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RISIKO MANAGER 09.2017

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RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

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22 RISIKO MANAGER 09|2017 renperspektive ist, das ökonomische Marktniveau treffsicher abzuschätzen. Preise auf dem Niveau der Buchwerte sind dann Marktpreise, weil der Buchwert die Barwerte der Forderungen angemessen abbildet. Höhere Gebote wären folglich ökonomisch irrational. 3. Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die mit der Verwertung endgültig aufgegebene Chance auf ein potenzielles Upside bzw. Wertzuwachs. Dem ist Folgendes entgegen zu halten: Jedes wahrgenommene Upside wird in einem offenen Bieterprozess mit aller Wahrscheinlichkeit von informierten Investoren in das Angebot mit einkalkuliert. Sind die Marktteilnehmer also ausreichend informiert und in ihrer Einschätzung eines steigenden Markts einig, wird sich dies in der Höhe der Gebote niederschlagen. Entscheidend ist daher die Durchführung eines offenen, fairen und transparenten Ausschreibungsverfahrens für die Assets. Unter der Voraussetzung wirksamen Wettbewerbs werden Marktpreise auf jeweils aktuellem Höchstniveau erzielt, in welches Preissteigerungserwartungen eingepreist sind. Kurzfristige Weiterverkäufe zu höheren Preisen sind so nicht wahrscheinlich. Sollte dennoch die Befürchtung einer solchen Situation wegen vorhandener Informationsungleichgewichte bestehen, werden typischerweise Besserungsscheine vereinbart, die den Verkäufer an einem kurzfristigen Upside partizipieren lassen. Welche Lehren kann das Risikomanagement einer lebenden Bank daraus ziehen? Drei Einsichten bieten sich unmittelbar an: 1. Das Neugeschäft der Banken sollte vorurteilsfreier Marktbewertung standhalten. Gerade im aktuell wieder anziehenden Kreditzyklus gibt es Anzeichen, dass die Konditionen und Covenants im Kredit-Neugeschäft zum Nachteil der Kreditgeber bereits wieder verwässert werden. Hier würde die Anwendung der Investorenperspektive als Gütemaßstab für Kreditportfolien eine hilfreiche Erkenntnis dahingehend liefern, wie die Werthaltigkeit schwach dokumentierter Kredite einzuschätzen ist. Eine hypothetische Mark-to-Market-Bewertung würde den intrinsischen Wertverlust schwacher Kreditdokumentation unmittelbar transparent machen. 2. Leistungsgestörte Kredite sollten konservativer bewertet werden. Die Abgabe von leistungsgestörten Krediten an eine interne Sanierungsabteilung bietet einen geeigneten Anlass, hier einen objektiven Blick auf den hypothetischen Marktwert eines Kredits zu richten. Die institutsinterne Abgabe leistungsgestörter Kredite zu Marktpreisen scheitert im Allgemeinen an der geringen Bereitschaft der Beteiligten, fiktive ökonomische „Marktwertverluste“ vorweg zu akzeptieren. Die Investorenperspektive würde sich hier als objektiver Wertmaßstab auch für die interne Bewertung leistungsgestörter Portfolien anbieten. 3. Banken müssen ihre Risikokultur wieder stärken. Sie sollten sich neben den unverzichtbaren Risikomodellen auch wieder an den fundamentalen Daten orientieren. Risikomanager müssen lernen, ihre Assets nicht nur „fair“, sondern zugleich auch vorsichtig und realistisch zu bewerten. Fazit Wer Bewertungsmaßstäbe in der Praxis permanent verzerrt, schwächt langfristig die Qualität seines Risikomanagements. Die Institution verlernt allmählich die Kunst, den ökonomischen Marktwert von Kreditforderungen verlässlich einzuschätzen. Ein Beispiel dafür ist der Umgang mit den Schiffsfinanzierungsportfolien in Deutschland. Sie hinterlassen auf den ersten Blick nicht den Eindruck, dass deren Bewertungen sich am ökonomischen Marktwert orientieren. Mehr Vorsicht und Realismus in der Bewertung leistungsgestörter Kredite würde deswegen auch in den Geschäftsbanken für mehr Solidität sorgen und zugleich einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität im Ganzen leisten. Autor Dr. Rainer Jakubowski ist Lehrbeauftragter der FOM Hochschule für Oekonomie und Management in Frankfurt. Der Beitrag ist eine Kurzfassung seines Vortrags auf der Jahrestagung der Zeitschrift Risiko Manager in Köln am 21. Juni 2017.

