zinsanpassung wird in der Vertriebssteuerung und in der Zinsbuchsteuerung

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