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RISIKO MANAGER 06.2019

RISIKO MANAGER ist das führende Medium für alle Experten des Financial Risk Managements in Banken, Sparkassen und Versicherungen. Mit Themen aus den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, OpRisk, ERM und Regulierung vermittelt RISIKO MANAGER seinen Lesern hochkarätige Einschätzungen und umfassendes Wissen für fortschrittliches Risikomanagement.

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14 RISIKO MANAGER 06|2019 » Klein: < 3 Mrd. Euro Bilanzsumme » Wenig komplex: keine internen Modelle, kleines Handelsbuch, geringes Ausmaß an Geschäften außerhalb EWR Ausnahmen für Small-Banking-Box-Institute beziehen sich auf die Offenlegung, Abwicklungsplanung sowie Vergütung. Erleichterungen (oder teilweise Ausnahmen) betreffen das Meldewesen sowie anzuwendende Methoden wie beispielsweise eine vereinfachte NSFR. Die Kapitalanforderungen bleiben von den Erleichterungen und Ausnahmen unberührt. Abb. 08 zeigt vereinfacht die wesentlichen Elemente der Small Banking Box. International – BIS: BCBS Das im März 2019 veröffentlichte Papier (BCBS 460) widmet sich dem Thema Proportionalität anhand der Ergebnisse einer durchgeführten Umfrage, an der sich 45 Jurisdiktionen beteiligten. Die BIS definiert zunächst Proportionalität grob als das Setzen individueller, gegebenenfalls von den Baseler Regelungen abweichenden Standards. Diese umfassen sowohl die regulatorischen als auch die daraus folgenden administrativen Anforderungen. Diese modifizierten Anforderungen sollen dem Risikoprofil angemessen sein, um ein vom BIS nicht näher spezifiziertes Ziel zu erreichen. Dieser modifizierte und auf die Jurisdiktion abgestimmte Ansatz soll Geschäftsmodell, Systemrelevanz und grenzüberschreitende Aktivitäten des Instituts reflektieren. Daneben sollen die Risiken, denen das Institut ausgesetzt ist, berücksichtigt werden. Die Umfrage wurde im Februar 2018 durchgeführt und bestand aus acht Fragen, die in drei Kategorien unterteilt sind: Abb. 07 Abb. 08 Einteilungssystematik im Konzept der Small Banking Box Systemrelevant / potenziell systemgefährdend Small Banking Box Vollständig Basel III Mittlere Institute Punktuelle Erleichterungen Kleine Institute Klassifizierung des Instituts Small Banking Box als eigen ständiges Aufsichtsregime für kleine, wenig komplexe Institute Abgrenzung Anwendungsbereich Schwellenwert Bilanzsumme des Instituts Erfüllung weiterer Nebenbedingungen Small Banking Box Bereiche mit Erleichterungen Vollständige / teilweise Ausnahmen Intensität der Regulierung Umfang und Detailtiefe der Prüfungen

Regulierung 15 Abb. 09 Scope Proportionalität » Welche Ansätze werden verwendet, um Banken unterschiedlich regulatorisch zu klassifizieren, und nach welchen Kriterien beziehungsweise Grenzwerten werden diese Klassen voneinander abgegrenzt? » Welche regulatorischen beziehungsweise aufsichtlichen Anforderungen weichen zwischen diesen Klassen ab? » Auftretende Schwierigkeiten im Kontext Proportionalität? Die Kriterien zur Klasseneinteilung, können gemäß Umfrage in vier Gruppen unterteilt werden: 1. Bilanz (beispielsweise Höhe und Zusammensetzung Aktiva/Passiva, absolut und relativ zum gesamten Bankensektor); 2. Geschäftsmodell (beispielsweise Retail, Spezialfinanzierung); 3. aufsichtliche Beurteilung (Eine hohe Anzahl von Aufsehern kombiniert die oben genannten Faktoren mit einer Beurteilung der individuellen Situation, das heißt, dass keine fixen, isoliert zu betrachtenden Faktoren existieren.); Welcher Bereich findet Anwendung? Papier Paragraph Einzelsaspekt Umsetzung Nein Ja / teilw. Ja / teilw. Ja / teilw. Nein Nein OK OK OK 4. andere (Standort, Mutter/Tochterunternehmen, Internationalität). Als abweichende regulatorische Faktoren identifizierte die Umfrage vier primäre Kategorien: Kapital, Liquidität, Meldewesen, und SREP. Diese Kategorien lassen Ähnlichkeiten zu Abb. 04 erkennen. Folgende Beispiele werden genannt: » eine vereinfachte oder das Entfallen der LCR/NSFR-Meldung; » Reduzierte Meldeauflagen beispielsweise durch vereinfachte Templates oder durch verringerte Frequenzen; » reduzierte Interaktion mit Prüfern; » aufsichtliches Stresstesting (hier kann die Teilnahme / Nichtteilnahme am EBA/EZB-Stresstest als Teil des Propor tio nalitätsframeworks verstanden werden). Herausforderungen bestehen beispielsweise im Lösen des Spannungsfelds zwischen einem maßgeschneiderten Ansatz und schwer zu vergleichenden Kennzahlen. Als mögliche Problemfelder werden Wettbewerbsaspekte, das heißt das Erlangen von (unberechtigten) Vorteilen, genannt. Ähnlich verhält es sich bei der Sorge darüber, dass Banken eine Arbitragemöglichkeit finden könnten, um exakt auf die Grenzwerte der Klassifizierung zu steuern. Europäische Ebene – EBA: CRR / CRD Art. 99 (6e) CRR II sieht vor, dass die EBA Vorschläge unterbreiten soll, durch die Erleichterungen zwischen 10 und 20 Prozent des durchschnittlichen administrativ-regulatorischen Aufwands für kleine Institute erreicht werden sollen. Im Entwurf der CRD V findet sich bereits im Abs. 5 der Verweis, dass Anforderungen hinsichtlich der Vergütungsoffenlegung für kleine Institute abgemildert werden sollen. Hierfür wurde Artikel 94 (1) CRD V angepasst. In Art. 4(1) Abs. 144a CRR II werden die Voraussetzungen für die Einordnung als kleines, nicht komplexes Institut wie folgt spezifiziert: » Auf konsolidierter Ebene dürfen Vermögenswerte im Vierjahresschnitt 5 Mrd. EUR nicht übersteigen. Der Grenzwert kann landesspezifisch abgesenkt werden. » Es bestehen keine oder vereinfachte Anforderungen gem. Art. 4 BRRD (2014/59 EU). » Die Assets des Handelsbuchs dürfen 50 Mio. EUR und 5 Prozent der gesamten Assets nicht übersteigen. » Der Wert der Handelsbuch-Derivateposition übersteigt

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