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RISIKO MANAGER 09.2016

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6 RISIKO MANAGER 09|2016 zent liegen. Sofern der LTV mehr als 100 Prozent beträgt, kommt das Risikogewicht des Schuldners zur Anwendung. Der geltende Standardansatz sieht ein 50-Prozent-Risikogewicht für die Finanzierung von Gewerbeimmobilien vor. Gewerbliche Realkredite, deren Rückzahlung nicht von den Cashflows aus den Objekten abhängt, erhalten bei einem LTV von bis zu 60 Prozent ein Risikogewicht von 60 Prozent. Bei höherem LTV kommt ebenfalls das Risikogewicht des Schuldners zur Anwendung. Weitere Forderungsklassen Nachrangige Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente erhalten Risikogewichte von 150 Prozent bzw. 250 Prozent (im ersten Konsultationspapier war noch von bis zu 400 Prozent die Rede). Retailforderungen erhalten ein einheitliches Risikogewicht von 75 Prozent, wenn der Kreditnehmer eine natürliche Person oder ein kleines Unternehmen ist, das Exposure bestimmte Produktkriterien erfüllt, das Kreditvolumen nicht höher als 1 Mio. ist und die Gesamtkredite gegenüber einem Schuldner nicht 0,2 Prozent des Portfolios Regulatory Retail übersteigen. Fallen Forderungen gegenüber natürlichen Personen nicht in die Klasse „Regulatory Retail“, werden diese als „Other Retail“ eingestuft und sind mit einem Risikogewicht von 100 Prozent zu berücksichtigen. KMUs, die nicht in die vorherige Klasse fallen, werden als Corporates behandelt, solange keine Besicherung durch Immobilien vorliegt Die oft kritisierte privilegierte Risikogewichtung von Forderungen an Zentralstaaten und -banken bleibt bestehen. Analog zum ersten Konsultationspapier enthält auch der zweite Entwurf noch keine Vorschläge für die zukünftige Risikogewichtung von Staaten. Der Baseler Ausschuss wird diese und auch die Behandlung von Forderungen an Zentralbanken und öffentliche Stellen einer gesonderten Überprüfung unterziehen Zweiter Schritt: Überprüfung der Risikogewichte in einem Due Diligence Prozess Zwar erlaubt der ECRAA wieder die Verwendung externer Ratings. Allerdings, so sieht es das zweite Konsultationspapier vor, dürfen diese nicht auf „mechanische“, also ausschließliche oder automatische Weise verwendet werden. Im Nachgang zu dem ECRAA soll bei der Risikobewertung der Kreditforderung eine institutsinterne Due-Diligence-Prüfung erfolgen. 9 Mit diesem zusätzlichen Erfordernis soll bezweckt werden, dass das auf Basis des externen Ratings angesetzte Risikogewicht das „wahre“ Kreditrisiko auch ausreichend abbildet. Die Institute müssen das Risikoprofil der Counterparty analysieren. Sofern sich dabei zeigt, dass das aus dem externen Rating abgeleitete Risikogewicht das tatsächliche Risiko nicht angemessen widerspiegelt, muss ein höheres Risikogewicht angewandt werden. Allerdings erlaubt die vom Basler Ausschluss vorgeschlagene Vorgehensweise keine Korrektur der Risikogewichtung nach unten. Denn führt die Due-Diligence-Prüfung zu einem niedrigeren Risikogewicht als das verwendete externe Rating, so muss trotzdem die höhere Risikogewichtung des externen Ratings angesetzt werden. Führt dagegen die „Due Diligence“ zu einem höheren Risikogewicht als das verwendete externe Rating, so muss die im Zuge des Verfahrens ermittelte höhere Risikogewichtung Anwendung finden. Diese Einseitigkeit ist nicht konsequent und schwächt die Methode. Abgesehen davon stellt sich hier ganz grundsätzlich die Frage, wozu externe Ratings verwendet werden sollen, wenn ohnehin die interne Bewertung der Kreditforderung in Form einer Due-Diligence-Prüfung seitens des Kreditinstituts durchzuführen ist. Bei der Offenlegung nach Säule 3 werden die Änderungen im Rahmen der Forderungsklassenabgrenzung und die internen Prozesse für die Due-Diligence-Prüfung zu adressieren sein. Auswirkungen auf IRB-Institute Nachdem sich die Aufseher zuletzt auf die Risikogewichtung mittels bankinterner Modelle konzentriert hatten, wurden vielfach Komplexität und Undurchsichtigkeit dieser Modelle kritisiert. Im Dezember 2014 veröffentlichte der Baseler Ausschuss ein Konsultationspapier mit Vorschlägen für die Neugestaltung von Capital Floors 10 . Darin wurde die Einführung einer Kapital-untergrenze (Capital Floor) für die Kapitalanforderungen vorgestellt. Damit soll die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Kapitalquoten verbessert und sichergestellt werden, dass das Kapital über das gesamte Bankensystem betrachtet nicht unter ein bestimmtes Niveau absinken kann. Außerdem galt der Vorschlag der Reduzierung von Modellrisiken bzw. des Anreizes, Gestaltungsspielräume bei der Modellierung auszunutzen, um die Kapitalanforderungen zu senken. Dieser neue Capital Floor soll auf alle Banken, also KSA- wie auch IRB-Banken, Anwendung finden. Er wird allerdings auf Grundlage des überarbeiteten Standardansatzes ermittelt. Im Rahmen der Konsultation zu den künftigen Floor-Regelungen hat der Basler Ausschuss betont, dass die Verwendung interner Verfahren zukünftig nur gestattet werden soll, wenn parallel im Rahmen der Offenlegung nach Säule 3 auch die KSA-Eigenmittelanforderungen offengelegt werden. Das bedeutet, dass auch IRB-Institute den überarbeiteten KSA zur Ermittlung des anwendbaren Capital Floors bestimmen und offenlegen müssen. Der revidierte Standardansatz würde damit indirekt auch Auswirkungen auf IRB-Institute haben und ist damit für alle Institute relevant. Fazit Auf alle Banken kommt nicht nur ein erheblicher Mehraufwand für die Implementierung der neuen Anforderungen zu. Durch die indirekten Auswirkungen eines revidierten Kreditrisikoansatzes auch auf IRB-Banken, entsteht ein Hybridmodell aus KSAund IRB-Ansatz. Dies stellt zum einen die hohen Investitionen in zuverlässige und robuste interne Modelle bei IRB-Banken in Frage. Für die KSA-Institute, meist kleinere Banken, bedeutet die geforderte Due-Diligence-Prüfung finanziellen und personellen Mehraufwand, um externe Ratings überprüfen und korrigieren zu können, bzw. die Datenlage mit der notwendigen Aussagekraft zu schaffen. Die Vorschläge werden außerdem signifikante Auswirkungen auf das Volumen risi-

