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RISIKO MANAGER 08.2017

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6 RISIKO MANAGER 08|2017 Units). Diese sollen dazu beitragen, mögliche Interessenkonflikte bei der Kreditvergabe von vornherein zu unterbinden. Bei Schaffung der Workout Units soll das Institut darauf achten, dass in der Abteilung ausreichend Fachwissen in Bezug auf NPL vorhanden ist und sicherstellen, dass dieses Wissen beständig ausgebaut wird. Im Zusammenhang mit den Workout Units soll die NPL-Strategie (deutlich konturierte) Auslöseereignisse für das Aufgreifen durch eine Workout Unit sowie die Weitergabe von einer Workout Unit zur Banken müssen Forbearance- Strategie entwickeln faden eine anfängliche und laufende strenge Kontrolle. Bezogen auf NPL meint laufend mindestens einmal jährlich. Bezogen auf Immobiliarsicherheiten sollen die Institute darüber hinaus Kriterien für eine eigene Indexierung aufstellen, starke und unabhängige Bewertungs- und Kontrollprozesse implementieren und die Bewertung (ausschließlich) auf Grundlage von Marktwerten vornehmen. Alle Sicherheiteninformationen sollen in einer (wachsenden) Datenbank erfasst und mit deren Hilfe regelmäßig plausibilisiert werden. nächsten festlegen. Ziel der Arbeit der Workout Units ist sowohl die Beseitigung von NPL als auch deren Vermeidung. Deswegen sollten die Auslöseereignisse für die erste Übergabe an eine Workout Unit idealerweise zeitlich und qualitativ vor der Einstufung des Engagements als notleidend liegen. Geeignetes Auslöseereignis insoweit wird hinsichtlich des Unlikely-to-pay-Kriteriums daher der Eintritt eines Frühindikators und hinsichtlich des Überfälligkeitskriterium eine Fälligkeitsüberschreitung kleiner als 90 und größer als 30 Tage sein. Die Kreditinstitute sollen bezogen auf ihre Workout-Ergebnisse darüber hinaus ein Rahmenwerk aus Leistungskennzahlen (Key Performance Indikatoren) entwickeln. Hierbei sollen insbesondere aggregierte Messgrö- ßen der NPL, Kundenbetreuung und Zahlungseingänge, Forbearance (z. B. Quote des erneuten Ausfalls) und Abwicklungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Die Kreditinstitute sollen eine umfassende und fest definierte Forbearance-Strategie entwickeln. Einheitliche Ziele von Forbearance-Maßnahmen sollen dem Leitfaden zufolge sein: (i) Beendigung des Non-Performing-Status und (ii) Verhinderung, dass perfomante Kredite zu non-performing exposures werden. Insbesondere sollten Forbearance-Maßnahmen auf die Wiedererlangung der nachhaltigen Zahlungsfähigkeit des Schuldners gerichtet sein. Bei ihrer Forbearance-Strategie soll die Bank zwischen kurzfristigen (max. zwei Jahre) und langfristigen Konzepten unterscheiden. Hierbei sollen langfristige Optionen nur unter engen Voraussetzungen gewählt werden. Die Forbearance-Strategie soll sich wenigstens an folgenden Attributen orientieren: (i) wann immer möglich standardisierte Forbearance-Produkte und Entscheidungsbäume nutzen, (ii) vor einer Entscheidung Vergleiche mit anderen Abwicklungsoptionen für NPL (z. B. Rechtsweg) anstellen, (iii) Meilensteine für jede Forbearance-Lösung und deren Überwachung festlegen, und die Datenbasis über NPL und den Umgang damit deutlich verbreitern, sodass Erfolg und Misserfolg einzelner Forbearance-Maßnahmen evaluiert und diese angepasst und letztlich qualitativ verbessert werden können. Der Leitfaden sieht außerdem Regelungen dazu vor, wie NPL zu bewerten, einzelwertzuberichtigen bzw. im schlimmsten Fall abzuschreiben sind. Im Hinblick auf Kreditsicherheiten und deren Bewertung erwartet der Leit- Fazit Die großen Kreditinstitute haben die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Leitfaden aufgenommen und sind bereits auf einem guten Weg, diese auch in den nächsten Monaten weitgehend implementiert zu haben. Von einigen bislang ungeklärten Detailthemen – wie beispielsweise einer gewissen Uneinheitlichkeit der vom Leitfaden vorgezeichneten Einzelwertberichtigungs- und Abschreibungskonzepte einerseits und den entsprechenden IDW-Verlautbarungen andererseits oder der erforderlichen Anpassung von Vertragsdokumentationen – abgesehen, scheint die Umsetzung des Leitfadens zwar viel Arbeit, aber keine ernsthaften Probleme zu bereiten. Bei den kleineren Kreditinstituten, für die der Leitfaden nicht unmittelbar gilt, aber wohl zumindest in seinen wesentlichen Linien entsprechend anwendbar ist, sind noch einige Hausaufgaben zu erledigen, wozu erhebliche Ressourcen aufzuwenden sind. Autor Dr. Andreas Walter, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei der Schalast Rechtsanwälte mbH, dort leitet er die Praxisgruppe Banking und Finance.

www.tsi-kongress.de Jetzt anmelden! www.tsi-kongress.de TSI Kongress am 28. und 29. September 2017 Auf dem Weg zur Kapitalmarktunion: Asset Based Finance – Qualität im Kreditzyklus Mit über 80 Sponsoren, Partnern, Medienpartnern und unterstützenden Organisationen sowie etwa 700 Teilnehmern ist der TSI Kongress das zentrale Event der Asset Based Structured Finance Märkte. Der Kongress eröffnet mit der Keynote von Peter Praet, Mitglied des Direktoriums der EZB „Ausstieg oder Fort setzung ­ Die Auswirkungen von QE auf Europas Finanzmärkte“. Die weiteren Themen reichen von Brexit über Kapitalmarktunion, STS­Verbriefung, Auto­ABS & Green­ABS, Verbriefung von Han dels­ und Leasingforderungen, Kreditfonds und Infrastruktur finanzierung und vieles mehr bis hin zum Schlussakkord „Recovery, Expansion, Downturn, Repair – Wo steht Deutschland (und die Welt) tatsächlich im Kreditzyklus?“. Erwarten Sie auch für 2017 wieder eine hochaktuelle und spannende Veranstaltung. TSI Congress 2017 … where the community meets! www.tsi-kongress.de Opening speech: Peter Praet, Mitglied des Direktoriums der EZB Keynotes politics, economy and advisory: Dr. Levin Holle Abteilungsleiter, Finanzmarktpolitik, Bundesminis terium der Finanzen Dr. Ludger Schuknecht Abteilungsleiter Grundsatz fragen und internationale Wirt schaftspolitik, Bundesminis terium der Finanzen Prof. Dr. Michael Stürmer Historiker, Chefkorrespondent für „Die Welt“ und „Welt am Sonntag“ Die Auswirkungen von QE auf Europas Finanzmärkte Carsten Linnemann MdB, Bundesvor sitzender der Mittelstands­ und Wirtschafts vereinigung der CDU/CSU Sean Kidney CEO, Climate Bond Initiative Michael Theurer Mitglied im Europäischen Parlament Der TSI Kongress 2017 wird durch die gesamte Asset Based Finance Industrie sowie von Politik und Wirtschaft unterstützt CMS_LawTax_CMYK_10-18.eps

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