Liebe FIRM-Mitglieder, liebe Leser, die Ungleichheit in Deutschland nimmt zu. Das beweisen neueste Ergebnisse einer Studie zu „Wohlstand für alle“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Im Klartext heißt das, die Schere zwischen den höheren und unteren Einkommensschichten geht weiter auseinander. Da kommt das neue Forschungsprojekt zur Ungleichheit mit dem Titel „Trends in Inequality: Sources and Policy“ gerade zur rechten Zeit. Denn in Zeiten globaler Verwerfungen wird auch hierzulande die Luft für viele dünner. Allerdings hat jede Medaille zwei Seiten, und Krisen können auch ein gutes Resilienztraining bedeuten, wie Prof. Raffael Kalisch in unserem Interview aufzeigt. Denn ein resilienter Mensch ist einer, dem schlimme Dinge passieren, und der trotzdem nicht verzweifelt. Das ist gut und doch braucht es gewisse Leitplanken, um sich in unseren Krisenzeiten zurechtzufinden. Auf diese setzt der Autor Heinrich August Winkler in seinem neuen Buch „Zerbricht der Westen?“. Darin gibt Winkler dem Leser einen politischen Kompass in die Hand, der dabei hilft, sich im ebenso verwirrenden wie gefährlichen Krisenbündel unserer Zeit zurechtzufinden. Einen solchen Kompass könnten auch viele Geschäftsleute gebrauchen. So zeigt eine neue Umfrage, dass jeder zweite Geschäftsreisende in Deutschland (52 Prozent) nicht weiß, wer auf Arbeitgeberseite im Fall einer Notsituation kontaktiert werden soll. Nun, da herrscht scheinbar Nachholbedarf – auch wenn schlimme Dinge passieren und der Kollege oder die Kollegin nicht verzweifelt. Demgegenüber scheinen viele Menschen ein gutes Gespür für Gefahren zu besitzen und misstrauen bereits im Vorfeld Banking-Apps. Sicherheitsbedenken und Angst lassen mögliche Anwender zurückschrecken, wie eine Befragung zum Thema „Mobiles Banking per App“ verrät. Aufgeschreckt sind zudem Unternehmen, wenn es um die Datenschutz-Grundverordnung oder General Data Protection Regulation, kurz GDPR, geht. Die muss im Mai 2018 in den EU-Mitgliedstaaten als geltendes Recht überführt sein. Um Rechtssicherheit bei der GDPR-Umsetzung zu erreichen, können Normen und Standards eine wichtige Rolle spielen, wie unser Kurzbeitrag zu „Normen und Standards im GDPR-Umfeld“ zeigt. Und wenn scheinbar nichts mehr hilft, dann vielleicht doch „Geld, Macht, Glaube“. Eine gleichnamige Sonderausstellung in Lübeck widmet sich dem Einfluss der Reformation auf das Wirtschaftsleben des europäischen Kontinents. Die Ausstellung ist bis Ende November 2017 zu sehen. Dann sind die Bundestagswahlen vorbei und wir werden sehen, wie es um den „Reformationswillen“ der Parteien in unserem Land bestellt ist. Viel Spaß beim Lesen wünscht im Namen des gesamten FIRM-Redaktionsteams INHALT 23 EDITORIAL 24 INTERVIEW 27 WISSENSCHAFT 28 REGULIERUNGSTRENDS 29 FIRM-NEWS UND TERMINE HERAUSGEBER Gesellschaft für Risikomanagement und Regulierung e.V. MAIN TRIANGEL Zum Laurenburger Hof 76 D 60594 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 94 41 80 97 Telefax: +49 69 94 41 80 19 Internet: www.firm.fm E-Mail: info@firm.fm Redaktion: Frank Romeike (V.i.S.d.P.), Wolfgang Hartmann, Andreas Eicher E-Mail: redaktion@firm.fm Erscheinungsweise: 10 x im Jahr als Einhefter in der Zeitschrift RISIKO MANAGER Frank Romeike. verantwortlicher Chefredakteur und Mitglied des FIRM-Vorstands

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