Kreditrisiko 7 kogewichteter Aktiva der Institute haben und damit auf die Gesamtkapitalanforderungen. Diese waren bereits unter dem Basel-III-Regelwerk qualitativ und quantitativ verschärft worden und werden durch die neuen Baseler Vorschläge weiter erhöht. Die Kreditwirtschaft und ihre Verbände warnen bereits vor negativen Auswirkungen auf Risikobereitschaft bei Unternehmensfinanzierung, Fristentransformation und Kreditkosten. 1 The standardised approach for measuring counterparty credit risk exposures, March 2014. 2 Operational Risk – Revisions to the simpler approaches, October 2014. 3 Fundamental review of the Trading book: outstanding issues, December 2014. 4 Capital Floors: the design of a framework based on standardised approaches, December 2014. 5 First consultative document, Revisions to the standardised approach for credit risk, December 2014. 6 Reducing variation in credit risk-weighted assets – Constrains on the use of internal model approaches, March 2016. 7 First consultative document, Revisions to the standardised approach for credit risk, December 2014. 8 Second consultative document, Revisions to the standardised approach for credit risk December 2015. 9 Second consultative document, revisions to the standardised approach for credit risk, December 2015, Section 1,1.1 (Exposures to banks and corporates). 10 Capital Floors: the design of a framework based on standardised approaches, December 2014. Quellenverzeichnis BCBS: The standardised approach for measuring counterparty credit risk exposures, March 2014. BCBS: Operational Risk – Revisions to the simpler approaches, October 2014. BCBS: Fundamental review of the Trading book: outstanding issues, December 2014. BCBS: Capital Floors: the design of a framework based on standardised approaches, December 2014. BCBS: Revisions to the standardised approach for credit risk, December 2014 and December 2015. BCBS: Reducing variation in credit risk-weighted assets – Constrains on the use of internal model approaches, March 2016. Autor Sandra Wittinghofer, Partnerin, Baker & McKenzie. Ins. RM WUK DUK 06.16_: 08.06.16 09:32 Seite 1 Anzeige Riskieren Sie noch oder nutzen Sie schon Chancen? Berufsbegleitende Weiterbildung > maßgeschneidert > flexibel > bereichernd Donau-Universität Krems. www.donau-uni.ac.at/wuk/rim Jetzt bewerben und Studienplatz sichern!

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