Aufrufe
vor 6 Jahren

RISIKO MANAGER 09.2017

  • Text
  • Verbindlichkeiten
  • Banken
  • Blockchain
  • Risiko
  • Informationen
  • European
  • Schuldner
  • Datenfelder
  • Factor
  • Regulierung
RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

42

42 RISIKO MANAGER 09|2017 Auswirkungsanalysen vor dem Gesichtspunkt des Proportionalitätsprinzips bereit. Abb. 01 Die drei Nicht-Interne-Modelle-Methoden im CRR II-Entwurf und ihre Schwellenwerite Messverfahren zur Quantifizierung des Gegenparteiausfallrisikos Full SA-CRR (BCBS 279) Simplified SA-CRR CRR II Laufzeitmethode CRR II Im März 2014 veröffentlichte der Baseler Ausschuss mit BCBS 279 4 einen neuen Standardansatz zur Messung des Gegenparteiausfallrisikos derivativer Finanzgeschäfte (SA-CCR). 5 Im Entwurf der CRR II hat die Europäische Kommission die auf Baseler Ebene finalisierten Vorschläge zum SA- CCR 6 weitestgehend übernommen. Abweichend von der Empfehlung des Baseler Ausschusses, den neuen Standardansatz als Ersatz für bestehende Nicht-Interne-Modelle-Methoden 2017 in verbindliches Bankenaufsichtsrecht zu überführen, wird das Inkrafttreten des Ansatzes im Rahmen des CRR II-Entwurfs für frühestens 2019 veranschlagt. Mit Einführung des SA-CCR im CRR II-Entwurf wird den Instituten u. a. ein deutlich risikosensitiverer Ansatz zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen zur Verfügung gestellt. Hierdurch sollen insbesondere die Kritikpunkte an den bestehenden Quantifizierungsmethoden getilgt werden. In Ergänzung zu dem SA-CCR gemäß BCBS 279, erhält die europäische Bankenindustrie auf Basis des Proportionalitätsprinzips zusätzlich die Möglichkeit, vereinfachte Ansätze anzuwenden. Die EU möchte auf diese Weise die Grundlage dafür legen, dass die Komplexität und Umsetzungsanforderungen des neuen Standardansatzes im Verhältnis zu den Risiken von Instituten mit kleineren Derivateportefeuilles stehen. In Abhängigkeit von aufsichtsrechtlich vorgegebenen Schwellenwerten, in deren Rahmen das Volumen von bilanziellen und außerbilanziellen Derivatetransaktionen (Brutto) den Gesamtaktiva gegenüber gestellt wird, dürfen gemäß CRR II-Entwurf der sog. „Full SA-CCR“, der „Simplified SA- CCR“ oder eine „überarbeitete Laufzeitmethode“ genutzt werden ( Abb. 01). An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die überarbeitete Ursprungsrisikomethode bzw. Laufzeitmethode in diesem Beitrag unberücksichtigt bleibt. Für ein Institut, das vor dem Gesichtspunkt der hier vorgegebenen Schwellenwerte in den Anwendungsbereich des Simplified SA-CCR fällt, bedeutet dies jedoch nicht, dass die Anwendung des Full SA-CCR per se unzulässig ist. Vielmehr ist es den Instituten auf Basis eines Wahlrechts freigestellt, den Full SA-CCR dennoch anzuwenden. Die Vorteile und Tücken des Einsatzes von Full- und Simplified SA-CCR werden im nachfolgenden näher betrachtet. Full SA-CCR Volumen der bilanziellen und außerbilanziellen Derivatemarktwerte in brutto (vor Aufrechnung)(relativ) Volumen der bilanziellen und außerbilanziellen Derivatemarktwerte in brutto (vor Aufrechnung)(absolut) > 10 % Gesamtaktiva > 150 Mio. €

