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RISIKO MANAGER 07.2015

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26 Ausgabe 07/2015 Die

26 Ausgabe 07/2015 Die weitere Kalibrierung der Methodik findet im Rahmen des Basel III Monitoring (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2015) statt, welches bis zum 10. April 2015 durchgeführt wird. Die Erhebung der Daten fand per 31. Dezember 2014 statt. Die Ergebnisse der Erhebung und der Konsultation werden in ein zweites Konsultationspapier eingehen. Dieses wird voraussichtlich Ende 2015 zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus stellt die Datenerhebung die Grundlage zur Kalibrierung der Capital-Floors-Methoden dar. Risikogewichtung von Forderungen an Institute Für Forderungen gegenüber Instituten soll das Risikogewicht nicht mehr aus externen Ratings abgeleitet werden. Die TFSA schlägt stattdessen zwei Kennzahlen zur Ableitung der Risikogewichte vor. Es sind die Common Equity Tier 1-Ratio (t Gleichung 01) und die Netto-Non-Performing- Assets-Ratio (t Gleichung 02) der Schuldnerbank. Bei der erstgenannten CET1- Ratio werden das harte Kernkapitel und die risikogewichteten Aktiva (Risk-weighted Assets, RWA) ins Verhältnis gesetzt. Die Ermittlung des harten Kernkapitals erfolgt unter den Gesichtspunkten des Basel-III-Regulierungsrahmens (vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2011). Der Nenner Risk-weighted Assets wird aus der Summe der IRBA- und KSA-RWAs gebildet. Bei der Net-NPA-Ratio werden ausgefallene Positionen und nicht ausgefallene Positionen in Relation gesetzt. Im Fokus stehen Kredite und Leasingforderungen sowie Schuldverschreibungen und verzinsliche Einlagen bei anderen Instituten. Der Ausfall definiert sich allerdings nicht über das Basel-III-Verzugskriterium. t Tab. 01 stellt die vorgeschlagenen Ableitungen der Risikogewichte in Abhängigkeit von CET1- und Net-NPA-Ratio, sowohl für kurzfristige als auch langfristige Forderungen, dar. Im Vergleich zur aktuell gültigen KSA- Regelung gemäß CRR ist nun das höchstmögliche Risikogewicht doppelt so groß Risikogewichte für Forderungen gegenüber Instituten Net NPA ratio 1% 1% < Net NPA ratio 3% 3% < Net NPA Ratio CET1 Ratio ≥ 12 % 12 % > CET1 Ratio ≥ 9,50 % CET-Ratio = und liegt bei 300 Prozent. Zu diesem Risikogewicht führt ausnahmslos eine CET1- Ratio einer Bank unter 4,5 Prozent (unabhängig von der Höhe der Net-NPA-Ratio) oder eine Nichtveröffentlichung der Inputkennzahlen durch die Schuldnerbank. Für die CRR-Institute stellt diese Voraussetzung kein Problem dar, da eine CET1- Ratio von mindestens 4,5 Prozent gemäß Art. 92 CRR einzuhalten und gemäß Art. 437 CRR jährlich zu veröffentlichen ist. Das maximale Risikogewicht für CRR-Institute wäre demnach 140 Prozent und somit um zehn Prozentpunkte niedriger als das maximale Risikogewicht gemäß CRR. Forderungen gegenüber Instituten, welche keine Basel III-Regeln umgesetzt haben, weder Ratios nach Basel III ermitteln noch veröffentlichen, wird das höchste Risikogewicht von 300 Prozent zugewiesen. Das kleinste KSA-Risikogewicht beträgt 30 Prozent und lässt sich nur mit einer CET1-Ratio von mindestens zwölf Prozent in Verbindung mit einer Net-NPA-Ratio von höchstens einem Prozent realisieren. In Anlehnung an die Ergebnisse der umfassenden Bankenprüfung (Comprehensive Assessments) in 2014 per 31. Dezember 2013 (vgl. Deutsche Bundesbank, BaFin, 2013) hätten nur 14 der 25 größten deutschen Banken eine CET1-Ratio von mindestens zwölf Prozent gemäß CRR. 9,5 % > CET1 Ratio ≥ 7 % 7 % > CET1 Ratio ≥ 5,5 % Common Equity Tier 1 Capital Risk-weighted assets 5,5 % > CET1 Ratio ≥ 4,5 % t Tab. 01 CET1 Ratio < 4,5% 30% 40% 60% 80% 100% 300% 45% 60% 80% 100% 120% 300% 60% 80% 100% 120% 140% 300% t Gleichung 01 Gegenüber dem kleinsten KSA-Risikogewicht nach CRR ist das neue kleinste KSA-Risikogewicht um zehn Prozentpunkte größer. Das führt zu einer steigenden Kapitalbelastung in Höhe von 33 Prozent gegenüber einer Bank mit einem externen Rating von AA von Standard & Poor’s (S&P) oder zum Beispiel einer unbeurteilten Bank mit Sitz in Deutschland. Den kurzfristigen Forderungen (ursprüngliche effektive Laufzeit von drei Monaten oder weniger) wird ein Risiko gewicht zwischen 30 und 100 Prozent zugewiesen. Zur Anwendung kommen dieselben KSA- Risikogewichte wie bei lang fristigen Forderungen mit einer Kappung auf ein Maximum von 100 Prozent. Eine pauschale Risikogewichtung für kurzfristige Forderungen in Höhe von 20 Prozent gemäß Art. 121 Nr. 3 CRR soll langfristig keine Anwendung mehr finden. Ferner hat sich die Anzahl der KSA-Risikogewichte für Forderungen gegenüber Instituten im Vergleich zur CRR verdreifacht. Man zählt insgesamt 18 verschiedene Risikogewichte in Abhängigkeit von der CET1-Ratio/ Net-NPA-Ratio-Kombination. Unter der Annahme, dass die Net-NPA- Ratio aller Schuldnerbanken maximal ein Prozent beträgt und es sich um Risikopositionen gegenüber unbeurteilten Instituten gemäß Artikel 121 CRR handelt, steigt das t Gleichung 02 Net-NPA-Ratio = (Not-performing loans and leases-Provisions) + (Non-performing dept securities an other interest-bearing balances-Provisions) Total loans and leases+Total debts securities+Interest-bearing balances