Regulierung 43 sprünglich in den Full SA-CCR implementiert wurden, um das den einzelnen Derivatetransaktionen tatsächlich anhaftende Risiko adäquat und risikosensitiv messen zu können. So können beide Parameter innerhalb der vollen Ansatzversion auch Werte kleiner als 1 annehmen und somit die Risikopositionswerte reduzieren. Ferner ergeben sich auch bei weiteren Komponenten Unterschiede in der zu berücksichtigenden Granularität der Inputparameter. Im Resultat führt diese geringere Granularität zu einer Vereinfachung der Berechnung, aber auch zu einer Reduktion der Risikosensitivität. So sind im Simplified SA-CCR sowohl die Berücksichtigung von Hedging-Effekten als auch die Anrechnung von Sicherheiten nur eingeschränkt möglich. Abb. 02 stellt die Abweichungen bei einzelnen Parametern innerhalb des Full SA-CCR und des Simplified SA-CCR noch einmal im Vergleich dar. Implikationen für die Datenverfügbarkeit und weitere Auswirkungen Der SA-CCR setzt also in seiner vollen Version nach BCBS 279 verstärkt auf die Nutzung von Parametern in Abhängigkeit des tatsächlichen Risikoprofils eines Instituts, um die Risikosensitivität zu steigern. In der logischen Konsequenz wird es gerade diese Risikosensitivität in der Methodik sein, die die Bankenlandschaft vor gravierende Herausforderungen stellen wird, da die zahlreich benötigten Input-Parameter aus unterschiedlichen Quellsystemen zusammengetragen und zentral angebunden werden müssen. Denn als wesentlicher Treiber für den Anstieg der Eigenmittelanforderungen unter dem SA-CCR wurde im Rahmen von Auswirkungsanalysen ein unzureichender Datenhaushalt identifiziert, der zu einer konservativen Auslegung zwingt und somit zu höheren Eigenmittelanforderungen führt. Auch wenn der neue Standardansatz in der vereinfachten Form hiervon abweicht, ist bereits heute klar, dass beide Versionen von der gesteigerten Komplexität und den erhöhten Datenanforderungen im Vergleich zu den heutigen Nicht-Interne-Modelle-Methoden betroffen sind. Ein hoher Anpassungs- und Pflegeaufwand an der Datenarchitektur ist also nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen, ausschließlich für die vollständige Version des SA-CCR notwendig, sondern ebenso auch für die vereinfachte Form. Ferner ist der Umsetzungsaufwand für aufsichtsrechtliche Dokumentationspflichten nicht außer Acht zu lassen, der im Zusammenhang mit der Implementierung von Full SA-CCR bzw. Simplified SA- CCR für beide Ansatzformen gleichermaßen besteht. Der Pflegeaufwand an der Datenarchitektur inkl. der Dokumentationspflichten werden also in jedem Fall unabdingbare Bedingungen darstellen, um die notwendigen Daten richtig und effizient anzubinden, die Berechnung der geforderten aufsichtsrechtlichen Parameter nach den einschlägigen Vorgaben abzubilden sowie eine kapitalschonende Umsetzung und die Dokumentation all dieser Punkte nach Maßgabe des Bankenaufsichtsrechts sicherzustellen. Eine besondere Herausforderung ergibt sich vor dem Hintergrund der hier dargestellten Anforderungen zusätzlich durch die Neuregelungen rund um den „Capital Floor“. Die Anwendung des SA-CCR wird Abb. 02 Full SA-CRR und Simplified SA-CRR im Vergleich Flexible Anrechnung von Margins (Sicherheiten) im Rahmen der Wiederbeschaffungskosten (RC) anstelle von einschlägiger Anrechnung im Rahmen der KRM Granulares und risikosensitives Hedging-Set-Konzept je Asset-Klasse Risikosensitive Ermittlung des Maturity Factor anstelle aufsichtlich vorgegebener Werte für den Factor Unterschiedliche aufsichtsrechtliche Delta-Fakoren für lineare, optionale und tranchierte Derivate anstelle fest vorgegebener Werte in Höhe von 1/ -1 Reduzierung der PFE-Komponente über einen Multiplikator, der Überbesicherung und negative Marktwerte berücksichtigt anstelle pauschaler Werte Ausgleich innerhalb linearer Kombinationen aus gekauften/ verkauften Plain-Vanilla Call/ Put-Optionen voraussichtlich für alle Institute verpflichtend sein, also insbesondere auch für Banken mit internen Modellen im Bereich des Gegenparteiausfallrisikos. Eine Reduktion der risikogewichteten Aktiva durch die Nutzung der Internen-Modelle-Methode (IMM) kann künftig nur noch erzielt werden, wenn auch der mittels SA-CCR ermittelte Floor so niedrig wie möglich ist, was wiederum eine möglichst optimierte Umsetzung des SA- CCR voraussetzt. Full SA-CCR und Simplified SA- CCR: Ein quantitativer Vergleich Eine proportionale Bankenregulierung zugunsten kleinerer Institute sollte nicht damit gleichgesetzt werden, dass regulatorische Vorschriften ohne adäquate Berücksichtigung von Risiken vereinfacht, dafür jedoch mit einem höheren Maß an Konservativität kalibriert werden, was letztlich zu höheren regulatorischen Eigenmittelanforderungen führt. Diese Konsequenz, so sind sich Experten bereits sicher, wird sich für den Simplified SA-CCR ergeben. Gestützt werden diese Aussagen auf erste Proberechnungen, in deren Rahmen die quantitativen Full SA-CRR (BCBS 279) Simplified SA-CRR CRR II

RISIKO MANAGER

 

Copyright Risiko Manager © 2004-2017. All Rights Reserved.