27 durchschnittliche Risikogewicht um 15 Prozentpunkte an. Ist die Net-NPA-Ratio durchgehend größer als drei Prozent (bei gleichen Risikopositionen), sind es bereits 47 Prozentpunkte mehr an durchschnittlichem Risikogewicht. Wird ein durchschnittliches Risikogewicht über alle Risikogewichte hinweg gebildet und mit dem durchschnittlichen Risikogewicht gemäß CRR verglichen, so stellt man eine Steigerung um 31 Prozentpunkte fest. Zusammenfassend bedeutet der neue KSA eine steigende Eigenkapitalbelastung für Forderungen gegenüber Instituten im Vergleich zum CRR. Risikogewichtung von Forderungen gegenüber Unternehmen Leverage-Ratio = t Gleichung 03 Total Assets Total Equity Risikogewichte für Forderungen gegenüber Unternehmen R 5 Mio. ¤ Für die Ableitung der Risikogewichte von Forderungen gegenüber Unternehmen werden ebenfalls zwei neue Kennzahlen vorgeschlagen: die Leverage Ratio (LR) und der Jahresumsatz (R) des zu beurteilenden Unternehmens (t Gleichung 03). Die LR steht für Verschuldungsquote und ist definiert als Quotient aus der Summe der Aktiva und dem gesamten bilanziellen Eigenkapital des Unternehmens (ermittelt unter der Beachtung der einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften und -standards). t Tab. 02 zeigt die derzeit vorgeschlagenen Risikogewichte für Senior Corporate Debts Exposures in Abhängigkeit von dem Jahresumsatz und der LR. Zugleich wird von der TFSA vorgeschlagen, dass Spezialfinanzierungen zukünftig gesondert behandelt werden, da sich diese 5 Mio. ¤ < R 50 Mio. ¤ 50 Mio. EUR < R 1 Mrd. ¤ t Tab. 02 R > 1 Mrd. ¤ LR: 1x - 3x 100% 90% 80% 60% LR: 3x - 5x 110% 100% 90% 70% LR: 1x - 3x 100% 90% 80% 60% Negatives EK 300% 300% 300% 300% Risikogewichte für Forderungen gegenüber Unternehmen gem. CRR t Tab. 03 Risikostufe 1 2 3 5 5 6 Risikogewicht 20% 50% 100% 100% 150% 150% in der Vergangenheit als besonders risikobehaftet herauskristallisiert haben. Des Weiteren sollen zukünftig Senior Corporate Debts Exposures und Subordinated Corporate Debt Exposures differenziert betrachtet werden. Im Vergleich zur derzeit gültigen Fassung der CRR wächst das maximale Risikogewicht um das Zweifache. Auch das kleinste Risikogewicht beträgt nun 60 und nicht mehr 20 Prozent. Ein entsprechender Vergleich gemäß Art. 122 CRR ist t Tab. 03 zu entnehmen. Simulation der KSA-Risikogewichte der Forderungsklasse Unternehmen t Abb. 01 Forderungsklasse: Unternehmen 300% KSA-Risikogewichte [%] Leverage Ratio Jahresumsatz [Mio.] S&P’s Credit Ratings 250% 200% KSA NEU 2,8 50 BB B CCC CC D Keine Beurteilung 150% 100% 50% 0% 20,00 KSA CRR 90% 100% Eigenkapitalunterlegung [€] EAD: 100 € 16,00 12,00 8,00 KSA NEU KSA CRR Eigenkapital Be- (Ent-)lastung -11 % 4,00 0,00 7,20 8,00

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